Hilfsmittel für Senioren – welche staatliche Förderung Ihnen per Sozialgesetzbuch zusteht

Hilfsmittel können über den Staat mitunter bezuschusst werdenDie Anschaffung von Hilfsmitteln im gehobenen Alter stellt für viele Senioren eine finanzielle Herausforderung dar. Staatliche Zuschüsse können dabei helfen unumgängliche Hilfsmittelanschaffungen zu schultern. Doch was übernimmt Vater Staat?

Kassenleistungen werden stetig weniger, so muss nicht nur die Brille selbst bezahlt werden, auch die Kosten für Zahnersatz müssen zur Hälfte privat finanziert werden. Auch im Bereich der Hilfsmittelversorgung finden regelmäßig Streichungen und Änderungen statt. Zudem müssen sich Senioren, die auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind, mit zahlreichen bürokratischen Hürden auseinandersetzen.

Hilfsmittelversorgung: elementare Grundbedürfnisse erfüllen


Die Hilfsmittelversorgung ist im § 33 Abs. 1 SGB V geregelt. Hier wird etwa festgelegt, welche Produkte als Hilfsmittel anerkannt sind und welche nicht. Zu den anerkannten Hilfsmitteln zählen etwa Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel, Inkontinenzartikel, der Gehstock, der Rollator und verschiedene Haltegriffe. Daneben können Alltagsgegenstände zu Hilfsmitteln werden, etwa wenn Schuhe individuell angefertigt werden müssen. Somit sind all jene Produkte Hilfsmittel, die bei der Bewältigung des Alltags und zur Erfüllung elementarer Grundbedürfnisse benötigt werden.

Wer Probleme mit der Körperpflege, dem Gehen, Stehen, Liegen, Treppensteigen, Sprechen oder Hören hat, kann entsprechende Mittel nutzen. Produkte, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden, also nicht verordnungsfähig sind, stehen auf Negativlisten – diese werden ständig aktualisiert und erweitert. In diese Gruppe fallen all jene Produkte mit geringem therapeutischem Nutzen, etwa Leihbinden oder Mundsperrer, oder Produkte, die nur wenig kosten, beispielsweise Einmalhandschuhe oder Alkoholtupfer. Diese darf der Arzt auch nicht verschreiben.

Erstattungen und Zuschüsse – diese Möglichkeiten gibt es


Hilfsmittel gehören zur Leistungspflicht der GKV. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist jedoch die Indikation, der Arzt muss ein Rezept ausstellen. Anschließend muss das Rezept der Kasse vorgelegt werden. Das Rezept unterläuft nun einem Prüfungs- und Genehmigungsverfahren. Entscheidend für eine Bewilligung ist der therapeutische Nutzen sowie wirtschaftliche Aspekte. So bezahlt die Kasse nur das günstigste Hilfsmittel, bei teueren Produkten muss zugezahlt werden. Beim Einlösen des Rezepts im Sanitätsfachhandel muss außerdem darauf geachtet werden, dass dieses ein Vertragspartner der Krankenkasse ist.

Übernimmt die Kasse die Kosten nicht, kann ein Zuschuss bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Voraussetzung: Der Verwender der Hilfsmittel muss in eine Pflegestufe eingeordnet werden. Damit diese bewilligt werden kann, muss ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) erstellt werden. Geregelt sind all diese Zuschüsse im § 40 SGB XI. Neben Hilfsmitteln können auch Gelder für die Verbesserung des Wohnumfeldes gezahlt werden. Auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind Zuschüsse für Hilfsmittel möglich.


In den “UV-Hilfsmittelrichtlinien” können die Voraussetzungen für die Vergabe nachgelesen werden, geregelt ist die Hilfsmittelversorgung im §31 Abs.2 Satz 2 SGB VII. Gewähren weder die Krankenkassen, Unfallversicherung oder Pflegekassen Gelder oder Zuschüsse, sollten sich Senioren an das Sozial- und Grundsicherungsamt wenden. Hier werden Gelder jedoch nur dann gewährt, wenn Einkommen und vorhandenes Vermögen des Antragsstellers eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.

Übrigens: Wir halten noch einen weiteren Artikel speziell zum Thema Kostenübernahme beim Treppenlift für Sie bereit.


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Bernd Herzog kommentierte am 26. November 2020 at 11:37

    Moin, ich möchte mein Auto abschaffen und mir ein Senioren Mobil kaufen. Als Rentner kann ich damit alle meine Einkäufe oder Arztbesuche im Umkreis von 20 km erreichen. Für einen Zuschuß der Krankenkasse komme ich nicht infrage. Auf ein E-Bike traue ich mich aber auch nicht mehr, besonders mit Lasten vom Einkauf.
    Welche Fördermittel kann ich dafür beantragen, wie zum Beispiel für E-Bikes.

  2. Beate Petri kommentierte am 27. Mai 2017 at 21:10

    Mein Lebenspartner besitzt eine Befreiungskarte. Wofür bekommt er noch Befreiung o. Zuschüsse? Er bekommt Erwerbslosenrente.

    Mit freundl. Gruss

    B. Petri

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