Tipps und Infos zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Treppenlifts

Treppenlift steuerlich absetzenDie Anschaffung eines Treppenliftes ist eine hervorragende Möglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen, sich selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe über mehrere Etagen zu bewegen. Die Kosten für eine solche Investition erreichen jedoch schnell einen hohen Betrag, sodass es sich lohnt, sich bereits im Vorfeld intensiv mit den Möglichkeiten einer finanziellen Entlastung auseinander zu setzen. Das steuerliche Absetzen der Treppenlift-Kosten stellt hierbei einen möglichen Weg dar.

Voraussetzungen zur steuerlichen Absetzbarkeit eines Treppenliftes

Sowohl neue als auch gebrauchte Treppenlifte können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, dem Finanzamt die medizinische Notwendigkeit des Treppenliftes nachzuweisen. Wird ein Treppenlift beispielsweise nur zur reinen Komfortsteigerung installiert, so handelt es sich nicht um einen entsprechenden Entlastungsgrund. Am einfachsten ist ein Nachweis zur medizinischen Notwendigkeit über ein amtsärztliches Attest zu erbringen.

Sollte ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BI“ für blind oder „H“ für hilflos vorliegen bzw. der Antragssteller in Pflegestufe 3 eingruppiert sein, so ist kein weiterer medizinischer Nachweis erforderlich und es kann ein Pauschbetrag von 3.700 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Aber auch ohne der Erfüllung dieser Kriterien können Menschen mit Behinderung – abhängig vom Grad der Behinderung – einen gestaffelten Pauschbetrag von der Steuer absetzen.

Liegen die Kosten für den Treppenlift über dem Pauschbetrag, so können diese zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Einsparungspotenziale und Möglichkeiten

Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl an vergleichbaren Steuerzahlern, so wird ihm die Einkommenssteuer ermäßigt. Man bezeichnet diese Ausgaben auch als außergewöhnliche Belastungen. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen neben Kosten aus den Bereichen Unterhalt oder Pflege auch unvermeidbare Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheit oder Behinderung. Auch Treppenlifte gelten bei medizinischer Notwendigkeit als außergewöhnliche Belastung.

Treppenlift steuerlich geltend machenDie genaue Kostenersparnis bei der Anschaffung eines Treppenliftes durch das steuerliche Absetzen ist von mehreren Faktoren abhängig und variiert von Fall zu Fall. Grundsätzlich wirken sich außergewöhnliche Belastungen erst dann steuerlich aus, wenn sie einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Die Belastungsgrenze liegt hier je nach Familienstand und Anzahl der Kinder zwischen einem und sieben Prozent vom Jahreseinkommen.

Da mit einem Treppenlift die Belastungsgrenze häufig überschritten wird, kann es sich lohnen, kleiner Ausgaben, wie für Medikamente und Behandlungen, ebenfalls in das Jahr der Anschaffung des Treppenlifts zu schieben. So können sich diese ebenfalls steuerlich auswirken und gehen nicht verloren, weil sie unterhalb der Belastungsgrenze liegen.

Der Betrag nach Abzug des Eigenanteils kann bei einem Treppenlift schließlich steuerlich geltend gemacht werden. Die genaue Höhe der Steuererstattung hängt wiederum vom persönlichen Steuersatz des Antragsstellers und den Kosten für den Treppenlift ab. Schnell ergeben sich hier Beträge, welche gut ein Drittel der Anschaffungskosten des Treppenlifts ausmachen können.

Infografik zur steuerlichen Absetzbarkeit

Treppenlift steuerlich absetzen

Quelle dieser Infografik: Ratgeberportal “Der Treppenlift”

Vorteile der Anschaffung eines Treppenliftes

Im Alter können Treppenstufen schnell zum unüberwindbaren Hindernis werden. Bei vielen Menschen lässt im Laufe der Jahre die Beweglichkeit nach, auch durch Behinderungen oder Unfälle kann die Mobilität eingeschränkt sein. Um weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen zu können ist die Anschaffung eines Treppenliftes eine lohnende Investition. So können Treppen und Stockwerke problemlos überwunden werden, was ein barrierefreies Leben auch in mehrstöckigen Häusern möglich macht.

Mobilitätseingeschränkte Menschen gewinnen hier ein Stück Lebensqualität zurück und müssen den Schutz und die Geborgenheit der eigenen vier Wände nicht verlassen. Neben der steuerlichen Absetzbarkeit gibt es weitere Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung bei Treppenliften. Vom Pflegekosten- bis zum KfW-Zuschuss – auch für finanziell weniger gut aufgestellte Menschen bieten sich verschiedene Wege, einen Treppenlift zu erstehen.

Recherchequellen:

Bildquellen: Yuri Arcurs & Ingo Bartussek – Fotolia, sowie Infografik von “Der Treppenlift”


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Dass Treppenlifte von der Steuer abgesetzt werden können wusste ich auch nicht. Wir haben vor kurzem meinen Großeltern einen angeschafft und die beiden sind ganz begeistert, weil sie jetzt doch noch länger in ihrem Haus bleiben können. Aber so eine finanzielle Unterstützung ist ja toll, so ganz günstig ist ja so ein Treppenlift dann doch nicht!

  2. Höchst interessant, dass Treppenlifte von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Finanzamt überzeugt ist, dass es sich um eine finanzielle Notwendigkeit handelt. Gerade für ältere Leute ist das einfach eine wichtige Leistung, gerade wenn sie in höheren Etagen in der Stadt wohnen. Ich denke eine gute Steuerberatung kann hier immer von Nutzen sein, da man somit lernt, wie man die Kosten absetzt.

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