Altersgerechtes Wohnen: Förderung vom Staat nutzen

Staatliche Förderungen ermöglichen einen altersgerechten Umbau der eigenen WohnungDie Wohnsituation für Senioren in Deutschland ist nach wie vor verbesserungswürdig. Plätze in Pflegeheimen sind rar, deren Ausstattung zumeist nur mittelmäßig. Auch möchten viele ältere Menschen lieber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Glückerlicherweise offeriert der Staat diverse Fördermöglichkeiten für altersgerechtes Wohnen.

Nur 1 Prozent aller Wohnungen in Europa sind auf ein lebenslanges, selbstbestimmtes Wohnen ausgerichtet. Auch in der Bundesrepublik ist die Situation schwierig. Altersgerechtes Umbauen verschlingt große Geldbeträge, weshalb sich viele Menschen nach verbesserten Fördermöglichkeiten sehnen. Bisher sieht der Staat folgende Möglichkeiten vor:

“Wie wird altersgerechtes Wohnen vom Staat gefördert“?


Es gibt zinsgünstige Darlehen (ab 1%) und nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Umbauten. Diese Zuschüsse können sowohl Mieter, als auch Vermieter erhalten. Sogar Erstkäufer von altersgerecht sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen werden begünstigt. Gezahlt werden diese Zuschüsse von der KfW-Bank oder von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die einzelnen Bundesländer haben zusätzlich eigene Programme, die teilweise mit dem KfW-Darlehen kombiniert werden können (In Baden-Württemberg z.B. die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg).

Erster Ansprechpartner sollte aber immer die Hausbank sein. Staatliche Förderungen für altersgerechte Wohnungsumbauten finden sich aber auch durch die Möglichkeit der Absetzung von haushaltsnahen Handwerkerdienstleistungen bei der Steuererklärung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren, z.B. durch Einbau bodengleicher Duschen oder den Wohnkomfort erhöhen wie z.B. die Installation von WC-Becken und Waschbecken in bestimmter Höhe. Im Extremfall kann auch ein genereller Neuzuschnitt der Raumaufteilung von Wohnräumen, Bädern oder Küchen erforderlich sein und deshalb gefördert werden. Breitere Türen (mindestens 80 cm), größere Bewegungsfläche im Eingangsbereich, bessere Beleuchtung oder eine Überdachung der Eingangstür gehören ebenso zum Förderumfang, wie der Einbau von automatischen Tür- und Fensterantrieben oder intelligente Assistenzsysteme, Treppenlifte und intelligente Gebäudetechnik.


Gefördert werden also insgesamt alle Kosten von der notwendigen Fachberatung durch Sachverständige, über die Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen bis zu den notwendigen vorbereitenden und nachbereitenden Arbeiten. Bei allen Umbauten sind technische Mindestanforderungen einzuhalten. Die beauftragten Handwerksunternehmen müssen bestätigen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Beim Ersterwerb von bereits altersgerecht umgebautem Wohnraum können die Kosten der Umbaumaßnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind sowohl Mieter, als auch Vermieter und Erstkäufer von altersgerecht sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern/Eigentumswohnungen. Und zwar altersunabhängig! Dadurch profitiert man schon in jüngeren Jahren von dem bequemeren Wohnkomfort. Durch eine altersgerecht angepasste Wohnung, ohne Barrieren und sonstige Gefahrenquellen kann eine selbstständige Lebensführung im Alter erhalten bleiben. Oder eine ambulante Pflege zu Hause erleichtert oder ermöglicht werden.

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder im Internet unter www.kfw.de. Dort erhalten Sie auch das Merkblatt Altersgerecht Umbauen (Bestellnummer 600 000 2642).

Recherchequellen:

  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Investitionsbank des Landes Brandenburg (Stand Februar 2013)
  • Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm des
    Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 07.12.2012
  • Stiftung Warentest 15.06.2010
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Daniel Braun kommentierte am 3. September 2017 at 14:52

    Guten Tag,

    ich bin ein allein lebender, älterer Mann mit 63 Jahren und lebe in meinem eigenem freistehenden Einfamilienhaus in Brieselang mit einer Grundstücksgrösse von fast 1000 Quadratmeter. Leider bin ich nich mehr der Gesündeste. Mein Haus ist auch sehr sanierungsbedürftig.

    Ich trau mich garnicht darüber nachzudenken, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meine anfalleden Arbeiten ausführen zu können. Somit suche ich für mich eine neue, machbare Wohnqualität, mit anderen Menschen, um auch der Einsamkeit, zu entgehen.

    Der Verkauf meiner Immobilie würde sicher einen gewissen Wert erbringen, womit ich mir meine weiter Zukunft finanzieren könnte. Vielleicht haben Sie ein kleines Konzept für mich. Ich bin an einer Antwort, Ihrerseits sehr interessiert!

    Daniel Braun

    • Eva-Maria Wilde kommentierte am 6. August 2019 at 5:47

      Guten Tag Herr Braun,
      das größte Hindernis ist meist der Umzug in einen neuen Wohnbereich mitunter auch in eine andere Region.

      Ich lebe in Schleswig und war auf der Suche nach einer Wohngemeinschaft. Diese existiert und es leben hier in Gemeinschaft jüngere Menschen mit Kindern und ältere. Jeder trägt seinen Anteil zur Gemeinschaft bei.

      Hätten Sie Lust und Interesse sich mit uns in Verbindung zu setzen?

      Hier meine Telefonnummer 04621-3823451.

      Mit freundlichen Grüßen
      Eva-Maria Wilde

  2. Anonymous kommentierte am 8. Juli 2017 at 18:40

    Warum fördert der Staat gar nicht Ehepaare, welche von den eigenen Kindern nicht mehr gerne in ihrem eigenem Haus gesehen sind. Diese Eltern werden dann einfach zum sterben in ein Altenheim abgeschoben. Wer diese Zeilen liest möge sich einmal selbst kontrollieren. Bin auf Kommentare und Möglichkeiten gespannt. Meine Gedanken gehen zur Zeit in die Richtung, ein kleines eigenes Barrie – freies Haus. Also eigene Scholle. Antwort an topas-energie@gmx.de

  3. Hermann G. kommentierte am 24. Januar 2014 at 18:39

    Meiner Meinung nach sollte der Staat hier noch wesentlich großzügigerer Förderungen gewähren. Schließlich können seniorengerechte Umbauten einen Heimaufenthalt verhindern und so eine Menge Geld sparen!

    • Anonymous kommentierte am 3. Februar 2017 at 17:22

      Ein Heimauthalt soll doch überhaupt nicht verhindert werden, von Staatswegen.Z.B. ist doch “Betreutes Wohnen” ein total lukratives Geschäft. Man hat doch gar kein Interesse, dass Senioren ihr eigenständiges Leben in der eigenen Wohnung weiterführen. Und eine Mietwohnung im fortgeschrittenen Alter, leider Fehlanzeige, die bekommt man nicht mehr.

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