Elterngeld auch ein Großelterngeld?

GrosselterngeldElterngeld wird an junge Familien gezahlt, bei denen ein oder beide Elternteile die Erziehung des Kindes zu großen Teilen selbst übernehmen. Doch auch Verwandte wie Großeltern können Elterngeld beantragen. Durch das Elterngeld soll das Einkommen ersetzt werden, das durch die entsprechende Einschränkung der Arbeitszeit wegfällt.

Der anspruchsberechtigte Personenkreis

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die als Arbeitnehmer oder Beamte beschäftigt sind. Genauso haben Selbständige, Erwerbslose und Studenten, die ein Kind erziehen, Anspruch auf Elterngeld. Übernehmen Verwandte die Erziehung des Kindes, können auch sie die Auszahlung von Elterngeld beantragen. Dies gilt insbesondere für Geschwister und Großeltern der Kinder.

Weitere Anspruchsvoraussetzungen

Um Anrecht auf den Bezug von Elterngeld zu haben, müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Anspruchsberechtigten ihre Kinder nach der Geburt selbst erziehen und betreuen. Das Kind muss gemeinsam mit ihnen in ihrem Haushalt wohnen. Sie dürfen weniger als 30 Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem müssen sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Darüber hinaus gelten Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld: Wer im Jahr vor der Geburt ein zu versteuerndes Einkommen hatte, das 250.000 Euro (Alleinerziehende) oder 500.000 Euro (Elternpaare) übersteigt, erhält kein Elterngeld.

Die Bezugsdauer des Elterngeldes

Der Zeitraum, in dem Elterngeld bezogen werden kann, beträgt mindestens zwei Monate. Seine maximale Dauer hängt davon ab, ob es sich um das Basiselterngeld oder das ElterngeldPlus handelt. Die Bezugsdauer des Basiselterngeldes beträgt regelmäßig höchstens zwölf Monate, wenn ein Elternteil alleine die Betreuung des Nachwuchses übernimmt. Tragen beide Elternteile diese Aufgabe, verlängert sich die Bezugsperiode des Elterngeldes um zwei weitere Monate auf dann insgesamt 14 Monate. Für dieses Recht hat sich die Bezeichnung „Partnerschaftsbonus“ etabliert.

Tipp: Alleinerziehende haben grundsätzlich Anspruch auf einen 14-monatigen Bezug von Elterngeld. Sie haben keine Möglichkeit, die Betreuungsaufgaben auf einen Partner zu übertragen.

Neben dem Basiselterngeld wurde für Kinder, die nach dem 1. Januar 2015 geboren wurden, das ElterngeldPlus eingeführt. Es sollte eine weitere Flexibilität beim Bezug von Elterngeld ermöglichen. EltergeldPlus kann über einen wesentlich längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden als das Basiselterngeldes. Die maximale Bezugsdauer beträgt 28 Monate. Dabei haben die Eltern die Möglichkeit, frei zu entscheiden, wieviel sie wann arbeiten und wie sie das ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Dabei beläuft sich die Höhe des Elterngeldplus maximal auf die Hälfte des Basiselterngeldes.

Die Höhe des Anspruchs auf Elterngeld

Wieviel Elterngeld an Väter und Mütter bzw. Verwandte ausgezahlt wird, hängt von deren bisherigen Einkommen ab. Dabei gilt der Grundsatz, dass das Elterngeld das Einkommen zu einem umso höheren Prozentsatz ersetzt, je niedriger es ausfällt. Konkret erhalten Elternteile, deren Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro lag, 67 Prozent, Voreinkommen von 1.220 Euro führen zu einem Elterngeld in Höhe von 66 Prozent, bei vorherigem Einkommen von 1.240 Euro sind es 65 Prozent. Maximal zahlt der Staat monatliches Elterngeld in Höhe von 1.800 Euro. Dabei handelt es sich stets um Nettobeträge, also Bruttoeinkommen, von dem die Einkommensteuer und die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- sowie Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen wurden.

Prinzipiell wird dabei ein Zeitraum von zwölf Monaten der Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt. Die gesetzliche Mutterschutzfrist bleibt dabei außer Acht. Die Anspruchsberechtigten müssen einen Nachweis über ihr Nettogehalt mithilfe von Lohn- und Gehaltsabrechnungen erbringen. Bei Selbständigen ergibt sich der entsprechende Betrag aus den Einkommensteuerbescheiden. Auch Personen, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren, steht Elterngeld zu. Seine Höhe beträgt maximal 300 Euro pro Monat.

Tipps für den Bezug eines möglichst hohen Elterngeldes

Idealerweise gestalten Paare bereits lange vor der Geburt ihre steuerliche Situation so, dass sie im Hinblick auf das später zu beziehende Elterngeld optimiert ist. Wenn geplant ist, dass überwiegend ein Elternteil die Erziehung und Betreuung des Nachwuchses übernimmt, sollte er sein Einkommen in Steuerklasse drei beziehen. Hier sind die Abzüge besonders niedrig, während der andere Partner in Steuerklasse fünf hohe Steuern zahlen muss. Dabei entsteht den Paare in keinem Fall ein Nachteil, denn die endgültige Versteuerung findet erst nach dem Einreichen der Einkommensteuererklärung statt. Beim Splittingverfahren macht es dann keinen Unterschied, welcher Partner unterjährig Steuerklasse drei oder fünf genutzt hat.


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