Flexi-Rente 2024: Neues Hinzuverdienstmodell für die Rente

FlexirenteZum Jahreswechsel 2023 erreichen uns viele Anfragen zur Flexi-Rente und generell Rückfragen zu neuen Hinzuverdienstmodellen der deutschen Rentenversicherung. Grund genug den Renten-Experten Peter Knöppel wieder einmal zu Wort kommen zu lassen: Was ist die Flexi-Rente? Welchen Einfluss hat sie auf die Berechnung der Rente? Wer profitiert davon?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf Grund der Vorgaben der Großen Koalition schon vor Monaten einen Referentenentwurf für die Einführung eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand ausgearbeitet. Inzwischen haben Bundestag und Bundesrat den konkreten Gesetzesentwurf mit dem sperrigen Namen Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz) erfolgreich verabschiedet.



Flexi-Rente Damit ist die Flexirente zum 01. Juli 2017 in Kraft getreten. Es gibt nun deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen bei freier Wahl der Höhe der vorgezogenen Rente. Die allgemein bekannte Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € (14x 450 €) im Jahr, wird auch bei der neuen Flexirente gelten. Nur der Hinzuverdienst wird dabei “flexibilisiert”. Kürzungen der Renten auf ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel wird es dann nicht mehr geben.

Der Umfang der Rente wird stufenlos geregelt. 40 Prozent des Hinzuverdienstes werden auf die über Rentenpunkte ermittelte Rente angerechnet. Wer also beispielsweise 100 € mehr verdient, dem werden bei der Rente des Folgejahres 40 € abgezogen.

Die Flexi-Rente in zwei Sätzen

Die Regierung will den Anreiz zum Arbeiten nach Erreichen des 67. Lebensjahrs durch höhere Rentenansprüche steigern. Zudem dürfen Arbeitnehmer zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr mit der Flexi-Rente mehr hinzuverdienen, sofern Sie das Modell der Teilrente wählen (das bisher kaum genutzt wird).

Bedenken Sie: Obergrenze bei Flexi-Rente

Die 40%-Regelung gilt nur bis zu einer Obergrenze in der Höhe der bisherigen Bruttoeinkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit. Dabei wird der höchste Wert aus den letzten 15 Jahren herangezogen. Wenn also unser Anton A. im Beispielsfall mehr als 50.000 € Jahresbrutto neben der Teilrente dazuverdient, wird dieser Betrag voll gegen seine Rente gerechnet und es kommt zu keiner Rentenauszahlung. Das nächste Problem ist, und dies wird vielerseits verschwiegen, dass der vorzeitige Rentenbeginn für A. auch Nachteile haben kann, weil er auf die hier festgestellten Entgeltpunkte einen rentenrechtlichen Abschlag erhalten kann, den er bei einer späteren Vollrente mit angerechnet bekommt.

Beispiel einer möglichen Flexirente:

Anton A., 63 Jahre alt, mit einem Jahreshöchstgehalt der letzten 15 Jahre von 50.000 Euro Brutto, möchte nur noch Teilzeit weiterarbeiten und gleichzeitig eine Teilrente in Anspruch nehmen. Er würde nur noch 25.000,00 € Jahresgehalt – monatlich 2.100 € brutto – erhalten. Er geht vorzeitig in Rente.

Die Rechnung im Rahmen der Flexi-Rente erfolgt auf diese Weise:

Hinzuverdienst bei Rente Der Freibetrag von 6300 € (Hinzuverdienst monatlich 450 €, maximal in zwei Monaten auch 900 €) wird vom Jahresverdienst 25.000 € abgezogen (25.000 € – 6.300 € = 18.700 €). Nach der neuen Regelung sollen ähnlich wie bei der Einkommensanrechnung bei der Witwenrente jetzt 40 % von 18.700 € in Ansatz gebracht werden. Dies ergibt einen Betrag von 7.480 €.

Der 63-Jährige A. hat in unserem Beispiel bislang einen Rentenanspruch von monatlich 1.500 Euro (jährlich 18.000 Euro) erworben. Von den 18.000 € werden jetzt 7.480 € abgezogen. Somit ergibt sich einen Betrag von 10.520 €. Der Mann kann beispielsweise eine Monatsrente von 750 Euro (9.000,00 Euro im Jahr) in Anspruch nehmen. Zusammen mit dem monatlichen Arbeitseinkommen von ca. 2.100 € und der Teilrente von 750 €, kommt unser Beispielfall auf 2.850 € monatliche Gesamteinnahmen. Nach der bisherigen Rechtslage würden diese Gesamteinnahmen deutlich niedriger ausfallen.

Weiteres Rechenbeispiel zur Flexi-Rente:

Herr A. verdient sich nach seinem Renteneintritt noch 18.000 Euro dazu und liegt damit klar über der Bemessungsgrenze von 6.300 Euro. Alles was darüber liegt, in diesem Fall nämlich 11.700 Euro (monatlich 975 Euro) wird auf die Rente angerechnet. 40 Prozent davon werden von der gesetzlichen Rente abgezogen. Die monatliche Rente von 1.282,71 Euro verringert sich also um einen Betrag von 390 Euro (975 Euro x 0,4) und beträgt dann 892,71 Euro. Durch den Hinzuverdienst bleiben monatlich jedoch insgesamt 1.867,71 Euro (892,71 Euro + 975 Euro).

Weitere Rechenbeispiele finden Sie in unseren Rechenbeispielen zur Rente.

10 Fragen und Antworten zur Flexi-Rente

Ein “Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben” – die ausformulierte Form der “Flexi-Rente” klingt auf den ersten Blick kompliziert und hinterlässt bei vielen, die kurz vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze stehen, zahlreiche Fragenzeichen. Wir haben die 10 wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

  1. Was genau ist die Flexi-Rente?
    Dabei handelt es sich um ein Gesetz, das Arbeitnehmer dazu anzuregen soll, auch nach dem Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten, um die Rente aufzubessern. Außerdem können Arbeitnehmer zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr noch Geld dazuverdienen, sofern sie das Modell der Teilrente wählen.
  2. Seit wann gibt es die Flexi-Rente?
    Die Flexi-Rente ist aus einem Gesetzesentwurf der Großen Koalition entstanden und wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Nachdem bereits Anfang 2017 Regelungen zur Aufbesserung der Rentenansprüche durchgesetzt worden waren, folgte die stufenlose Teilrente mit ihren neuen Hinzuverdienstgrenzen – kurz: die Flexi-Rente – zum 1. Juli 2017.
  3. Wie viel darf man dazuverdienen?
    Bislang durften Rentner im Monat bis zu 450 Euro dazu verdienen. Wer mehr verdiente, wurde auf eine Teilrente hinuntergestuft, die individuell auf das Gehalt zugeschnitten war. Die neu eingeführte “Flexi-Rente” soll diese Regelungen nun vereinfachen und festgelegte Summen wegfallen lassen. Stattdessen gilt nun eine Verdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr, die nicht auf monatliche Summen beschränkt ist – wird diese Summe überschritten, werden 40 Prozent des Betrages von der Rente abgezogen.
  4. Welche Probleme treten durch die Obergrenze der Flexi-Rente auf?
    Die 40-Prozent-Regelung wird nur bis zu der Summe angewendet, die man bis dato durch sein Bruttoeinkommen eingenommen hat. Rentner, die mit ihrer Teilrente und dem Extraverdienst mehr verdienen als früher mit ihrem Bruttoeinkommen, müssen die Summe voll auf ihre Rente anrechnen lassen. Dabei wird der Bruttowert der letzten 15 Jahre als Vergleichssumme herangezogen. Wer folglich neben der Teilrente mehr verdient, als er in den letzten Jahren brutto bekommen hat, bekommt diese Summe voll gegen seine Rente gerechnet – und die Rentenauszahlung fällt weg. Diese rentenrechtlichen Abschläge können später auch auf die Vollrente angerechnet werden, sodass sich die Flexi-Rente nur bedingt für Erwerbstätige eignet, die neben der Teilrente hohe Gehaltseinnahmen verbuchen können.
  5. Wie können Rentenabschläge ausgeglichen werden?
    Bisher war es so, dass Arbeitnehmer, die sich vor ihrem Renteneintrittsalter dazu entschlossen haben, in Rente zu gehen, Abzüge von ihrem Rentenanspruch erhielten – für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wurde, rund 0,3 Prozent. Wer diese Abzüge ausgleichen wollte, konnte bisher ab 55 Jahren höhere Einzahlungen leisten, um im Alter keine Nachteile zu haben. Nun ist es jedoch bereits ab 50 Jahren möglich, Ausgleichszahlungen zu tätigen. So hat man länger Zeit, die Rentenabschläge wieder aufzustocken.
  6. Kann man seine Rentenansprüche durch längere Arbeit erhöhen?
    Bislang konnten Arbeitnehmer, die über das Renteneintrittsalter hinaus gearbeitet und noch keine Rente bezogen haben, ihre Rentenansprüche um 0,5 Prozent im Monat erhöhen. Zusätzlich mussten keine Sozialversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Wer jedoch neben dem Bezug einer Teilrente gearbeitet hat, konnte die Rentenhöhe mit den erzielten Einkünften nicht mehr erhöhen – doch genau das ist jetzt mit der Flexi-Rente möglich. Nun kann, wer freiwillig im Rentenalter Beiträge zahlen möchte, seine Rentenansprüche erhöhen.
  7. Wie realistisch ist es, als Rentner noch einen Nebenjob zu finden?
    Viele ältere Arbeitnehmer hatten es bislang schwer, einen attraktiven und auch im höheren Alter ausführbaren Job zu finden. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Regierung beschlossen, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner nicht mehr gezahlt werden müssen. Das soll es für Arbeitgeber attraktiver machen, ältere Arbeitnehmer einzustellen.
  8. Profitieren alle Rentner von der neuen Flexi-Rente?
    Die Flexi-Rente bringt für all diejenigen Vorteile, die bis ins hohe Alter einen gutbezahlten Job ausüben und ihre Rentenansprüche erhöhen wollen. Zudem können sowohl Arbeitnehmer als auch -geber besser für die Zukunft planen und die Alterspyramide verändern. Dennoch hat die Flexi-Rente nicht für alle Vorteile: Menschen, die bereits frühzeitig wegen körperlicher oder psychischer Beschwerden eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen mussten, können von der neuen Rentenreform nicht profitieren. Vielmehr werden besonders diejenigen gefördert, die einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben zum Ruhestand durchlaufen können und nicht von jetzt auf gleich in den völligen Ruhestand einkehren wollen.
  9. Gibt es gesundheitliche Förderungsmaßnahmen, um von der Flexi-Rente profitieren zu können?
    Damit Arbeitnehmer die Flexi-Rente überhaupt in Anspruch nehmen können, muss die Gesundheit mitspielen. Dementsprechend wird Arbeitnehmern nun durch die neue Regelung ab dem 45. Lebensjahr ein individueller und berufsbezogener Gesundheitscheck angeboten, um gesundheitliche Probleme frühzeitig entdecken und behandeln zu können.
  10. Gibt es Beispiele, an denen man nachvollziehen kann, ob sich die Flexi-Rente für einen selbst lohnt?
    Wer als Arbeitnehmer vor der dem Renteneintrittsalter nicht sicher ist, ob er von der Flexi-Rente profitieren würde, kann sich anhand von Beispielrechnungen vor Augen führen, welcher Hinzuverdienst abzüglich der Bemessungsgrenze übrig bleibt. An anderer Stelle haben wir mehrere Rechenbeispiele zur Rente zusammengefasst, die Aufschluss über den Nutzen der Flexi-Rente geben können.

Aussicht der Flexi-Rente



Alles in allem kommt aber die Flexibilisierung der Einkommensanrechnung auf die Altersrente den Einkommensanrechnungsvorschriften an die Witwenrente sehr nahe. Nicht zu vergessen ist, dass die Einkommen aus Arbeit und Rente weiter nach geltenden Recht versteuert werden müssen.

Die Flexi-Rente könnte ein großer Schritt in Richtung zukunftsgerechte Arbeit im Alter werden. Denn mit ihr können Unternehmen und ihre Mitarbeiter besser planen und das Wissen und die Erfahrung für viele Jahre weitertragen und so der Alterspyramide etwas entgegensetzen. Die Sozialversicherungssysteme könnten dadurch ebenfalls entlastet werden.

Die wirklich Bedürftigen profitieren laut der Sozialverband VdK-Präsidentin Mascher aber nicht, die von NachDenkSeiten.de folgendermaßen zitiert wird:

Menschen, die bis ins hohe Alter gutbezahlte Jobs ausüben können, werden mit der Flexirente bevorteilt, während man diejenigen, die aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Verschleißes zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen müssen, weiter im Regen stehen lässt.

Unser ausführliches Interview mit Ulrike Mascher finden Sie hier.

Dirk Neumann von der IG Metall äußert sich in unserem Interview wie folgt zur Flexi-Rente:

Das Problem an der Flexi-Rente ist aus meiner Sicht, dass sie nur wenige Verbesserungen für diejenigen bringt, die vor der Regelaltersgrenze von zukünftig 67 Jahren nicht mehr können. Von flexibler Teilrente und höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten etwa wird höchstens ein Bruchteil profitieren können. Wichtig wäre daher eine realistisch in Arbeit erreichbare Regelaltersgrenze.

Auch Wolfgang Stadler vom AWO Bundesverband haben wir u. a. zur Flexi-Rente befragt:

Mit der Flexi-Rente soll vor allem der gleitende Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand besser gefördert werden. Neben der Altersteilzeit im Blockmodell brauchen wir ein Instrument für Beschäftigte, die am Ende ihres Erwerbslebens ihre Arbeitszeit schrittweise reduzieren und nicht von jetzt auf gleich aussteigen wollen. Aber Sie haben völlig Recht, dass die Flexi-Rente kein Allheilmittel ist.

Videomitschnitt der Bundestagsdebatte zur Flexi-Rente

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Mehr Informationen

Neuer Ratgeber Flexi-Rente erschienen

An dieser Stelle möchten wir auf den neuen, umfassenden Ratgeber Flexi-Rente des Autors Peter Knöppel hinweisen. Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel erklärt darin auf über 40 Seiten verständlich und detailliert die Flexi-Rente, gibt Tipps und Rechenbeispiele zum praktikablen Anwenden und Nachrechnen für die eigene Rente. Sie können den Ratgebr hier käuflich erwerben.

Über den Autor und Renten-Experten Peter Knöppel

Peter KnoeppelPeter Knöppel hat sich mit der Rechtsanwalts- und Rentenberatungskanzlei Knöppel auf Sozial- und Rentenrecht spezialisiert. Mit einem Team aus Fachanwälten für Sozialrecht und gerichtlich zugelassenen Rentenberatern bietet die Kanzlei Beratung und Vertretung in allen Fragen des Sozial- und Rentenrechts an. Daneben werden auch erbrechtliche und familienrechtliche Angelegenheiten bearbeitet.

Rechtsanwalts- und Rentenberatungskanzlei Peter Knöppel
Geiststraße 11
06108 Halle(Saale)
Tel.: 0345/ 6782374
www.anwaltsofort-halle.de
www.rentenbescheid24.de

Und wie ist Ihre Meinung zur neuen Flexi-Rente? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Diskutieren Sie in unseren Leserkommentaren (weiter unten) mit!

Bildquellen: Janina Dierks, Cevahir & Jan Becke – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Wolfgang Krauß kommentierte am 17. Juni 2020 at 12:23

    Hallo,
    ich hatte 2019 Flexirente bezogen und 2020 wegen zu hohem Hinzuverdienst keine mehr. Jetzt lese ich durch Zufall, dass die Hinzuverdienstgrenzen für 2020 erhöht wurden.
    Nach Telefonat mit DRV soll ich formlos einen Antrag stellen.
    So etwas könnte auch automatisch durch die DRV geschehen.
    Leider gibt es keine Präsenzberatung und ich mir mit dem Antrag schwer tue.

  2. Woldo kommentierte am 25. Oktober 2019 at 7:30

    Hallo Leute
    Ich habe mein Rentenalter erreicht, nehme aber die Flexirente in Anspruch das heißt ich gehe weiter arbeiten, um meine Altersrente auf zu bessern. Mein Problem ist ich muss doppelt Krankenversicherung und Sozialbeitrag bezahlen einmal wird mir das von der Rente abgezogen und dann noch einmal von meinem Gehalt. Habe auf der Krankenkasse angerufen und bei der LVA und die haben gesagt das währe so in Ordnung, ich finde das aber so nicht in Ordnung oder kann man das Steuerlich geltend machen

    • Es ist tatsächlich korrekt, dass Sie “doppelt” Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen. Jemand, der zwei verschiedene Jobs hat, muss ja auch von beiden Gehältern Beiträge an die Krankenkasse abführen.

      Korrekt ist aber auch, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in bestimmten Grenzen steuerlich absetzbar sind. Abhängig von Ihrer finanziellen Situation können Sie also vielleicht einen Teil der gezahlten Beiträge von der Steuer erstattet bekommen.

  3. Vater kommentierte am 13. August 2019 at 18:19

    Zur Erinnerung: Rente ist auf Generationenvertrag aufgebaut! Wenn ich das Geld zurücklegen hätte können, was unsere 4 Kinder gekostet haben, könnte ich auf die normal Rente verzichten!Frau hätte auch voll mitarbeiten können! Funktioniert nicht,
    weil die mit weit weniger Kindern die politisch wichtigere Gruppe ist.
    Arbeits- und Soziallehre ist mit nahe zu Null
    in der Ausbildung zu bewerten. Und Mehrheiten zählen halt nun mal. Auch wenn es so hin gestrickt ist, dass auch die nächste Generation noch mehr um Ihre Alterssicherung, Lebensleistung gebracht wird. Solidarität und klare Sachlagen werden zu Gunsten von Wählerstimmen verraten. Die Arbeitslosenkasse ist dank Agenda voll! Jetzt sollen diejenigen, die in Arbeit sind, davon profitieren, wenn Management versagt! Industrie Arbeitsplätze werden überproportional honoriert, der Rest soll schauen, wo Er bleibt. Die Tür zur Extreme aufgestoßen und dann sich wundern, dass die verratenen sich abwenden……

  4. Anonymous kommentierte am 26. Mai 2019 at 19:51

    Hallo zusammen,
    ich finde keine Informationen zu Flexirente und ALG1.
    Ich bekomme seit 01.12.2018 10% Flexirente ( ca. 159,-€ mit Abzüge ).
    Ab 01.06.2019 bin ich arbeitslos. Als ALG1 sollte ich ca. 1600,-€ bekommen. Zählt nun der Hinzuverdienst von 6300,-€ oder zählt die Deckelung. Vom Amt für Arbeit wurde mir mittgeteilt, dass wenn ich Rente bekomme kein ALG1 zusteht ( Der Herr am Telefon kannte das Wort Flexirente nicht ). Ich bin 62 Jahre.
    Wird die Flexirente v. ALG1 abgezogen oder bekomme ich kein ALG1?

  5. Gute Zusammenfassung der mit der Flexi-Rente einhergehenden Änderungen!

    Für besonders wichtig halte ich den Punkt, dass Versicherte, die aufgrund der Flexi-Rente eine vorgezogene Altersrente beantragen, einen höheren Rentenabschlag haben. Der anfängliche finanzielle Vorteil kann sich dadurch im Laufe des Rentenbezugs umkehren. Wer hingegen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ohne Rentenabschlag) oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte neben seinem Hinzuverdienst erhalten kann, sollte dieses zumindest in Erwägung ziehen, da bei dieser Personengruppe ein vorzeitiger Rentenbeginn nicht zu Rentenabschlägen führt. Wenn ihr weitere Fragen zur Flexi-Rente habt, schaut doch auch einmal auf meinem Beitrag zum Thema vorbei:

    http://www.rentenfuchs.info/2018/01/20/rente-und-

  6. Peter Franke kommentierte am 10. Januar 2018 at 18:13

    Sehr geehrter Herr Knöppel,

    ich habe soeben erst diese Webseite gefunden, hoffe aber, dass ich hier immer noch eine Antwort erhalte.

    Ich bin indirekt von der neun Flexi-Rente betroffen, und das nach Darstellung der konsultieren Rentenberatung wie folgt:

    ich bin am 01.07.2016 mit 63 in Rente gegangen als Schwerbehinderter und habe für das darauffolgenden Kalenderjahr auf die Hälfte meiner Rente verzichtet, um dem bisherigen Arbeitgeber entgegenzukommen und für, ein Jahr im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze weiterzuarbeiten. Die Zeit des Hinzuverdienstes endete am 30.06.2017, also einen Tag vor Inkraftsetzung des neuen Flexi-Rentengesetzes.

    Ich war eigentlich der Annahme, dass sich die in dem Jahr 01.07.2016 – 30.06.2017 erwirtschafteten Entgeltpunkte auf die Höhe meiner nun voll gezahlten Rente ab 01.07.2017 auswirken würden. Das ist nach bisheriger Beratung aber angeblich erst mit Beginn des Regelrentenalters, also mit 65 Jahren, der Fall, weil es so in dem neuen Gesetz steht. Diese Gesetz hat aber in der Zeit meines Hinzuverdienstes überhaupt noch nicht gegolten.

    Kann diese Auslgung dann so richtig sein?

    Vielen Dank für die Antwort.

  7. K. P. aus B. kommentierte am 6. Januar 2018 at 6:16

    HAKEN an der Flexi Rente:

    Der Flexi Rentner zahlt bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit seinem Arbeitgeber sowohl in die gesetzliche KV (-0,6 % Punkte) als auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Allerdings erhält er keine Leistung z.B. bei einem Arbeitsunfall o.ä. über die 6 Wochen Lohnfortzahlung hinaus. Begründung der GKV: Sie erhalten ja Rentenbezüge. Warum Frau Nahles werden dem Flexi Rentner dann die gerundet vollen Beiträge abgezogen? Das ist in meinem Verständnis BETRUG. Vermutlich ist das ein Thema für den PETITIONSAUSSCHUS bzw. das VERFASSUNGSGERICHT

  8. Uwe Pursche kommentierte am 28. September 2017 at 22:15

    Das ist sicher so Brigitte !

  9. Peter Recht kommentierte am 10. September 2017 at 18:00

    Hallo in die Runde,
    auch ich möchte meine Erfahrung zur Flexi Rente weitergeben.
    Ich bin Frührentner und beziehe eine Rente von € 863,- und somit auf einen Hinzuverdienst angewiesen.
    Dieser lag bisher wie bei jedem, € 450,- und zweimal im Jahr doppelt soviel.
    Nun habe ich meinen Arbeitgeber über die Flexi Rente informiert, dieser gab mir zu verstehen, dass ich als Frührentner ja meine Arbeitszeit von max. 15 Wochenstunden nicht überschreiten darf. Sollte sich allerdings ein Weg finden diese € 6300,- im Jahr zu verdienen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mehr Sozialabgaben beiderseits abzuführen so dass sich dieses für mich gar nicht lohnt. Ich hätte also mehr davon wenn man die alte Regelung beibehalten hätte

  10. Heinz kommentierte am 9. September 2017 at 21:56

    Hallo zusammen, ich bin seit August in der Regelaltersrente. Durch einen neuen Job wurde ich mit der Flexirente konfrontiert.
    In einer Exceltabelle habe ich mal gerechnet, was wäre, wenn ich erst in zwei Jahren die Regelaltersrente beanspruchen würde.
    In diesen 2 Jahren würde ich auf ca. 26.700 Euro Rente verzichten. Dafür wäre meine Rente dann um 17% höher (lt. einem Beispiel, das hoffentlich stimmt). Da wäre ich also über 67 Jahre alt. Nun müßte ich knapp 12 Jahre diese höhere Rente bekommen, bis ich den Verlust aus der verzichteten Rente der 2 Jahre ausgeglichen habe. Da wäre ich im Erlebensfalle also 79 Jahre alt.
    Und noch dies:
    Bei dieser Rechnung habe ich nicht einberechnet, dass ich ja auch noch einen zusätzlichen Verlust in den 2 Jahren habe durch die zu zahlenden Rentenbeiträge von 18,7% (Hälfte ich, Hälfte Arbeitgeber).
    Bei dieser Rechnung käme ich auf 13,28 Jahre bis zum Ausgleich, also auf gut 80.

    Diese Zahlen überzeugen mich nicht.
    Habe ich irgendwo einen Fehler gemacht?

  11. Ronni kommentierte am 12. Juli 2017 at 10:16

    Ich frage mich nur, warum immer so hohe Jahresbruttogehälter ZB. 50000 Euro zur Berechnung oder als Beispiel angesetzt werden.
    Es gibt doch viele viele Menschen in Deutschland, welche nur zwischen 15000 und 20000 Euro Brutto verdienen. Werden diese Menschen weiterhin bestraft? Vielen Dank an unsere Politiker, welche mal wieder nur an sich denken.

    • AnDi kommentierte am 2. Juni 2018 at 10:55

      Das sieht besser aus! Real sind Gehälter um max 30000 Euro. Das würde aber nicht so schön aussehen und die Abzocke an die Steuerzahler und Rentner besser aufzeigen !

      • Stefen kommentierte am 1. Juli 2019 at 12:27

        Die Fiktiven Berechnungen der DRV sind reine Augenwischerei! Ein exam. Die Fiktiven Berechnungen der DRV sind reine Augenwischerei! Ein exam. Altenpfleger bekommt in einer privaten geführten Senioreneinrichtung für eine 3/4 Stelle die er mit seinen Überstunden aber voll belegt ca. 16.000€ Netto und wird damit mehrfach betrogen!!!
        1.Durch seine Stundenleistung.
        2.Druch die Zahlung des AG
        3.Durch die Rentenberechnung
        4.Durch die Krankenversicherungsleistungen
        5. Durch vorzeitigen Verschleiß an Körper und Seele
        6.Durch die volle Erwerbsminderung
        7.Durch finanzielle Benachteiligung bezüglich seiner Krankheitskosten und Lebenserhaltungskosten, wie z.B. Rundfunkgebühren etc….
        Alles das ist ein eklatanter Betrug am Volk!!! Und die, die das auf den Weg gebracht haben genehmigen sich einen Betrag von 9541,74 Euro monatlich plus ein Betrag von 4700,00€ für ein Büro und eine Sekretärin, wofür keinerlei Rechenschaft abgelegt werden muss.

  12. Eva kommentierte am 28. Juni 2017 at 10:01

    Eva bin 67 Jahre bekomme 840 Euro Rente plus 370 witwenrente habe noch einen 450 eurojob den ich jetzt aufgeben muss da die witwenrente um 200 Euro gekürzt wurde wenn ich weiter arbeiten wuerden bekomme ich nach 24 Monaten gar keine witwenrente mehr und das für immer – wo ist dann hier die Gerechtigkeit

  13. Ben kommentierte am 14. Juni 2017 at 10:20

    Gilt das Flexi-Renten-System mit der Berücksichtigung von 6300.- Freibetrag jährlich dann ab Gesetzesbeginn immer von Anfang Juli bis Ende Juni des Folgejahres, oder normal von Januar-Dezember?

  14. Anonymous kommentierte am 1. Mai 2017 at 8:04

    Nun wird hier recht emotional geschrieben. Ob zu Recht oder Unrecht, kann und will ich nicht beurteilen. Richtig ist allerdings, dass die Rentner die vergessenen Kinder dieser Nation sind und nur im Wahlkampfjahr Beachtung finden. Hier gehört viel Mut zum Umsteuern dazu. Nun, wir alle haben es dieses Jahr in der Hand, unseren Willen darzulegen.
    Bis dato hat noch keine der etablierten Parteien auch nur annähernd einen Erfolg in der Rentenversicherung verbuchen können. Alle Reformen waren und werden nur wieder Stückwerk werden. Ich sehe mit Sorge meiner Rente in wenigen Jahren entgegen und beobachte dieses Treiben sehr genau.

    Vielleicht sollte jeder seinen Rentenbeginn selbst festlegen können und mit den angesparten Rentenpunkten seine Rente erhalten. So ist jeder für sein finanzielles Glück selbst verantwortlich. Und das alles Steuer- und Beitragsfrei. Hinzuverdienst ja… mit 50 % Abzügen… Grins klingt ja schon fast wie bedingungsloses Einkommen…grins.

    So, jetzt ist es aber genug mit lästern. Ich werde auf alle Fälle vorzeitig das Aus suchen..

    • Ren kommentierte am 13. August 2018 at 18:40

      Daumen hoch!
      Für:
      Vielleicht sollte jeder seinen Rentenbeginn selbst festlegen können und mit den angesparten Rentenpunkten seine Rente erhalten. So ist jeder für sein finanzielles Glück selbst verantwortlich. Und das alles Steuer- und Beitragsfrei. Hinzuverdienst ja… mit 50 % Abzügen… Grins klingt ja schon fast wie bedingungsloses Einkommen…grins.

  15. uwe kommentierte am 23. April 2017 at 21:57

    Genau diese Erfahrung habe ich auch machen müssen. Jetzt habe ich einen Rentenberater beauftragt das herauszufinden, was uns interessiert: Wie hoch ist die Rente, wenn die Flexi-Rente beendet ist. Dieser will jetzt eine Excel-Tabelle basteln, um mir das zu beantworten. Bin gespannt – wenns klappt, meld ich mich

  16. Lenz, Dagmar kommentierte am 20. April 2017 at 9:54

    Bei einem rel. niedrigen Einkommen bin ich quasi dazu gezwungen, nach dem Renteneintritt weiterzuarbeiten, um nicht in der Armutsfalle zu landen. Und das bei 6 1/2 Jahren Studium in diesem Land! Da wünschte ich mir dringend, dass

    1. meine Arbeitsleistung noch genehmigt wird beim Arbeitgeber (Erfahrung zählt mehr als jugendlicher Leistungswahn)

    2. Dass meine Rentenpunkte weiter steigen, denn ich bezahle ja auch weiter Steuern und tätige Sozialabgaben, auch wenn ich im regulären Rentenalter bin und schon Rente neben dem Verdienst beziehe. Dass mir die Rente gekürzt werden soll, nur weil ich zum Arbeiten gezwungen bin, empfinde ich als difame Ungerechtigkeit. Das hieße ja, ich muss mich doppelt anstrengen und mehr arbeiten, als ich eigentlich noch imstande bin, und das bei – unterm Strich betrachtet – weniger Lohn.

    3. Wer sein ganzes Leben gearbeitet hat, hat auch der Gesellschaft einen großen Nutzen erbracht. Hinzu kommen die groß gezogenen Kinder, die ihrerseits Nutzen bringen. Da frage ich mich, wo die Gerechtigkeit bleibt, wenn jemand gar nicht gearbeitet hat oder auch nicht in unserem Land groß geworden ist und trotzdem ohne eigene Leistung vom Staat noch jede Menge Leistungen erhält. wir müssen das mit unserem Verdienst mit stemmen und werden besteuert für diese “Nichtstuer”. Auch wenn ich sozial denke, möchte ich selbst dann aber auch besser dastehen als Lohn für meine Leistung. Und nicht mit einem Hartz-IV-Einkommen vergleichbar leben müssen.

    4. Vorstände und Manager sollten ein Jahreslimit verdienen dürfen, welches nicht über 100.00€ hinaus geht. Im Moment sind 250.000€ Standard. So viel Geld braucht ein einzelner nicht wirklich zum Leben. Da ist die Gerechtigkeitsfalle. Da muss der Staat eingreifen.

    5. Wenn sich im Besteuerungssystem und der damit zusammenhängenden Entlohnung nichts ändert, werden noch mehr Menschen arm, verbittert und krank. Das fällt dann wiederum dem Staat zur Last, weil er mehr Sozialleistungen zahlen muss. Zufriedene Bürger und Gerechtigkeit zu schaffen ist eine Kunst, die es anzustreben gilt. Dafür müssen Gesetze geschaffen werden. Kümmern wir uns also um uns und dann erst um die übrige Welt. Wem es gut geht, der kann auch helfen. Wem es schlecht geht, der wird aggressiv oder depressiv, v. a. wenn er daran nicht selbst mit seiner eigenen Kraft und seinem Willen etwas ändern kann.

    • anonym kommentierte am 30. August 2017 at 9:49

      sehr gut dargestellt

    • Stefen kommentierte am 1. Juli 2019 at 12:32

      Das hat doch System!
      Alles das ist ein eklatanter Betrug am Volk!!! Und die, die das auf den Weg gebracht haben genehmigen sich einen Betrag von 9541,74 Euro monatlich plus ein Betrag von 4700,00€ für ein Büro und eine Sekretärin, wofür keinerlei Rechenschaft abgelegt werden muss.

      • Stefen kommentierte am 1. Juli 2019 at 12:36

        Sorry, ich berichtige mich. Es ist eine Zusätzliche eine steuerfreie Aufwandspauschale von 4318,38 Euro, für die Abgeordneten.

  17. Anonymous kommentierte am 31. März 2017 at 10:34

    Kleiner Erfahrungsbericht: RV und die Umsetzung des Flexirentengesetzes: eine Katastrophe! Ich (F/64/Regelaltersrente ab 11/2018 + Flexi geplant ab 7/2017)

    Seit 4 Monaten versuche ich, die für meinen Flexirentenantrag nötigen Informationen von der RV zu erhalten. Bisher durch Servicetelefonate, Briefe und persönliche Vorsprache. Bis heute ist es mir nicht gelungen, eine kompetente, verbindliche Antwort zu erhalten auf die für mich wichtigste Frage: Wieviel Rente habe ich ab 12/2018 und dann lebenslänglich bei 40 % Flexirente ab 7/2017 und bei weiterhin 20 Wochenstunden-Arbeitsentgelt annähernd genau zu erwarten???

    Inzwischen habe ich rausgefunden: die RV hat erstens grundsätzliche Probleme mit ihrer Soft- und/oder Hardware. Für die Flexirente gibt es noch kein Rechenprogramm. Die Sachbearbeiter sind immer noch nicht ausreichend informiert und geschult über die neuen gesetzlichen Grundlagen und die Veränderungen.

    Wenn ich also meinen Flexi-Rentenantrag demnächst stelle, ist mit Verzögerungen und einem fehlerhaften Bescheid zu rechnen.

    Also – liebe Mit-Flexi-Rentner- und Rentnerinnen: wir müssen uns trotz Frühling warm anziehen und brauchen einen langen Atem.

    Beste Grüsse
    Anonyma

    • Anonymous kommentierte am 24. März 2018 at 6:04

      Genau so ist es!!Die MA der RV haben in Bezug auf Flexi-Rentenberechnung keine Ahnung!!Man hat mir die Steuerberatung empfohlen!!Das kostet wieder einige Euro!!!

      Viele Grüße
      Anonym

  18. S.T. kommentierte am 12. März 2017 at 10:36

    Hallo Herr Knöppel,
    ich möchte Sie um einen Rat bitten.

    Ich bin 62 Jahre und war seit 11/2015 arbeitslos, bin bis heute krank geschrieben aufgrund OP und anschließender Reha. Ich soll ab nächste Woche wieder gesund geschrieben werden.
    Muss mich also wieder arbeitslos melden. Nun habe ich mich entschlossen vorzeitig (müsste bis 65,7 Jahre arbeiten für 100%-igen Anspruch auf rente) in Rente zu gehen mit 63 und den den gesetzl. Abzügen für 0,3 % pro Monat. Kann ich die Flexi Rente damit in Anspruch nehmen und mir evtl. noch stundenweise was dazu verdienen? 40 Stunden und Überstunden dazu, was in der Regel im Büro keine Seltenheit ist, schaffe ich nicht mehr. Dazu kommt dass kein AG mehr an AN in meinem Alter interessiert sind. Also Bewerbungen zu schreiben ist sinnlos.

    Über eine Rückantwort, ob ich das so, ohne noch weitere persönliche Nachteile, in Anspruch nehmen kann. Vielen Dank!

  19. Spätrentner kommentierte am 6. März 2017 at 18:35

    Hallo Mucki,

    deine Schulden hast du aber selbst zu verantworten, oder hat dich jemand gezwungen, diese zu machen?

  20. Anonymous kommentierte am 22. Februar 2017 at 15:06

    Bin jetzt Rentner, ab 1.7.2017 kann man im Jahr 6300 Euro dazu verdienen(2016 waren es nur 5400 euro(12×450 euro-ohne Abzüge),habe diese Info von der Renteninfo in Berlin.Weiß jemand Mehr? M.f.G.Karin

  21. T.K kommentierte am 21. Februar 2017 at 21:10

    Bin Ewerbsminderungs – Renter seit 4 Jahren mit mitte 50.

    Zwar habe ich einen Minijob aber davon kann ich mir keine Wohnung leisten geschweige satt werden. Nach abzug aller Kosten hätte ich weniger als ein H 4 zum leben. KK beiträge liegen bei EM Rente bei 15,8%.

    Rentenkürzung um 10,8 %. Mietzuschuss nö liege drüber. Miete berücksichtigungs Berechnung 365 €, da kriegt man noch nicht einmal ein Wohnklo für.

    Aber Hauptsache die da oben haben ihre Pension in der Tasche.

    • T.K kommentierte am 21. Februar 2017 at 21:11

      Ups sry doppelt gepostet der erst Kommentar lief ins leere

    • Anonymous kommentierte am 6. März 2017 at 10:01

      Hallo Herr Klöppel, ich bin ab Sommer 66 Jahre alt u. beziehe Rente nach Erreichen der Altersgrenze.
      Was könnte ich mit Flexirente dazu verdienen u. wie würde das steuerlich aussehen u. was muß ich abführen, welche Renteneffekt hat das dann?
      Für eine Antwort im Voraus vielen Dank.
      Werner bierwisch

  22. Th. Kaschubs kommentierte am 21. Februar 2017 at 21:02

    Ja es ist schon sehr Traurig was die mit uns machen.
    Ich bin seit 4 Jahren in voller Erwerbsminderungsrente und das mit knapp anfang 5 gegangen.
    Hinzu kommt das man nicht nur 10,8% Abzüge hat sondern auch noch erhöhte Krankenkassen beiträge bezahlen muß. Da ich leider Freiwillig Pflichtversichert bin, weil 2 Jahre Selbständigkeit 2005- 2006, kommen noch mal 15,8 % KK beiträge zum tragen.
    Das gleiche dann noch einmal bei dem Minijob den ich so gerade noch ausüben kann.Insgesamt bezahle ich jetzt über 200 € an beiträge wovon ich 73 € von der RV als zuschuss bekomme.Alleine könnte ich davon mir keine Wohnung leisten da die Mieten und Energie kosten immer weiter steigen.
    Mietzuschuss gibt es auch nicht weil ich drüber liege.
    Mit allen Abgaben und Kosten ( ohne Versicherung Haftpflicht usw) hätte ich weniger als ein H4 zum Leben.Naja die da oben brauchen sich um Ihre Rente/ Pension keine Gedanken machen. Die steht ja fest nach ein paar Jahren.
    Die Schere geht immer weiter auf.

  23. Anonymous kommentierte am 19. Februar 2017 at 19:29

    Die SPD hat für Rentner(-in) noch nie etwas vernünftiges zustande gebracht. Die Rentner werden weiter gemolken.

  24. Renate kommentierte am 18. Februar 2017 at 12:21

    Muss der Arbeitgeber einer Weiterarbeit in Form einer Flexirente zustimmen oder kann er diese auch ablehnen?

  25. Anonymous kommentierte am 5. Februar 2017 at 10:56

    Hallo zusammen
    Habe all diese Beiträge gelesen
    mein Fazit es wird höchste Zeit
    das wir mal wieder auf die Straße
    gehen!!!

  26. uwe Weber kommentierte am 30. Januar 2017 at 7:57

    hey,
    ihr redet alle von der brutto rente. mal überlegt was eine rente von ca. 950,00 brutto dann auch netto ergibt.
    bei ca. 950,00 euro brutto rente bekommt man(n) / frau gerade noch 830,00 euro, also Hartz 4 SGB II oder SGB XII Sozialhilfe.
    da du mit 830,00 euro im SGB XII landest,es sind ja GEZ gebühren fällig, wird jedes einkommen angerechnet um die beihilfe zu schmälern. fazit erst wenn du mehr als diese Sozialhilfe SGB XII hast; also mehr als hartz 4 als rente, bekommst hast du ein reineinkommen, wo der hinzuverdienst sich auswirkt.
    da jeder rentenpunkt auf ein jahreseinkommen basiert (also 1 Punkt bei vollen erreichen des Höchsteinkommen) kann sich jeder ausrechnen wann er mindestens 33 Punkte zusammen hat, um eine bruttorente von 990,00 euro ; also netto ca . 860 euro hat um den hartz 4 bereich zu verlassen.
    es wird vielen eine altersarmut bescheren wenn nicht der rentenansatz von ca. 45 auf mindestens 50 % angehoben wird, die flexirente soll nur die altersarmut dahin verringern, verschleiern, als das die leute dann als arbeiter weiterarbeiten gehen und dem Sozialstaat keine sozialleistungen (sozialhilfe nach SGB XII) kosten.
    im grund soll man bis zum totumfallen arbeiten, damit der rentenbeitrag nie ausgezahlt werden muss.
    gruß uwe

  27. uwe Weber kommentierte am 30. Januar 2017 at 7:44

    hey detlev; es heißt “schimpfen” und nicht “schipfen”. erweitere deine rechtschreibung entsprechend und / oder verschone ander mit deinem unsachlichem kommentar.

    (kleinschreibung wurde bewusst angewandt, also bitte keinen kommentar zu dieser anwendung)

    gruß uwe

  28. Regenbogen kommentierte am 13. Januar 2017 at 16:24

    Könnte es sein, dass der Richter dem Beamtenapparat sehr nahe stand:-)

  29. Regenbogen kommentierte am 11. Januar 2017 at 19:21

    Ich werde Mitte 2017 63 Jahre.
    Ist es nicht günstiger die letzten beiden Jahre bis zum Erreichen des Rentenalters (bei mir 1.3.2020) in die Arbeitslosigkeit zu gehen um die Abschläge zu vermeiden?

    • Spätrentner kommentierte am 6. März 2017 at 18:24

      Geht nicht, weil die Bezugsdauer von ALG1 zum Einen kuerzer ist und zum Anderen auch zu sozialer Ungerechtigkeit führen würde, weil Du die Allgemeinheit unangemessen belastest

  30. Sigmund kommentierte am 8. Januar 2017 at 14:51

    Wie immer wenn um Rente geht kommt erst ein blende wie schön das es Flexirente gibt, das kann sich wohl nur ein gut bezahlte Beamte sich erlauben, ein Gesetz für Beamte, wie auch zu Rente Besteuerung zuletzt per Gesetz verabschiedet, einen Vergleich gegenüber Beamte wie lächerlich so ein Vergleich dazu hinzuziehen.

  31. Steitz, Helmut kommentierte am 2. Januar 2017 at 13:02

    Es werden wohl zwangsläufig mehr Versicherte in die Flexi-Rente gehen, da der Gesetzentwurf noch vorsieht, dass für die Zeit vom Rentenbeginn bis zum Beginn der Regelaltersrente aus der Rente Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden sollen. Bei halben Beitagssatz wären dass neben den Abzügen zur KV und Pv, Steuer noch mal 9,35 %, Dies kann ich nirgends lesen.Da wird sich sicher mancher überlegen, mit Kürzung in Rente zu gehen.

  32. Anonymous kommentierte am 30. Dezember 2016 at 17:09

    ist ja alles noch nicht gesetzlich geregelt-oder?

  33. Anonymus kommentierte am 28. Dezember 2016 at 12:47

    Frechheit so einen Text zu schreiben.

  34. Bellheimer kommentierte am 27. Dezember 2016 at 5:48

    Hallo duuuu Detlef über

    schlauer ,vielleicht verstehst duuuu Detlef den Sinn nicht was dieser Mensch schreibt und meint .

    Solltest erstmal nachdenken was gemeint ist und nicht arrogant in der Öffentlichkeit auftreten ,denn dieser Mensch hat recht .

    der Bellheimer .

  35. horst böge kommentierte am 14. Dezember 2016 at 21:25

    ich habe ein problem da ich seit 7 jahren eine erwerbsunfähigkeitsrente von jetzt 850euro erhalte.und eine leichte tätigkeit auf 450 euro ausübe und zwar habe ich im jahr 2016 die max grenze von 6300 euro um ca 500,euro überschritten. was kann ich machen um meine rente nicht zu gefährden. mit freundlichen grüßen

  36. Brigitte kommentierte am 13. Dezember 2016 at 18:26

    Ich finde es geschmacklos nach Fehlern zu suchen. Der Sinn ist voll getroffen. Wenn Du nichts Besseres zu schreiben hast, als nur auf Fehler zu gucken, Dann sei Vorbild und mache es besser.

    • Ilen kommentierte am 18. März 2017 at 17:41

      Ja genau doch nicht die Rechtschreibung gefragt sondern einfach dass man mal mit jemanden darüber sich auseinandersetzen kann was gut oder weniger gut ist dieser Kommentar ist doch echt kontraproduktiv

  37. Helga Paul kommentierte am 13. Dezember 2016 at 11:24

    Ich muß 1.5.2017 in Rente gehen dann Fall ich aus dem Arbeitsvertrag(Rahmen)bin dann 67 Jahre alt würde aber gern beim selben Arbeitgeber verkürtzt arbeiten gehen,bin Kinderkrankenschwester im Haus seit 1967 laut Flexi-Rente soll das möglich sein bis zu 2 Jahren maximal plus Rente!
    Ein Leben ohne Arbeit für mich Kaum vorstellbar!
    Wie kann das umgesetzt werden und welche Gesetzesgrundlage gibt es?Mir läuft die Zeit davon!Hatte gehofft es tritt es tritt 1.1.2017 in Kraft!

    • Schorsch kommentierte am 4. Januar 2017 at 17:06

      Hallo Helga,
      da Sie mit 67 in Vollrente gehen können Sie soviel dazuverdienen wie Sie wollen oder schaffen.
      Der Betrag muss nur versteuert werden es fallen aber keine Sozialversicherungsbeiträge an.
      Gruß Hans-Georg

      • JULIUS kommentierte am 15. Januar 2017 at 19:24

        Julius
        Ich bin seit 16 Jahre Rentner,und Arbaite weiter.Es ist richtig daß ich keine Sotzialversicherung bezahle,aber mein Arbeitgeber muss den Arbeitgeberbeitrag für mich bezahlen. wobei ich nichts habe.

      • es kommentierte am 26. Januar 2017 at 16:11

        Hallo Schorsch, hallo Helga,
        selbstverständlich fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an, wenn man nach Erreichen der Regelaltersgrenze für mehr als 450 €/Monat arbeitet:
        – verminderter Beitrag zur Krankenversicherung
        – normaler Beitrag zur Pflegeversicherung

    • Anonymous kommentierte am 17. Januar 2017 at 19:53

      Ich bin auch Krankenschwester und möchte nicht bis 67 arbeiten, hast ja einen super Job.Ich arbeite in der Angio ,jeden Tag mit Bleischürze,war nie arbeitslos und habe 2 Kinder und bin nicht ein Jahr zu Hause geblieben.Mein Mann geht mit 61 in Pension.Das ist alles nicht gerecht und andere junge Menschen ruhen sich darauf aus

  38. Viktor kommentierte am 25. November 2016 at 16:11

    Schon mal überlegt, dass ihre Forderung wenig Sinn macht?

  39. Peter kommentierte am 15. November 2016 at 13:16

    Ich finde alle die im Bundestag sitzen soll Rente zahlen und sich nicht so ein ******* einfallen lassen

    • Anonymous kommentierte am 24. November 2016 at 22:04

      Weil die Beamte ihre Pensionen versteuern müssen, wurde als Gleichstellung die Besteuerung der Rente 2005 eingeführt.
      Aber umgekehrt brauchen heute die Beamte immer noch nicht für ihre Rente selbst vorsorgen.

    • Hendricks Georgia kommentierte am 28. November 2016 at 15:13

      Die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen erhalten 7.600,- Rente, dabei haben sie nicht 45 Jahre im Landtag gearbeitet. Darüber regt sich keiner auf, man hört auch niemanden, der entrüstet fragt wer das bezahlt!

  40. Michael Goworek kommentierte am 4. November 2016 at 10:56

    Hallo zusammen, wenn ich mir das recht überlege gehen alle Kommentare immer nur vom Geld aus. Aber was ist der wirkliche Sinn:
    Beispiel: Wenn ich mit 63 in Rente gehen will bekomme ich die bis dahin erworbenen Rentenansprüche abzüglich 0,3% pro Monat vor der Regelaltersgrenze. Wenn mir das nicht reicht, ich aber trotzdem kürzer treten will, muss ich Kompromisse machen. Die Teilrente bzw. ab 2017 die Flexirente ist ein Angebot für diese Personengruppe. Arbeite ich 10 oder 15 h pro Woche weiter habe ich Einkommen und eine Rente von z.B. 75 oder 80 %. Beides zusammen ist mehr als die Rente mit 63 aber weniger als das bisherige Gehalt. Gehe ich dann später in die Vollrente habe ich mehr als die Rente mit 63. Wieviel das individuell ausmacht muss jeder für sich ausrechnen (lassen) und dann entscheiden was wichtiger ist. Geld oder Lebenszeit.

    Ich wünsche allen möglichst viel Lebenszeit
    Michael G.

  41. mucki kommentierte am 22. Oktober 2016 at 10:59

    Was ist das für eine Kacke? Ich habe 2 Jobs, schon viele jahre!, Steuerklasse 1 und 6 . Hab mir über die Jahre Immobilien angeschafft die ich aber noch nicht ale abbezahlt habe, mus aber, egal ob bezahlt oder nicht, davon anteilsmäßig Krankenkasse Beiträge usw zahlen. Vorzeitig in Rente kann ich deshalb nicht, lege dann saftig drauf trotz Schulden. Ich gehe davon aus das die neue Regelung von modernen wegelageren gemacht wurde. Ich bin übzeugter singel und machen genau so Licht und Heizung an wie ein 5 Personen Haushalt aber habe bedeutend mehr abgaben wie diese und habe exorbitant viel in die Kasten eingezahlt. Was ich aber da raus bekomme ist ne lach nummer, aber ich bin beitragspflichtig und gezwungen dort einzuzahlen. Von wegen solidaritätsgemeinschfaft, abzockverein trifft wohl eher zu. Alle Immobilien hab ich aus meinem versteuerten Geld bezahlt, nicht geschenkt bekommen, wenn ich die später an meine nichte vererben möchte zahlt die noch mal kräftig steuern, obwohl ich mein einkommen schon mal versteuert habe. Ich empfinde das als abzocke hoch 100

  42. KR Bochberg kommentierte am 21. Oktober 2016 at 21:37

    Sie schreiben:
    “Dies ergibt einen Betrag von 10.520 €. Der Mann kann beispielsweise eine Monatsrente von 750 Euro (9.000,00 Euro im Jahr) in Anspruch nehmen.”
    => bei mir ergibt 10.520€ : 12 Monate eine Monatsrente von 877€ (nicht 750€).
    mfg
    KR Bochberg

    • Volker Rockel kommentierte am 22. Oktober 2016 at 7:59

      Die 750 Euro beziehen sich (beispielhaft) auf eine in Anspruch genommene 1/2 Teilrente!

      Denn auch nach dem neuen Hinzuverdienstmodell kann nur eine 1/3, eine 1/2 oder eine 2/3 Teilrente in Anspruch genommen werden!

      D.h.: Die Rechnung ist also richtig …

      • KR Bochberg kommentierte am 23. Oktober 2016 at 9:11

        Haufe.de schreibt:
        Eine Teilrente kann künftig stufenlos in individueller Höhe bezogen werden. Das heißt, es können nun nicht mehr nur die bisherigen drei Stufen (in Höhe von 2/3, 1/2 oder 1/3) als Teilrente gewählt werden, sondern jeder beliebige Anteil. Die Höhe der Teilrente kann entweder in Höhe von mindestens 10 Prozent der Vollrente frei gewählt werden oder sie ergibt sich – wenn der Hinzuverdienst über der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR liegt – durch eine stufenlose Anrechnung des Hinzuverdienstes auf die Rente.

        GANZ WICHTIG FINDE ICH DIESEN ZUSATZ:
        Mit den Rentenabschlägen in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat werden nur diejenigen Entgeltpunkte versehen, die auch vorzeitig in Anspruch genommen werden.

        • Anonymous kommentierte am 7. November 2016 at 14:28

          d.h. bei einer Teilrente (z.B. 1/2) werden die vollen 0,3% pro Monat abgezogen. Die aus den Beiträgen ab Beginn der Teilrente erzielten Punkte werden nicht mehr gekürzt.
          Oder werden bei Teilrente (1/2) auch die Abzüge gekürzt (z.B. 1/2*0,3=0,15%)

  43. AS kommentierte am 21. Oktober 2016 at 11:58

    Ich will ab 1.1.2017 in die vorgezogene halbe Teilrente gehen. Die neue Regelung wäre natürlich günstiger, wird aber erst zu 1.7.2017 gültig. Gilt die dann ab 1. Juli auch für mich, d.h. wird meine Rente dann neu berechnet?

  44. Jürgen kommentierte am 30. September 2016 at 16:16

    Ich sehe einfach nicht durch…das ist wohl auch beabsichtigt.

    Was ist, wenn ich vorzeitig mit Abzügen mit 63 in Rente gehe ? Ich erhalte dann eine Rente von 850,-Brutto. Lohnt sich dann die Flexirente für mich? Und kann ich diese überhaupt beantragen ? Ein solcher Flexirentenrechner wäre nicht schlecht. Vielleicht kann mir ja hier jemand Auskunft geben ?

  45. Anonymous kommentierte am 29. September 2016 at 4:10

    Hallo,
    Solange die Krankenkasse auch Einschränkungen macht und nur einen hinzuverdienst von monatlich 145€ erlaubt, ansonsten muss man wieder höhere Beiträge zahlen, hat man doch nur wieder das nachsehen.
    Gibt es da auch eine Regelung?

  46. Martin63 kommentierte am 28. September 2016 at 14:56

    Wie sieht es bei geringerer Altersrente aus? War zuletzt in Vollzeit Familienpflege tätig. Es wurde eine zu erwartende Altersrente für 2019 in Höhe von ca. 500,- (6000,- p.a.)angegeben. Ich würde gerne noch 800,- Euro hinzuverdienen (Teilzeit)

    Wird dann von diesem geringen Rentenanspruch auch wieder etwas gekürzt? Dann würde sich das ja kaum noch lohnen , oder ? Danke für Info.

  47. Martina Gesmi kommentierte am 22. September 2016 at 6:17

    Verstehe ich die Flexi-Rente richtig: Ich soll noch länger arbeiten, um später geringfügig mehr Rente zu haben? Da verdiene ich das Geld doch lieber schwarz und lege es unters Kopfkissen..

  48. Schmidt kommentierte am 20. September 2016 at 12:04

    Da können Sie rechnen wie Sie wollen,solange das Rentenniveau nicht angehoben wird auf 70% bekommen wir eine Armutswelle in Deutschland und dass auch bei den Rentner die 45 Jahre gearbeitet haben.
    PS
    LG an die SPD

  49. Mikko48 kommentierte am 16. September 2016 at 7:12

    Das hört sich ja alles rechnerisch gut an , aber ich vermisse den Hinweis das das Einkommen noch versteuert und die Krankenkasse hier noch abgezogen werden. Das ist ja nicht gerade wenig. Außerdem sehe ich nirgendwo ob sich die spätere Vollrente durch die Flexi Rente und Erwerbstätigkeit noch weiter erhöhen.

  50. ro-roe kommentierte am 15. September 2016 at 12:57

    Ich bin 65 Jahre in Vollrente.Habe eine 450,00Euro Stelle kann ich auch von der Fesirente profitieren??

    Vielen Dank .

  51. Manitou kommentierte am 15. September 2016 at 12:05

    Im Jahre 2017 habe ich (Jahrgang 1956) 45 Beitragsjahre voll eingezahlt. Wenn ich dann mit 63+(+ 8 Monate) ohne Abschläge in Rente gehen kann überlege ich evtl weiter zu arbeiten (bis 65 oder 66). Wenn aber bereits ab einem Jahresverdienst über 6.300 Euro) meine sauer verdiente Rente wieder gekürzt wird, dann überlege ich es mir 2 mal dies zu tun. Flexi-Rente in dieser Form eine Mogelpackung. Warum kann man nicht unbegrenzt dazu verdienen? Arbeitgeber würde (wie bisher) seine Anteile in die Sozialkassen einzahlen und so hätte Alle was davon. Vor allem sollten mal ALLE in die Rentenkasse einzahlen müssen und nicht nur der kleine Arbeiter/Angestellte.

  52. TKEAB kommentierte am 7. September 2016 at 12:16

    Ich vermisse an allen Berichten eine Aussage über den Rechtsanspruch. Die ganzen Berechnungen machen wenig Sinn, wenn die rechtliche Lage nicht klar ist. Muss mein Arbeitgeber in die Teilrente einwilligen oder kann er das ganze völlig boykottieren? Gibt es da in dem Vorentwurf von Frau Nahles schon Aussagen?

  53. kleinicke kommentierte am 11. Juli 2016 at 14:30

    624,33€ RENTE
    WIVEIL Darf Ich im Monat Da zu verdinen
    Und im Jahr.
    wen ich 2016 in Rente gehen würde.
    Bin 62 jahre.
    M.F. G.

  54. Manfred Sandkuhl kommentierte am 8. Juli 2016 at 11:13

    Hallo, kann man die Flexi-Rente auch in Anspruch nehmen, wenn man die 45 Beitragsjahre voll hat und mit 63 abschlagsfrei in Rente geht oder nur bei vorgezogener Rente mit den entsprechenden Abzügen? Finde nirgendwo einen Hinweis hierauf.

  55. Hallo Zusammen !

    Da der Gesetzesentwurf zur Flexirente nach meinem Kenntnisstand immer noch nicht einsehbar ist, Frau Nahles hat in für die anderen Ressortminister freigegeben, ist die Beispielsrechnung nur unter der Annahme dessen, was die Presse kolportiert hat.

    Wenn die Vorlage da ist, können wir dann sehen, wie es genau gerechnet wird !

    Ihre Rentenberatung-und Rechtsanwaltskanzlei Peter Knöppel

    • Bellheimer kommentierte am 29. Dezember 2016 at 7:22

      Hallo Herr Klnöppel ,
      fakt ist eines ,der Staat zahlt nicht zuviel Rente aus ( der Staat ist auch die Rentenkasse ),auch wenn der Topf voll ist .
      Der Staat rechnet immer zu seinen Gunzen und nicht für das arme Bienenvolk .
      Das Bienenvolk muss immer für die Königin und seinen Instrumenten heranschaffen .
      Wenn das große Bienenvolk jetzt schon an (ab)ca .2030 denken würde ,dann bekämen alle Angst .Dann werden die Arbeiterbienen die zu Ihrem Rentenbeginn sich zu Ruhe setzen , aller merken ,das Sie nicht mal in der Lage sind Ihren Nachwuchs einen Krümmel(Eis / Schokolade) Honig zu schenken .
      Deshalb , Ihr lieben Arbeiterbienen sollt Ihr den Aufforderungen des Staates mit seiner Königin nachkommen und Eigenvorsorge anstreben (ein paar Honigkrümmel bei Seite legen) .Also daran denken ,der Rentenbeitrag bleibt gleich aber die Rentenauszahlung wird zu 100 % niedriger seien .
      Euer Bellheimer

  56. Anonymous kommentierte am 23. Mai 2016 at 9:48

    Was soll an der neuen Berechnung besser sein?, zBsp. die momentane 2/3 Rente beträgt 711,00€ Netto der Hinzuverdienst liegt bei 1042,00 Brutto = 780,00 Netto. Zusammen gleich 1490,00 € Einkommen. Die neue Berechnung wäre dann 1042,00 x12= 12504,00 – 6300,00 = 6204,00 € davon werden werden 40% angerechnet ergibt 2481,00, die an der Rente einbehalten werden, bzw. zurückgezahlt werden müssen, was also bitte ist daran besser, wenn man jetzt 2481,00 im Jahr weniger hat.??????
    H:P.

  57. m kommentierte am 14. Mai 2016 at 13:24

    Hallo, bei geringer Rente ist H hinzuverdiendtmöglichkeit dann schlechter? Habe bereits zwei Jahre Höchst beiträge bezahlt und wollte es 2017 auch tun, wegen Hinzuverdienst. könnte dann 3.000€ hinzuverdienen nach altem Recht. Bei einer vers.Ausg.rente (bin Beamtin, ratierlich mit Vollzeit !!!!auf 65Lj gerechnet, obwohl große Lücken un nur Halbtagstätigk bis zur Trennung!,,). Mit nur ca 1.000€ rente kann ich wohl dann keine 3.000€ mehr um genua zu sein nix mehr hinzuverdienen. Wegen 1.000€ fahre ich keine zwei Std am Tag zur Arbeit und zurück!
    Mit drei mal 2 Ep in .3 J könnte ich 3.000€ verdienen. Bei 1.000€ nix. Stimmt es? Leider der Gesetzeslage vertraut und (nach dem ubfairen VersorgungAusgl) nocnhmal reingefallen.

    Mit freundlichem Gruß
    m.R.

    • anonym kommentierte am 22. September 2016 at 12:58

      Die SPD erinnert mich an den alten Zeichtrickfilm in den 60er Jahren: Tierfarm
      Als die Tiere den Bauer vom Hof vertrieben übernahmen die Schweine die Führung.
      Die Tieren mussten bis zum Tode schafften, während die Schweine Feste feierten.Das Arbeitspferd wo nicht mehr arbeiten konnte und Tod umfiel, wurde anschließend an den Metzger verkauft.

      Mit anderen Worten. Egal welche Reform herauskommt. Besser wird Sie für Rentner jedenfalls nicht.

  58. Eberhard Kaiser kommentierte am 13. Mai 2016 at 9:52

    Ich finde den Beitrag hilfreich und auch die Beispielrechnung sehr gut. Leider hat sich m.E. ein Tippfehler eingeschlichen.

    Zitat:

    “Zusammen mit seinem monatlichen Arbeitseinkommen von ca. 2.100 € und der Teilrente von 800 €, kommt unser Beispielsfall auf ca. 2.850 € monatliche Gesamteinnahmen.”

    Hier müsste bei Teilrente ein Betrag von 750€ stehen.

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