Änderungen 2018: Von Rente bis Steuern

Änderungen 2018Mit dem Beginn des neuen Jahres treten auch neue Gesetze oder Gesetzesänderungen in Kraft, die insbesondere Rentner bzw. Verbraucher betreffen. Dabei gibt es neben Verbesserungen und Erleichterungen auch neue Auflagen und fragwürdige Anpassungen. Unsere Redaktion hat sich die wichtigsten Änderungen 2018 vorgenommen und kommentiert.

1. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt in Kraft



Insbesondere in kleinen Betrieben ist die betriebliche Altersvorsorge noch wenig verbreitet. Die Bundesregierung will dies nun mit steuerlicher Förderung ändern, um auch Geringverdienern den Abschluss einer Betriebsrente zu erleichtern. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitgeber in diesen Fällen einen Steuerzuschuss für die Betriebsrente erhalten, um einen entsprechenden Anreiz zu haben, für die Betriebsrente zu werben. Überdies entfällt zum Jahreswechsel das Haftungsrisiko für Arbeitgeber – den Beschäftigten muss kein fester Betrag mehr zugesichert werden.

Unser Kommentar: Profiteure sind ganz klar die Arbeitgeber, deren Lobby im Gesetzgebungsprozess offensichtlich ganze Arbeit geleistet hat.

2. Anstieg der Erwerbsminderungsrente

Wer in den nächsten Jahren als Erwerbsminderungsrentner eingestuft wird, soll bis 2024 eine Erhöhnung der Bezüge von ca. 7 Prozent erhalten. Dies Erhöhung erfolgt schrittweise in Abhängigkeit zur Zurechnungszeit. Bisher lag die (volle) Erwerbsunfähigkeitsrente bei ca. 750 EUR im Monat.

Unser Kommentar: Begrüßenswert – dennoch ist hier noch viel zutun, um eine adäquate Antwort auf Arbeitsunfälle, Depressionen oder andere Quellen von Berufsunfähigkeit zu liefern.

3. Zulage für Riester Rente steigt, monatliche Zahlungsgarantien werden aufgeweicht

Die staatliche Zulage zur Riester Rente steigt ab 2018 von 154 EUR auf 175 EUR. Riester-Sparer müssen dafür weiterhin mind. 4 Prozent ihrer Einkünfte in den Riester-Vertrag einzahlen.

Wenn der monatliche Anspruch auf Rente aus einem Riester-Vertrag niedrig ist, können die Riester-Anbieter zukünftig den gesamten Betrag auszahlen, anstatt eine monatliche Rente zu leisten.

Unser Kommentar: Riester bleibt in erster Linie ein Geschenk an die Versicherungsindustrie. Und die Aufweichung der monatlichen Rentengarantie ist mehr als beunruhigend.

4. Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland

Fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung soll die Berechnung der Rentenpunkte im Rahmen der Rentenberechnung nun bundesweit vereinheitlicht werden. Ab dem 01. Juli 2018 wird der ostdeutsche Rentenwert auf 95,8 Prozent des Wertes in Westdeutschland angehoben – bis 2024 soll dann die vollständige Angleichung erfolgt sein.

Unser Kommentar: Besser (viel zu) spät, als nie.

5. Weniger Gebühren bei Kartenzahlungen

Ab 13. Januar 2018 fallen gesonderte Gebühren bei Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften weg. Dies geht auf die II. Zahlungsdiensterichtlinie zurück und diese Änderung gilt somit europaweit.

Unser Kommentar: Ein weiterer Schritt in Richtung einer bargeldlosen Welt?

6. Renteneintrittsalter steigt weiterhin an



Nachdem die Bundesregierung die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters hin zur Rente mit 67 beschlossen hat, wird das Eintrittsalter um einen weiteren Monat angehoben, sodass alle Versicherte, die 1953 geboren sind, die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und 7 Monaten erreichen.

Unser Kommentar: Eine ausführliche Diskussion zu diesem kontroversen Thema wird im Kommentarbereich unseres Artikels zum Renteneintrittsalter geführt.

7. Verbesserungen für behinderte Menschen

Zukünftig reicht ein Reha-Antrag für Leistungen für Menschen mit Behinderung. Außerdem müssen Bundesbehörden geistig behinderten Menschen Bescheide zukünftig gesetzlich verpflichtend in einfacher Sprache erklären, wenn diese dies wünschen.

Unser Kommentar: Sollte das nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein?

8. Steuerliche Veränderungen

Der Grundfreibetrag steigt um 180 EUR auf 9.000 EUR, der Kinderfreibetrag um 72 EUR auf 4.788. Auch das Kindergeld erhöht sich um 2 EUR. Zudem wird die Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert: Bisher war eine Abgabe zum 31. Mai des Folgejahres gefordert, diese Frist verlängert sich um zwei Monate auf den 31. Juli. Außerdem müssen keine Belege mehr eingereicht (wohl aber weiterhin aufbewahrt und auf Rückfrage vorgelegt) werden.

Unser Kommentar: Demnach sind künftig weitere 15 EUR steuerfrei pro Monat. Hier ist aber noch viel Luft nach oben!

9. Früherkennungsuntersuchung bei Ausbuchtung der Bauchschlagader

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für alle Männer ab 65 Jahren ab 2018 einmal im Leben eine Ultraschall-Untersuchung, die zur Früherkennung einer Ausbuchtung der Bauchschlagader beitragen soll.

Unser Kommentar: Liebe Männer, macht davon Gebrauch!

10. Mehr Verbraucherschutz bei Reisebuchungen

Änderungen auch im Reisebereich: Betreiber von Webseiten für Reisebuchungen müssen zukünftig haften, wenn sie Mietwagen, Flüge oder Hotelzimmer vermitteln, diese Leistungen aber nicht eingehalten werden können. Damit verbessert sich die rechtliche Lage für den Verbraucher.

Unser Kommentar: Trotzdem sollten Sie sich als Verbraucher gut informieren und sich nicht von der Werbung benebeln lassen und im Affekt buchen.

11. Die Beiträge für Künstlersozialkasse sinken

Wer als Freiberufler oder Selbstständiger in der Künstlersozialkasse versichert ist, kann sich ab 2018 über eine Herabsetzung des Beitrags auf 4,2 Prozent freuen. Die Beiträge werden zentral vom Bundesarbeitsministerium festgelegt.

Unser Kommentar: Gute Sache. Jetzt müssen die regulären gesetzlichen Kassen nachziehen.

12. Mindestlohn gilt nun überall

Während 2017 noch als Übergangsfrist für die Unternehmen galt, um den Mindestlohn für alle Mitarbeiter einzuführen, ist er ab 01. Januar 2018 verpflichtend. Arbeitsverträge, die unter dem Mindestlohn liegen, sind sodann nicht mehr zulässig.

Unser Kommentar: Hoffen wir, dass dadurch Neben-, Saison- und Minijobs keine Ersatzfunktion bekommen.

13. Gleiche Löhne für alle?

Jede/r Beschäftigte in einem Betrieb über 200 Mitarbeitern hat zukünftig einen “individuellen Auskunftsanspruch”. Damit kann vom eigenen Arbeitgeber erfragt werden, wie die Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit enlohnt werden.

Unser Kommentar: Weitere Informationen gibt es bei Ihrem Betriebsrat.

14. Stromzähler-Technologie muss nachgebessert werden



Wer mehr als 10.000 Kilowattstunden jährlich verbraucht, ist ab 2018 verpflichtet eine neue Generation von Stromzählern zu implementieren. Das Problem: Die neuen “Smart Meter” sind nach wie vor nicht auf dem Markt. Verbraucher und Unternehmer sollten diesbezüglich die Medienberichterstattung verfolgen.

Unser Kommentar: Da sollten sich Lobby und Produktion mal besser absprechen!

Und was halten Sie von den Anpassungen? Gibt es weitere Neuerungen? Schreiben oder lesen Sie gerne in unserem Kommentarbereich (weiter unten)!


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