Betreuungsverfügung – Was ist das?

BetreuungsverfügungIn einer Betreuungsverfügung regelt eine Person, wer sich um ihre Angelegenheiten kümmern soll, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Im Einzelnen kann durch eine Betreuungsverfügung neben der Bestimmung eines Betreuers auch geregelt werden, wo der Wohnort des zu Betreuenden sein soll und wie die Behandlung im Fall einer schweren Erkrankung erfolgen soll (ähnlich einer Patientenverfügung). In eingeschränktem Umfang lassen sich auch finanzielle Angelegenheiten in einer Betreuungsverfügung regeln.

Die Betreuungsverfügung muss dem zuständigen Gericht im Fall einer Demenz, eines Unfalls oder einer anderen Situation, in der ein Betroffener seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, vorgelegt werden. Um sicherzustellen, dass dem Gericht im Notfall die Betreuungsverfügung tatsächlich vorliegt, ist es in einigen Bundesländern möglich, diese vorab beim zuständigen Gericht zu hinterlegen.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung als Muster-Formular downloaden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) stellt auf seinen Seiten zum Thema Betreuungsrecht/Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht diverse Formulare und Textbausteine zur Verfügung.


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