Arbeitslosengeld 1: Das sollten Arbeitnehmer über 50 wissen

ArbeitslosengeldDas Arbeitslosengeld (auch Arbeitslosengeld 1 genannt) dient dem Zweck, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial abzusichern. Das Arbeitslosengeld ist dabei eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit und ersetzt einen Teil des bisherigen Arbeitsentgelts für eine festgelegte Zeit. Für Personen über 50 Jahren ergeben sich jedoch Besonderheiten bei der Dauer des Anspruchs. Auch hatte die Agenda 2010 Auswirkungen auf die Summe des ausgezahlten Geldes. Hier erfahren Sie, was es zum Arbeitslosengeld 1 und dessen Beantragung zu wissen gibt und wie lange Ihnen wie viel Geld zusteht.

AL 1: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen zu können, müssen drei wesentliche Kriterien erfüllt sein.

Kriterium 1: Man muss arbeitslos sein

Um AL1 beantragen zu können, muss weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.

Kriterium 2: Anwartschaftszeit muss erfüllt sein

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld haben möchte, muss mindestens 12 Monate in den vergangenen 2 Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dabei ist es wichtig, während dieser Zeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein. Jedoch werden auch Ersatzzeiten z.B. mit Krankengeldbezug eingerechnet.

Kriterium 3: Persönlich arbeitslos melden

Es ist wichtig, sich so schnell wie möglich arbeitslos zu melden. Auch dann, wenn die bevorstehende Arbeitslosigkeit noch Wochen oder Monate entfernt liegen mag. Nur so können Sie sicher gehen, Ihr Geld rechtzeitig und in vollem Umfang zu erhalten.

Ein viertes Kriterium besagt zudem, dass man die Bereitschaft besitzen muss, sich der Arbeitsagentur zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stellen.

Was gibt es bei der persönlichen Arbeitslosenmeldung zu beachten?



Gründe gibt es viele, die einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitslos werden lassen. Spielen wirtschaftliche, unternehmerische oder strategische Ursachen eine Rolle, wissen die Betroffenen mitunter schon Monate im Voraus, dass ihre Entlassung bevorsteht. Doch selbst dann wenn es nicht gewiss, aber sehr wahrscheinlich ist, dass man seinen Arbeitsplatz verliert, sollten sich Betroffene besser heute als morgen arbeitssuchend melden. Im Idealfall geschieht dies bis spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung.

Wurde bis zum Zeitpunkt der Entlassung kein neuer Arbeitsplatz gefunden, müssen sich Betroffene innerhalb der ersten drei Tage der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden. Schafft man es nicht die Frist einzuhalten und sich zumindest telefonisch mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen, droht eine Sperrfrist. Darüber hinaus wird Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag ausgezahlt, an dem sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin persönlich arbeitslos gemeldet hat.

Die Meldung der Arbeitslosigkeit gilt zugleich als Antrag auf Arbeitslosengeld 1. Wie die Bundesagentur für Arbeit letztlich entscheidet, wird kurz Zeit später durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Gibt es Arbeitslosengeld 1, wenn man selbst gekündigt hat?

Hat man seinen Arbeitsplatz selbst gekündigt, wird in diesem Fall bis zu zwölf Wochen lang das Arbeitslosengeld nicht gezahlt. Die Begründung: Die Agentur für Arbeit wertet die Situation so, dass die Arbeitslosigkeit vom Betroffenen selbst verschuldet wurde – sofern es keinen wichtigen Grund gab zu kündigen. Sollten Sie also Ihre Kündigung plausibel rechtfertigen können, muss dies bei der Arbeitslosmeldung dringend mitgeteilt werden.

Wie viel Arbeitslosengeld gibt es?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist in Deutschland gesetzlich einheitlich geregelt. Es richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 12 Monate sowie der Lohnsteuerklasse und zu guter Letzt danach, ob man kindergeldberechtigt ist. Prinzipiell beträgt das Arbeitslosengeld 60 % (ohne Kinder), bzw. 67 % (mit Kindern) vom letzten Nettogehalt. Hinzu kommt, dass AL1-Empfänger über die Agentur für Arbeit gesetzlich kranken-, pflege- und unfallversichert und sogar meist auch rentenversichert sind.

Mit einem Arbeitslosengeld-Rechner können Sie herausfinden, mit wie viel Arbeitslosengeld Sie in etwa rechnen können. Es handelt sich dabei jedoch nur um einen Orientierungswert, der rechtlich nicht bindend ist.

Und wie sieht es mit der Anrechnung von Nebeneinkommen aus?

Gehen Sie einer Beschäftigung nach, die weniger als 15 Wochenstunden umfasst, wird dieses Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Steuern auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Jedoch steht Ihnen ein monatlicher Freibetrag von 165 Euro zur Verfügung.

Wie lange gibt es Arbeitslosengeld 1?

Normalerweise wird Arbeitslosengeld nur bis zu einer Höchstdauer von 12 Monaten ausgezahlt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die zu Beginn der Arbeitslosigkeit hingegen mindestens 50 Jahre alt sind, haben einen längeren Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Je nach Alter kann dieser sogar auf 24 Monate mit Arbeitslosengeld 1 verlängert werden.

Im folgenden sehen Sie die maximale Anspruchsdauer in Monaten, in Abhängigkeit zum Alter und bisheriger versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit:

Versicherungspflicht in vergangenen 5 Jahren vor Arbeitslosmeldung (Monate) Vollendetes Lebensjahr Maximale Anspruchsdauer (in Monaten)
12 6
16 8
20 10
24 12
30 50. 15
36 55. 18
48 58. 24

Welche Pflichten habe ich als Empfänger von Arbeitslosengeld 1?

Um AL1 für den vorhergesehenen Zeitraum beanspruchen zu können, hat der Bezieher des Arbeitslosengeldes drei Pflichten zu erfüllen:

  • die Meldepflicht
  • die Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht
  • sowie die Erstattungspflicht


Die Agenda 2010 brachte im Wesentlichen zwei große Veränderungen mit sich, die beide als Verschlechterung gewertet werden können. Zum einen wurde das Arbeitslosengeld für Ältere deutlich gekürzt. Zum anderen wurde der Zeitraum eingeschränkt, in dem Arbeitslosengeld 1 empfangen werden kann.

Hierzu eine kleine Übersicht, die aufzeigt, dass bis Februar 2006 ältere Bezieher von Arbeitslosengeld ihre Leistungen bis zu 32 Monaten erhalten konnten:

Alter Anspruch (nach Monaten) bis 02/2006
45 12
47 18
52 22
57 26
Über 57 Bis zu 32

Nach aktuellem Stand wurde die Bezugsdauer nun auf grundsätzlich 12 Monate reduziert. Über 50 Jährige haben nur noch einen Anspruch auf 15 Monate, über 55 Jährige einen Anspruch auf 18 Monate und über 58 Jährige einen Anspruch auf maximal 24 Monate Arbeitslosengeld 1.

Bildquelle: Thomas Reimer - Fotolia


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
2,45 von 5 Punkten, basierend auf 73 abgegebenen Stimmen.


Bewerten Sie diesen Artikel - Hinterlassen Sie gerne auch ein Kommentar!
Loading...

Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Bernd kommentierte am 7. September 2021 at 20:42

    Die Bundestagswahlen stehen in Kürze an, und wir sollten uns immer im Klaren sein, wer für die Agenda 2010 und ihre Gemeinheiten verantwortliche ist. Die Agenda 2010 der SPD/Grünen-Koalition war unter anderem mit der unnötigen Senkung des Spitzensteuersatzes für Vielverdiener, der Einführung des Niedriglohnsektors und die unverschämte Benachteiligung der Älteren Arbeitslosen im Falle der Arbeitslosigkeit verbunden sowie der Erhöhung des Renten-Einstiegsalters.

  2. Miroslaw Buchalik kommentierte am 4. Januar 2021 at 17:19

    In Februar werde ich 59 Jahre alt ,habe 70% behinderung und ab 01.11.2021 werde gekündigt und Arbeitslosengeld 1 bis 24 Monate bekommen.Danach ab 01.11.2023 werde rente für Schwerbehinderte bekommen Meine Frage;
    Bin ich für Arbeitsamt noch vermitelbar , und kann mir Arbeitslosengeld 1 gekürzt werden wenn ich Abfindung bekomme.

  3. Anonymous kommentierte am 2. November 2020 at 15:54

    Tja, bei mir hat zum 1. April auch der Arbeitlos-Teufel zugeschlagen… da hätte ich eigentlich einen neuen Job beginnen sollen. Der Arbeitgeber hat mir gleich in der Nacht zum 1. April die Kündigung in den Briefkasten geworfen und fleissig unter günstiger Zuhilfenahme von Verwandten und Bekannten seinen Laden weitergeführt…
    Nun bin ich arbeitslos, Mitte 50, der Willkür des Arbeitsamtes, bzw deren Angestellten ausgesetzt (die ja eigentlich WIR bezahlen) und muss mich jeden Monat pünktlich, wie ein kleines Schulmädchen, dort melden, Bewerbungen vorlegen und z. T. rechtfertigen, warum und wieso ich noch keinen Job gefunden habe und dass ich mich auch initiativ bewerben soll, da ansonsten Bezüge gestrichen werden… und das gerade in diesen Zeiten, wo so viele Menschen arbeitslos und demzufolge auf Jobsuche sind und viele Firmen auf Grund der Lage überhaupt nicht einstellen…
    Klar möchte ich wieder einen Job. Aber den möchte ich zu meinen Bedingungen und nicht um die Arbeitslosenstatistik so schnell wie möglich zu beschönigen, um dann womöglich in ein paar Monaten wieder beim Arbeitsamt vorstellig zu werden… damit ist doch keinem geholfen!
    Und dann dieses Schwert, dass die ganze Zeit über einem schwebt, und fällt, sobald die Arbeitlosigkeit in Harz 4 übergeht…
    Ich fände es schön, Älteren etwas mehr entgegenzukommen, gerade was Respekt und die Erwartungshaltung von Amtswegen betrifft. Auch sollte das Arbeitslosengeld gerade unter diesen (Corona)Zeiten verlängert werden. Beim Kurzarbeitergeld ist dies doch auch gelungen!!! Ich fühle mich leider politisch überhaupt nicht korrekt behandelt… so genug gejammert 😉

    • Anonymous kommentierte am 13. Oktober 2021 at 19:00

      Dann hätten Sie mal entsprechend gewählt im September !! Ansonsten brauchen Sie nicht zu jammern !

      • Werner kommentierte am 19. Februar 2022 at 0:15

        Was für eine blödsinnige Antwort

        • Anonymous kommentierte am 31. Mai 2022 at 11:05

          Ähm nä, überhaupt nicht blödsinnig.

          • Martin Flöckinger kommentierte am 5. April 2023 at 4:09

            Unter einem Anonym schreiben bringt wohl keinem etwas. Sicher kann die politische Situation bei den Wahlen beeinflusst werden aber letztlich wird nur wieder ein anderer gewählt, der uns in die Tasche greift. Das Geld der arbeitenden Bevölkerung kann ja nicht schnell genug ins Ausland gebracht werden. Wann werden denn mal die Gelder zurückgezahlt, die unser toller Staat aus der Rentenkasse entnommen (geliehen) hat? Einführung des Umlageverfahrens, damit Gelder für Reparationszahlungen frei wurden. Wiedervereinigung finanziert unter anderem aus der Rentenkasse. Jeder Rentner könnte eine gute Rente beziehen, wenn die Gelder wieder zurückgeführt werden. Was ist mit der Subvention von 200 MEuro für Gasprom? Bewilligt von Schröder der heute im Vorstand eben der genannten Firma sitzt (Selbstbedienungs-laden Deutschland)
            Solche Nestbeschmutzer haben in Deutschland nichts zu suchen!!!
            Pfui Teufel!!!

  4. Anonym kommentierte am 6. Oktober 2020 at 8:23

    Zwingend erforderlich ist eine Einstufung der Behinderung mind. Plus 50% das ermöglicht einen vorzeitigen Ruhestand allerdings mit 10,7 % Abzug auf die zukünftige Rente.
    Bundeswehr geht nach lediglich 35 Jahren mit 70% Pension plus Weihhnachts- und Urlaubsgeld in Ruhe ich habe nach 40 Jahren lediglich 40% nach Abzug der Steuer, Krankenkasse, Pflegekasse vom letzten Netto. Wo ust da Gleichstellung oder soziale Gerechtigkeit?

    • Ulrike Schöpgens kommentierte am 16. September 2021 at 13:15

      Hallo ich bin 54 und zur Zeit arbeitslos. Im Januar diesen Jahres habe ich die Kündigung wegen zu langer Krankheit bekommen und habe mich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet, war allerdings noch krank geschrieben. Ich wurde aufgefordert einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu machen sowie einen Antrag auf Reha.
      Dies ist nun schon Monate her und bin seit April nicht mehr krank geschrieben. Im Juni wurde ich dann am linken Arm operiert, Katpaltunnelsyndrom.
      Jetzt erst habe ich die Bewilligung zu einer Reha über 5 Wochen bekommen die ich aber zeitlich wegen meiner 2 Hunde nicht antreten kann.
      Die Reha teilte mir mit das ich nicht kommen soll solange ich nicht weiß wie ich die Hunde versorgen soll und hat den Termin bis auf weiteres verschoben.
      Dies sollte ich dann den Rententräger mitteilen was ich auch gemacht habe.
      Dieser war total unfreundlich und sagte mir das ich daraufhin Sperre vom Arbeitsamt bekommen würde wenn ich die Reha nicht antreten würde und die Hunde als Sache gesehen werden und es mein Problem wäre.
      Ich bin nicht krank geschrieben und möchte natürlich wieder arbeiten warum bekomme ich dann Sperre wenn ich die Reha nicht antreten kann, ich bin doch vermittelbar.

  5. Anonymous kommentierte am 18. Juni 2020 at 19:14

    Auch ich bin 52 und zum Glück noch nicht arbeitslos. Das kann aber schnell kommen in oder nach Corona Zeiten.

    In vielen Betrieben läuft die Kurzarbeit Ende des Jahres aus und wenn bis dahin der Laden nicht läuft wird entlassen. So sieht das aus. Die Menschen fallen in ALG I und viele werden innerhalb der o.g. Zeiträume keinen Job mehr finden. Danach droht ALG II, sozialer Absturz und Altersarmut.

    Gerade deshalb und auch wegen der Corona Krise und deren folgen wäre ich dafür, ab sofort ALG I für alle um mindestens zwei Jahre zu verlängern.

    ALG I muss im Gegensatz zu ALG II aus den Einnahmen der Arbeitslosengeld Sozialkasse bezahlt werden, nicht aus Steuermitteln. Deshalb steht dieses Geld den Arbeitslosen auch voll umfänglich zu. Und es sei angemerkt, dass die ALG I Kasse in den letzten Jahren prall voll war. Was geschieht eigentlich mit den Überschüssen? Diese müssten eigentlich den Arbeitnehmern zu gute kommen in Form von Senkung der Abgabe für das Arbeitslosengeld oder/und den Arbeitslosen, z.B. durch Verlängerung oder Erhöhung des ALG I.

    Außerdem bin ich der Meinung, dass ein bisschen mehr soziales Denken auch unseren konservativen Mitbürgern und Politikern nicht schaden würde. Im Gegenteil. Vor allem wenn man auf längere Sicht plant, macht es doch Sinn, im Vorfeld unsere Senioren zu unterstützen und Altersarmut mit sinnvollen Maßnahmen wie einer Verlängerung von ALG I zu bekämpfen.

  6. konny kommentierte am 15. Januar 2020 at 0:12

    Ich bin 55 Jahre alt
    ich Pflege zeit 5Jahren meine Schwiegermutter in spee sie ist jetzt verstorben .
    Sie hatte Pflegestufe 4 und Demenz es war eine echt schwere Zeit.
    Ich war am Montag beim Arbeitsamt um mich Arbeitslos zu melden und um Arbeitslosen Geld zu erhalten.
    Da hatte man mir gesagt das sie nicht wissen ob ich Ansprüche auf Arbeitlosen Geld hätte . Aufdrund meiner Pflegetätigkeit bei meiner Schwiegermutter .Die Dame vom Arbeitsamt wahr recht Ahnungslos sie hatte noch nie so ein Fall.
    Sie gab mir aber den Rat einen Antrag zu stellen, denn die Hauptzentralle müste ja so etwas wissen ob mir auf Grund der Pflege (5Jahre) mir Arbeitslosengeld zustehe.
    Ich bin total verunsichert
    Daher meine Frage an Euch
    steht mir Arbeitslosen Geld zu
    Ja Oder Nein

    • Hilfreich kommentierte am 19. April 2020 at 7:59

      Hier fehlen alle wichtigen Informationen: haben Sie regelmäßig Lohn bezogen und davon die Sozialabgaben bezahlt? Die angeblich so “ahnungslose” Dame vom Arbeitsamt kann ohne diese Angaben natürlich keine Auskunft geben. Wenn Sie Ihre Lohnzettel mit einreichen, werden Sie auch konkrete Antworten bekommen. Alles Gute

  7. Anonymous kommentierte am 17. Dezember 2019 at 2:14

    das problem war/ist, daß alles mögliche aus dem rententopf bezahlt wurde nur nicht die renten. es war/ist eine regelrechte plünderung des rententopfes. hinzu kommt diese riesterrente. bei der einführung wurden gleich mal 1/3 der erarbeiteten rente weggestrichen.
    mein rentenbescheid war 3-4 jahre rückläufig, obwohl ich die ganze zeit voll gearbeitet hatte sanken meine rentenpunkte.
    andererseits sterben soviel menschen noch bevor sie rente erhalten. alleine in meiner familie und freundeskreis erreichen grade mal 3 von 10 die rente. wieso also reicht die rente vorn und hinten nicht ????

  8. Anonymous kommentierte am 6. September 2019 at 19:18

    ich bin jetzt 64 Jahre alt, bekomme Arbeitslosengeld 1 und gehe in anderthalb Jahren in die Altersrente. Leider musste ich aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeit aufgeben, weil ich dem Druck nicht mehr gewachsen war.
    Nun bin ich vom Regen in die Traufe gekommen, weil mein Arbeitsvermittler ebenfalls Druck auf mich ausübt und mich immer wieder unmissverständlich darauf hinweist, das ich gefälligst alles menschenmögliche tun muss, sonst wird mein Bezug gestrichen. Die Art und Weise, wie mit mir umgegangen wird, ist eine Frechheit. Immer wieder bekomme ich während des Gespräches so kleine gemeine Seitenhiebe, ich möchte es sogar Drohungen nennen. Ich denke, aus dem Alter, das ich wie ein 12jähriges Schulmädchen abgekanzelt werde, bin ich raus. Das ich gewisse Auflagen zu erfüllen habe, das ist mir absolut klar und das mache ich nach bestem Wissen. Trotzdem sollte der gegenseitige Respekt nicht verloren gehen, aber was ich gerade auf dem Arbeitsamt erlebe, spottet jeder Beschreibung.

    • Anonymous kommentierte am 25. August 2020 at 18:36

      Asylanten und ihre Wohnung muss bezahlt werden. Von Dir, geh arbeiten

    • Bernd kommentierte am 7. September 2021 at 20:34

      Wenn der Arbeitsvermittler unverschämt wird, dann solltest Du in Zukunft immer einen Zeugen mitnehmen. Dann wird der Ton sicher deutlich moderater werden! Zur Not kannst Du immer noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben, wenn er unverschämt wird!

  9. Anonymous kommentierte am 6. Februar 2019 at 8:56

    Ich bin jetzt 52 Jahre und 2 Monate alt habe einen Kündigungsschutz von 6 Monaten. meine Frage ist wie Lange bekomme ich nun Arbeitslosengeld Arbeite in Luxemburg

  10. Silvia Andert kommentierte am 6. Februar 2019 at 8:22

    Ich bin kurz vor meinem 60. Geburtstag arbeitslos geworden. Jetzt mit 62 Jahren Arbeit zu finden ist auch sehr schwierig. Bekomme auch bald kein ALG1 mehr.
    Ich würde befürworten,dass das ALG1 für Ältere wieder verlängert wird, wie es vor 2006 schon mal war. Das würde bestimmt vielen Älteren helfen. Frau Nahles hat ja schon einen Vorschlag gemacht.

Kommentar schreiben

(auch anonym möglich)

Hier haben Sie die Möglichkeit den Beitrag (wenn Sie mögen anonym) zu kommentieren und Ihre Erfahrungen und Meinungen zu schildern. Wir freuen uns über jeden Kommentar! Bitte beachten Sie jedoch, dass wir politische Hetze gegenüber Minderheiten und Aufrufe zu Gewalt nicht veröffentlichen werden.

Rentner, Senioren, ältere Menschen, goldene Jahre, Herbst des Lebens, Silver Surfer - Bezeichnungen für die Leser dieses Magazins gibt es viele. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir in unseren Publikationen so weit wie möglich mit neutralen und wertfreien Bezeichnungen arbeiten bzw. allgemein an "den Leser" adressieren.
Seniorenbedarf.info