BU-Rente: Alles zur Berufsunfähigkeitsrente

BerufsunfähigkeitsrenteUnter Berufsunfähigkeitsrente sind die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Versicherung zu verstehen, die Versicherte im Schadensfall erhalten. Dieser tritt ein, wenn die versicherte Person dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf auszuüben. Damit leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen entscheidenden Beitrag zur Existenzsicherung, wenn das bisherige Einkommen aufgrund einer länger andauernden Erkrankung oder den Folgen eines Unfalls ausfällt.

Betroffene, die keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben, werden häufig zum Sozialfall und müssen sich mit einem Leben am Existenzminimum abfinden. Aufgrund gesetzlicher Änderungen hat heute nur noch ein sehr eingeschränkter Personenkreis Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente in begrenzter Höhe.

Aus diesem Grund besitzt die private Absicherung der Berufsunfähigkeit eine sehr große Bedeutung. Experten raten Verbrauchern unbedingt zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Neben der privaten Haftpflichtversicherung gehört sie zu den wichtigsten Policen überhaupt.

BU Rente via gesetzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung

Für alle Personen, die nach dem Stichtag 2. Januar 1961 geboren wurden, existiert kein Berufsunfähigkeitsschutz durch die gesetzliche Rentenversicherung mehr. Sie sind lediglich vor teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung geschützt.

Dies bedeutet konkret: Erst wenn Arbeitnehmer überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können, beziehungsweise nur noch sehr eingeschränkt, erhalten sie staatliche Rentenleistungen. Dabei wird weder auf die Qualifikation noch auf die bisherige Berufstätigkeit Rücksicht genommen. Auch die Arbeitsmarktsituation spielt keine Rolle. Wer bis zum 2. Januar 1961 geboren wurde, erhält einen sehr eingeschränkte gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.

Die private Berufsunfähigkeitsrente

Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsrente erweist sich als sinnvoll, um für den Fall einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung finanziell vorzusorgen. Viele deutsche Versicherungsunternehmen bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Die Konditionen folgen dabei allgemeinen Grundsätzen, unterscheiden sich jedoch in wichtigen Details. Anders als bei der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente können in der privaten auch Personen abgesichert werden, die wie zum Beispiel Hausfrauen unentgeltlich arbeiten.

Der Versicherungsfall als Voraussetzung für den Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die individuelle Fähigkeit, den bisherigen Beruf auszuüben nicht mehr besteht, beziehungsweise stark eingeschränkt ist. In der Regel ist dies gegeben, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Berufstätigkeit mindestens zu 50 Prozent einschränkt. Damit eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt wird, muss eine Prognose vorliegen, die diese Einschränkung für einen bestimmten Zeitraum vorhersagt. In den meisten Policen beträgt der Prognosezeitraum drei Jahre.

Sowohl die Diagnose, die der Berufsunfähigkeit zugrunde liegt, als auch die Prognose müssen von einem Arzt getroffen werden. Sind alle Bedingungen für den Leistungsfall erfüllt, erhält der Versicherte bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in der vertraglich vereinbarten Höhe. In der Regel entfällt dann auch die Pflicht zur Beitragszahlung.

Keine Berufsunfähigkeitsrente bei abstrakter Verweisung

BerufsunfähigkeitsrenteInsbesondere zahlreiche ältere Versicherungsverträge sehen das Recht der abstrakten Verweisung vor. Es besagt, dass die Versicherung dann nicht zahlen muss, wenn der Versicherte zwar nicht mehr in seinem alten Beruf, wohl aber in einem anderen, verwandten arbeiten könnte. Als Beispiel hierfür wird häufig der Chirurg angeführt, der nach einer Handverletzung nicht mehr operieren kann, aber als Lehrkraft oder medizinischer Berater tätig sein könnte.

Diese Klausel erweist sich für die Versicherten als äußerst negativ, denn sie stellt auf die theoretische Möglichkeit einer anderen Berufstätigkeit ab. Sogar wenn der Versicherte sich intensiv um eine andere Stelle bemüht, aber zum Beispiel aufgrund seines Alters oder der Arbeitsmarktsituation keine Anstellung findet, muss die Versicherung keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen.

Die Gesundheitsprüfung als Voraussetzung für den Abschluss einer Versicherungspolice

Versicherungsunternehmen schließen grundsätzlich nur dann eine Police über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls als wenig wahrscheinlich erscheint. Aus diesem Grund verlangen sie regelmäßig die wahrheitsgemäße Beantwortung von zahlreichen Gesundheitsfragen vor dem Abschluss eines Vertrages. Mit dem Fragenkatalog wird festgestellt, ob chronische Krankheiten oder andere gesundheitliche Risiken vorliegen.

Wer diese Fragen absichtlich falsch beantwortet, um sich den Versicherungsschutz zu erschleichen, muss damit rechnen, im Schadensfall keine Leistungen zu erhalten. Bei einigen Vorerkrankungen besteht die Möglichkeit, diese aus dem Versicherungsvertrag auszuschließen, um doch noch eine Police zu bekommen. Auch die Vereinbarung höherer Beiträge ist die Folge bestimmter gesundheitlicher Einschränkungen. Die Höhe der Beiträge bemisst sich neben dem gesundheitlich Zustand auch nach dem Alter des Versicherten, dem ausgeübten Beruf und eventuell auch nach bestimmten Risikosportarten, die der Versicherungsnehmer ausübt.

Aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung von Frauen und Männer unterschied sich die Beitragshöhe früher auch geschlechtsspezifisch. Seit der Einführung von Unisex-Tarifen entsprechend gesetzlicher Vorgaben im Jahre 2012 ist dies heute nicht mehr der Fall.

Kriterien für die Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Aufgrund ihrer elementaren Bedeutung für die existenzielle Absicherung und der Tatsache, dass ein Wechsel des Anbieters wegen der mit zunehmendem Alter des Kunden immer schwerer zu bestehenden Gesundheitsprüfung später kaum möglich ist, sollten Verbraucher bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit viel Sorgfalt vorgehen und sich gegebenenfalls unabhängig beraten lassen.

Darüber hinaus sollten Kunden beachten, dass Berufsunfähigkeitsschutz mit hohen Kosten verbunden ist. Je nach Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente und des Eintrittsalters und des gesundheitlichen Zustands des Versicherten ist mit Monatsbeiträgen von mehreren hundert Euro zu rechnen. Außerdem erweist es sich häufig als schwierig, die Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente im Versicherungsfall durchzusetzen. In einigen Fällen gelingt dies erst auf gerichtlichem Wege. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Die folgenden Aspekte stellen wichtige Kriterien für die Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar:

  • Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto wichtiger ist eine Dynamisierung der Beiträge. Nur so ist gewährleistet, dass die Berufsunfähigkeitsrente ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu wahren.
  • Der Versicherungsvertrag sollte keine Klausel zur abstrakten Verweisung enthalten, die das Versicherungsunternehmen einseitig bevorteilt.
  • Die Karenzzeit, also die Wartezeit, die absolviert werden muss, bevor einer Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, sollte möglichst gering sein.
  • Eine Berufsunfähigkeit sollte rückwirkend anerkannt werden, wenn sich die Prognose verschlechtert.
  • Der Vertrag sollte nach Möglichkeit keine Arztanordnungsklausel enthalten.
  • Das Versicherungsunternehmen sollte eine möglichst hohe Zahlungsbereitschaft zeigen. Hierzu liegen einschlägige Untersuchungen von Verbrauchertestorganisationen vor, die feststellen, dass es erhebliche Unterschiede in der Leistungsbereitschaft der Versicherer gibt. Sie reichen von weit über 80 Prozent anerkannter Fälle bis zu nur etwas über 50 Prozent.
Tipp: Versicherungsberater haben oft die Möglichkeit, bei gesundheitlichen Problemen, eine anonymisierte oder zumindest unverbindliche Anfrage bei einer Versicherung zu stellen. Das ist wichtig, denn im Falle einer Ablehnung muss diese Tatsache bei weiteren Anträgen bei anderen Versicherungsunternehmen angegeben werden, die dann regelmäßig den Abschluss einer Police verweigern. Aus diesem Grund sollten Verbraucher mit gesundheitlichen Einschränkungen auf keinen Fall unbedacht auf eigene Faust einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung stellen.

Bildquelle: dessauer & Janina Dierks – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 20. Juni 2016 at 11:11

    man Mann Kurtz vom Rente das war 2jarhe hatte bekommen Psoriasis 20jahre in Fabrik gearbeitet Berufsgenossenschaft nicht akzeptiert jetzt ist er 100%

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