Erfahrungsbericht: am Telefon abgeschlossene Verträge aufkündigen

Zwielichtige MachenschaftenTelefonverträge werden in Deutschland fast minütlich geschlossen. Doch oft sind nicht gute Konditionen sondern die perfide Verkaufsrhetorik der Callcenter der Grund. Unser Informant Patrick R. informierte unser Magazin detailiert über einen Vertragsabschluss, den sein Vater ungewollt am Telefon abgeschlossen hatte.

Ich staunte nicht schlecht. Bei einem Besuch bei meinem Vater erblicke ich das unerwünschte Paket mit der DSL-Hardware. Ehrlich gesprochen, ich hätte meinem alten Herren mit seinen stolzen 73 Jahren nicht mehr zugetraut, sich nochmal mit dem Internet zu beschäftigen. Doch schnell äußerte er, dass er gleicher Meinung war. Mein Erfahrungsbericht: wenn “moderne Vertriebswege” Menschen in Bedrängnis bringen. Und was sie dagegen tun können!


Wie sich herausstellte, rief genau 14 Tage vor der Lieferung des unerwünschten Pakets die “Telefongesellschaft” an, um den – angeblich bestehenden – Telefonvertrag zu “überprüfen”. Da mein Vater sich selbst nie großartig darum kümmern wollte – er hatte in seinen Augen immer faire Verträge geschlossen – bestätigte er unbekümmert alle ausgesprochenen Angaben. Und dieser Moment des Wohlwollens und der fehlenden Konzentration sollte sich später als schwerer Fehler herausstellen.

Denn was er zu dem Zeitpunkt nicht wusste:

Soeben wurde ein mündlicher Vertrag über einen Telefonanschluss samt DSL-Internetanbindung geschlossen. Der Kunde besitzt keinen Computer und hat einen laufenden Festnetztelefonvertrag.

Weder über die allgemeingültige Widerrufsfrist von 14 Tagen, noch über den soeben geschlossenen Vertrag kam eine schrifliche Bestätigung. Das bereits erwähnte Paket samt Hardware und Vertragsunterlagen erreichte schließlich meinen Vater.


Nach einem sofortigen Anruf bei der einzigen in den Unterlagen angegebenen Telefonnummer des DSL-Unternehmens, welche sich als Hotline entpuppte und mit 1,49 € die Minute berechnet wurde, wurde sofort klar, dass sich das Unternehmen querstellen würde, was den Widerruf des Vertrages angeht.

Einen Briefwechsel später, fand ich dann heraus, dass es sehr wohl möglich ist, korrekte Verträge auch mündlich über das Telefon abzuschließen. Eine Zustimmung oder ein lapidares OK können so bereits kostenspielige Knebel-Verträge wirksam abschließen.

Schönes Schlamassel – und nun?

Der einzige, sofortige Ausweg aus dem verhängnisvollen Vertrag, der uns kumuliert etwa 950 € gekostet hätte, war ein kleiner Fehler, der von vielen Firmen gemacht wird, die ihre Produkte über das Internet vertreiben. Zu diesen Unternehmen gehörte auch die Firma, die meinem Vater den Vertrag “vermittelt” hatte.

Was die meisten Menschen nicht wissen, ist folgende Tatsache:

Laut § 355 BGB bei Fernabsatzverträgen besteht eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Jedoch nur, wenn der Hinweis auf diese 14-tätige Frist vor Beginn der Dienstleistung schriftlich zugestellt wird. Achtung: Auch eine E-Mail kann im Zweifel als schrifliches Zusenden gewertet werden.

Aktion – Reaktion

Nachdem ich das Unternehmen per Einschreiben mit Rückschein über diese gesetzlich gültige Tatsache informierte, wurde der Vertrag in Windeseiles aus “Kulanz” beendet, erfreulicherweise ohne Kosten für den “ehemaligen Kunden”. Auch die bereits angefallenen Mahngebühren in Höhe von knapp 296 € wurden nicht weiter nachgefragt.

Im Endeffekt hat sich damit alles aufgeklärt – besser gesagt: von selbst gelöst. Jedoch ist inzwischen davon auszugehen, dass das Unternehmen seine AGBs dementsprechend angepasst hat. Das Unternehmen praktiziert jedenfalls nach wie vor.

Die Empfehlung an den Leser

Als Rat an alle: gerade älteren und technisch nicht so versierten Freunden und Familienmitgliedern die trügerischen Maschen der schwarzen Schafe immer erklären und vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen schaffen.


Am besten sprechen Sie das Thema gezielt an und geben den Rat, niemals mit unbekannten Anrufern (auch Firmen!) zu telefonieren. Geben Sie zudem niemals Kontodaten per Telefon heraus und falls bereits geschehen, sollten Sie Ihre Kontoverbindung regelmäßig kontrollieren, um unberechtigtes Abbuchen schnellstmöglich zu stornieren. Viele grenzkriminelle Dienstleister setzen auf das Ohnmachtsgefühl ihrer Opfer und haben damit erstaunlich viel Erfolg. Wer zurückschlägt hat oft gute Chance auf eine Abwendung des Problems.

Falls es bereits zu spät ist und ein Vertrag zustande gekommen ist:

Die örtlichen Verbraucherschutz-Verbände helfen gerne weiter, zumeist unentgeltlich. Auch die nächstgelegene Industrie- und Handelskammer als überwachendes Organ ist ein geeigneter Ansprechpartner in allen Fragen.

Autor: Patrick R.


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Edgar Dambach kommentierte am 19. Juni 2016 at 12:44

    Frage:

    Kann eine Telefongesellschaft einen Vertrag,der erst nach 9 Monaten erfüllbar ist,

    und den ich nach Bekannt werden sofort Kündigte, aufrecht erhalten ?

  2. Gisela Franz kommentierte am 24. Januar 2014 at 18:22

    Vielen Dank für diese ausführlichen Hinweise. Auch ich war schon von dieser Art "Telefonterror" betroffen und sollte an einem Glücksspiel teilnehmen, bei dem angeblich ein sehr günstiges Los auf mich wartet. Zum Glück wurde ich hellhörig, als ich meine Kontodaten nennen sollte.

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