Erwerbsunfähigkeitsrente (EU Rente) / Erwerbsminderungsrente im Portrait inkl. EU-Rentenantrag 2024

EU Rente sichert längst nicht alle Problem ab, zumal der Antrag abgelehnt werden kannJung und agil denken viele nicht an schwere Unfälle oder Berufskrankheiten, die nicht nur das Ende der beruflichen Laufbahn bedeuten, sondern auch große finanzielle Einschnitte mit sich bringen. Ist die Leistungsfähigkeit so weit eingeschränkt, dass kein Beruf acht Stunden lang ausgeübt werden kann, so setzt die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente ein. Doch die Bezüge aus EU Rente sind gering, die Voraussetzungen oftmals nicht erreicht. Und es gibt Neuerungen bei der Erwerbsminderungsrente ab 2020. Eine Bestandsaufnahme.

Unser Tipp für akut Betroffene (aufgrund vieler Nachfragen):

Um die Erwerbsunfähigkeit anerkennen zu lassen, müssen Sie die Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung einreichen. Da diese auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung nur schwer zu finden ist, können Sie diesen Direktlink nutzen.

Neues Stufenmodell seit 2001

Der Gesetzgeber definiert die Erwerbsunfähigkeit als körperliche und geistige Unfähigkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen zu können. Wichtig: Sie ist berufsunabhängig. Die frühere Unterscheidung in gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit dem 1.1.2001 nicht mehr.



Das alte Modell wurde durch eine Staffelung abgelöst. Die “Rente wegen voller Erwerbsminderung” wird gezahlt, wenn weniger als drei Stunden gearbeitet werden können. Wer in der Lage ist, mehr als drei und maximal sechs Stunden am Tag zu arbeiten, hat Anspruch auf die “Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.” Diese Staffelung gilt nicht für Menschen, die am 31.12.2000 Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente hatten, dieser Anspruch bleibt bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten.

Erwerbsminderungsrente 2017: Voraussetzungen und Anspruch

Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und die letzten fünf Jahre vor Antragsstellung berufstätig (allgemeine Wartezeit), sowie mindestens drei Jahre in einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig war, hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.



Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kann die Wartezeit schon frühzeitig erfüllt sein. Auch Behinderte, die nur in einer geschützten Werkstatt arbeiten können, haben Anspruch auf die Rente. Die Höhe der Rente ist davon abhängig, wie lange man noch einen Beruf ausüben kann. Findet sich kein Arbeitsplatz, um das fehlende Einkommen bei der “Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung” auszugleichen, besteht Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Antragsverfahren: Höhe der EU-Rente und Hinzuverdienst

ErwerbsunfähigkeitsrenteEntscheidend für die Berechnung der Rentenhöhe sind wie bei der regulären Rentenberechnung die angesammelten Rentenjahre, der letzte Verdienst sowie die Entgeltpunkte/Rentenpunkte.

Umso länger die Zeit zwischen dem Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung und der Altergrenze ist (Zurechnungszeit), desto mehr Abschläge müssen hingenommen werden. Seit 2012 wird die Altersgrenze für abschlagsfreie EU-Renten schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Negativszenario: EU Rente wird abgelehnt

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann bei diversen Reha-Einrichtungen, beim behandelnden Arzt oder im örtlichen Bürgerbüro (Rathaus) gestellt werden. Sollte eine Ablehnung des Antrags erfolgen, so ist Widerspruch möglich, welchem allerdings nicht stattgegeben werden muss. Unterliegt man im Klagefall schließlich vor dem Sozialgericht, so ist die Sozialhilfe die letzte Einnahmequelle.

Erwerbsminderungsrenten sind zeitlich auf drei Jahre befristet, anschließend wird in einem Prüfverfahren untersucht, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat. Verlängert sich die Arbeitsfähigkeit auf mehr als drei Stunden, erfolgt die Umwandlung in eine “Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung”.

Union und SPD haben sich Ende November darauf verständigt, dass die Renten für Menschen mit geminderter Erwerbsfähigkeit künftig so berechnet werden sollen, als ob sie bis 65 Jahre gearbeitet hätten – nicht wie heute bis 62. Die bestehenden Abschläge sollen allerdings unverändert bleiben. Die Verbesserungen sollen im Zeitraum zwischen 2018 und 2024 erfolgen.


Nach drei Überprüfungen, also neun Jahren wird eine unbefristete Rente gewährt, diese wird auch dann gezahlt, wenn abzusehen ist, dass sich die berufliche Leistungsfähigkeit nicht mehr positiv verändern wird. Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen außerdem Einkommenshöchstgrenzen beachten. Überschreitet der Hinzuverdienst eine Grenze, wird die Rente nur noch teilweise oder gar nicht mehr gezahlt.

Gutachten bei Erwerbsminderung: Ablauf und Hintergründe

Viele Menschen sind auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen, wenn Krankheiten in ihrem Verlauf eine dauerhafte Ausübung der eigenen Arbeit nicht mehr möglich machen. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt zum größten Teil vom Erwerbsminderungsrente-Gutachten ab, welches von einem fachkundigen Arzt erstellt wird. Leider werden die Gutachter nicht nur von der Rentenkasse bestellt, sondern die Durchführung des Gutachtens auch von der Rentenkasse bezahlt. Somit kann es schwierig werden ein passendes Erwerbsminderungsrente-Gutachten zu erhalten.

Das Erwerbsminderungsrente-Gutachten: Wichtige Informationen

Die Kostendeckung des Gutachters erlaubt diesem nur grundlegende Anamnesen und Untersuchungen bei der Erstellung des Gutachtens. So werden vor allem Grunduntersuchungen bei einem Erwerbsminderungsrente-Gutachten durchgeführt, um den allgemeinen Zustand des Patienten zu überprüfen. Zu den Grunduntersuchungen gehören:

  • Messung von Körpergröße und Körpergewicht
  • falls relevant: Messung des Blutzuckerspiegels und der Nervenbahnen
  • falls relevant: Hirnstrommessung
  • Röntgen-Untersuchungen von Gelenken oder dem Stützapparat
  • die Überprüfung verschiedener Laborwerte
  • die Auswertung älterer Anamnesen durch Fachärzte
  • ein persönliches Gespräch mit dem Patienten

Für die meisten Menschen sind vor allem die letzten beiden Punkte von entscheidender Bedeutung. Denn viele Erkrankungen sind komplex und betreffen verschiedene diagnostische Fachrichtungen, sodass der Gutachter diese nicht vollständig überblicken kann.

Alle relevanten Details müssen aufgeführt sein




Aus diesem Grund ist es ratsam, sich vor dem Termin zum Erwerbsminderungsrente-Gutachten die eigene Erkrankung umfassend durch Experten bestätigen zu lassen. Für viele Menschen bedeutet dies zunächst einmal, bei vielen verschiedenen Ärzten vorstellig zu werden und alle Teile und Teilaspekte der eigenen Erkrankung genau dokumentieren zu lassen.

Die Diagnosen der verschiedenen Fachärzte können beim Gutachten im Anschluss vorgelegt werden und erleichtern die Beurteilung durch den Gutachter deutlich. Dies ist vor allem bei komplexen Erkrankungen besonders wichtig, da die bestellten Gutachter nicht in der Lage sind bei solchen Erkrankungen die passende Diagnose zu stellen. Je mehr Details von spezialisierten Fachkollegen Sie dem Gutachter vorlegen können, umso einfacher wird es für diesen ein für Sie positives Erwerbsminderungsrente Gutachten zu erstellen.

Arbeiten Sie gemeinsam mit dem Arzt an Ihrem Erwerbsminderungsrente-Gutachten

Ein weiterer, enorm wichtiger Punkt ist das persönliche Gespräch zwischen Gutachter und Patient. Dieses sollte möglichst detailliert ablaufen und dem Gutachter aufzeigen, wie es um die Arbeits- und Einsatzfähigkeit des Patienten bestellt ist. Auf dieses Gespräch sollten Sie sich gut vorbereiten und im Vorfeld wichtige und relevante Fakten sammeln.

Der Gutachter interessiert sich vor allem für den Tagesablauf und die darin für Sie enthaltenen Schwierigkeiten. Ist es Ihnen beispielsweise nicht mehr möglich selbstständig die Schuhe zu binden und sind Sie aus diesem Grund auf Schuhe mit Klettverschlüssen angewiesen, kann dies für den Gutachter ein wichtiges Zeichen sein, dass feinmotorische Tätigkeiten für Sie nicht in Frage kommen.




Je mehr Details Sie anbieten können und je direkter diese Ihr Leben beeinflussen, umso einfacher wird es für den Gutachter. Manchmal wird für ein Erwerbsminderungsrente-Gutachten ein Psychologe hinzugezogen, um weitere Erkrankungen genauer zu definieren und zu sichern. Dies ist jedoch durchweg als positiv zu bewerten, da somit eine weitere Fach-Expertise das Erwerbsminderungsrente-Gutachten stützt. Grundsätzlich sollten Sie mit den Ärzten und Gutachtern umfassend zusammenarbeiten und gemeinsam am Gutachten arbeiten.

Erschwert wird dies jedoch oftmals durch den sehr schlechten Honorarschlüssel für die Gutachter, welche somit nur wenig Zeit in ein solches Gutachten investieren können. Dementsprechend wichtig ist Ihre umfassende Vorarbeit, welche es dem Gutachter erlaubt sich schnell ein Bild von oftmals komplexen Krankheitsbildern und Einschränkungen zu machen und somit ein passendes Gutachten zu erstellen.

Verschiedene Untersuchungen zur Stützung des Gutachtens

Grundsätzlich setzt sich ein Erwerbsminderungsrente-Gutachten somit aus vielen kleinen und großen Details zusammen, welche insgesamt ein schlüssiges Gesamtbild ergeben müssen. Anhand der verschiedenen Angaben der Fachärzte, der eigenen Untersuchung und des gemeinsamen Gespräches kann der Gutachter umfassend bewerten, wie es um die Arbeitsfähigkeit des Patienten bestellt ist.

Je nachdem in welchem Maße der Gutachter die Arbeitsfähigkeit des Patienten beurteilt, wird die Höhe beziehungsweise der Anteil der Erwerbsminderungsrente bemessen. Aus diesem Grund sollten Sie ein solches Erwerbsminderungsrente-Gutachten nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich umfassend und gründlich vorbereiten. Von diesem Gutachten hängt für Sie eine Menge ab. Schließlich soll die Erwerbsminderungsrente als Ausgleich für nicht mehr leistbare Arbeitsleistungen dienen.

Privat vorsorgen beinahe unumgänglich




Bis zum Jahr 2001 war der Berufsunfähigkeitsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung enthalten. Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn das Leistungsvermögen im erlernten Beruf aufgrund einer Krankheit oder Behinderung auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Menschen, die sich weiterhin hinreichend absichern möchten, müssen heute privat vorsorgen.

Infobox: die 10 risikoreichsten Berufe in Deutschland

  • Fensterputzer
  • Soldat
  • Feuerwehrmann
  • Hochseefischer
  • Pilot
  • Polizeibeamter
  • Dachdecker
  • Gerüstarbeiter
  • Holzfäller
  • Zirkusartist


Besonders Menschen in Risikoberufen (siehe Infobox) oder mit bestimmten Vorerkrankungen sollten sich beraten lassen. Wichtig ist jedoch, dass private Versicherer nicht zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterscheiden, gezahlt wird meist erst dann, wenn die Leistungsfähigkeit auf unter drei Stunden gesunken ist. Weitere Informationen zu den Sonderfällen und individuelle Szenarien sollten mit einem spezialisierten und unabhängigen BU-Experten besprochen werden.

Und wie ist Ihre Meinung zu den aktuellen Regelungen rund um die Erwerbsminderungsrente? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Diskutieren Sie in unseren Leserkommentaren (weiter unten) mit!

Bildquelle: Janina Dierks & Jan Becke- Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Petra Wittig kommentierte am 15. Juni 2020 at 2:30

    Richtig? WASSER PREDUGEN UND WEIN SAUFEN-ich krepiere schon noch wenn das so weitergeht

  2. Jannn kommentierte am 6. Februar 2019 at 2:12

    Weil Luxemburg von Steuerflüchtlingen lebt können die das machen.Übrigens muss aber Deutschland für Luxemburgs Banken(und alle andere in der EU-Hans Werner Sinn sagt es sind 12 Billionen Schulden!) haften falls diese Pleiten gehen.Normalwerweise weiss auch jeder Anleger das er dann alles verliert,Brüssel hat aber dieses Risiko genommen…

  3. Sushi15 kommentierte am 11. Dezember 2018 at 16:13

    “Georg S. kommentierte am 1. Dezember 2016 at 14:29
    Die Regierung hat für 1,8 Millionen Behinderte, Verbesserungen bei der EU Rente
    beschlossen,als ob sie bis 65 Jahre gearbeitet hätten.”

    Wo steht das bitte? ❓

  4. I have a Dream kommentierte am 16. August 2018 at 14:30

    Trotz meckern … motzen … und keifen wird sich hier in unserem Lande nichts aber auch garnichts ändern — Frau Raute stellt sich nur für Auslandspolitik zu Verfügung und Frau Nahles ist nur auf Postenjagd um sich zu profilieren … Alles fürn A….. …. meine Meinung und da werd ich mich nicht von abbringen lassen. Abeer das GG gilt für Menschen die aus dem Ausbeutungsraster der Politik fallen nicht mehr… jaja der § 1 des GG … die Würde des Menschen darf ausschliesslich von Politikern mit Füssen getreten werd… PUNKT

  5. Mo kommentierte am 18. Januar 2018 at 21:50

    Meine Frage: Was müssen bestehende EU Rentner einklagen damit sie gleichgestellt werden wie künftige EU Rentner? Gibt es hier Erfahrungen?
    LG Mo

  6. Wolf kommentierte am 27. Oktober 2017 at 12:06

    Hallo, bin selbst auch in die EU-Rente im Jahr 2016 gerutscht. Nach einem Unfall 1986 bei dem ich eine Niere verloren und 2010 einen Schlaganfall mit Pneumothorax hatte. Erstmal muss ich aus persönlicher Erfahrung sagen, das man Grundsätzlich unter den Generalverdacht des Sozialschmarotzers gestellt wird.
    Kenne einige Leute die in diesem Land noch nie die Finger krumm gemacht haben, die in Watte gehüllt noch Zucker in den Arsch geblasen bekommen und viele weitere Vergünstigungen bekommen. Nein ich meine keine Flüchtlinge, sondern unsere Hartz IVer und die Politlobbyisten der planlosen Bundesregierung dieses Landes.

    Obwohl man 30 Jahre in diese “a”sozialen Kasse eingezahlt und von dem Versorgungsamt einen Schwerbeschädigtenausweis 50% mühsam errungen hatte. Da ist man der Gnade der Gutachtern ausgesetzt und alles war nach deren Ansicht alles halb so schlimm “der kann ja noch laufen und atmen”. Dagegen bin ich juristisch und auch zivilrechtlich vorgegangen, nach einem langen gewonnenen Kampf, steht mir die Eu-Rente doch zu.

    Was sind wir für ein tolles Land (IRONIE), was sich mit ausnahmslos allen Parteien als SOZIAL bezeichnet. Das einzige soziale ist das Geld auf den Konten der Politiker und so einer werde ich im nächsten Leben, aber als Diktator, damit ich alles alleine für mich habe.

    • leila kommentierte am 26. Dezember 2017 at 21:15

      wer hat erfahrung, ob, die eurente neu berechnet werden muß, wenn eine neu schwerwiegende krankheit hinzugekommen ist?

    • Joe kommentierte am 22. März 2018 at 20:03

      Es folgt meine persönliche Meinung:
      Lieber “Wolf”! Sie meinen AlG2 Empfänger sein “Schmarotzer”? Viele davon haben zig Jahre eingezahlt. 98 Prozend haben unverschuldet den Job verloren. Wenn Sie Ihren Frust auf diese Menschen abladen, bessert dass Ihre Lage? Absurd ist Ihre Vergleich von AlG 2 Empfängern mit Politlobyisten.

      Wer nicht mehr max. ausgenutzt werden kann, wird zur Last. Bei dem wird gespart und gestrichen so viel gerade geht. Existenzdruck und komplizierte Regelungen unterstützen diese Entwicklung. Die Steuerfrauen,- und Männer der Gesellschaft sind dagegen abgesichert. Darum fehlt den meisten von ihnen Verständnis für die Sorgen der anderen. Eine mögliche Konsequenz für “verfehlte Politik” scheint ein verwehrter Ministerposten zu sein. Als Ausgleich dafür gibts ein Mandat im Bundestag plus guter Altersversorgung. Eine selbsverordnete Einkommenserhöhung war bisher ungehindert realisierbar. Ob dies so bleibt, können die Steuerfrauen,- und Männer auch selbst festlegen. Praktisch eingerichtet, oder?

      Deshalb, lieber “Wolf”, müssen Sie und andere so hart kämpfen. Welcher Nutzen ergibt sich für Sie aus der Herabwürdigung anderer “Nichtnutznießer” o.g Zustände?

      Alles Gute!

      Joe

      • Guido Harlos kommentierte am 14. Mai 2019 at 18:30

        Alles schön und gut! Aber warum Bitteschön wird an Menschen, die schuldlos wegen Krankheit mit gleichem Maß gemessen, wie bei Leuten, die aus Faulheit noch nie richtig arbeiten wollten……. und wer seinen langjährigen Job wegen Schließung der Fa. verloren hat, müsste seine eingezahlten Jahre auch besser gezahlt bekommen wie es ja auch schon war. Sie haben allerdings die Chance was neues zu suchen und oder sich umzustrukturieren. ABER, Kranken gegenüber ist es ein absolutes „no Go“, diese in ihrem sowieso schon vermaledeiten Leben im Regen stehen zu lassen!

      • holger kommentierte am 21. Mai 2019 at 22:18

        ich bin der Meinung das man als Arbeitnehmer solche Sachen nicht erfindet. mir geht es gerade so das ich psychisch erlegen bin und gutachten erbringen soll wozu ich komplett nicht in der lage bin.wie soll man dann reagieren wenn träger fordern.ich will immer noch selbstbestimmt bleiben.

    • anonym kommentierte am 29. August 2018 at 17:30

      Da bin ich voll deiner Meinung ,man muss darum kämpfen das man die EU Rente bekommt. Auch wenn man schon den Kopf unter dem Arm hat …muss man immer wieder zu Untersuchungen ob es auch wirklich so schlimm ist .Und ich kenne viele / zu viele die sich einen faulen Lenz machen statt zu arbeiten ,die kassieren lieber vom Staat und sind dazu noch gesund .

    • Anonymous kommentierte am 20. Januar 2019 at 14:39

      Haste Recht. Ich 35 Jahre eingezahlt. Davon 20 Jahre Hepatitis C Lebererkrankung + 2 weitere Erkrankungen – die letzten 5 Jahre ging es mir körperlich sehr schlecht. Wurde von den Ärzten alles runter gespielt – es kam zu keinem Schwerbehindertenzuspruch – immer nur 40 GdB. – Jetzt ist meine Hepatitis C geheilt. Also nur noch zwei Erkrankungen. Bis letztes Jahr mit letzter Kraft voll gearbeitet, weil ja die Ärzte sagten ich sei gesund. Dann Zusammenbruch – Ärzte oh da haben wir uns wohl vertan. Jetzt Reha und verarmt. Ich kann nur noch Lachen (IRONIE)

      • Hase a kommentierte am 24. Juli 2020 at 22:19

        Also, etstmal zu GdB 40- Gleichstellumgsantrag auf 50 Gdb besmttagen beim Vetsorgungsamt.
        Wenn du bisher alleine gekämpft hast schaue bei Google rein mit der Anfrage: Hilfeleistung für ausfüllen eines Amtrahrs für Schwerbehindettenausweis.

        Wenn du körperlich am Ende bist und einen Zusammenbruch hattest solltest du mal mit deinem Arzt über eine stationäre psychologische Reha reden. Als Arzt stellt er mit entsprechenden Diagnosen einen Antrag bei deiner KrankenKasse.
        Sieht er keine Veranlassung dazu, dann suche dir einen Therapeuten für, vorab erstmal, beginnendGespräche , da reicht dann eine ÜberweisungDann kannst du dir auch einen Psychiater suchen , vorab erfragen ob Versichertenkarte ausreicht.

        Vorteil: Psychologe kann dich erst mal auffangen und Psychiater kann i.a. medikamentös unterstützen bzw. Einen Kurantrag stellen.

        Bei mind. halbes Jahr und länger beim Psychiater in Behandlung kannst du einen yverschlechterungsamzrag beim Vetsorgungsamt stellen. Dann, mit Psyche, von wegen deines Zusammennruches”, erhältst du garantiert 50 wenn nicht 60 GdB. Bei Ablehnung immer Wiederspruch einlege.Und immer Hilfeleistung annehmen bzw. einholen beim Amt für Hesundheit.
        Zu finden unter z.b.

        Stadt…
        Oberbürgermeister
        Fachgruppe Gesundheit.

        Und für Antrag der EU-Rente gibst du im Internet
        ein:
        Versicherungsälteste und deine Postleitzahl.

        Hoffe, du hast jetzt genug zum abarbeiten.

        Übrigens:

        Pysychologen werden von der Kasse getragen, sofern dieser nicht privat ist. Leider dauern Termine u.a bis zu 6 Monate. Wenn du aber 5 Schreiben verschiedener Psychologen hast aus denen hervorgeht, das Termine unendlich entfernt sind, dann kannst du mit diesen Schreiben die Übernahmekosten eines privaten Psychologen beantragen.
        Aber erst auf Zusage abwarten, sonst lehnt Kasse Übernahme ab.

        Und nur weil man sich Hilfe holt ist man/Frau lange noch nicht verrückt o. sonst irgendetwas.

        Viel Glück

  7. Claus kommentierte am 19. Oktober 2017 at 18:40

    Das ganze Rentensystem ist doch Betrug.
    Nach “altem” Rentenrecht (bis 2000) bekäme ich heute mind. 1200€ Rente… nach all den Reformen (massiven Kürzungen) habe ich heute gerade mal 505€ Rente! 1996 hatte ich eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt. Dann folgten 18 JAHRE lang unzählige Gutachten, Gerichtsverfahren usw. Mitte 2014 erfolgte dann die endgültige Ablehnung einer Rente per Gerichtsurteil, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt schwerbehindert war (GdB 70, Merkzeichen G und B) und schon längst als Pflegefall (damals Pflegestufe 1) eingestuft war. Lt. Rentengutachter und Urteil war ich aber dennoch “Vollschichtig erwerbsfähig, ohne irgend welche Einschränkungen”… Rechtsmittel standen nach 18 Jahre keine mehr zur Verfügung, so habe ich erneut einen Rentenantrag auf “volle EM_Rente” (nach neuem Rentenrecht) gestellt. Nach 2 Monaten wurde dann rückwirkend (seit 2011) eine volle EM-Rente bewilligt. Das Problem ist jetzt die Rentenhöhe, da ich seit 1996 keine Tätigkeit mehr ausführen konnte und nur Hartz 4 bekam, sank mein “Rentenanspruch” jedes Jahr… “Wenn Sie weiterhin wie die letzten Jahre Verdienen, erhalten sie bei Rentenbeginn voraussichtlich xxxx.xx € Rente… Wer noch nie einen € in die Rentenkasse bezahlt hat, bekommt die “Durchschnittsrente” von über 1000€. Wer aber 20 Jahre gut verdient und somit auch viel in die RV ein bezahlt hat, dann 18 Jahre lang seine Rente einklagen muß und während dieser Zeit nur Hartz 4 bekommt, wird mit 500€ abgespeist!

    Das ist kein Rentenrecht, sondern Rentenbetrug ! Auch jetzt die “Stärkungsgesetze” sind Betrug! Davon profitieren zwar tlw. EM-Rentenzugänge ab 2018 aber die “Alt EM-Rentner” gehen leer aus.

    • stefan kommentierte am 11. Juli 2018 at 20:44

      es ist wirklich traurig, das man so abgeschottet wird. Habe 11 Bandscheibenvorfälle und bin im pflegeberuf tätig. falls mir soetwas widerfahren sollte, werde ich jegliche gesetze nicht tolerieren und handeln. arbeite teilweise über 65 tage am stück (friß oder stirb) und viele haben kein bock, was nachweislich toleriert wird. von daher nehm ich mir mein zustehendes recht. so wie über uns gerichtet wird, müßen wir dieses auch tun dürfen. danke

    • LibonaM kommentierte am 11. Dezember 2018 at 14:04

      „Stärkungsgesetz 2019“:
      ========
      Frau Nahles hatte bereits frühere Anfrage(n) zum Thema Gleichstellung der Bestands-EM-Rentner lapidar “abgeschmettert”, daß das eben so ist und sie auch nichts ändern will. Petitionen blieben erfolglos. Ihre Aussage zu diesem Thema: “Dann ist das so.”
      Fazit: Na Hauptsache, man gönnt sich u. a. Diäten in selbstbestimmter Höhe, wie es einem gefällt.

      ⚠️Ich wünschte mir, solche Leute sollten mal selbst 1 (ein) ganzes Jahr! von der EM /EU-Rente leben, die sie uns so “gönnerhaft” aufdoktrinieren, ohne Sinn und Verstand.

      => Frau Nahles: das echte Leben sieht anders aus.

      Sofern man das wohl eher als “Überleben” bezeichnen muss!

  8. Eu Rentner kommentierte am 28. September 2017 at 11:17

    Soziale Gerechtigkeit war ein Schlagwort im gerade abgelaufenen Wahlkampf. Einige Politiker machten darauf aufmerksam dass man Verbesserungen bei der EU-Rente eingeführt habe !!???
    Die Berechnungsgrundlagen wurden verbessert (Hochrechnung auf nunmehr 65 Jahre). ABER: Wer schon erwerbsgemindert ist, hat halt Pech, denn nur künftige EU-Rentner profitieren von der Verbesserung. Kranke und Behinderte die bereits Renten erhalten haben nicht nur das Pech bereits länger erwerbsgemindert zu sein – sie müssen auch erleben, dass künftige Eu Rentner finanzielle besser gestellt sind. Das versteht die Politik unter sozialer Gerechtigkeit? ????

  9. Karren-B. Schell kommentierte am 22. September 2017 at 23:02

    Da es Deutschland so gut geht, hat doch Frau Nahles energisch beschlossen, genau und ausgerechnet für uns EU-RentnerInnen diese Gruppe, NICHTS zu verbessern, weil dadurch angeblich BEGEHRLICHKEITEN geweckt würden.

    Komisch ist nur, dass bei den ungezügelten Diäten- und Abgeordnetenerhöhungen das Wort Begehrlichkeiten keinen Raum findet.

    Mir tuen diese Leute schon wirklich richtig leid, weil sie in ihrem ganzen Arbeitseifer doch glatt vergessen oder verlernt haben, über den Tellerrand zu blicken.

    Wie war das doch gleich?

    Richtig: “WASSER PREDIGEN UND WEIN SAUFEN.”

  10. Tunnelblick-Politik kommentierte am 19. September 2017 at 19:58

    Frau Nahle könnte es richten – wo sie doch ständig damit prahlt, wie viele neue Gesetze sie schon auf den Weg gebracht hat. Und dabei vergisst sie bewusst und kalkuliert, dass sie UNS, im Eifer des Gefechts mit den vielen Gesetzen, vergessen hat.

    Wir haben uns das triste EM/EU-Dasein nicht freiwillig ausgesucht und die Meisten von uns sind GESUNDHEITLICH so stark eingeschränkt, dass krankheitsbedingt nichts hinzuverdient werden kann. Durch den Abschlag der 10,8% sind wir hier doppelt und dreifach bestraft! Art. 1 GG  „Die Würde eines Menschen ist unantastbar.“, 3 GG „Es darf keine Benachteiligungen für die Menschen geben“ und das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zeigen die z. Zt. abweichend praktizierte Realität auf.

    Bei den exorbitant explodierende Kosten (Miete, Heizung, Strom/EEG-Umlage, Inflation/Preise, Sozialabgaben, Medikamente, Therapien usw.), bleibt selbst bei 1,9% Renten-Erhöhung (West 07/2017) und den schon gekürzten EU-Renten wieder nichts am Monatsende übrig bzw. wird wieder weiter drauf gezahlt, so dass einfach nichts zum LEBEN! bleibt.
    Dafür bleibt der Kühlschrank weiter leer, Herd und Heizung kalt und Strom aus. Fazit: Keine Medikamente/Therapien/neuen Zähne, keine Ausflüge, Urlaubsreisen, kein Kino, keine Geschenke machen, kein Essen gehen, bloß niemanden einladen müssen, nix.
    Was bleibt: ewiges Depri-Feinstaub-Balkonien, wenn man denn einen Balkon oder noch Freunde hat.

  11. Graue Maus kommentierte am 19. September 2017 at 18:48

    Ich weiß, es ist für uns Betroffene ein steiniger Weg. Ähnliches erleiden viele Andere auch so und dennoch wird man dadurch nicht gerade gesünder. Bei mir ging zum Glück alles fast reibungs- und nahtlos.

    Was ich (allen) empfehlen würde, ist eine professionelle Rentenberatung, die sich mit soetwas wirklich auskennt und wo man sicher sein kann, dass die eigenen Interessen vertreten werden.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute!

    Graue Maus.

    • Cornelia Roth kommentierte am 13. Oktober 2017 at 11:36

      Vielen Dank für den Hinweis der Rentenberatung

      Welche wäre da zu empfehlen?

      • B.Rueckert kommentierte am 15. Dezember 2017 at 0:03

        Hallo,Bin 10 Monate nach Antragstellung auf volle EU-Rente durch die Rentenversicherung bestätigt worden.War selbst sehr überrascht,das ich mich bis zum Eintritt in die Altersrente keiner Untersuchung mehr unterziehen muss.Zu verdanken habe ich das der VDK die meine Ansprüche gegenüber derRentenversicherung durchsetzen konnte.Vielen Dank VDK.

    • Xyz kommentierte am 11. Dezember 2018 at 16:40

      +++ich hoffe, ist kein Doppelposting+++

      Als ich bereits ausgesteuert war (2011), bekam ich einen Rentenberater von der Krankenkasse angeboten.
      Dann ging alles ganz schnell und unkompliziert.

      Leider viel zu früh aus heutiger Sicht, in Anbetracht der wiederholten & massiven Benachteiligung der Renten ggü. neuer EU / EM-Gesetze 2019.
      Aber: ich hätte Aufgrund der Erkrankungen auch so lange nicht warten können…
      Und: auf die Politik ist sowieso nie verlass!

      ℹ️Vllt. Sprechen Sie mal mit Ihrer Kasse bezügl. Rentenberater.?

      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg & Gesundheit!

  12. Nichtraucherkatze kommentierte am 19. September 2017 at 18:34

    FYI: aus dem Bundestag 2017 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    https://www.bundestag.de/service/suche?suchbegrif
    bzw.:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18217.pdf

    AUSZUG Seite 14:

    ——————-

    “Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):

    Wenn Sie sagen, es seien nur 711 Euro, dann macht

    das alles noch schlimmer. Deswegen, auch im Anschluss

    an die Frage des Kollegen Markus Kurth:

    Es ist doch nun einmal so, dass eine Erwerbsminderungsrente keine freiwillige Angelegenheit ist. Dafür werden medizinische Gutachten erstellt, und heute muss man schon, salopp formuliert, mit dem Kopf unter dem Arm ankommen, um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

    Ich stimme Ihnen zu: Die Zurechnungszeit auf 65 Jahre

    anzuheben, ist eine super Sache, aber bitte sofort!

    4,50 Euro bei Beginn im Jahr 2018 bringen erst einmal

    gar nichts. Das muss man dazusagen.

    Ich bitte Sie auch, zu erläutern, was Sie dagegen tun,

    dass diese Beträge wieder absinken, wenn das Rentenniveau

    weiter sinkt. Das ist nämlich künftig der Fall.

    Haben Sie denn Belege dafür, dass, wenn es keine Abschläge gäbe, es ein Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente geben würde? Ich kann diese Belege bisher nirgends finden. Sagen Sie deswegen bitte noch einmal,

    warum Sie nicht die Abschläge sofort abschaffen und die

    Rentenzurechnungszeit direkt auf 65 anheben.”

    Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:

    “Weil wir uns anders entschieden haben.”

    +++++++++++++- Zitat Ende -+++++++++++++++++++

    • Corinna hein kommentierte am 21. September 2019 at 17:27

      ich erhalte im 9. Jahr eine volle EU Rente befristet und werde nun das 5. mal befristet und weis nicht wie das ausgeht , das ganze belastet mich psychisch enorm da dies den Lebensunterhalt darstellt
      und alles andere gedanklich überschattet .
      Diese Unsicherheit macht einen ganz fertig ,
      da meine Erkrankungen zunehmen und ich eine
      Schwerbehinderten Einstufung habe nicht
      wirklich verständlich weshalb man solange damit zu tun haben muß , während anderen wegen leichten Sachen die Unbefristete bekommen

  13. Ungehört Abgestraft kommentierte am 19. September 2017 at 17:59

    Mit Verlaub, und deshalb werden wir alle über einen Kamm geschert und dürfen nicht mehr unseren Unmut über diese Ungerechtigkeit äußern?

    Es werden unsere Steuergelder für selbst gestaltete Wunschdiäten und Franktionszulagen von denen gestohlen, die unsere Leistungen für Bedürftige regelmäßig kürzen und ihr eigenes (Wähler-)Volk, zu mittellosen Menschen ärmer werden lassen und jeden Cent vorrechnen, und zwar weit entfernt vom tatsächlichen Bedarf jedes Einzelnen. Da fragt sich, wer hier fern ab jeglicher Realität, über das Schicksal von Millionen Menschen entscheiden darf, wenn er selbst freizügig und ungezügelt mit großer Hand in den Honigtopf langt.

    “Deutschland geht es so gut wie nie” muss ein Schreibfehler sein bzw. betrifft uns Betroffene nicht im geringsten.

    UND: ich kann es nicht mehr hören, diese Selbstbeweihräucherung, wie gut es Deutschland doch geht.

  14. Sylvie kommentierte am 19. September 2017 at 6:43

    Menschen, die durch Krankheit frühzeitig voll erwerbsunfähig werden, dürfen nicht so derart bestraft werden. Sie fallen in diesem System aus dem Raster, weil sie es nicht geschafft haben bis 67 Jahren arbeiten zu gehen. Ich selber habe fast 20 Jahre als Krankenschwester gearbeitet, habe 2 Kinder und bin mit 48 Jahren voll erwerbsunfähig geworden, weil ich mir meinen Rücken kaputt gearbeitet habe. Ich habe 7 Bandscheibenvorfälle und lag 2x mit einer Herzmuskelentzündung auf der Intensivstation. Kondition und Bewegung sind somit so stark eingeschränkt, dass ich nicht weiter meinen geliebten Beruf ausüben konnte. Die Erwerbsunfähigkeitsrente liegt netto 1000 Euro unter meinem Gehalt. Ich bin sprachlos darüber, dass man die Menschen, die gearbeitet haben und auch gerne weiter arbeiten wollten, mit so einem Hungerlohn abspeist. Ich glaube, dass nur ein toter Rentner ein guter Rentner in unserem System ist. Oder noch besser….schön bis 66 Jahren arbeiten und noch vorher sterben, dann hat man seinen Dienst getan….Unglaublich!!! In Luxemburg bekommt man übrigens schon nach 10 vollen Arbeitsjahren eine Mindestrente von 1600€. Warum ist so etwas in Deutschland nicht machbar??? Dann gäbe es keine Altersarmut mehr.

    • Untröstlich Ungehört kommentierte am 19. September 2017 at 17:48

      Alles, was hier Betroffene und Beteiligte schreiben, ist der Politik hinreichend bekannt.
      ABER Frau Nahles will einfach, einfach, einfach nicht “mitspielen”.
      https://www.bundestag.de/service/suche?suchbegriff=Abschläge+EU-Rentner+2017
      http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18217.pdf

      AUSZUG Seite 14:
      “Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):
      Wenn Sie sagen, es seien nur 711 Euro, dann macht das alles noch schlimmer. Deswegen, auch im Anschluss an die Frage des Kollegen Markus Kurth: Es ist doch nun einmal so, dass eine Erwerbsminderungsrente keine freiwillige Angelegenheit ist. Dafür werden medizinische Gutachten erstellt, und heute muss man schon, salopp formuliert, mit dem Kopf unter dem Arm ankommen, um überhaupt eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen.

      Ich stimme Ihnen zu: Die Zurechnungszeit auf 65 Jahre anzuheben, ist eine super Sache, aber bitte sofort! 4,50 Euro bei Beginn im Jahr 2018 bringen erst einmal gar nichts. Das muss man dazusagen. Ich bitte Sie auch, zu erläutern, was Sie dagegen tun, dass diese Beträge wieder absinken, wenn das Rentenniveau weiter sinkt. Das ist nämlich künftig der Fall.

      Haben Sie denn Belege dafür, dass, wenn es keine Abschläge gäbe, es ein Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente geben würde? Ich kann diese Belege bisher nirgends finden. Sagen Sie deswegen bitte noch einmal, warum Sie nicht die Abschläge sofort abschaffen und die
      Rentenzurechnungszeit direkt auf 65 anheben.”

      Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:
      “Weil wir uns anders entschieden haben.”
      – Zitat Ende –

      • armundabhehaengt kommentierte am 11. Dezember 2018 at 14:45

        Da es Deutschland so gut geht, hat doch Frau Nahles energisch beschlossen, genau und ausgerechnet für uns EU-Bestands-RentnerInnen, NICHTS zu verbessern, weil dadurch angeblich BEGEHRLICHKEITEN geweckt würden.

        Komisch ist nur, dass bei den ungezügelten Diäten- und Abgeordnetenerhöhungen das Wort Begehrlichkeiten keinen Raum findet.

        Mir tun diese Leute schon wirklich richtig leid, weil sie in ihrem ganzen Arbeitseifer doch glatt vergessen oder verlernt haben, über den Tellerrand zu blicken.Frau Nahle könnte es richten – wo sie doch ständig damit prahlt, wie viele neue Gesetze sie schon auf den Weg gebracht hat. Und dabei bewusst und kalkuliert, dass sie UNS, im Eifer des Gefechts mit den vielen Gesetzen, einfach “vergessen” hat.

        Nun wäre die Möglichkeit gewesen, Frau Nahles!
        Aber nein, Frau Nahles zieht es vor, an der Demenz fest zu halten, weil die Gier Richtung Diäten obsiegt.

        Frau Nahles: Wir haben uns das triste EM/EU-Dasein nicht freiwillig ausgesucht und die Meisten von uns sind GESUNDHEITLICH so stark eingeschränkt, dass krankheitsbedingt nichts hinzuverdient werden kann. Durch den Abschlag der 10,8% sind wir hier doppelt und dreifach bestraft! Art. 1 GG „Die Würde eines Menschen ist unantastbar.“, 3 GG „Es darf keine Benachteiligungen für die Menschen geben“ und das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zeigen die z. Zt. abweichend praktizierte Realität auf.

        Bei den exorbitant explodierende Kosten (Miete, Heizung, Strom/EEG-Umlage, Inflation/Preise, Sozialabgaben, Medikamente, Therapien usw.), bleibt selbst bei 1,9% Renten-Erhöhung (West 07/2017) und den schon gekürzten EU-Renten wieder nichts am Monatsende übrig bzw. wird wieder weiter drauf gezahlt, so dass einfach nichts zum LEBEN! bleibt.
        Dafür bleibt der Kühlschrank weiter leer, Herd und Heizung kalt und Strom aus. Fazit: Keine Medikamente/Therapien/neuen Zähne, keine Ausflüge, Urlaubsreisen, kein Kino, keine Geschenke machen, kein Essen gehen, bloß niemanden einladen müssen, nix.
        Was bleibt: ewiges Depri-Feinstaub-Balkonien, wenn man denn einen Balkon oder noch Freunde hat.

        Wie war das doch gleich? „WASSER PREDIGEN UND WEIN SAUFEN.“

        ⚠️Aber bei der nächsten Wahl machen WIR: bätschi❕
        Versprochen!

    • Lillit kommentierte am 28. März 2018 at 22:16

      Hallo, es tut mir leid das du so früh arbeitsunfähig bist aber ich finde auch es müßte mehr geben nach 20 Jahren Arbeit ich bin gespannt wie es für mich wird bin gerade auf dem Weg aufzuhören mit der Arbeit.

  15. bernd kommentierte am 16. Juni 2017 at 12:11

    sie sprechen mir aus meiner seele so isses

  16. Anonymous kommentierte am 9. Juni 2017 at 17:17

    Sorry, das es vielen Personen nicht so gut geht, aber es können nicht alle immer etwas (klar die Allgemeinheit ist schuld), ich kenne zu viele Schmarotzer

    • Ungehört Abgestraft kommentierte am 19. September 2017 at 18:55

      Mit Verlaub, und deshalb werden wir alle über einen Kamm geschert und dürfen nicht mehr unseren Unmut über diese Ungerechtigkeit äußern?

    • Auch Anonymous kommentierte am 19. September 2017 at 18:59

      Mit Verlaub, und deshalb werden wir alle über einen Kamm geschert und dürfen nicht mehr unseren Unmut über diese Ungerechtigkeit äußern?

  17. Lasrich kommentierte am 4. April 2017 at 16:21

    Möchte mich diesem Beitrag anschliessen! Und bin der gleichen Meinung. Meine Frage: Kann ich diesen Beitrag veröffentlichen?

    • Redaktion kommentierte am 4. April 2017 at 23:58

      Gerne!

      • Henning Pawelka kommentierte am 8. Juni 2017 at 15:01

        Liebe Redaktion,

        bisher ist es gängige Praxis, dass sämtliche Erhöhungen/ Anpassungen bei Transferempfängern – unabhängig, ob Kinder,-Erziehungsgeld oder Rente komplett einkassiert werden, ohne den zugrunde liegenden Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.

        Als Erwerbsminderungsrentner mir ergänzender Grundsicherung und chronischer Schmerzpatient kann ich aus eigener Erfahrung sprechen, wenn ich sage, dass dieses so gigantisch hochgehängte Selbstlob für diesen “astronomisch fetten Schluck aus der Pulle” für alle – höflich ausgedrückt – wie der blanke Hohn anmutet.

        Das ist gelebter Zynismus in seiner klarsten Form!!

        Die Regelsätze reichen sowieso nicht für eine Teilnahme an kostenpflichtiger Kultur, geschweige denn dem Erhalt sozialer Strukturen. Vielleicht könneen Sir mir auf einige Fragen eine Antwort geben?,- oder haben Interesse daran Antworten zu recherchieren?

        Reicht das nicht, dass diese große Gruppe an Betroffenen verarmt ist und aufgrund der aktuellen Sozialpolitik automatisch vereinsamt? Muss man uns auch noch verhöhnen? Wieso verweigern sich alle Parteien soziale Gerechtigkeit herzustellen?

        M.E. gibt es hierzu einen einfachen und effizienten Weg.

        Es würde genügen die feste Sozialversicherungsbemessungsgrenze durch einen Prozentsatz ( 10% würden reichen) zu ersetzen.

        Von diesem Moment an wäre es unmöglich für alle unselbstständigen “Einkommensmillionäre, Manager und Großverdiener sich mit einer einmaligen Zahlung ( für diese Gruppe nicht mehr als ein Taschengeld!!! )freizukaufen. Anstatt das mit den Lobbyverbänden zu feiern würden sie sich endlich wieder angemessen an den Kosten für die Nutzung der Infrastruktur und dem Erhalt des sozialem Friedens zu beteiligen.

        Vor der Plünderung durch verschiedene Regierungen hatten wir x eine volle Rentenkasse, Vermögenssteuer und einen angemessenenen Höchststeuersatz.

        Da sollten wir wieder hinkommen.

        Zum Anfang könnte man ja x damit anfangen die Erhöhungen von Kindergeld und Rente auch an Transferempfänger auszuzahlen.

        Was denken sie darüber?

        Mit freundlichen Grüßen,

        Henning Pawelka

  18. Anonymous kommentierte am 4. März 2017 at 8:35

    Wenn du in einem Betrieb arbeitest du bis zu 100 Überstunden im Monat leistest um von deinen Lohnforderungen von 18000€ noch 5% zu bekommen durch das Insolvenz Gericht beschloßen weil dieser Betrieb sich das 3 mal seit 2011 in der Insolvenz befindet.

    Du erleidest einen Herzinfarkt im Dez 2013 bei der Herzkatheter Untersuchung wird dir gesagt das eine Bypass OP notwendig. Nach Rücksprache mit UNI Klinik Keine Kapazität frei deshalb wurde ein Stent gesetzt. OP Termin fand im Mai 2014 statt 3 Bypässe. im September 2014 teilte mir der Arbeitsmedizinische Dienst der Krankenkasse das eine Wiedereingliederung sinvoll wäre. Telefonisch Arbeitgeber an einem Donnerstag Informiert der mir Daraufhin sagte das Eine erneute Insolvenz angemeldet wurde. Am folgenden Montag bei einer Betriebsversammlung wurde die sofortig Kündigung durch den Insolvenzverwalter ausgesprochen. Keine Wiedereingliederung Wäre auch nicht gegangen weil weiterhin Schmerzen in der Brust ich hätte es aber Versucht. Weiterhin krank. Austeuerung durch Krankenkasse im Juni 2015, Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt.
    Untersuchung durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der Agentur für Arbeit ergab weniger als 3 Stunden Täglich und unter 15 Stunden Wöchentlich Belastbar und somit für den Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Daraufhin erneute REHA in Bad Segeberg. Diese kommen nach 3 Wöchigem Aufenthalt zu dem Gleichen Ergebnis wie der Arbeitsmediinische Dienst der Krankenkasse und du wirst als Arbeitsunfähig entlassen. Bei Abschluss der Reha hat eine nicht unerhebliche Minderung ihrer Leistungsfähigkeit vorgelegen so dass das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit im rentenrechtlichen Sinn nicht ausgeschlossen werden kann. Ob sie tatsächlich vermindert erwerbsfähig sind und ihnen eine Rente zusteht kann nur geprüft werden wenn sie einen Rentenantrag stellen.

    Dieser wurde im November 2015 gestellt. Der Spießrutenlauf begann. Anforderung diverser Arztbriefe. Der Gutachter der Rentenversicherung stellt nach ca. 1 Stunde fest (gespräch ca 30 Minuten reine Untersuchung ca 25 Minuten) Arbeitsfähig, und somit wurde der Rentenantrag abgelehnt. Einspruch eingelegt. Erneute anforderung von Arztberichten von Ärzten bei denen man noch nie in Behandlung war. Erneuter Gutachter Dez 2016 Ergebnis offen. Seit Dezember 2016 bezug von ALG 2. Meine Frau seit Juni 2016 auch noch an Brustkrebs erkrankt. Ein Dank an die Ärzte und Personen die die Menschheit nicht braucht.

  19. Bernd Hölzel kommentierte am 16. Februar 2017 at 20:23

    CDU und SPD haben unsere Rentenkassen um 700 Milliarden Euro Geplündert,

    dazu kommt Rentenbetrug, Wahlbetrug, Steuerbetrug und jene die Deutschland aufgebaut haben werden mit Armut im RENTENALTER bestraft.

    Jeder Politiker der nur ein Euro aus den Volkswagen plündert, sollte mit seinem Privatvermögen haften. Warum
    Haben wir in Deutschland noch Gerichte nur damit Sie Geld verdienen? Die Politik ist das Menschen unwürdige was uns passieren könnte. Ein Kind das eine Schokolade klaut ist vorbestraft, ein Politiker der Milliarden veruntreut darf sich ein Diätenerhöung geben die höher ist als die Durchschnittswerten. Dann kommen die Kirchen die jedes Jahr Steuergelder bekommen und keiner weiss wofür denn so Arm waren Sie noch nie.Man sollte alle auf Lebenszeit einsparen und Sie für di Rentner scher arbeiten lassen.

    Dann kommt noch die Familienpolitik, haben jene überhaupt eine Schule besucht oo haben Sie aus Der Vergangenheit nicht gelernt.

    Krieg und Ungerechtigkeit dafür steht Politik.

  20. olnhoff kommentierte am 5. Februar 2017 at 15:37

    war hilfreich, danke aber es fehlt eine konkrete berechnungsmethode für die eigene kontrolle der rentenhöhe bei der Umwandlung von eu rente in jetzt fälliger altersrente

  21. A. Aden kommentierte am 8. Dezember 2016 at 20:55

    Hallo Georg,

    das habe ich mich auch gefragt…..

    Sollten man und frau doch mal die Politiker fragen

    Habe schon überlegt, mir einen alten Wohnwagen zu kaufen und auf den Campingplatz zu ziehen; bei den ständig steigenden Mietkosten……..

    Irgendwann werden die Rentner in osteuropäische oder asiatische Länder abwandern, weil dort die Lebenshaltungskosten geringer sind.

  22. Georg S. kommentierte am 1. Dezember 2016 at 14:29

    Die Regierung hat für 1,8 Millionen Behinderte, Verbesserungen bei der EU Rente
    beschlossen,als ob sie bis 65 Jahre gearbeitet hätten. Was ist eigentlich mit den Menschen die (bis 2014) EU Rente bekommen, als ob sie nur 60 Jahre gearbeitet hätten?

  23. Anita kommentierte am 29. November 2016 at 7:47

    Hallo zusammen, mir geht es ähnlich, bin durch einen Verkehrsunfall 50° schwerbehindert bin 54 Jahre alt , habe mit 3 Kinder insgesamt 37 Beitragsjahre in der Rentenkasse eingezahlt, EU Rente 08.2014 beatragt, natürlich abgelehnt, Klage eingereicht, Gutachten nach paragraph 109 sgg , danach 100% arbeitsunfähig, aber die RV lehnt weiter die EU Rente ab, ich habe ausserdem Regress Ansprüche gegen den Unfallversicherung, bekomme seit ü4.2016 keinerlei Geld mehr, da ich Eigentlich tummel habe. Ich bin mittlerweile Psychich krank? Weil mich der Druck fertig macht, zudem täglich ca 20 Stunden am Tag schmerzen, Die Politiker und Rentena gestellten gehören alle auf den **************

  24. Anonymous kommentierte am 24. November 2016 at 22:53

    Es ist eine Sauerei junge und ältere Mütter ungleich zu behandeln (Mütterrente) ! Die Mütterrente muss aus Steuermittel finanziert werden um die Rentenkasse zu entlasten!
    ERWERBSMINDERUNGSRENTNER werden gegeneinander ausgespielt ungleich berechnet !Die Abzüge auf EM Renten gehöhren abgeschafft !
    Riesterrente in jetziger Form gehöhrt abgeschafft ! Private Altersvorsorge muss steuerfrei ausgezahlt werden !Gewerbliche Arbeitnehmer müssen Zusatzbeiträge in die Rentenkasse einzahlen dürfen bei festen Garantien !

  25. Thomas kommentierte am 25. Oktober 2016 at 14:57

    Überall auf gibt es eine Mindest Rente, nur ja nur in dem sonst überall Fortschrittlichen Deutschland gibt es so etwas nicht !
    Heute bauen Millionen von Arbeitnehmern das Land auf und morgen sollen alle auf das Sozialamt rennen! Aber zuvor müssen Sie Haus und Hof verkaufen das Sie Ihr Leben lang bewohnt und finanziert haben.
    Genau das wird mit unseren Eltern gemacht!

    Wo bitte ist das Sozial ?

    Und wehe dem das Sie einen Unfall haben oder Krank werden bevor Sie ins Rentenalter kommen!

  26. Richard Müller kommentierte am 14. Oktober 2016 at 12:45

    Und das nennt man dann Sozialstaat! Modelle wie die Flexi-Rente werden durchgeboxt, die Erwerbsgeminderten werden dadurch schlechter gestellt, für die tut keiner was!

    • S. Ritter kommentierte am 23. Februar 2017 at 12:30

      Wir leben im Kapitalismus! Es zählen nur die Menschen, die man noch ausbeuten kann. Kranke, Alte oder gar beides ist nur ein lästiger Kropf, denn er entzieht sich durch Arbeitsunfähigkeit der Ausbeutung. Das klingt wie linker Populismus, es ist aber bittere Realität.

      Da werden sogar EU-Ausländer besser gestellt, obwohl die nie was in Deutsche Sozialkassen eingezahlt hatten. Du kannst in Deutschland 35 Jahre und mehr gearbeitet haben und bekommst als Rente doch nur eine Grundsicherung, weil dein Arbeitseinkommen (Zeitarbeit usw,) niedrig war.

      Sozialstaat ? Der wurde mit der Agenda 2010 (SPD) abgeschafft. Seit der Agenda 2010 gibt es ca 30 Milliardäre mehr – von den dazugekommenen Millionären will ich nicht reden. Wem also hat die Agenda wirklich genutzt?! Auch die Diäten sind kräftig gestiegen. Die Renten wurden jedoch dank der Agenda runtergefahren.

      Dazu kommen noch die Hartz4 Gesetze, die den Sozialstaat restlos begruben. Die SPD hatte den Sozialstaat unter dem Beifall von CDU/CSU und FDP abgeschafft.

      Immer wenn was Negatives für die Bevölkerung durchgesetzt werden muss, kommt die SPD an die Macht, damit sich die angeblichen Christen die Hände nicht schmutzig machen – dann übernehmen sie wieder. Jetzt scheint es mit dem SPD Mann Schulz wieder mal so weit zu sein.

      Geflüchtete müssen bezahlt und die Bundeswehr soll deutlich aufgestockt werden, also wird man beim Normalverbraucher und Arbeitslosen einsparen bzw. die Steuern erhöhen. Nur zu diesem Zweck könnte die SPD 2017 an die “Macht” kommen.

      Kapitalismus und Sozialstaat – das sind Utopien. Der arbeitende Mensch ist Werkzeug zur Profitgewinnung. Ist er nicht mehr zu gebrauchen – krank, alt wird er mit einem Gnadenbrot bedacht. Die Lebensarbeitsleistung wird nicht oder nur ungenügend anerkannt.

      Aber der Michel ist selber schuld, denn er wählt ja genau die, welche ihn schon immer verarscht und ausgebeutet hatten. Man ist sogar bereit eine Partei zu wählen, die rechts von der CDU steht und die Sozialleistungen noch weiter runter fahren wollen.

      Oh Herr lass es Hirn regnen, damit der Michel mal über seinen Tellerrand blicken kann, um vom Staat echte Sozialleistungen zu fordern.

      • Olaf Klabunde kommentierte am 8. Juni 2017 at 13:44

        Ich habe mit 22 ein Verkehrsunfall gehabt mit 15 Knochenbrüche gehabt ne 2 Jahre später bin ich wieder als Maler arbeiten gegangen und 15 Jahre später habe ein Gehirn Tumor bekommen müstte 2 mahl oberiet werden und bin jetzt voll Erwerbsunfähigkeit,und muss jetzt so leben wie ein Hartz 4 Empfänger Leben.Das ist doch nicht gerecht,was soll man die Kinder Ratten gehe lieber nicht arbeiten ?den so bleibt man gesund und wenn was gesundheitliches passiert kommt so wie so Hartz 4 raus.ich bin der Meinung die eine vollerwerbsunfahig Rente bekommt sollte eine mindestrente von Carina 1200 Rente bekommen,Mann muss ja wohl anrechnen das man arbeiten war. Sonst Brauch keiner mehr arbeiten, wenn man eh nur Hartz 4 bekommt. Ganz schön traurig. ich

  27. Sven kommentierte am 28. Juni 2016 at 13:10

    Hallo,kann ich wenn ich schon erwerbsminderungsrente ,wegen Krankheit bekomme (zeitlich begrenzt) noch eine erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen?

    • horst böge kommentierte am 9. Dezember 2016 at 19:23

      hallo zusammen ich bin seit 7jahren erwerbsunfähigkeitsrentner wegen krankheit.und ich bin im besitz eines schwerbehindertenausweises von 70%, und gehe einer leichten tätigkeit auf 450,euro nach.mein problem ist nun das ich im jahr 2016 mein jahresverdienst um ca 500,euro üeberschreiten werde was kann ich machen um meine erwerbsunfähigkeitrente nicht zu gefährden.

      • Anonymous kommentierte am 12. Mai 2017 at 18:38

        Also wenn ich das richtig verstanden habe, kannst du 450 Euro monatlich dazu verdienen und 2 x sogar 900 Euro. Darf ich fragen wie du das geregelt hast mit der täglichen Arbeitszeit?

  28. Anonymous kommentierte am 28. März 2016 at 18:41

    Gibt es eine Instituition hoher Intanz können Sie prüfen und zum schutzen, der Recht einer Person, die in diese Situation gerante?

  29. Der Gesetzgeber sollte die Menschen wo einen Arbeitsunfall hatten und eine Scheidung auch noch und mit viele Jahre Unterhaltskosten getragen haben,und konnten keine privaten Schutz machen,weil die irgendwann 100% so psychisch kaputt sind das die Personen nicht bis zu Altersrente arbeiten,nicht mit Abschlägen noch zusätzlich bestrafen,niemand will so das es passiert,dringende Änderung der Gesetzgeber um armutsrisiko zu abschaffen

    • Judy kommentierte am 7. September 2017 at 12:14

      Völlig richtig! Das ist eine große Ungerechtigkeit, denn wer wird schon freiwillig und gerne so krank, dass er nicht mehr richtig arbeiten gehen kann!

  30. Monika W. kommentierte am 24. Januar 2014 at 18:27

    Sehr informativer Beitrag, der die Rechtslag verständlich erklärt. Nur leider wird verschwiegen, dass eine Berufsunfähígkeitsversicherung sehr kostspielig ist, jedenfalls wenn die Versicherungssumme eine angemessene Höhe haben soll. Außerdem bekommen gerade die Personen, die wegen Vorerkrankungen oder riskanten Berufen besonders dringend eine Police bräuchten, meist keine, weil den Versicherungen das Risiko zu hoch erscheint.,

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