Die Grundsicherung für Rentner und Erwerbsunfähige in 2024

Grundsicherung für RentnerIm März 2015 haben knapp 0,5 Millionen Deutsche Grundsicherung bezogen. Seit 2003 existiert diese Sicherungsleistung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr gewährleisten können. Weil neben Erwerbsunfähigen meist Rentner zu den Empfängern zählen, spricht man auch von Grundsicherungsrente. Wir haben das Wichtigste für 2023 zusammengetragen und Beispielrechnungen angestellt.

“Die eigenen Kinder nicht belasten”

In vielen Fällen scheuen Versicherte, die nur eine geringe Rente erhalten, die kaum zur Deckung der Lebenshaltungskosten reicht, den Gang zum Sozialamt, oft auch aus der Angst heraus, dass durch einen Antrag auf Sozialhilfe die eigenen Kinder finanziell belastet werden. Deshalb existiert seit dem 1. Januar 2003 mit der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (Grundsicherungsgesetz (GSiG), vergleiche SGB XII) eine Sicherungsleistung für Personen, die nicht in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Sie wird auch als Grundsicherungsrente bezeichnet.

Grundsicherung: Im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit

Zumindest teilweise sollen auf diese Weise Sozialhilfeleistungen für all jene ersetzt werden, die aufgrund einer vollen Erwerbsunfähigkeit, des Alters oder aus ähnlichen Gründen über kein eigenes Einkommen verfügen. Ein wichtiger Unterschied zur Sozialhilfe ist, dass in diesem Fall nahe Verwandte wie Eltern oder Kinder nicht in die Verantwortung genommen werden können, um für das Auskommen des Erwerbslosen aufzukommen.

Lediglich Personen, die mit dem Antragsteller in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft leben, werden bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt; deren Einkünfte werden in die Berechnung mit aufgenommen.

Das Einkommen der Partner fließt jedoch nur in dem Maße ein, zu dem es den eigenen Bedarf zum Lebensunterhalt übersteigt. Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften sind inzwischen bei der Anrechnung der Grundsicherung zu berücksichtigen. Entsprechende Gerichtsbeschlüsse können Sie hier einsehen.

Grundsicherung: Wann habe ich einen Anspruch?



Die Leistungen der Grundsicherung für Rentner können von Personen beantragt werden, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem können Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft von einer vollen Erwerbsminderung betroffen sind, die Grundsicherung beantragen. Als voll erwerbsgemindert gelten Personen, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich eine gewerbliche Arbeit auszuüben und abzusehen ist, dass sich dieser Zustand nicht ändert (unabhängig vom Arbeitsmarkt). Es ist allerdings keine zwingende Voraussetzung, dass der Antragsteller bereits eine Rente bezieht.

Auszahlung und Berechnung der Grundsicherung

Die Auszahlung der Grundsicherung beginnt ab dem ersten Antragsmonat, Nachzahlungen für bereits vergangene Zeiträume sind nicht möglich. Die Leistungen sind bedarfsorientiert, was bedeutet, dass diese für jeden Antragsteller auf dessen persönlichen Bedarf hin festgelegt werden. Die Berechnung des persönlichen Bedarfs erfolgt unter Einbeziehung der Werte, die per Gesetz als Bestandteile des Lebensunterhaltes definiert sind, Grundlage bildet dabei der § 27 Abs. 1 SGB XII. Grob vereinfacht kann gesagt werden, dass in der Regel bei Personen, die nach Abzug von Kosten, Einkommen und Vermögen weniger als 300 € zum Leben zur Verfügung haben, eine Grundsicherung bewilligt wird, wenn die anderen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Im Einzelnen sind die Bestandteile der Bedarfsrechnung:

  • Der Regelsatz für die Hilfe zum Lebensunterhalt, der sich aus dem Bundessozialhilfegesetz ergibt;
  • bestimmte Arten von Mehrbedarf wie zum Beispiel
    • Schwangerschaftszuschläge ab der 12. Schwangerschaftswoche um 12 % des Regelsatzes;
    • Zuschläge für Schwerbehinderte und Gehbehinderte, deren Behindertenausweis den Vermerk „G“ trägt (17 % des Regelsatzes);
    • Leistungen für Alleinerziehende (36 % des Regelsatzes für ein Kind unter sieben Jahren oder für zwei Kinder unter 16 Jahren; 12 % des Regelsatzes für ältere Kinder; ein eventuell anfallender erhöhter Einzelbedarf);
    • Eingliederungshilfen für erwerbsgeminderte Personen von bis zu 35 % des Regelsatzes;
    • Erstattung der nötigen Kosten für eine spezielle Ernährung bei Kranken, bei von Krankheit bedrohten Personen, Behinderten und Genesenden;
  • Heizkosten;
  • Mietkosten;
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge;
  • Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen, wie etwa der Erstbezug einer Wohnung, einmalig anfallende Leistungen zur Behebung einer Notlage;

Beispiel für Grundsicherung



Herr K. verfügt nicht über eigene Einkünfte. Er teilt sich seinen Haushalt mit seiner langjährigen Partnerin D., mit der er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Frau D. verfügt über ein Einkommen von 825,56 €. Die Bedarfsermittlung ergibt einen Eigenbedarf von D. über 587,22 €. Auf die Grundsicherung von K. werden 238,34 € angerechnet.

Einkommensgrenzen für die Grundsicherungsleistungen

GrundsicherungBei der Berechnung wird natürlich auch die eigene Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers berücksichtigt und gegebenenfalls vom Bedarf abgezogen. Ist das eigene Einkommen zu hoch, sind Grundsicherungsleistungen ausgeschlossen. Als Einkommen werden neben Erwerbseinkommen auch Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen, Wohngeld, Kindergeld, Renten, Zinsen und Kapitaleinkünften oder Steuererstattungen angerechnet. Auch Unterhaltszahlungen, die der Antragsteller erhält, sind anzurechnende Vermögensarten. Nur wenn Unterhaltsansprüche gegen Kinder oder Eltern bestehen und diese weniger als 100.000 € pro Jahr verdienen, wird das Einkommen nicht angerechnet. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen in einem angemessenen Rahmen und andere Kosten, wie zum Beispiel Werbungskosten von Selbständigen, werden von den Einkünften abgezogen.

Häufig werden finanzielle Notlagen bei der Berechnung berücksichtigt und auch die meisten Vermögensarten werden auf den Bedarf angerechnet. Ausgenommen hiervon sind jedoch

  • der angemessene Hausrat;
  • Barbeträge, solange diese eine Summe von 5.000 € nicht überschreiten
  • Erbstücke, deren Entzug eine besondere Härte für den Antragsteller bedeuten würde.

Pflichten beim Beziehen von Grundsicherung



Änderungen in den Leistungen werden zum Ersten des Folgemonats angerechnet. Änderungen, die zugunsten des Antragstellers ausfallen, werden bereits ab dem Ersten des Monats angerechnet, in dem die Änderung angezeigt wird oder eintritt. Jede Veränderung in Einkommen, Vermögen oder Ausgaben ist dem zuständigen Amt unverzüglich mitzuteilen. Grundsicherungsleistungen werden grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr gewährt. Danach wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Zahlungen weiterhin bestehen. Die Form der Antragstellung muss den Vorschriften aus § 16 SGB I genügen und wird bei dem zuständigen Grundsicherungsamt gestellt. Alternativ kann der Antrag aber auch bei allen Stellen eingereicht werden, die zur Annahme von Sozialleistungsanträgen berechtigt sind, zum Beispiel bei Rentenversicherungsträgern.

Erhöhung der Grundsicherung zeitgleich mit Rentenanpassung

Die Regelsätze der Grundsicherung für Rentner sind dynamisch ausgelegt und werden zeitgleich mit der jährlichen Rentenberechnung erhöht. Seit dem 1. Januar 2007 beläuft sich der bundesweite Regelsatz auf 347 €. In den einzelnen Bundesländern oder selbst einzelnen Orten können die Regelsätze jedoch von diesem Betrag abweichen, da die örtlichen Sozialhilfeträger den Regelsatz den jeweiligen lokalen Gegebenheiten anpassen können. Alleinlebende Personen oder Haushaltsvorstände können bis zu 100 % dieses Regelsatzes erhalten. Ehegatten, Lebenspartnern oder Haushaltsangehörigen stehen maximal 80 % des Regelsatzes zu.

Explizit von der Grundsicherung ausgenommen sind die Folgenden:

  • Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen
  • Antragsteller, deren Kinder (einzeln) oder Eltern (gemeinsam) ein Einkommen von mehr als 100.000 € beziehen
  • Personen, deren Bedürftigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre auf grob fahrlässige Weise oder vorsätzlich herbeigeführt wurde
Auch Schenkungen in einem Zeitraum der letzten zehn Jahre vor Antragstellung können zu einer Verweigerung der Grundsicherung führen, die Entscheidung darüber liegt bei dem zuständigen Grundsicherungsamt. Falls Rechtsstreitigkeiten um die Grundsicherung entstehen, ist das Sozialgericht zuständig.

Weiteres Beispiel für Grundsicherung

Herr T. lebt alleine und bezieht nur eine Rente in Höhe von 325,80 €. Der Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 25,80 €. Herr T. hat Mietausgaben in Höhe von 270 € und Heizkosten in Höhe von 90 €.

Berechnung:
Regelsatz für Alleinstehende: 347 €
Mietkosten: 250 €
Heizkosten: 90 €

Alles in allem hat Herr T. also einen Bedarf von 687 €. Davon werden seine Renteneinnahmen abgezogen, die 300 € entsprechen, da der Eigenanteil bei der Berechnung nicht mit einfließt. Es bleibt folglich ein Grundsicherungsanspruch in Höhe von 387 €.

Abschließendes Beispiel für die Grundsicherung



Herr und Frau F. sind beide über 65 Jahre alt und verheiratet. Sie leben in einer Mietwohnung, woraus Kosten in Höhe von 350 € (Miete) und 70 € (Heizkosten) entstehen. Frau F. ist zudem gehbehindert mit dem Zusatz „G“ im Behindertenausweis. Sie beziehen beide eine Altersrente. Bei Herrn F. beläuft sich diese auf 640,35 €. Die Eigenbeteiligung zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 40,35 €. Die Altersrente von Frau F. beläuft sich auf 286,90 €. Ihre Eigenbeteiligung zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 36,90 €. Sie haben auf ihren Sparkonten ein Vermögen von 2.800 €.

Berechnung:

Das angesparte Vermögen liegt unterhalb der Anrechnungsgrenze und fließt nicht in die Berechnung ein.

Herr F. Frau F.
Regelsatz (Haushaltsvorstand) (Angehörige)
347,00 € 277,60 €
Mietkosten (anteilig) 175,00 € 175,00 €
Heizkosten (anteilig) 35,00 € 35,00 €
Zuschlag Gehbehinderung 47,19 €
Gesamter Bedarf 557,00 € 534,79 €
Abzug der Rente 600,00 € 250,00 €
Tatsächlicher Bedarf -43,00 € 284,79 €

Herr F. hat somit keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Frau F. hingegen muss sich zunächst den Überschuss, der bei Herrn F. entstanden ist, auf ihren Bedarf anrechnen lassen (284,79 € – 43 €) und hat somit einen Grundsicherungsanspruch von 241,79 €.

Weiterführender Ratgeber: Grundsicherung – Auffangnetz mit Tücken?

Der deutsche Sozialstaat sieht Leistungen aus der sogenannten Grundsicherung für Bedürftige vor. Die Zahlung dieser häufig auch als Mindestsicherung bezeichneten Beträge soll den Lebensunterhalt sicherstellen. Die Grundsicherung kommt dann zum Tragen, wenn kein Anspruch auf alternative staatliche Leistungen besteht. Außerdem muss in jedem Fall Bedürftigkeit bestehen. Der Betroffene darf über keine ausreichenden eigenen Einkünfte beziehungsweise Vermögen zur Deckung seines Lebensbedarfs verfügen.

Allerdings sollte die Mindestsicherung auf keinen Fall als bedingungsloses Grundeinkommen missverstanden werden. Der Bezug der Grundsicherung ist nämlich an das Vorliegen zahlreicher Voraussetzungen geknüpft. Tatsächlich bieten einige Regelungen zur Grundsicherung sogar Anlass zur Kritik – dies gilt insbesondere für den Bezug von Grundsicherung nach der sogenannten Zwangsverrentung von Hartz IV-Beziehern.

Die große sozialpolitische Bedeutung der Grundsicherung lässt sich nicht zuletzt an den Zahlen der Bezieher ablesen. Mittlerweile ist seriösen Erhebungen zufolge jeder zehnte Bürger oder acht Millionen Menschen auf die Grundsicherung angewiesen.

Rechtliche Grundlagen



Grundsicherung stellt einen Oberbegriff dar, der verschiedene Sozialleistungen umfasst, für die unterschiedliche gesetzliche Anspruchsgrundlagen gelten. Das Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Ansprüche auf Unterstützung bei Bedürftigkeit. Sie kann neben Hilfe zum Lebensunterhalt auch in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehungsweise –unfähigkeit gewährt werden. Für beruflich noch aktive Personen sieht das SGB II das Arbeitslosengeld II vor. Es wird durch das Sozialgeld ergänzt, das an nichterwerbstätige Personen, wie zum Beispiel Kinder und Partner ausgezahlt wird. Die Finanzierung der Grundsicherung erfolgt stets aus Steuermitteln.

Tipp: Grundsätzlich macht es Sinn, den Anspruch auf Grundsicherung prüfen zu lassen, wenn sämtliche monatliche Einkünfte unter der Grenze von 773 Euro liegen.

Grundsicherung bei voller Erwerbsunfähigkeit

Prinzipiell haben nur Personen einen Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, die das 18. Lebensjahr vollendet und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Volle Erwerbsminderung beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die betreffende Person nicht in der Lage ist, täglich mindestens drei Stunden unter Normalbedingungen zu arbeiten. Die Ursache für diese Unfähigkeit, eine Erwerbstätigkeit auszuüben ist durch gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung verursacht. Der Bezug von Grundsicherung als ergänzende Leistung ist auch möglich, wenn der Erwerbsunfähige bereits eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht.

Grundsicherung im Alter

Rentner, die zu geringe Einkünfte und kein Vermögen haben, um ihren Lebensbedarf zu decken, haben Anspruch auf Grundsicherung. Dies trifft auch auf alle Ruheständler zu, die bereits eine Rente beziehen, deren Höhe aber nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts voll ausreicht. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird für die Finanzierung der Grundsicherung das Einkommen beziehungsweise Vermögen von Kindern und Eltern der Betroffenen nicht herangezogen.
Hinweis: Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht niemals, wenn die Person ihre Bedürftigkeit absichtlich herbeigeführt hat. Dies trifft zum Beispiel auf Menschen zu, die ihr Vermögen verschenkt oder verschwendet haben, ohne für ihr Alter angemessen vorzusorgen.

Anrechenbares Einkommen und Vermögen

Bevor Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsunfähigkeit bewilligt wird, erfolgt die Überprüfung der Bedürftigkeit des Antragsstellers. Zu diesem Zweck muss er sämtliche anrechenbare Einkünfte und deren Höhe offenlegen. Dazu zählen insbesondere:

  • Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen
  • (freiwillige) Unterhaltszahlungen von Eltern und Kindern
  • Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen
  • Zinsen und andere Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Elterngeld von mehr als 300 Euro
  • Kindergeld
  • Krankengeld

Genauso wird das eventuell vorhandene Vermögen bei der Prüfung der Bedürftigkeit berücksichtigt. Dabei kommen insbesondere die folgenden Werte in Betracht:

  • Bargeld
  • Sparguthaben und Wertpapiere sowie ähnliche Geldanlagen
  • Immobilienbesitz
  • PKW

Beim anrechenbaren Vermögen bleibt der übliche Hausrat und ein angemessener Grundstücksbesitz genauso außer Acht wie kleinere Barbeträge, die das sogenannte Schonvermögen bilden.
Sowohl bei der Überprüfung der Einkommens- als auch der Vermögensverhältnisse ist stets ergänzend die Situation des zum Unterhalt verpflichteten Ehe- oder Lebenspartners zu berücksichtigen.

Die Höhe der Grundsicherung

Durch die Zahlung der Grundsicherung soll es dem Betroffenen ermöglicht werden, seinen Lebensunterhalt angemessen zu decken. Dazu zählen Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Versicherungen und Ähnliches. Konkret wird die Grundsicherung bundeslandspezifisch nach einem festgelegten Regelsatzkatalog ausgezahlt.

Zur Grundsicherung gehören auch Kosten für den Mehrbedarf bestimmter Personengruppen sowie auch Hilfe in Sonderfällen. Dies kann zum Beispiel zusätzliche Ausgaben für aus medizinisch erforderliche Spezialnahrung oder orthopädische Schuhe umfassen.



Unzweifelhaft leistet die Grundsicherung einen wichtigen Beitrag zum System der sozialen Sicherheit in Deutschland. Dennoch existieren verschiedene Kritikpunkte an den einzelnen Regelungen der Grundsicherung. Obwohl Experten diese schon seit längerer Zeit beanstanden, ist derzeit kein politischer Wille diesbezüglich weit reichende Änderungen der gesetzlichen Regelungen vorzunehmen.

Grundsicherung und Zwangsverrentung

Die Grundsicherung wird von Experten und Bürgern im Zusammenhang mit der Verrentung von Hartz IV Empfängern kritisch gesehen. Bis zum 31. Dezember 2016 kam es in vielen Fällen zu einer als unbillig empfundenen Behandlung von Harz IV Empfängern: Sie mussten befürchten, zur Altersgrenze von 63 Jahren der Zwangsrente zum Opfer zu fallen. Dies führt zu einer lebenslänglichen Kürzung der Rentenbezüge. Denn pro Monat, den ein Arbeitnehmer früher in Rente geht, muss er eine Kürzung seiner Rente um 0,3 Prozent hinnehmen. Daraus ergibt sich unmittelbar, dass der vorgezogene Rentenbeginn mit 63 eine lebenslange Rentenkürzung von knapp 9 Prozent auslöst. Diese wiederum bedeutet für viele Betroffene, dass sie für den Rest ihres Lebens auf den Bezug von Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden.

Diese Praxis der Zwangsverrentung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 weitgehend abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt werden Bezieher von Hartz IV Leistungen (Grundsicherung für Erwerbsfähige) nicht mehr gegen ihren Willen zur vorzeitigen Beantragung von Altersrente mit Abschlägen gezwungen. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die vorzeitige Rente so niedrig ausfällt, dass die Betroffenen Grundsicherung in Anspruch nehmen müssten. Reicht die vorgezogene Rente jedoch für die Bedarfsdeckung aus, erfolgt weiterhin eine Zwangsverrentung. Diese Regelung stellt zwar eine Verbesserung der bisherigen Situation dar, wird jedoch von Sozialverbänden und anderen Experten kritisiert. Sie fordern, dass jeder Bezieher von Hartz IV frei über seinen Rentenbeginn entscheiden kann.

Grundsicherung und die Riester Rente



Auch dieses Thema ist heftig umstritten. Bei der Überprüfung der Bedürftigkeit eines Ruheständlers werden neben anderen Einkünften, wie zum Beispiel Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung, auch Leistungen der Riester-Rente angerechnet. Diese haben insbesondere Geringverdiener sich unter großen Anstrengungen über Jahrzehnte angespart, um sich für das Alter ein finanzielles Polster zuzulegen. Die Anrechnung der Riester Rente führt dazu, dass diese Bemühungen sinnlos sind. Wer keine Riester-Leistungen bezieht, erhält nämlich höhere Grundsicherung. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus in Zukunft immer mehr Rentner auf Grundsicherung angewiesen sein werden, erscheint diese Regelung als dringend reformbedürftig. In der gegenwärtigen Situation kann allen Personen, die im Alter wahrscheinlich Grundsicherung beziehen werden, vom Abschluss eines Riester Vertrages nur dringend abgeraten werden.

Bildquelle: Jan Becke & Janina Dierks – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. OpaAndy kommentierte am 8. März 2023 at 13:43

    Altersrente und Grundsicherung,
    Was bleibt bei einem Nebenjob?

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage.
    Bin seit dem 01.02.2023 offiziel in Altersrente. Da ich keine 300 Euro Rente beziehe,
    bekomme ich eine Grundsicherung von 349,27 Euro.

    Ein Bekannter hat mir ein Unternehmen empfohlen die Autoüberführungen machen und ständig Leute suchen. Habe mich daraufhin mit einem Bewerbungsschreiben und einem Lebenslauf beworben. Nun hat der Chef des Unternehmens angerufen und wohl Interesse an meiner Person gezeigt.
    Er hat mir erklärt welche Vorraussetzungen ich mitbringen müßte.
    Das wären zum einen eine Gewerbeanmeldung und eine Bahncard 100. Habe mich im Netz schlau gemacht was diese so kosten soll. Meine Recherchen hat ergeben das diese 4.339 Euro kosten soll. Habe daraufhin dem Herren mitgeteilt, das ich mir diese beim besten willen nicht leisten kann. Daraufhin hat er mir ein Angebot gemacht, das die Firma eine Probebahncard 100 für 3 Monate (1.295 Euro) vorfinanziert und mir diese Summe regelmässig vom Verdienst abgezogen würde. Hört sich eigentlich nicht schlecht an.

    Nun zu meinem Anliegen, da ich ja eine Altersrente bekomme, diese mit Grundsicherung aufgestockt wird, meine Frage. Wieviel darf ich ohne Probleme dazuverdienen? Und wie würde das dann ablaufen?
    Wie sieht das mit den Ausgaben aus, Steuern, Krankenkasse, Rentenversicherung etc.

    Fällt die gesamte Grundsicherung weg, und was ist wenn ich den Job nicht mehr ausüben kann, aus gesundheitlichen Gründen etc.

    Bin Ende Februar 66 geworden, vielleicht ist das ja auch noch wichtig zu wissen.

    Habe dazu im Netz ein bisschen versucht zu recherchieren.
    Bin da auch auf folgende Informationen gestossen und habe da was von einer 70 / 30 % Regelung was gefunden.

    Dort war ein Beispiel von 100 Euro Nebenverdienst
    Ich geh jetzt mal nach dem Beispiel und erhöhe die Summe von 100 auf 1000 Euro

    Das wären dann 700 Euro, und was heißt jetzt anrechenbares Einkommen ??

    Wenn ich das aus dem Beispiel richtig verstanden habe, darf ich bei 1000 Euro Einkommen, 300 Euro behalten.
    Und was ist mit dem Rest von 700 Euro ??? Wo bleibt das dann ???
    Wie gesagt das mit dem anrechenbar und so hab ich nicht verstanden.

    Hoffe es gibt hier jemanden der mir da weiterhelfen kann

  2. TC-BlackAngel kommentierte am 10. November 2020 at 21:32

    Moin Zusammen!
    Durch Krankheit (Epilepsie) bin ich in eine befristete Rente gekommen. Ich habe seit 1989-1994 meine Berufsausbildung gemacht. Quasi Steuern gezahlt ab 1989 mit dem Ausbildungsbeginn aus 150,00 D-Mark bei voller Kost und Unterbringung in einem Internat. Seit der Ausbildung bis jetzt bzw. 01.04.2018 (Beginn der befristeten Rente bis 31.03.2021) habe ich gearbeitet.
    Meine vorletzte Dienststelle (+1 wo hin ich versetzt wurde um gänzlich den guten Willen zu brechen) haben mich in Depressionen gemobbt; nur weil ich mit verschiedenen Behinderungen meines Körpers leben muss! Trotz allem (Epilepsie, zwei Gehirntumore – einer davon wurde 2x operiert, Gehbehindert – 3 Knie-OPs, schwerhörig durch Knalltrauma seit 12.06.1988, Asthma uvm.) bin ich immer wieder zur Arbeit gegangen wo man mir bereits nach der ersten Gehirnoperation (Weihnachten 2009) sagte, dass ich in Rente gehen kann! Damals wären dass 791,20 Euro netto ausgezahlt gewesen. Mit meiner Betriebsrente sind es netto 1.280,39 Euro abzüglich der Fixkosten = 338,66 Euro. Davon habe ich noch keine Lebensmittel, Bedarfsgegenstände (Klopapier etc.) , Medikamente, Haustierversorgung (Fische, Kater).
    Dieses Jahr habe ich auf die 1x-Zahlung der Zuzahlungsbefreiung i.H.v. 120 Euro verzichtet und fast keine Rezepte eingelöst. Leider wurde ich vor rund vier Wochen stressbedingt krank und musste Rezeptgebühren zahlen. Leistungen-zum-Lebensunterhalt-Leute und die zugereisten Fachkräfte ohne jegliche qualifizierende Papiere 😉 😀 bekommen die Zuzahlungsbefreiung so wie eine Wertmarke i.H.v. 80 Euro, die ich für meinen Behindertenausweis benötige umsonst.
    Herzlich Willkommen in Deutschland! >:-(
    Mit damaligen Rentenstart bekam ich 903,48 Euro netto an Rente. Da war ich dem Sozialamt noch 58 Euro wert. Kurz darauf kam die Betriebsrente mit 144 Euro dazu. Ab da war ich dem Sozialamt nur 5,78 Euro wert. Wütend über dieses Grundsicherung-steht-Ihnen-zu-Motto stornierte ich den Bezug von Grundsicherung. Ach ja… mein mobiles Hausnotrufsystem zahle ich auch noch i.H.v. 35,00 Euro selbst. Ich bin kein Antragsmensch (Ängste). Zig Leute raten mir “beantrage Kindergeld, beantrage Pflegegeld”. Warum nicht? Weil es mir unangenehm ist von fremder Hand Leistungen zu nehmen!
    Warum kommt der Staat nicht von selbst auf uns zu und gibt uns was uns zusteht!? Traurige Gruesse aus dem hohen Norden! Bleibt gesund 😀 mit und ohne Maske 😀

    • Anonym kommentierte am 22. Juli 2022 at 12:23

      Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Vorher hab ich mit Grundsicherung aufgestockt (350 €) jetzt Stöcke ich mit Wohngeld auf und bekomme 100 € weniger, hab keinen Anspruch auf eine vergünstigte Fahrkarte mehr. Heizkosten und sogar die Kosten für die Thermenwartung und den Schornsteinfeger wurden rausgerechnet GEZ muss ich jetzt auch zahlen. Nach Abzug aller Fixkosten bleiben mir ca 300 € zum Leben. Aber ich beklagen mich nicht. Wenn andere weniger bekommen habe ich nicht mehr in der Tasche und würde ich im Ausland leben, gäbe es keine Unterstützung in dieser Form. Klar kann ich keine großen Sprünge machen, aber ein Besuch im Café, Kino oder Theater ist trotzdem möglich. Sogar ein kleiner Urlaub in einer Pension mit Selbstverpflegung wäre möglich. Immer auf das Portemonnaie der anderen zu schauen ändert an der eigenen Situation gar nichts!

  3. Evelyn kommentierte am 14. Juli 2020 at 14:54

    das tut mir sehr leid für sie bei mir ist es auch nicht gerade viel aber ich lebe alleine und bin sehr sparsam ich kann aus krankheitsgründen nicht mehr arbeiten und bin eigentlich noch zu jung aber es geht leider nicht anders man muss froh sein wenn man überhaupt noch was vom Staat bekommt..aber eine Woche ich brauche für eine Woche 50 € und Grundsicherung ist ja wohl etwas mehr..

  4. Rita kommentierte am 22. Dezember 2019 at 7:37

    Was mich wundert das dies so niedrig ist?
    Das ist ja deutlich niedriger als Hartz4?
    Warum?
    Der Regelsatz ist 20-30% Niedriger.
    Die neisten Hartzler die ich kenne bekomman an die 1000 Euro. 420 Regelsatz +450 Miete + 100 NK.
    Zweitens wundere ich mich? Gibt es nicht eine Art Grundrente?

    • Lucia Metternich kommentierte am 18. Juli 2022 at 11:21

      Ich glaube, es gibt eine Grundrente, wenn mann 33 Arbeitsjahre nachweisen kann. Ich selber habe 29 Jahre geschafft. Dann war ich mit 50 Jahren ZU ALT für den Arbeitsmarkt. Die jahrelangen Maßnamen seitens des Job-Center wurden jedoch nie angerechnet. Somit muss ich von einer Rente i.H.v. 830 € leben !!
      Eine Grundrente wäre dringend nötig….wenigstens auf Hartz V – Niveau.
      Von der Politik fühle ich mich verlassen oder abgestellt zum Sterben.
      Die Politik ist Volksfremd.

  5. willy kommentierte am 5. August 2019 at 15:04

    Hallo, mich würde interessieren, ob Sie Ihren Antrag bei der NATO schon gestellt haben und evtl. schon die Antwort vorliegt?

    • armerrentier kommentierte am 11. September 2020 at 11:12

      ich bin ebenfalls sehr unglücklich mit meiner Situation und habe auch schon darüber nachgedacht ob hier alles noch einen Sinn hat.. als Rentner ist man eben immer der Dumme

      • Frank Oehmke kommentierte am 10. Januar 2021 at 8:19

        So sieht es aus ich habe 25 Jahre Gearbeitet und soll jetzt mit 820,00 Euro auskommen mein Nachbar bekommt Geld vom Sozialamt die Wohnung wird bezahlt und die Nebenkosten und er kann noch Arbeiten gehen die hauptsache ist den in Berlin geht es gut .

  6. Schlegel Matthias kommentierte am 1. April 2019 at 15:56

    Besser kann man es nicht formulieren – die Menschen welche das Land über Jahrzehnte mit aufgebaut haben werden nicht mehr gebraucht – Hauptsache Deutschland steht gut international da als die Heimat der Asylsuchenden

    • McSteven kommentierte am 6. August 2019 at 10:35

      Was soll der Populismus? Ich jedenfalls bin dankbar für alle Migrant*innen, die hierher kommen und gerne für meine Rente arbeiten möchten. Ohne Zuwanderung können wir doch einpacken. Also bitte – einfach mal weiter denken und nicht bloß irgend welche dumpfen Parolen wiederholen.

      • Claus Ernst kommentierte am 4. September 2019 at 8:18

        Dann seien Sie einmal weiterhin dankbar für alle Migranten
        die in unser Land strömen. Vielleicht
        sollten Sie sich einmal darüber informieren, was diese Migrationspolitik den Staat kostet.
        Kommunen, Kreise, Länder und Bund haben Kosten von ca. 30.000.000.000,-
        Euro zu stemmen – aus Steuergeldern.
        Die Gesamtbilanz wird über Jahrzehnte extrem negativ ausfallen.

      • Gittimaus kommentierte am 17. September 2019 at 8:16

        Diese Ansage ist ja ** Verhohnepiepelung Ihrerseits und hochgradig versnobt..!
        Sie haben Ihren Job noch betone NOCH ..
        Sollten Sie mal in eine Zwangslage geraten ( wäre wünschenswert) würden Sie Ihre hochnäsige Einstellung abrupt ändern..
        Erstmal sind W I R Deutschen dran und haben das Recht eine zahlbare Wohnung haben zu können .. und nicht das Migranten hierher kommen, und sofort unsere Gelder in den ** …..** gewälzt bekommen und dazu noch eine schöne NEU BAU WOHNUNG ..

        DAS ist ne Frechheit

      • anonym kommentierte am 25. September 2019 at 12:34

        Hetzbegriff “Populismus” hat nichts mit Tatsachen zu tun. Die hier Neuhergekommenen sind zum größten Teil Hartz 4 Empfänger und arbeiten für Niemanden Rente. Im Gegenteil, sie werden auf Jahre noch massiv kosten. Alles schönrechnen hilft da nicht. Ich bin nicht Pippi Langstrumpf: “Ich male mir die Welt, wie sie mir gefällt!” Leider kann ich dieser Sichtweise nur widersprechen.Ich rufe niemanden zu Gewalt auf, aber meine Meinung sage ich in dieser “Noch-Demokratie” ohne beschimpft zu werden.

      • Ulrich Konn kommentierte am 11. November 2019 at 17:11

        Werter Mc Steven, befassen sie sich doch bitte einmal damit, warum es jetzt Migranten richten sollen!Die meisten können weder lesen noch schreiben, geschweige denn, andere Voraussetzungen mitbringen wie eine Ausbildung oder wie will der Motor der deutschen Wirtschaft, die jahrelange Trockenzeit für Auszubildende jemals lösen. Die Industrie hat nicht ausgebildet, geschwiege denn Auszubildende übernommen. Jetzt soll wieder einmal der Staat (unser aller Steuergeld) ausgeben um Leute ins Land zu holen, die nichts aber auch garnichts können. Hat jemals wer gehört, dass die Insustrie, die, ja nach diesem Menschen schreit auch nur einen Cent dazu beigetragen hat? Ihre Aussage solten sie deshalb vielleicht noch einmal überdenken. LG

      • Clows kommentierte am 17. Dezember 2019 at 10:14

        Wer Deutscher werden will in der BRD GmbH sollte diese Anträge stellen: https://staatenlos.info/heimat-friedensprogramm. ANTRÄGE STELLEN. Wladimir Schirinowski: “Wenn uns das deutsche Volk um Hilfe bittet, wird Rußland helfen!!!” ######### Anträge stellen: Gemäß den nach wie vor geltenden Alliierten Militärgesetzen in Bezug auf Deutschland, bitte ich Sie, mich unter den Schutz der Russischen Föderation stellen zu dürfen.
        Der hochverehrte Präsident Herr Wladimir Wladimirowitsch Putin wurde am 13.08.2012 von der Kommission146 – staatenlos.info über den geheimen Staatstreich in der BRD informiert.
        Durch die Staatenlosigkeit der BRD sind die Gesetze außer Funktion.
        Die Antragserlaubnis wurde durch den 3. Sekretär Herrn Denis Kurov am 15.08.2012 in Berlin an die Kommission 146, vertreten durch u.a. durch Herrn Rüdiger Klasen, erteilt.
        Den Schutz benötige ich vor Grundrechteverletzungen, die der einfache Gesetzgeber in der BRD nicht heilen und beseitigen kann. Die faschistische Zwangsangehörigkeit von
        1934, die *Deutsche Staatsangehörigkeit*, ist das
        Kernproblem in der BRD.
        Durch die Nazi­Staatsangehörigkeit von 1934 sind Erzwingungshaft, Zwangsbetreuung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Abwasserzwang, Zwangsgeld, Zwangsarbeit, Zwangsangehörigkeit, Rechtsanwaltszwang, Justizbeitreibungsordnungszwang, Zwangsräumung, Finanzamt­Zwangserklärung und viele andere Zwänge erlaubt.
        In den BRD Organen in allen Bundesländern und Kommunen als auch deren privatrechtlich beauftragten und geführten Firmen, werden ständig die Militärgesetze (z.B. Kontrollratsgesetze, Entnazifizierungsgesetze) nicht befolgt.
        Nazi-Gesetze, die von den Alliierten Streitkräften aufgehoben worden sind, werden weiterhin von der
        BRD illegal angewendet und zerstören die Grundlagen der deutschen Völker in Deutschland. https://staatenlos.info/1-urkunde-146
        #######################################################
        In der BRD ist, wenn ein Ausländer seine kostbare Heimatangehörigkeit aufgibt und dafür über die Unionsbürgerschaft die NS- basierte doppelte STAATENLOSIGKEIT erhält.
        Die Bundesrepublik Deutschland besitzt die doppelte Staatlosigkeit.
        Die Europäische Union hat ein Problem mit der BRD. Die deutschen Staatsangehörigkeit aus dem 3. Reich wurde am 8.12.2010 beseitigt und wird bis heute unter der NS- Glaubhaftmachung = Täuschung *DEUTSCH* von 1934 weitergeführt = BRD – Staatlosigkeit 1
        Der geheime Staatsstreich wurde stillschweigend vollzogen und endet in der unmittelbaren Unionsbürgerschaft = EU – Staatenlosigkeit 2

        • Herr M kommentierte am 3. Februar 2020 at 15:13

          Ach,siehe da . Ein Reichsbürger . Ihr habt doch alle den Kittel am brennen , mit eurem Gefasel . Warum denn immer an Deutschland Kritik üben , mit imaginären Tatsachen ? Wenn es euch in Deutschland nicht gefällt , Dann steht es euch offen , auszuwandern . Aber in einem anderen Land gibt es kein HartzIV , und das ist euer problem .

        • Reiner SCHWING kommentierte am 21. März 2020 at 8:49

          Irgendwie leben manche Schreiber in einer anderen Welt oder sind wirr im Kopf!?

        • Anonymous kommentierte am 23. April 2020 at 11:20

          ….und die Erde ist eine Scheibe!!!

      • Johannes kommentierte am 21. Juli 2021 at 10:03

        Genau so siehts aus!2015 beschweren sich die Deutschen lautstark über 1 Millon Zuwanderer!
        Offensichtlich nicht wissend,dass D seit mindestens 2003 einen Zuwanderungsbedarf von 460000 pro Jahr hat,um den demographischen Wandel finanziell sozialverträglich stemmen zu können!
        Keine grossen Rechner,Leuchten hier,dagegen zu sein ist halt am leichtesten,weils von denen das Thema betreffenden ungebildeten Mitläufern mehr als Migranten gibt!
        Klar sind immense Investitionen nötig,Sozialbetrug im kleinen Rahmen allein aufgrund der Tatsache,dass der liebe Gott kriminelle Energie über den gesamten Globus gerecht verteilt hat nie auszuschliessen!
        Der offensichtlich für viele nachvollziehbare Ruf nach “mir muss es als Deutschem besser gehen als dem Migranten”ist aber mehr Sozialneiderei als politischer Bildung geschuldet!

      • Anonymous kommentierte am 12. Juni 2022 at 7:26

        Ganz meiner Meinung

      • Klaus kommentierte am 13. November 2024 at 17:04

        MC Steven
        Völlig richtig was du da sagst, wir brauchen viel mehr Migranten. Warum lässt du deine Gäste, welche ab und an bei dir zu Besuch kommen, nicht bei dir einziehen, wäre ein sehr menschlicher Zug von dir und du könntest viele Vorteile genießen und hast immer Gesellschaft!?

    • Simone K. kommentierte am 14. Juli 2020 at 14:52

      Ich bin eigentlich froh dass es die Grundsicherung gibt aber ist natürlich auch gar keinen Spielraum irgendwie z.b. habe ich die beantragt die Rente bekomme ich am letzten des Monats wegen voller Erwerbsunfähigkeit, ich bin so krank geworden mit 55, dass ich nicht mehr arbeiten kann..wie Rente bekommt man also Ende des Monats und die grundsicherung Anfang des Monats also musste ich mir einen Kredit aufnehmen über den Betrag der grundsicherung den ich bewilligt bekommen habe weil ich den ja schon vorher bekommen habe also sehr umständlich..bei einer Rentenerhöhung wird das Geld schon zum 1. abgezogen weil ich ja am letzten die Erhöhung bekomme da fehlt mir diesen das Geld natürlich..leider bin ich nicht dabei wenn die Rente aufgestockt wird also eine einheitliche Mindestrente gibt das ist natürlich auch sehr ärgerlich..alles schon schlimm genug die Situation man würde sich wirklich über jeden Cent freuen aber leider erstmal aussichtslos..

      • Klaus kommentierte am 13. November 2024 at 17:12

        Simone
        Ich möchte niemanden zu nahe treten. Weißt du wie viele Leute eine Krankheit haben die man nur durch Tinte bestätigt werden, aber sie trotz Psychologische Beeinträchtigungen mit dem Auto in hunderte km entfernte orte fahren

  7. reinhard kommentierte am 19. März 2019 at 14:07

    grundsicherung reicht für 1 woche und den monatsrest wird eben gebettelt mülltonnen gekramt und pfandflaschen gesucht,auf der anderen seite ist aber genug geld für kriegsinventar da wie panzer gewehre und atombomben, das ist nicht normal, armes deutschland lg

    • Tadeus kommentierte am 5. Mai 2019 at 23:29

      wenn überhaubt, hauptsache die Politiker können gut schlafen und müssen sich keine sorgen machen wie sie ihre rechnungen bezahlen oder ob sie dazu verdienen müssen. hauptsache die diäten erhöhen denn auto schiff und ferienhaus auf malle kosten ja…

  8. mavaho kommentierte am 17. März 2019 at 15:52

    Ein Land wie Deutschland, das 50 Milliarden Euro für Zuwanderer ausgibt, aber eine Grundrente für alle, die ca. 7 Milliarden kosten würde, für nicht finanzierbar hält, ist einfach nur asozial und nicht den eigenen Bürgern verpflichtet.

    • DD kommentierte am 20. Juli 2019 at 14:14

      Dem kann ich nur beipflichten.
      Mein ganzes Leben habe ich gearbeitet und bekomme eigene Rente und aufstockend Grundsicherung.Jetzt muss ich umziehen (Vermieter meldet Eigenbedarf an), neue Wohnung mit 55 m2, 300,-KM +45,-kalte NK ist für unseren Staat “unangemessen” und deshalb wird die Grundsicherung um 59,- gekürzt. Ich glaube, die haben die Preise verschlafen! Deutschland sollte sich den eigenen Bürgern gegenüber SCHÄMEN!

    • Prinz Albert kommentierte am 5. August 2019 at 10:14

      Und das wäre sogar ganz einfach zu realisieren, indem man wieder wie bis vor einigen Jahren üblich, an die “Zugereisten” nur noch Sachleistungen statt Bargeld ausgibt.

      Jährlich werden nämlich von “Asylbegehrenden” Milliarden an gezahlten Sozialgeldern über Western Union in deren Heimat nach Afrika und Kleinasien transferiert. Damit wäre sofort Schluss und vermutlich würde die Mehrheit freiwillig die Heimreise antreten.

      Alleine durch den Stopp von Bargeldzahlungen bliebe also noch viel mehr übrig als nur die benötigten 7 Mrd. für eine ECHTE Grundrente OHNE eine erniedrigende Bedürftigkeitsprüfung für alle die jahrzehntelang hier gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt haben.

      Ist aber nicht beabsichtigt, weder von Politik noch von der Wirtschaft und wird also nicht geschehen, solange nicht Millionen (nicht nur) Rentner auf die Straße gehen und Rabbatz machen.

  9. Anonymous kommentierte am 14. Februar 2019 at 12:04

    Grundsicherung bei voll Erwerbsgeminderten neu beantragen zu müssen ist vollständiger Blödsinn. “Voll erwerbsgemindert” heißt voll erwerbsgemindert. Da kann niemand mehr tatsächlich arbeiten,deshalb heißt es ja so. Wer im Lotto gewinnt geht bestimmt nicht zum Gruselamt, es sei denn er ist doof und will ein eventuelles Strafverfahren riskieren. WER WILL DAS??? “Sparen”, das was nach dem Willen einiger depperter Politiker getan werden soll, kann niemand. Wovon denn auch? Da wäre eine Grundrente schon angebracht, allerdings nicht so, wie eine gewisse Partei sich das vorstellt. Beim Grundsicherungsamt wären Stichproben hinsichtlich Kontrollen vollkommen ausreichend

    • Anonym kommentierte am 23. Juli 2019 at 11:48

      Heute erst wieder beim Sozialamt gewesen und Heizkostenabrechnung und neuen Rentenbescheid plus Kontoauszüge abgegeben und trotzdem werde ich wieder einmal mein Geld nicht pünktlich bekommen. Ob man Miete und Co. dann bezahlen kann oder nicht, interessiert Keinen. Jedes Jahr dasselbe. Ich bin dauerhaft voll erwerbsgemindert und trotzdem wird einfach mal nichts gezahlt, wenn man für die Damen und Herren dort, seine Unterlagen “zu spät” abgibt. Nur kann ich diese Unterlagen erst dann abgeben, wenn ich sie erhalten habe. Ich kann auch nichts dafür, wenn das liebe Amt nur an 2 Tagen die Woche geöffnet hat.
      Man ist schon krank und wird durch das Amt noch mehr belastet.

  10. Steven Koch kommentierte am 17. Januar 2019 at 13:36

    Das ist eine Frechheit und Unverschämtheit da soll man 20 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und man erhält im durschnitt nur Knapp 800€ die man durch die Grundsicherung eh schon hat da man ich ja jetzt schon als Voll Erwerbsgemindert bin obwohl man 20 Jahre sein Geld nicht verdient hat und geht am ende leer bei aus da sollte man drüber nachdenken und nicht bei dem gejammerere von anderen Leuten wie gesagt hatte auch eine 38 Stundenwoche hinter mir Arbeiten in einer Schulkantine und dann für 8 9 Stunden jeden Tag Arbeiten nur für 170€ damit man seine 400€ Lebensunterhalt wieder hat weil ja die Grundsicherung schon 170€ angerechnet hat und ihr beschwert euch zu unrecht
    Und dann soll man am ende bei leer ausgehen dann frage ich mich warum ich mit Grundsicherung überhaupt 15 Jahre lang und das Vollzeit gearbeitet habe und bekomme nach 20 Jahren nur eine Volle Erwerbsminderung Rente von knapp 800€ die ich auch schon durch die Grundsicherung die ganze zeit habe

    Das ist eine Schande habe noch nicht mal rumgemeckert und wen ich mir hier so die Kommentare durchlese das ihr mit der Rente und Grundsicherung zu wenig Geld habt da wird mir schlecht ihr habt meiner Meinung nach gar kein Anspruch auf Grundsicherung usw. ihr könnt nämlich 40 Jahre lang Geld an die Seite legen um der Alter Armut zu umgehen es ist immer leicht die Schuld bei jemanden anderes zu suchen aber weder der Vater Staat noch die Ausländer können etwas für eure spätere Situation da kann der Staat am wenigsten was für

  11. Steven Koch kommentierte am 17. Januar 2019 at 12:09

    Soviel wir ihr rumjammert das es mit Rente und Grundsicherung zu wenig zum Leben ist habe ich die ganzen 15 Jahr Vollzeitarbeit unter Grundsicherung obwohl die besagt das man unter Grundsicherung da es sich um eine Voll Erwerbsunfähigkeit handelt nur drei Stunden Täglich Abreiten darf und ich bei einer Vollzeitwoche noch nicht mal 15 Jahre mein Geld verdient habe nicht mal rumgejammert ihr solltet euch was schämen das den Vater Staat oder den Ausländern in die schuhe zu schieben obwohl ihr selber dran schuld seit man hätte es ja auch vermeiden können Grundsicherung in Anspruch zu nehmen in dem man 40 Jahre lang Geld an die Seite legt wen man es nicht macht hat man kein recht sich zu beschweren denkt mal vorher drüber nach bevor man sich beschwert

    • Klaus kommentierte am 13. November 2024 at 17:23

      Steven, hast Du nicht immer auf Kosten der Gemeinschaft gelebt, von deinen Nebeneinnahmen sprichst du hier nicht, wie viel Nachbarschaftshilfe hast Du nebenbei kassiert?

  12. Steven Koch kommentierte am 17. Januar 2019 at 11:42

    Ist ja nicht zu fassen wie hier in den Kommentaren rumkejammert und gemeckert wird.
    da ist nicht die Politik und die Ausländer dran Schuld sondern der jenige selber immerhin hattet ihr 40 Jahre lang zeit Geld an die Seite zu legen wen man das nicht macht selber schuld wen man dann Grundsicherung beantragen muss denkt mal vorher drüber nach dann tun die das nicht und geben dem Staat und den Ausländern die schuld dabei sind sie selber dran schuld das sie Grundsicherung beantragen müssen man hatte ja genug seit Geld an die Seite zu schaffen.

    Ich zum Beispiel bin 34 Jahre alt 50% Schwerbehindert habe von Geburt an eine Schwerbehinderung und lebe seit 15 Jahren von Grundsicherung bin also die ganze Zeit schon Voll Erwerbsgemindert ( Grundsicherung).
    Habe 11 Jahre in einer WFBM gearbeitet und nur ein Entgelt von 170€ zum Lebensunterhalt bekommen da es ein Verdienstbescheinigung war hat die von den 400€ gleich 170€ berechnet da ich die ja dazu verdient hatte war auf einen Ausgelagerten Arbeitsplatz
    Habe auch in die Rentenversicherung eingezahlt durch eine Verdienstbescheinigung da ich aber jetzt schon Voll Erwerbsgemindert bin und dann soll ich nach 20 Jahren eine EM Rente beantragen im durchschnitt knapp 800€ beträgt da kann ich ja gleich in der Grundsicherung bleiben

    Meine Arbeitszeit war normal in einer 38 Stundenwoche

    Mo- Fr 07:00 – 16:00
    Samstag einmal im Jahr 07:00 – 21:00
    Sonntag einmal im Jahr 07:00 – 21:00

    Kein tag frei und keine Bezahlung

    Früh und Spätschicht und Minusstunden gehabt
    obwohl ich Grundsicherung nach SGB XII was besagt das man nur drei Stunden Arbeiten kann
    hab ich das 10 Jahre so durgezogen und auch nicht rumgejammert und jetzt mach ich mir Gedanken ob ich überhaupt ein Anspruch auf Rente habe 20 Jahre in einer WFBM bekommt man Knapp 800€ die habe ich durch die Grundsicherung jetzt auch ich muss mir sorgen machen das ich am ende leer ausgehe da ich ja schon seit Geburt an Voll Erwerbsunfähig bin und hier wird auf Vater Staat und den Ausländern rumgejammert was ich persönlich unverschämt finde Vorsorge ist ja bekanntlich die Beste Sorge

    erstmal den Fehler bei sich selber suchen bevor man andere für seine massiere verantwortlich macht

    Um der Grundsicherung zu umgehen hättet ihr einfach in eurem ganzen Arbeitsleben Geld an die Seite Legen können dann macht ihr das nicht und jammert auf Vater Staat oder Ausländer rum die dafür überhaupt nichts können

    ,,Jeder ist selbst des Glückes Schmied”

  13. Steven Koch kommentierte am 16. Januar 2019 at 22:26

    Habe von Geburt an eine Geistige Behinderung habe die schule ganz normal bis zur 10 Klasse absolviert und danach 1 Jahr Ausbildung und verschiedene Praktika durchlaufen quasi eine Maßnahme nach der anderen bis ich 2007 in der WFBM auf einem Ausgelagerten Arbeitsplatz gelandet in einer Schulcafeteriea in einem Gymnasium bin dort ist auch nicht alles rosig gelaufen wie es sollte
    Beziehe Grundsicherung nach SGB XII naja und wir wissen ja was man im Monat in einer WFBM verdient 140€ bis 170€ mit Verdienstbescheinigung zahlt man natürlich auch in die Rente ein wen nach 20 Jahren Beitragszeiten in die Rentenversicherung geflossen sind erhält man eine EM Rente die nicht gerade hoch ausfällt praktisch auf Grundischerungsnivue ist knapp 800€ die bekomme ich von der Grundsicherung nun mehr seit 15 Jahren auch hab auch unter einem Werkstattvertrag nicht so gearbeitet wie es soll da man mit Grundsicherung ja nur 3 Stunden täglich Arbeiten darf.

    da waren zb
    Reguläre Arbeitszeit von 07:00 – 16:00
    Samstag 1 mal im Jahr von 07:00 – 21:00
    Sonntag einmal im Jahr von 07:00- 21:00

    hatte früh und Spätschicht
    angebliche Minusstunden

    alleine das ist unter Grundsicherung nicht Korrekt

    und dann soll man 20 Jahre in die Rentenkasse einzahlen und erhält eine EM Rente von knapp 800€ die ich jetzt mit Grundsicherung auch bekomme
    mach für mich überhaupt kein sinn da ich schon Voll Erwerbsgemindert bin find das nur lächerlich das Leute rumjammern das sie mit der Rente zu wenig Geld haben die können ja 43 Jahre lang was an die Seite schaffen

    Mir macht die größte sorge da ich schon durch die Grundsicherung Voll Erwerbsgemindert bin und ich dadurch überhaupt kein Anspruch auf irgendwelche Rente habe Erwerbsminderung Rente schonmal gar nicht

  14. Anonymous kommentierte am 15. Januar 2019 at 16:18

    Ja ja, so ist das mit uns Deutschen, wenn ich hier die Kommentare lese, frage ich mich
    immer wieder warum halten wir nicht mal zusammen! Nein, wir Deutschen doch nicht
    und das schon seid über 40 Jahren. Das ist auch jetzt nicht mehr notwendig, da wir schon
    auf dem Meeresgrund angekommen sind. Denn alles so gewollt von der Politik.
    Es ist halt eben nicht mehr Deutschland !!!

  15. Uwe Radtke kommentierte am 31. Dezember 2018 at 15:43

    Ich bin 60 Jahre alt und schwerbehindert 60% gehbehindert bekomme540 Euro EU Rente zahle 642 Euro Miete wer gibt mir Geld zum Leben Grundsicherung habe ich bis heute nicht bekommmenobwohl rechtzeitig beantragt

  16. Das Sozialsystem ist längst gekippt und ich frage mich, wann dem Staat die Misswirtschaft “auf die Füße fällt”.
    Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, werden am Ende nicht mehr leben können. Anderen wird das Wenige nicht genommen (Ersparnisse: siehe Offenlegung von Bargeld und Sparbuch) und nach einem 40-jährigen Vollzeitjob (ohne Unterbrechung), werde ich einmal am Hungertuch nagen, nur weil ich krank geworden bin und nicht mehr arbeiten gehen kann. Das ist weit mehr als nur ungerecht. Mehr zu meinem Weg in die Altersarmut findet ihr auf meiner Webseite. Ich würde mich auf Kommentare freuen.
    Leider erfahre ich auch täglich, dass viele Nicht-Betroffene das einfach nicht glauben.
    Da ich jedem diese Erfahrungen nicht wünsche, ist es schwierig die Wirklichkeit verständlich zu machen.

    • Jens Krätzer kommentierte am 29. August 2019 at 10:26

      Hi , ich finde es auch nicht fair , Jahrzehnte lang, einbezahlt zu haben , und dann duch einen Unfall , seit 96 , voll Erwerbsunfähig !! Meine Rente liegt bei 500€ und daher muss ich von ergänzende Sozialhilfe , 429€ leben ! Davon geht ein Teil an das Amt , wegen der Kaution , und ich benötigte noch nen Kühlschrank !!
      Das wird mir von den 429 € angezogen und natürlich muss ich auch den Strom ( 34 € mtl. ), bezahlen !!! Ergo muss ich von knapp 300€ ” leben ‘ !!
      Jetzt habe ich von der Gesellschaft , in deren Haus ich ja wohne , mir eine Rückzahlung in Höhe von 170€ zugesagt !!
      Meine Frage , wird das auch gleich vom Amt einkassiert oder ist das meine Kohle !???
      Eine Antwort wäre cool , danke , Jens

      • Oliver kommentierte am 14. Dezember 2019 at 12:18

        hallo jens

        das amt wird dir die 170euro abziehen,wenn du sieausgeben tust.
        das problem habe ich auch.obwohl
        bei mir nur 142eur aufgestockt werden muß.somit zahle ich alle fixkosten von meiner rente.
        da frage ich mich auch,wieso dem amt meine nebenkostenersparnis
        zusteht.

        gruß oli

  17. tw kommentierte am 13. September 2018 at 18:59

    ich empfinde die Situation in Rente + Grundsicherung, wie hier fast alle Beteiligten, als schlicht demütigend. Zum sterben zuviel, zum Leben zu wenig. Es ist kein Leben sondern überleben mit permanenter Existenzangst!
    Ich verachte aber gleichermaßen jeden der so oberflächlich über andere Menschen in Not urteilt, (angebliche Schmarotzer oder Flüchtlinge)sollte einem doch klar sein die machen hier nicht die Sozialgesetzgebung, und die fressen auch nicht die Wurst die auf meinem Brötchen liegen sollte.
    Da muß man schon woanders hinschauen!
    Haben alle schon vergessen, in der Finanzkrise gab es keine finanziellen Grenzen, um Banken zu retten.

  18. Anonymous kommentierte am 19. Juli 2018 at 15:15

    Muß dem schreiber vom 18.September 2017 Vollkommen Recht geben.Was ist mit uns Deutschen haben wir überhaupt noch rechte jeder Flüchtling kann ein Berlin-Pass Ausweis zum Fahren in mit den Öffentlichen Verkehrsmittel bekomme aber ein Deutscher EU-Rentner bei dem die Rente nur knapp über Harz IV liegt bekommt diese vergünstigung nicht weil er gegebenen falls aus der Grundsicherung fällt.Das darf nicht sein Armes Armes Deutschland was ist aus Dir geworden!

  19. ecki kommentierte am 11. Juni 2018 at 17:07

    ein scheiß System ist das,ich habe 40 Jahre gearbeitet bin 5 Jahre in DK gewesen 1 Jahr gestempelt und dann kurz Hartz und Zwangsrente

    für 40 Jahre Arbeit 580€ Rente ,jeder Flüchtling lacht mich aus,er hat nie einbezahlt

    • Karla Mayer kommentierte am 15. Juni 2018 at 7:02

      Das sehe ich genau so
      Ich bin seid 2015 krank und habe nach Krankengeld und Arbeitslosengeld 1……kein Anspruch auf Harz 4 weil ich mit meinen Lebensgefährten zusammen lebe der für mich mit seinen Einkommen durch bringen müsste (da er selbstständig ist hat er auch kein regelmäßiges Einkommen)Ih habe Rente beantragt und wurde natürlich abgelehnt noch nicht krank genug jetzt kämpfe ich mit der VDK um wieder Spruch.ich arbeite seid ich 16Jahre alt bin und bin mit 57Jahren einfach zu krank um weiter zu machen …Das andere mit rechten behandelt werden und Geld bekommen ohne das sie hier Geld ein gezahlt haben kann ich nicht verstehen

  20. Anonymous kommentierte am 26. März 2018 at 10:08

    Hallo, wie kann es sein dass jeder Euro Rentenerhöhung im Gegenzug von der Grundsicherung im Alter 1zu1 wieder abgezogen wird. Haben Empfänger von Grundsicherung keinen Anspruch auf Rentenerhöhung? Da wird man künstlich arm gehalten.

    • Anonymous kommentierte am 27. März 2018 at 0:31

      Das habe ich mir auch so gedacht !

    • sam0051@web.de kommentierte am 21. Dezember 2018 at 13:32

      ich empfinde es ebenso als eine grosse ungerechtigkeit

    • DD kommentierte am 20. Juli 2019 at 14:28

      RICHTIG!
      Ich würde jeden, der solche Gesetze macht, für mindestens 1 Jahr in die Grundsicherung nehmen. Jedes Vermögen, Autos, einfach alles einfrieren. Dann sollen die sich mal `ne Wohnung zum “angemessenen” Preis suchen und von dem Geld leben.
      Es ist einfach nur erniedrigend und beschämend!
      Wann wacht unsere Regierung endlich auf?

  21. Anonymous kommentierte am 14. März 2018 at 18:36

    wir haben Ärger mit dem Sozialamt Wuppertal, meine Schwerbehinderte Tochter 44 Jahre
    bekommt Grundsicherung, sie bekommt aber nicht ihre volle Miete angerechnet. Miete 325,– Heizung 100,-dann wird ihr jeden Monat 13,– € abgezogen, aber keiner am Amt sagt mir warum. Ihr werden also an Miete nur 275,– +100,– – 13,– berechnet.
    Nicht mal der Ressortleiter hat mir gesagt warum
    diese komische Berechnung.
    Habe auch schon mehrmals Widerspruch eingelegt, aber es ändert sich nichts.

    • Anonymous kommentierte am 21. August 2018 at 8:40

      Hey ich würde dir raten zu dem VDK zu gehen, den gibt es in jeder grösseren Stadt. Der VDK, war früher ein verein für Kriegsgeschädigte, jedoch jetzt ein Zusammenschluß von mehreren Rechtsanwälten die sich mit den Sozialgesetzen ( Grundsicherung, Rente, HartzIV, etc. ) sehr gut auskennen und mit dir gegen das Amt und dessen Bescheide vorgehen kann. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 72 € , das hört sich viel an im ersten Moment, aber im Gegenzug bekommt man sehr gute Rechtsanwaltische Unterstützung. Man kann sich ja keinen Anwalt leisten (kenne das selber von mir) http://www.vdk.de Lieben Gruss

    • petra ponellis kommentierte am 7. Oktober 2018 at 18:31

      hallo, wenn ihre tochter Grundsicherung bekommt, dann steht ihr auch eine Rechtsberatung zu. weiß nicht wie es in NRW ist, in Niedersachsen bekommt man einen beratungsschein vom gericht, mit dem man jeden Rechtsanwalt aufsuchen kann, den man möchte. der rechnet dann mit dem gericht ab, selbst bezahlt man nur 10 € oder 20 €, wieviel genau weiß ich jetzt nicht, aber es ist minimal. also viel glück !!!
      p.s. ich weiß es ist nervig, aber man darf sich von den Ämtern nicht unterkriegen lassen und denen schon gar nicht alles glauben. zum glück gibt es auch immer objektive sozialberatungen von der kirche, awo, oder ähnlichem.

  22. Anna kommentierte am 4. Februar 2018 at 18:24

    Hallo, ich bekomme die Grundsicherung, mich stört nur das ich meine Kontoauszüge vorlegen muss, könnte man doch abschaffen oder? Toll finde ich, dass das Sparvermögen erhöht wurde habe eine Sterbeversicherung und sollte diese kündigen, brauche ich jetzt nicht

  23. Hella kommentierte am 17. Januar 2018 at 17:43

    Ein kleiner Hinweis:
    Im Text wird das nicht anrechenbare Schonvermögen für Einzelpersonen noch mit 2.600,- € angegeben. Der Betrag wurde aber bereits zum 1. April 2017 auf 5.000,- € angehoben:
    http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2017/vermoegensschonbetrag-wird-erhoeht.html

    • McSteven kommentierte am 6. August 2019 at 10:44

      Ja das scheint hier wirklich das Forum der ewig Gestrigen zu sein. Die falschen Zahlen sind nur das Harmloseste, das hier Übelkeit erzeugt.

      An die Redaktion: Ihr weist darauf hin, dass Ihr politische Hetze nicht veröffentlichen wollt? Tut mir Leid, aber Ihr haltet Euch nicht an eure eigenen Grundsätze. Diese Deutsch-Völkelei hier ist wirklich das Letzte!!!

  24. Anonymous kommentierte am 18. September 2017 at 0:37

    Außerdem darf man überhaupt KEINE dieser Parteien wählen, denn damit erklärt man sich einverstanden mit der derzeitigen Lage in Deutschland.

    Grundsätzlich wird sich ja an den wirklich wichtigen Dingen überhaupt nichts ändern, egal wem oder was man wählt. Außerdem wurde 1990 klam heimlich eine Grundgesetzänderung vorgenommen, was dazu geführt hat (mit Absicht) Deutschland in den Besatzungszustand von 1945 zurück zu versetzten… samt ihrer Grenzen. In Folge dessen haben die Alliierten USA einen Antrag bei der Nato gestellt und die Länderkennziffern Deutschland und die Kennziffer der ehemaligen DDR austragen lassen und unter einer neuen wieder eintragen lassen. Wir sind all unserer Rechte beraubt worden und ein amerikanisches Wirtschaftsunternehmen. Deutschland gibt es eigentlich gar nicht als Land. Und die Flüchtlingsaufnahmen dienen auch nur dem Zweck, das deutsche Volk auszurotten.

    Wir haben jetzt als Deutsche, nur noch die Möglichkeit eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen was bei der Nato vom Volk beantragt werden muss, mit der Begründung des Völkerrechts und der Menschenrechte, die uns komplett genommen wurden 1990 sofort rückgängig zu machen! Und die Staatsgewalt NUR vom deutschen Volk ausgehen darf. Mit anderen Worten, Wir, das Volk sagt was es will und was nicht…

    Wird das jetzt nicht zügig gemacht, sind wir hier bald ein diktatorischer Militärstaat ohne Rechte!!! Übrigens ist die Änderung von 1990 nachzulesen und der Eidspruch zur neuen Kernerfassung vom April 2016 ebenso.

    • Anonymous kommentierte am 30. Oktober 2017 at 13:11

      Was soll hier diese ekelhafte Deutsch-Tümmelei verbrämmt in einer amerikanischen Verschwörungsteorie?
      Ich sage nur:”Pfui”! Sie sollten sich schämen selbst hier, wo es doch um elementare Notlagen/Bedürftigkeiten geht Ihr polemisches “Scheuklappen-Neonazi-Gift” zu verspritzen – noch einmal – pfui, pfui, pfui!

    • Eduard kommentierte am 12. Februar 2020 at 20:22

      HHerr M
      Warum glauben Sie sind die Reichsbürger im Unrecht ? Es heißt nicht das uns die Regirungen die Hucke voll lügen.Ich sehe das etwas anders, Wer soviel unter Strafe stellt wie es unsere bisherigen Regierungen gemacht haben , hat etwas zuverbergen . In jeder Hinsicht wird alles untersagt was zur Aufklärung der Deutschen Geschichte unternommen werden soll. Sämtliche Anträge werden abgelehnt mit fadenscheinigen Ausreden, andere ohne irgendeine Begründung. In Deutschland läuft einiges im Argen und das nicht zu knapp. Ich
      kann Ihnen nur raten wenn sie etwas über Deutschlands Ware Geschichte erfahren wenden Sie sich an Russland. Die haben die Gesamte Deutsche Geschichte in Ihren Archiven lagernd. Vor allem die echte wahre Geschichte Deutschlands. Und da man glaube es kaum, sieht Deutschland garnicht mehr so Bösartig aus wie hier von allen Oberen erzählt wird. Aber glauben Sie mit Ihrer kleinen Sichtweite immer nur unsere Politiker , die haben ja immer recht. Ich glaube Sie würden denen glauben wenn Sie sagen würden die Erde ist eine Scheibe. In diesem Sinne, Rechtschreibfehler sind für die gedacht die sonst nichts gescheites beizutragen haben und Satzzeichen können Sie behalten ist ein Geschenk.

  25. Jessi kommentierte am 17. September 2017 at 23:52

    Hallo,

    aus dem was Du schreibst entnehme ich, das Du vor dem Antrag auf Rente, Anspruch beim Jobcenter hattest oder sogar wie bei mir damals, bei Antragstellung auf Rente Arbeitslosengeld I erhalten hast. Es ist vollkommen egal, denn solange der Antrag auf Rente noch läuft, muss das Alg 1 zahlen bis zum ursprünglichen Bewilligungszeitraum. Ist der Zeitraum auf Alg 1 dann beendet, hast Du einen Anspruch auf Alg 2 beim Jobcenter. Das Jobcenter muss trotz Antrag auf Rente, bis zum Entscheid auf Antrag weiter zahlen, solange deine finanzielle Lage die Zeit bis zum Entscheid nicht selber überbrücken kann. Was meistens ja so ist, da man durch vorangegangenen Krankengeld, Übergangsgeld bei Reha/Kuren sowieso schon nicht mehr in der Lage ist, die laufenden Kosten quasi vor zu finanzieren. Die Begründung dass das Jobcenter zahlen muss ist, das ja noch nicht klar ist ob Rente bewilligt wird und du bis zum Bescheid Anspruch hast. Im Falle das die Rente dann irgendwann bewilligt wird, zahlt die Rentenkasse

    Rückwirkend vom Tag der Antragstellung die Rente. Die prüfen dann, ob irgendeine Stelle wie Jobcenter etc. Ansprüche erhebt, auf Rückzahlungder quasi erhaltenen Vorschüsse und würden es der zustehenden Stelle von deiner Rückzahlung erstatten. Somit erhält du dann nur noch die Differenz von der Rentenkasse. Im Falle das die Rente nicht bewilligt wird, musst du gar nichts zurück zahlen.

    Ähnlich wie: man erhält Alg 1 oder 2 und man ist krank geschrieben……solange man nicht 6 Wochen Krankheit übersteigt, zahlen die Stellen ja auch weiter. Denn solange die Rentenversicherung keine Entscheidung getroffen hat, gilt der letzte erfasste Stand.

    Weiterhin möchte ich Dir raten, falls die Rente bewilligt wird und du von der Grundsicherung aufgestockt werden musst, es auf jeden Fall nachrechnen zu lassen. Es ist keine Sozialleistung sondern Grundsicherung bei Erwerbsfähigkeit und es gelten andere Bedienungen bei der Berechnung. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, das alle Stellen wie: Jobcenter, Grundsicherung, Sozialamt, Wohngeldstelle…..absolut unkompetent sind und selbst KEINE Ahnung haben!!! Abgesehen von der Tatsache, daß man behandelt wird wie der allerletzte “sorry” Penner!!!

    Respektlos, arrogant und überheblich! All jenen wünsche ich, dass sie selber so sehr erkranken, das sie bei ihren “Kollegen” diesen Mist beantragen müssen… Es ist eine absolute Frechheit der Regierung, das man als Deutscher und nach fast 30 Jahren Arbeit und wie ich noch einen weiteren Steuerzahler in die Welt gesetzt hat, 1000x schlechter gestellt ist, als irgendwelche Flüchtlinge oder ewigen Sozial Schmarotzer!!!!!!!

    Ich frage mich, wann das Volk mal aufwacht und sich endlich dagegen erhebt!

    • Jessi kommentierte am 17. September 2017 at 23:59

      Sorry, Tipp Fehler: Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit natürlich 🙂

    • Zermürbt kommentierte am 4. September 2019 at 13:34

      Geht mir genauso.
      Habe 15 Jahre inkl. Ausbildung Vollzeit gearbeitet, dann zwei neue Steuerzahler geboren und groß gezogen, der eine ist Techniker, der andere Diplomjurist und ich bin leider schwerkrank geworden. Habe vor meiner Erkrankung noch 10 jahre im Minijob bei meinem Exmann gearbeitet, er ist selbstständig.
      Mein Exmann hat sich dann sofort,als ich aus der Reha kam scheiden lassen. Da er ja selbständig ist, konnte er sich arm rechnen und musste nach 20 Jahren Ehe keinen Cent für seine schwerkranke Frau zahlen. Lebe seit 11 Jahren von H4. EMR-Rente steht mir nicht zu wegen dieser 36/60 Regelung. War halt nicht beim Hellseher und habe nicht gewusst, dass ich einen Schlaganfall bekomme.
      Ich bin inzwischen voll erwerbsunfähig begutachtet, allerdings vom JC und soll jetzt abgeschoben werden zum Sozialamt. Zwar einerseits eine _Erlösung von den Schikanen des JC, aber ich darf dann angeblich nur noch 5000 € Schonvermögen haben (egal ob man mit 25 oder 60 da rein rutscht!!) inkl. PKW. Bin GdB50 aber ohne Merkzeichen, bin aber kaum fähig mit öffentlichen zum Einkaufen (Nahversorger sind hier alle weg) oder Arzt oder Therapie zu kommen, weil ich da Panikattacken bekomme, Aber das interessiert ja leider niemanden.
      Nun ist mein letztes Kind ausgezogen und ich soll eine Wohnung finden für 397€ bruttokalt, die gibts hier in der Stadt so gut wie nicht. Völlig aus der Luft gegriffene Zahlen errechnet worden von den Ämtern.
      Bin sehr verzweifelt, am Besten man sollte eingeschläftert werden, wenn man schwer krank wird.
      Dieser ewige Kampf hat mich so zermürbt.
      Eine Schande wie dieses land mit seinen Bürgern umgeht. Als hätte man so gar nichts geleistet.
      Mit 65,8 Jahren soll ich mal eine Armutrente von ca. 600€ bekommen und dabei habe ich nicht mal schlecht verdient. War mal Sekretärin.

  26. Anonymous kommentierte am 1. September 2017 at 7:53

    ich habe mich beim Sozialamt gemeldet und wollte einen Kredit zur Überbrückung bis mein Grundsicherung Antrag durch ist. Man sagte mir, dass das Job Center einen Monat noch zahlen müsse. Also habe ich einen Weiter Bewilligung Antrag gestellt. An der Info sagte man mir, dass weiter gezahlt werden würde. Es war aber kein Geld auf dem Konto. Einen Ablehnung Bescheid habe ich bis heute nicht. Das Sozial Amt sagt sie seien bis zur Renten Auszahlung nicht für mich zu ständig. Das Job Center hat sich bisher nicht gerührt. Von wegen der Staat lässt keinen im Stich!

  27. Anonymous kommentierte am 25. August 2017 at 4:29

    die grundsicherung ist genau um die hälfte zu wenig zum leben, nur das nackte überleben ist drin, warum sammeln sonst so viele menschen pfandflaschen und betteln um über den monat zu kommen, es ist zu wenig und macht krank immer jeden cent 3 mal umdrehen zu müssen, der satz ist unrealistisch ausgerechnet, die preise von heutzutage da bleibt nichts mehr zum sparen oder für ein haustier, es ist grausam monat für monat immer nur zu arm um am leben teilnehmen zu können, die sollten sich was schämen unsere politiker verprassen milliarden sinnlos und lassen die leute von almosen leben, schrecklich und unmenschlich isses

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