Weshalb Frauen im deutschen Rentensystem benachteiligt sind

Benachteiligung Frauen RentensystemKristina Vaillant hat ein Buch über die Benachteiligung der Frauen im deutschen Rentensystem geschrieben. Anhaltender Niedriglohnsektor, fehlende Kinderbetreuung, wirkungslose Reformen: Für unser Magazin hat sie die Kernprobleme in einem Gastbeitrag auf den Punkt gebracht.

Jeder vierte Arbeitsnehmer verdient weniger als 10 Euro

Mehr als zwanzig Prozent weniger Lohn als Männer, Teilzeitarbeit, Minijobs – Frauen sind am Arbeitsmarkt in Deutschland noch immer weniger “erfolgreich” als Männer. Wobei “weniger erfolgreich” vieles heißen kann: eine junge Ingenieurin findet keine 30-Stundenstelle, die ihrer Qualifikation entspricht und sich mit der Sorge für die Kinder oder für die alten Eltern verträgt. Dann bleibt oft nur ein Minijob oder Mini-Teilzeit. Außerdem stehen Berufe wie Krankenschwester oder Altenpflegerin, die lange als typische Frauenberufe galten und in denen heute noch immer vorwiegend Frauen arbeiten, nach wie vor am unteren Ende der Einkommensskala. In Deutschland wird an fast jedem vierten Arbeitsplatz weniger als 10 Euro pro Stunde verdient, jeder fünfte ist ein Minijob. Das ist die Realität – trotz des viel beschworenen Booms am Arbeitsmarkt.

Existenzrisiko Niedriglohn

Wenn Menschen trotz Arbeit so wenig verdienen, dass es nur für das Allernötigste reicht, ist das an sich schon ein Problem, im Alter können solche Einkommen zum Existenzrisiko werden. Denn am Ende des Arbeitslebens wird knallhart abgerechnet: Nur das, was in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde, wird in Rentenpunkte umgerechnet. Ein Durchschnittsverdiener mit ca. 17 Euro pro Stundenlohn (3.000 Euro brutto monatlich) bekommt pro Jahr für seine Rentenbeiträge einen Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Ein Entgeltpunkt entspricht heute etwa 30 Euro Rente monatlich. Wer 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, erhält am Ende des Arbeitslebens 1.300 Euro abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern. Das ist die „Standardrente“ – wie sie im Rentendeutsch heißt. Wer auf weniger Erwerbsjahre kommt, wer einen niedrigeren Stundenlohn hatte oder Teilzeit gearbeitet hat, muss mit hohen Abzügen rechnen. Das sind in Deutschland meistens Frauen.

Größte Rentenlücke in ganz Europa

Mit dem Leben des „Standardrentners“ hat ein Frauenleben in Deutschland nur wenig zu tun. Fast die Hälfte aller Frauen arbeitet in Teilzeit. Sie reduzieren die Arbeitszeit wegen der Kinder oder weil sie Angehörige pflegen, manche steigen für eine gewisse Zeit ganz aus. Eine zuverlässige Ganztagsbetreuung für kleine Kinder oder für Schulkinder gab es lange nur in den neuen Bundesländern. Wegen ihrer niedrigen Einkommen bekommen heutige Rentnerinnen im Durchschnitt nur halb so viel Rente wie Männer. Eine Rentenlücke von 50 Prozent. So groß ist der Unterschied nirgends in Europa. Auch unter den Industriestaaten weltweit gibt es das kein zweites Mal.

Im gesetzlichen Rentensystem bietet allein Erwerbsarbeit die Möglichkeit, Rentenansprüche zu erwirtschaften. Allerdings ist diese bezahlte Arbeit nur in begrenztem Maße vorhanden. Rechnet man alle in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden zusammen, kommt man auf ein Volumen, das kaum über dem Niveau der neunziger Jahre liegt. Nur: In der Zwischenzeit hat sich die Zahl der Erwerbstätigen enorm erhöht, weil immer mehr Frauen und vor allem Frauen mit Kindern berufstätig sind. Über 70 Prozent der Frauen in Deutschland sind mittlerweile erwerbstätig, ein Spitzenwert in Europa. Mit anderen Worten: Einen etwa gleichbleibend großen Kuchen an Arbeitsstunden teilen sich immer mehr Menschen.

Unbezahlte Arbeit gibt es dagegen im Überfluss: ob es ums Einkaufen, das Saubermachen, die Sorge für Kinder oder die Pflege von alten und kranken Menschen geht. Frauen erledigen statistisch gesehen etwa doppelt so viel Hausarbeit wie Männer. Der Haken: Sie ist nicht nur unbezahlt, diese Arbeit wird auch nur in Ausnahmefällen in der Rentenversicherung honoriert.

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist so eine Ausnahme. 1986 boxte Familienministerin Rita Süssmuth die Mütterrente gegen den Widerstand ihrer Ministerkollegen durch. Heute bekommen Frauen (oder Männer, wenn sie wegen der Kinder zu Hause geblieben oder Teilzeit gearbeitet haben) pro Kind drei Rentenpunkte angerechnet – das Äquivalent von drei Jahren Erwerbsarbeit zu einem Durchschnittsverdienst.

Aktuell sieben Kinder zur Gleichberechtigung nötig

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es seit der letzten Rentenreform nur zwei Entgeltpunkte. Das ist nicht schlecht. Aber diese Entgeltpunkte für Kindererziehung machen noch lange keine Rente. Deshalb ist auch das Wort „Mütterrente“ irreführend. Eine Rentenexpertin hat einmal ausgerechnet, dass – statistisch betrachtet – eine Frau der Babyboomer-Generation im Westen Deutschlands allein sieben Kinder bekommen müsste, nur um die Lücke zwischen ihrer Rente und der der gleichaltrigen Männer zu schließen.

Seit einigen Jahren können auch pflegende Angehörige, die bei der gesetzlichen Rentenversicherung gemeldet sind, Rentenpunkte erwirtschaften. Die Pflegeversicherung zahlt dafür Beiträge, die 80 Prozent des Durchschnittseinkommens entsprechen. Also 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr, das ist weniger als für die Kindererziehung. Diese Ausnahmen kompensieren jedoch lange nicht die Einkommens-Einbußen, die Frauen haben, wenn sie beruflich zurückstecken, und sei es nur zeitweise, um sich um andere kümmern.

Es gibt also viel zu tun, um endlich auch Frauen eine Absicherung im Alter zu verschaffen. Und damit meine ich eine Rente, keine Sozialhilfe wie die Grundsicherung, die immer mehr alte Menschen wegen ihrer kleinen Rente gezwungen sind zu beantragen.

Keine der Parteien, die in den letzten Jahrzenten in Regierungsverantwortung waren, hat sich bisher ernsthaft dafür interessiert. Die CDU leugnet sogar nach wie vor Handlungsbedarf. Dabei geht es bei den zukünftigen Rentnern längst nicht mehr nur um Frauen: es geht um alle, Frauen und Männer, Ältere und Jüngere, deren Leben nicht so verläuft wie das des fiktiven „Standardrentners“.

Über die Autorin

Kristina VaillantFrauen im RentensystemKristina Vaillant, geboren 1964, studierte Publizistik und Kunstgeschichte. Von 1999 bis 2005 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Deutschen Bundestag. Heute arbeitet sie als freie Journalistin und Dozentin in Berlin, schreibt über Themen aus Wissenschaft und Forschung und ist Expertin für sozialpolitische Fragen. 2010 erschien ihr Reportageband “Ideen täglich. Wissenschaft in Berlin”, 2014 veröffentlichte sie gemeinsam mit Christina Bylow das Generationenportrait „Die verratene Generation. Was wir den Frauen in der Lebensmitte zumuten“. 2016 folgte der Band “Die verratenen Mütter. Wie die Rentenpolitik Frauen in die Armut treibt”.

Bildquelle: blende40 – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 3. Juli 2020 at 7:27

    Sehr geehrte Frau Vaillant,
    hier dazu meine Geschichte.

    ich bin 61 Jahre, arbeite seit meinen 16. Lebensjahr fast ausschließlich in Vollzeit, habe zwei Kinder, vier Engkel und bin nach 30 Ehejahren geschieden.
    Seit vier Jahren pflege ich meine 88jährige Mutter nach einem Schlaganfall, sie war Betreuerin für meinen geistig schwerstbehinderten Bruder (100%).
    Mein Bruder wird mit betreut.
    Ich war zur Zeit des Schlaganfalls meiner Mutter vollbeschäftigt, nahm das 2017 in Kraft getretene Pflegegesetz in Anspruch und arbeitete 15 h, ich lebte in dieser Zeit von meinen Ersparnissen.
    Den Pflegekredit habe ich nicht beantragt, da ich mich für die Rückzahlung in Form von Arbeit zu erschöpft fühle.
    Die gefahrenen Kilometer zur Pflegeperson erkennt das Finanzamt nicht an, da meine Mutter nicht den Pflegegrad H hat.
    Mein Arbeitsgeber hatte kein Verständnis für die Reduzierung meiner Arbeitsstunden, somit waren Arbeit und Pflege nicht vereinbar. Er legte mir nach 28 Jahren Dienstzeit und trotz Kündigungsschutz ans Herz, den Arbeitsvertrag einvernehmlich aufzulösen.
    Da ich mit meinen Kräften völlig am Ende bin, willigte ich ein.
    Ich bekomme nach 45 Arbeitsjahren im Alter von 61 Jahren noch keine Rente, muss mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden und dort für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
    Das Arbeitsamt informierte mich, dass ich nun noch drei Monate keine Bezüge erhalte, da ich die Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt habe.
    Gehe dann im Alter von 63 Jahren, nach 47 Arbeitsjahren und Pflege in Rente, dann werden noch Rentenabschläge fällig.
    Freundliche Grüße und einen schönen Tag.

  2. Miri kommentierte am 16. August 2019 at 21:46

    Also wie immer! Ihr hättet halt sieben gebraucht nicht zwei!

  3. Anonymous kommentierte am 2. April 2019 at 15:31

    Was denn zum Beispiel?

    • Anonymous kommentierte am 16. April 2019 at 18:30

      Die Süssmut
      hat zwar die Mütterrenten eingeführt, aber das Geld von den Betriebsrenten doppelt einkassiert.
      Ganzer Krankenkassenabzug.!

  4. Dagmar Schüler kommentierte am 4. September 2018 at 10:20

    Man liest fast tagtäglich in der Presse von Wirtschaftswachstum und Gewinne. Warum merken unsaere Rentner davon speziell die weiblichen Rentener nicht viel davon?
    Und wenn zu wenig Einzahlende für die Rentenkasse fehlen, warum wird das Einzahlungssystem nicht geändert. Also auch Beamte ?
    Pflegezeit von Angehörigen für ihre Gepflegten müßte bezahlt werden wie Kindererzeihungszeit. Ein Darlehen verschlimmert nur alles.
    Warum werden durch den Versorgungsausgleich abgegebene Renten-Punkte nach dem Tod des Expartners nicht wieder gut geschrieben? Das ist ungerecht.
    Das und viele andere Fragen und Ungerechtigkeiten müssen geklärt werden.

  5. Anonymous kommentierte am 3. Juni 2018 at 16:05

    “Die Frau, die normalerweise 1.5 RP erhält und 2 Kinder bekommt, steht plötzlich schlechter dar, als die Frau, die ansonsten genauso gut verdient aber kinderlos bleibt.

    Ist das gerecht? Also bitte nicht (nur) auf die Männer schauen und mit denen vergleichen, wenn es um Kindererziehung geht! Mit denen hat es eigentlich nicht wirklich etwas zu tun.”
    Sowas kann nur ein Mann schreiben, lächerlich. Dann sollten Sie in dem ersten Absatz noch familienlosen und kinderlosen Männer nicht vergessen, denn gegenüber diesen, stehen solche Frauen noch schlechter da!
    Es geht darum, dass die Frauen mit Kindern einen unbezahlten, im sinne Gold-wertigen Job für die Gesellschaft und das Land leisten, denn sie gebären und erziehen voll kostenlos (das wird mit ihrer Gesundheit und Jugend bezahlt) die zukünftige Arbeitskräfte! Und diese sind erst die Geranten Ihrer Altersvorsorge, denn das, was Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben, verliert mit jedem Jahr an seinem wert wegen der Inflation.

    • Elke Elke Kruse kommentierte am 11. Oktober 2021 at 7:20

      Hallo, ich habe drei Kinder großgezogen, war 21 Jahre nicht berufstätig, bzw. nur als Honorarkraft tätig. Der Widereinstieg ins Berufsleben war nach der Scheidung sehr schwer- Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge. Ich pflegte auch meine Mutter ohne Pflegegeld. – Mit 780 € Rente ist es schwer auszkommen.
      So sieht die Wirklichkeit für viele Frauen in D aus.

  6. Anonymous kommentierte am 9. April 2018 at 15:21

    Noch schlimmer sind die Mütter rentenrechtlich schlechter gestellt, die ab dem 17. Lebensjahr eine Berufsausbildung abgeschlossen hatten, seitdem voll beschäftigt waren immer mit Fachschulabschluss eine verantwortungsvolle Arbeit geleistet hatten, eine Ehe führten, 2 Kinder gebaren, seit 1989 geschieden waren, keinen Versorgungsausgleich aus der Rente des geschiedenen Ehemannes erhalten, weil juristisch/Familienrecht bis 1989 DDR-Familienrecht bindend war. Der Einigungsvertrag hatte diesbezüglich keine klare juristische finale Entscheidung für diese verlorene Frauengeneration aus der Wendezeit verabschiedet, weil wir stetig in der Regierung von mehr Männern als Frauen vertreten werden. Keine Partei hat sich gem. Grundgesetz den Grundrechten der verlorenen Frauengeneration gewidmet (Diskriminierungsverbot, Würde des Menschen, Ungleichbehandlungsverbot gegenüber allen Frauen in West und auch Ost) – Nie zuvor hatten die Bundeseinnahmen solch Rekordhöhe an Stuern eingenommen wie nach der friedlichen Revolution. Die Steuerverschwendungen werden nicht geahndet, keiner wird für die fiskale Misswirtschaft zur zur Verantwortung gezogen … Aber der kleine Mann wird für alles bestraft/ausversehen Flaschenkassenbon in Schürze vergessen und mit nach Hause genommen etc. Es findet keine Staatshaftung für fiskale Misswirtschaft statt. Staatsanwälte und Judikative veranlassen keine Ermittlungen gegen evtl. kriminelle Ungereimtheiten mehr.
    Von der jetzigen Groko verlange ich endlich, dass sie sich stärker für die Rentengerechtigkeit der Frauen in West und Ost einsetzen. So auch bei Frauen, welche seit dem 17. Lebensjahr bis 1989 volltags mit Verantwortung mit Familie mit einem hohen Bruttowert in die Rente eingezahlt haben und leider 1989 die Ehescheidung wegen Untreue des Exmannes einreichten und durch diese negative Lebensbiographie nach 1989 keine berufliche Laufbahn fortsetzen konnten, weil sie für dieses neue Wirtschaftssystem a) zu alt und b) wegen des Diplom-Abschlusses personell zu teuer waren.Als Ehefrau, Mutter und Volltagsbeschäftigte waren die Frauen mehrfach am Tag belastet, sie leisteten wesentlich mehr für die Familie und den Beruf als Männer und werden in der Rente enorm diskriminiert. Es könnte doch aus den enormen Steuereinnahmen für den Versorgungsausgleich der DDR-geschiedenen Frauen eine Ausgleichszahlung gezahlt werden. Die Lebens- und berufliche Lebenswirklichkeit der vollbeschäftigten, qualifizierten, zu DDR-Zeit geschiedener Frauen, wird in unserem Staat überhaupt nicht gewertet, dies entspricht nicht der Verfassung.
    Mal sehen, wie lange unsere Regierenden zeitlich noch benötigen, um aus den Wahlen von 2017 zu lernen …? Welche Warnsignale noch benötigt werden, um aus der veränderten sozialen und gesellschaftlichen Lage im Land endlich zu lernen – das neue soziale Grundeinkommen von der SPD initiiert, wird die Lage in Deutschland nicht positiver zeichnen – ist es auch wieder nur sozialpflichtige Stellenvernichtung im Staat. Hoffen wir endlich einmal auf würdige und progressive Ideen aus der Politik, die wahrlich helfend sind. Den Zuverdienst zu Hartz IV erhöhen – wäre einmal ein kleiner Ansatz. Würde heißt – am Gesellschaftsleben teilhaben dürfen, Kultur, mit Freunden eine anderweitige Veranstaltung besuchen dürfen etc. pe, pe. Die vielen Tausend DDR-geschiedenen Frauen leben nicht mehr – sie befinden sich in Armut und im offenen Strafvollzug, kein gesellschaftliches und freiheitliches Leben ist mehr möglich.
    Dies schrieb eine 1989 geschiedene, vergangene volltags arbeitende und qualifizierte Leistungsträgerin, welche mit dem neuen Wirtschaftssystem und der neuen personellen Kriterien einer Arbeitskraft im Westen kein Plan B mehr bekam, weil der Mensch nach gesellschaftlichen Umbrüchen nicht aus den Fehlern gelernt hat.

  7. elke kommentierte am 4. Februar 2018 at 12:50

    Guten Tag,
    ich möchte gerne auf diesen obigen Kommentar antworten.
    Natürlich geht es nicht um eine verkürzte Sicht auf das Problem der Altersarmut insgesamt.

    Es ist die Sicht auf eine spezielle Zielgruppe, diese Ausdifferenzierung ist doch legitim und wird in vielen Bereichen gemacht.

    Und kann als Appell verstanden werden, dass sich Frauen mit Kindern zusammen tun und für ihre Rente was tun.

    mfg
    E. Amend

  8. Holger kommentierte am 18. Januar 2018 at 11:36

    Auch wenn ich mich vielleicht unbeliebt mache, aber die Rente ist eine Versicherung. Und egal ob man das System gerecht, ungerecht, sozial oder unsozial ansieht, man sollte immer schauen, wie Versicherungen funktionieren.

    Eingezahlter (bzw. versicherter) Betrag haben nun einen Einfluss auf das, was ausgezahlt wird. Eingezahlte RV für ein Durchschittseinkommen entspricht somit einem Rentenpunkt.

    Dass nun Kindererziehungszeiten eingerechnet werden, das ist versicherungstechnisch ein Fehler, sozial gesehen aber verständlich.

    Aus meiner Sicht hat das aber nichts mit der Rente als Versicherung zu tun. Diese sollte meiner Meinung nach alleine aus den den eigentlichen Rentenpunkten (Einzahlungen) errechnet und bezahlt werden. Alles andere müsste über eine Art Sozialleistung unabhängig von der Rente gezahlt werden.

    Ich verstehe aber, dass man, um die Sache verständlicher, überschaulicher und unbürokratischer zu machen, diese “Sozialleistung” in Rentenpunkte umrechnet. Aber eigentlich hat es nichts damit zu tun.
    Und somit geht die Forderung von “Gleichberechtigung” in diesem Zusammenhang eigentlich am Ziel vorbei.

    Wenn man will, dann kann man den ganzen Vergleich auch mal ohne Männer machen und einfach mal Frauen, die 0.5, 0.8, 1.0, 1.2, 1.5 Rentenpunkte im Durchschnitt verdienten vergleichen und sich dann fragen, ob es gerecht ist, wenn all diese 5 Frauen genauso viel Punkte für die Kindererziehung angerechnet bekommen.

    Die Frau, die normalerweise 1.5 RP erhält und 2 Kinder bekommt, steht plötzlich schlechter dar, als die Frau, die ansonsten genauso gut verdient aber kinderlos bleibt.

    Ist das gerecht? Also bitte nicht (nur) auf die Männer schauen und mit denen vergleichen, wenn es um Kindererziehung geht! Mit denen hat es eigentlich nicht wirklich etwas zu tun.

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