Intelligenzrente – ein Überbleibsel aus DDR-Zeiten?

Intelligenzrente in DeutschlandBei der Intelligenzrente handelt es sich um eine Zusatzrente, die in der DDR Angehörigen bestimmter Berufsgruppen eingeräumt wurde. Insbesondere die sogenannte „technische Intelligenz“ wie Ingenieure kamen in den Genuss dieser zusätzlichen Altersversorgung. Diese mussten keinerlei Beiträge leisten, um von der Zusatzversorgung zu profitieren. Nach der Wiedervereinigung hat die bundesdeutsche Bundesversicherungsanstalt für Angestellte diese Verpflichtung übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Umstrittene Zusatzversorgung duch Intelligenzrente




Bei der Zusatzrente geht es um viel Geld, immerhin beläuft sich die Intelligenzrente in den meisten Fällen auf mehrere Hundert Euro. Seit der Wiedervereinigung bis heute ist diese DDR-Zusatzversorgung jedoch umstritten. Viele westdeutsche Arbeitnehmer und Rentner empfinden es als ungerecht, dass ehemalige DDR-Bürger eine Zusatzrente erhalten, ohne je einen Beitrag dafür geleistet zu haben. Auch bezüglich der Anerkennungspraxis durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Voraussetzungen für den Bezug einer Intelligenzrente

Nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen hat die höchstrichterliche Rechtsprechung drei Kriterien festgelegt, die erfüllt sein müssen, damit der Anspruch auf Intelligenzrente erfolgreich durchgesetzt werden kann. Dabei ist besonders bemerkenswert, dass die Vorlage einer Versorgungsurkunde nicht zu diesen Voraussetzungen zählt.

Im Einzelnen müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Berufliche Qualifikation: Der Antragsteller muss eine in der DDR erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur, Techniker, Architekt oder Ingenieurökonom nachweisen können.
  • Betriebliche Qualifikation: Es muss belegt werden, dass der Antragssteller in einem volkseigenen Produktionsbetrieb beschäftigt war.
  • Sachliche Bedingung: Nur wenn die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der Qualifikation entsprach, besteht ein Anspruch auf Intelligenzrente.
Alle diese Voraussetzungen müssen am Stichtag 30.06.1990 , an dem die Währungsunion in Kraft trat, erfüllt gewesen sein, um einen Anspruch auf Intelligenzrente zu begründen.

Tatsächlich liegen Kritiker wohl nicht ganz daneben, wenn Sie diese Zusatzversorgung als “Überbleibsel aus DDR-Zeiten” bezeichnen. In der Bundesrepublik Deutschland gab und gibt es kein vergleichbares Versorgungsmodell.

Bildquelle: Zitze – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Mertinatis, M.E. kommentierte am 30. April 2019 at 23:12

    Typische neidvolle Aussage eines gelernten Wessis.
    Hierzulande werden ja sogar Studenten, die ihre Examina nicht einmal geschafft haben, in Bundesministerien zu horrenden Gehältern eingestellt. Vitamin “B”hilft auch im Westen!!! Wie richtig sind doch die verschiedenen Antworten. Wir Ossis mußten wählen gehen, sonst wurde Jahresendprämie (JEP)einfach gestrichen. wir waren so sehr auf die JEP angewiesen, damit wir z.B. den Kindern endlich mal neue Kleidung einkaufen konnten. Es gab ja in dieser Zeit auch die sog.Bückware in den Geschäften bzw.Kaufhäusern.
    Die Großkotzigkeit der Wessis hat mich zur Leipziger Messe schon immer gestört.Heute erfuhr ich von einer ehemaligen Studienkollegin, daß sie I-Rente bekommt. Ich dachte, mich trifft der Schlag…..,denn ich bekomme diese I-Rente bisher nicht. Also auf zum Kampf…..

  2. Gabriele Bez kommentierte am 9. April 2019 at 6:24

    Die Diskussion ist etwas abgedriftet. Ich möchte auf den Ursprung zurückkommen. Ich habe in die FZR eingezahlt und könnte die I Rente bekommen. Da ich viel krank war und auch ein Kind bekommen hatte, ist mein Rentenanteil aus DDR Zeit minimal. Wird bei der I Rente auch Krankheit also die Fehltage, abgezogen?

  3. Axel kommentierte am 5. März 2019 at 0:44

    Hallo zusammen,
    ich habe in der DDR einen Abschluß als Ingenieurökonom absolviert und als Ingenieur gearbeitet. Betrieb abgewickelt, also ohne Arbeit und anschließend aus der Not geboren, nur scheinselbstständig. Die private Atersvorsorge fiel Hartz4 zum Opfer. Heute erhalte ich 570€ Altersrente plus 70€ Grundsicherung ( incl. Zuschlag für Beinamutierte). Ich werde die “I-Rente” beantragen. Keine Ahnung, ob ich sie bekomme. Falls ja, wird die Grundsicherung gemindert oder wegfallen. Für mich bleibt also alles gleich. Herrgott, gönnt mir doch die I-Rente. Ich bereichere mich doch dadurch nicht, sondern BLEIBE in Altersarmut. Der positive Effekt wäre dann nur, daß ich mich nicht ständig den Forderungen, Bankauszügen- Nachweisen und Sanktionsandrohungen, Rückzahlungsaufforderungen usw. ausgesetzt sehen würde. Das ist nämlich demütigend und unterstellt ständig Sozialbetrug. Den betreiben systematisch ganz andere, die in der Lage sind, ihre Identitäten zu wechseln. Irgendwann erhalten sie mehrfach Rente aus Deutschland. Darüber sollten mal jene nachdenken, die darüber wettern, daß ehemalige DDR- Bürger das Sozialsystem ungerechtfertigt überlasten ohne dafur eine Leistung erbracht zu haben. Das stimmt bekanntlich nicht.

  4. Hans-Peter Biesenbach kommentierte am 24. Januar 2018 at 9:31

    Ich habe wiederholt das Anliegen Intelligenzrente für mich als Apotheker vorgetragen, wurde stets darauf verwiesen, ich bekäme Bescheid, bisher erhielt ich von der DRV Mitteldeuschland lediglich Renten-Information, die diese nicht beinhalten

  5. Dr. Peter Fleischer kommentierte am 21. Februar 2017 at 18:00

    Hallo,

    auch mein Antrage wurde 2005 mit der Begründung der „leeren Hülle“ abgelehnt. Alle anderen Bedingungen waren erfüllt. Nach Wiedereinreichung 2015 wurde er wiederum abgelehnt mit der Begründung, dass ich für meinen Abschluss als Diplome-Elektro-Ingenieur im Jahre 1973 im Ausland die Genehmigung des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesens der DDR zum Tragen des Titels nicht nachweisen konnte. Diesen Nachweis hatte ich bereits beim ersten Gerichtsprozess 2005 erbracht und dies wurde mir auch im Urteil bestätigt. Leider liegt mir das Original des Anerkennungsschreibens heute nicht mehr vor.

    Hat jemand eine Idee, mit welchem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt ich eine weitere Vorgehensweise beraten kann.

  6. Th. Lutz kommentierte am 7. Februar 2017 at 19:11

    Sorry, muß natürlich im Beitrag von soeben heißen …
    “macht zusammen also 13.000,-Mark Bruttogehalt.”

  7. Th. Lutz kommentierte am 7. Februar 2017 at 14:21

    Zitat von oben:
    “In der DDR waren 7200 Mark SVO- pflichtig, daneben nochmals 7200 Mark FZR ( ab dem 01.03.1971), zusammen ergibt das 14.400 Mark der DDR.”

    Stellt sich für mich folgende Frage, was denn nun eigentlich der im SVK-Ausweis der DDR in der Spalte “Beitragspflichtiger Gesamtverdienst *) (Tausend Mark in Worten)” eingetragene Zahlenwert für den Zeitraum eines Kalenderjahres ( also vom 1.1. – 31.12. des jeweiligen Jahres ) darstellt, denn dort stehen Jahresverdienste, die nicht dem Bruttojahresverdienst lt. Arbeitsvertrag entsprechen, sondern wesentlich geringer sind.
    Beispiel:
    Im Arbeitsvertrag steht ein z.B. für das Jahr 1982 ein Verdienst von 1100,-Mark ( 1000,-Mark Grundgehalt + 100,-Mark LOG sogenannter Leistungsorientierter Zuschlag ) ab 1.2.1982 ( davor, also im Januar 900,-Mark ) … macht zusammen also 14.100,-Mark Bruttogehalt.
    Im SVK-Ausweis steht aber nur 5.651,-Mark für das gesamte Jahr 1982 und bei Zusatzrentversicherung dann noch 4.805,-Mark.
    Wieso wurde also hier nicht das gesamte Jahresbrutto eingetragen, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart und auch ausgezahlt wurde ?
    Damit ergibt das doch eine aus meiner Sicht viel zu geringe Basis für die Berechnung der Rentenpunkte !

    Dieses Spielchen zieht sich in meinem SVK-Ausweis dann die gesamte Beschäftigungszeit meiner Tätigkeit als Ingenieur in einem Volkseigenen Betrieb der ehemaligen DDR durch.

    Was stellt denn nun eigentlich der Eintrag bei Beitragspflichtiger Gesamtverdienst dar … wenn es wie hier offenbar gar nicht der lt. Arbeitsvertrag vereinbarte und auch gezahlt Bruttoverdienst ist ?

    • Jürgen Nienstedt kommentierte am 18. April 2017 at 7:13

      Wenn Krankheit vorlag oder eine Kur stattgefunden hat wird der in diesem Zeitraum angefallene Verdienst im grünen SV Ausweis nicht eingetragen.

      J.N.

    • Anonymous kommentierte am 7. August 2018 at 16:18

      FZR und Verdienst
      Um den gesamten Jahresbruttoverdienst im SVA eingetragen zu bekommen , hätten Sie sich entsprechend versichern müssen.Das war in der FZR möglich.Sie haben nur ein Bruttoneinkommen von max.1200 Mark versichert.Ich hatte mich gleich komplett versichert und habe so den vollen Betrag meines Einkommens auch im SVA stehen.Ich gebe zu , das viele DDR Bürger das nicht getan haben.Dafür hatten Sie aber in der DDR mehr Netto als ein komplett Versicherter in der Tasche.Sie können keine Forderungen an die heutige rentenstelle stellen.Sorry

  8. Klaus-Dieter kommentierte am 23. Juli 2016 at 9:36

    Ich habe immernoch nicht verstanden warum viele I-Rentenberechtigte Bürger aus irgendmöglichen Ausreden diese Rente nicht bekommen, sondern mit 750,00 € auskommen müssen.

    Ich kenne einige Rentner die haben über Rechtsanwalt es geschafft. Aber diesen kann ich mir nicht leisten siehe Betrag oben.

    Ich würde mich freuen wenn viele solcher Beiträge doch noch zum Erfolg führen würde.

  9. AC kommentierte am 24. Mai 2016 at 16:49

    Ich habe Zweifel an der Richtigkeit der Aussage von Hrn Knöppel.

    Die DDR I-G Rente ist nach meiner Erkenntnis völlig unabhängig von einer Beitragszahlungszeit, zumal hierfür, im Gegensatz zur FZR, keine Extrabeiträge geleistet werden mussten.

    Rein rechnerisch formal müsste jeder IR Berechtigte, 205€ zusätzliche Rente erhalten, völlig unabhängig sonstiger Anwartschaften bzw. Ansprüche.

    v.g.

    • Kalus-Dieter kommentierte am 6. Juli 2016 at 11:41

      Da kann ich mich nur dieser Meinung anschließen, aber leider !

    • Anonymous kommentierte am 30. Januar 2017 at 15:31

      Wenn ich Sie so höre , wird mir ganz übel, ersten leert diese umstrittene Rente für unsere Nachkommen noch schneller unsere Rentenkassen, für die sie übrigens nie eingezahlt haben. Und diese Rente bekommen nur ehemalige DDR Bürger, was schon mal ungerecht wäre, weil Bürger aus dem Westen sicherlich nicht weniger intelligent sind, und diese Rente nicht bekommen, obwohl diese immer in die Rentenkasse eingezahlt haben!

      • Anonymous kommentierte am 30. August 2017 at 10:44

        ********* !! Wessi***** !!

      • Anonymus kommentierte am 28. Juni 2018 at 13:39

        Schlaumeier, dann machen sie sich einmal die Mühe und vergleichen die Rente in Ost und West am Beispiel eines Forschungsingenieurs in der Halbleiterindustrie.
        Ost: ZFTM Dresden – 450 € für 10 Arbeitsjahre von 1980 bis 1990
        West: Texas Instruments in Freising, gleicher Zeitraum, aber 710 €. Mit betrieblicher Altersvorsorge, die es für Ost-Ingenieure” nicht gab.
        Wo bleibt da ihr Gerechtigkeitssinn?

        • Peter Grabiger kommentierte am 22. März 2019 at 17:47

          Wie kommen Sie nur auf die Idee bei Vergleichen zwischen Ost und West den Gerechtigkeitsinn einer Sache zu hinterfragen! Wessis haben ein Jahr Oberschule mehr:
          Wie bescheiße ich meine Mitmenschen?
          Wessis suchen jeden Tag einen Blöden den sie betrügen können um sich so richtig gut zu fühlen.
          Ich mag diese arroganten
          Angeber einfach nicht!
          Lieber einfacher blöder Ossi als kluger Wessi mit
          mit großer Schnauze und keine Ahnung vom Leben!

        • Anonym kommentierte am 16. August 2020 at 18:18

          Wir sind jetzt schon 30 Jahre Deutsche Einheit, aber die Gerechtigkeit in Deutschland gibt es nicht!

      • Anonymous kommentierte am 1. September 2018 at 8:46

        Da kann ich noch einen drauf setzten: meine Schwiegervater, Wessi, ist fest davon überzeugt, dass die Rentner im Osten gar keine Rente aus dem westdeutschen Rentensystem erhalten dürfen, da sie ja auch nicht in jenes eingezahlt haben. Schließlich sind die Ossis ja selber Schuld, die haben doch ihre SED/DDR doch mit 99% jedesmal wiedergewählt.

        Das leider keine erfundene Geschichte!

        • Peter Grabiger kommentierte am 22. März 2019 at 17:31

          Werter Herr!
          Ich beglückwünsche Sie zu ihrem sicher hoch geachteten Wessischwiegervater, mit dem Sie sicher viele liebevolle Diskussionen schon hatten, und richten ihm mein besten Grüße aus, und es möge ihn, wenn es noch nicht geschehen ist der Teufel holen und ihn nach Nordkorea oder einem ähnlichem DDR Regime befördern und dort könnte er ja sicher zur Freude des jeweiligen Volkes die Herrschaft des Vorsitzenden durch Wahlen beenden wie es in der DDR ohne weiteres ja möglich gewesen wäre, ohne im Knast der Stasi zu verschwinden. Ihr Wessischwiegervater ist ein riesiges A…..och! Aber den haben Sie ja nicht geehelicht, die arrogante D…..u!

      • Sabine kommentierte am 8. August 2021 at 15:49

        Hier kommt leider wieder ganz typisch das Ost- West Denken zum Ausdruck.
        Wie hat man uns den goldenen Westen gelobt; reisen wohin man will, jeden Tag „Bananan!“, nicht zu vergessen die WEST- MARK

        Jetzt wo es darum geht, den ehemaligen Bürgern der DDR Ihren Luxus, den Ihnen der Staat eingeräumt und gewährt hat gibt es schlammschlachten.

        Schon alleine die ständige Diskussionen, das wir Ost-Frauen (mein Alter 64) eine relativ gute Rente bekommen, weil wir unser lLebenlang gearbeitet haben. Unsere Tochter hat deswegen bestimmt nicht gelitten.

        Und auch ich habe diese Urkunde und auch ich setze alle Hebel in Bewegung diese I-Rente zu bekommen.

        In meinen Rentenunterlagen, habe ich gelesen, dass meine Rentenberechnung dem westdeutschen Standart angegliedert wurde. Unterm Strich habe ich dafür Abzuge.

        Ich hoffe und wünsche allen, die diese Urkunde haben auch ihr Recht einfordern.

        Ach ja, ich kann nichts dafür, das wir so viele Arbeitslosen haben- das ist Hausgemacht- Politik des Staates.

  10. Hallo Herr Trottnow,

    durch Zufall bin ich auf Ihre Frage gestossen. Ingenieure erhalten wie oben im Beitrag erwähnt die I- Rente. Bei der Berechnung der I-Rente wird das tatsächliche Jahreseinkommen zu grundegelegt.

    In der DDR waren 7200 Mark SVO- pflichtig, daneben nochmals 7200 Mark FZR ( ab dem 01.03.1971), zusammen ergibt das 14.400 Mark der DDR. Wenn also ein Ing. ein Jahreseinkommen insgesamt von 16.000 Mark der DDR hatte, ist sein zusätzlicher I-Rentenanteil der jetzt bei der Rente berücksichtigt wird, 1600 Mark ( 16000-14400).Für die 14.400 Mark sind schon Entgeltpunkte errechnet worden. Damit ist auch rechtlich klar, dass der I- Rentenanteil nicht höher sein kann, als die Differenz der Summe SVA Verdienst und FZR zum tatsächlichen Verdienst, Grenze ist die Beitragsbemessungsgrenze.

    Das bedeutet, dass der I-Rentner ohne FZR Anteil eine hohe I- Rente bekommen kann, wenn er aber wie der normale Arbeiter in die FZR Beiträge abgeführt hat, ist der Anteil deutlich niedriger. Wenn er weniger als die 14.400 Mark Jahresverdienst hatte, was bei den Frauen mit I- Rente oft der Fall war, dann bekommt er zwar dem Grunde nach die I- Rente zuerkannt, aber rechnerisch führt es nicht zu einer Rentenerhöhung.

    Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.

    Ich bin gerichtlich zugelassener Rentenberater und beschäftige mich beruflich mit Fragen der gesetzlichen Rente und auch Fragen der DDR Rente.

    • Dr. Walz kommentierte am 7. Februar 2018 at 12:38

      Leider wurde mein Anspruch auf die Intelligenzrente der DDR nicht anerkannt. Vor der Wende habe ich nach Krankenhaustätigkeit als Betriebsarzt gearbeitet. Dann habe ich mir eine eigene sehr teure Praxis aufgebaut und mit Röntgengerät und Bodyplethismograf ausgestattet. Ein hoher Bankkredit machte das möglich. Deswegen konnte ich auch nicht extra eine Ärzteversorgung abschließen

    • Peter Thiede kommentierte am 4. Juni 2022 at 15:39

      Mein Geburtsdatum ist der 22.09.1951, geboren in Güstrow, in Wittenberge aufgewachsen. Nach Schulabschluss habe ich im RAW Wittenberge eine Lehre zum Elektromonteur erfolgreich bestanden. Nach der Wehrpflicht habe ich im Fernstudium Elektroingenieur, dann Fernstudium Diplomingenieur für elektrische Maschinen und Anlagen und dann Fernstudium zum Diplomingenieurpädagogen erfolgreich abgeschlossen. 1971 bin ich nach Stendal gezogen und arbeitete bis 1988 in der Berufsschule des RAW Stendal als Berufsschullehrer(Amtmann). 1988 bekam ich Post von der Staatssicherheit Magdeburg (Beitritt oder Stasi- Gefängnis in Magdeburg)!! Bis zur Wiedervereinigung bin ich noch mit meiner Familie 11 Mal umgezogen!! Wir waren auf der Flucht! Meine Frau hat es nicht überlebt!!
      Heute bin ich Rentner, habe Unterlagen aber keinen Zugang zu diesen 17 Jahren (1971-1988), Amtmann bis Lebensende?! Keine Rentenanteile aus dieser Zeit! Wie bekomme ich meine Rechte? Können Sie mir helfen Herr Trottnow?

  11. Jörg Trottnow kommentierte am 19. Januar 2016 at 9:53

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wenn Intel,-rente bezahlt wird sehr schön. Aber warum erhalten diejenigen Ing., die FRZ bezahlt haben, keine Intel,-rente?

    Vielleicht können Sie mir antworten oder eine Info-quelle anbieten?

    Vielen Dank im voraus. Mit freundlichem Gruß J. Trottnow

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