Haushaltshilfe für Senioren – Entlastung in den eigenen vier Wänden

HaushaltshilfeViele Senioren wünschen sich, solange wie möglich im eigenen Zuhause wohnen bleiben zu können. Wenn die körperlichen Fähigkeiten nachlassen, muss das nicht automatisch einen Umzug in ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen nach sich ziehen. Mobile Pflegekräfte und Haushaltshilfen unterstützen Sie bei den täglich anfallenden Arbeiten.

Ein schleichender Prozess

Es ist ein großer Lebenseinschnitt, wenn man merkt, dass nicht mehr alles so leicht geht wie früher. Und sich und anderen einzugestehen, dass man Hilfe benötigt, fällt den meisten sehr schwer. Viele sehen sich noch in der Lage, sich um sich selbst zu kümmern, zu kochen und leichte Arbeiten im Haushalt zu erledigen. Doch wenn es um schwere Arbeiten geht oder beispielsweise darum auf eine Leiter zu steigen, haben viele Probleme. Auch die Augen werden immer schlechter und man sieht Schmutz und Flecken nicht richtig. Selbstüberschätzung und falscher Stolz führen oft zu gefährlichen Unfällen und schlimmen Verletzungen. Doch all das kann verhindert werden.

Angehörige und sich selbst entlasten


Die Angehörigen helfen meist gern aus. Sie bringen Einkäufe mit, waschen die Wäsche, kochen, waschen Gardinen, beziehen die Betten, wechseln Glühlampen aus und was sonst noch so im Haushalt anfällt. Doch auch die Liebsten haben Grenzen und sind oft selbst beruflich und privat eingespannt. Deshalb sollte man nicht nur sich selbst, sondern auch die Angehörigen entlasten.

Pflegedienste werden oft nur mit der Körperpflege assoziiert, dabei bieten diese noch viel mehr Leistungen an. Man kann sich das Mittagessen bis an die Haustür liefern oder eben die Wohnung putzen lassen. Und wer das nicht möchte, kann selbstverständlich eine Haushaltshilfe anstellen. Dabei gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten:

  • Lassen Sie die Haushaltshilfe niemals schwarz arbeiten. Das ist illegal und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
  • Sie können Ihre Hilfskraft über die Minijob-Zentrale anmelden oder natürlich auch einen offiziellen Vertrag mit dieser abschließen. Vorteil der Minijob-Zentrale: Ihre Angestellte darf bis zu 450 Euro im Monat verdienen und ist über die Zentrale automatisch rentenversichert.
  • Auch im Internet gibt es Plattformen, die sich der Vermittlung von Reinigungskräften und Haushaltshilfen angenommen haben.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Haushaltshilfe ausreichend versichert ist. Dazu zählt sowohl eine Krankenversicherung im Falle eines Arbeitsunfalls, sowie eine Haftpflichtversicherung, falls einmal etwas zu Bruch gehen sollte.
  • Wenn Sie eine Reinigungshilfe schwarz beschäftigen, haben Sie keinen Ersatz im Krankheitsfall oder während des Urlaubs Ihrer Putzhilfe. Pflegedienste und Vermittlungsagenturen sorgen stets dafür, dass sich jemand um Sie und Ihren Haushalt kümmert.
  • Das Gleiche gilt auch für die Reklamation: sollte einmal nicht ordentlich geputzt worden sein, können Sie sich nirgends beschweren. Auch deshalb lohnt es sich, eine Vermittlung in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie sich für eine Haushaltshilfe entschieden und eine passende gefunden haben, bleibt noch die Frage, wie es mit der Finanzierung aussieht. Nur weil man eine kleine Rente hat, heißt das nicht automatisch, dass man sich keine Hilfe im Haushalt leisten kann.

Die Finanzierung der Haushaltshilfe


Wenn Sie eine Pflegestufe haben, kann die Reinigungshilfe davon bezahlt werden. Steht Ihnen noch keine Pflegestufe zu, da der Umfang der benötigten Hilfe die Voraussetzungen der Pflegestufe 1 nicht erfüllt, so können Sie dennoch die Pflegestufe 0 beantragen. Sie wurde eigens dafür eingeführt. Über die Bewilligung der Pflegestufe entscheidet in jedem Fall der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK. Dort man wird jemanden zur Begutachtung vorbeischicken, der sich kurz mit Ihnen unterhält und so eine Einschätzung über den Umfang der von Ihnen benötigten Hilfe abgeben kann. Bei weiterführenden Fragen dazu können Sie sich also jederzeit an Ihre Krankenkasse wenden.

Mit Erhalt der Pflegestufe 0 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen im Wert von 225 Euro, wenn diese von einem professionellen Pflegedienst ausgeführt werden. Wenn Sie sich für eine private Haushaltshilfe entscheiden (das kann auch ein Angehöriger sein), stehen Ihnen immerhin 105 Euro zu. Auch das spricht wieder für einen Pflegedienst.

Vorrübergehende Hilfestellungen

Auch wenn Sie nur übergangsweise Hilfe benötigen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Krankheit, können Sie finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe beantragen. Je nach Zuständigkeit müssen Sie sich dafür an die Deutsche Rentenversicherung oder Ihre Krankenkasse wenden.

Übernimmt AOK Haushaltshilfe? Wie steht es um andere Kassen?

Die größte deutsche Krankenkasse AOK übernimmt den Großeil der Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter 14 Jahren mit im Haushalt lebt und Sie die Hausarbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht leisten können. Bis zu vier Wochen übernimmt die AOK jedoch auch, wenn die Weiterführung des Haushalts aufgrund schwerer Krankheit, erstlinig in Verbindung mit einem Krankenhausaufenthalt, nicht möglich ist. Der Versicherte muss allerdings eine Zuzahlung leisten und es muss ein ärztliches Attest vorliegen. Mehr Informationen erhalten Sie bei den örtlichen AOK-Geschäftsstellen.

Doch auch andere Kassen zählen die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe zu ihrem Leistungsspektrum. Das gesetzliche Minimum umfasst eine Kostenübernahme, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist UND ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt bzw. ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt (bei letztgenanntem gibt es keine Altersbegrenzung). Viele Kassen bieten freiwillig weitergehende Leistungen an. Eine Zuzahlung ist in der Regel normal, sie entfällt allerdings, wenn die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung in Anspruch genommen wird.

Zur Haushaltsführung – also zu den Dingen, die eine krankenkassenfinanzierte Haushaltshilfe übernehmen kann – gehören per Definition Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege. Krankenkassen zahlen teilweise auch den Verdienstausfall, wenn der berufstätige Partner den Haushalt führt und dafür Urlaub beantragen muss. Grundsätzlich werden bei der Haushaltsführung durch nahe Verwandte jedoch keine Kosten erstattet.


In jedem Fall sollten die Leistungen bei den Krankenkassen immer vor dem Antritt einer Kur, Rehabilitation oder des Krankenhausaufenthaltes beantragt werden. Die nötigen Formulare erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse und sie können auch im Internet heruntergeladen werden. Als Privatperson können Sie außerdem sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen jährlich bei Ihrer Steuererklärung angeben und so bis zu 20% der Kosten erstattet bekommen. Das gilt allerdings für eine Höchstgrenze von 20.000 Euro, was für eine Haushaltshilfe aber vollkommen ausreichend sein dürfte. Bestehen Sie also immer auf eine Rechnung!

Die erste Reinigung

Finanziell und personell ist alles geklärt und Ihre neue Haushaltshilfe kommt das erste Mal in Ihre Wohnung. Was sollte nun beachtet werden?

ReinigungsmittelZuerst einmal sollten Sie sich nicht schämen oder gar ängstigen, eine fremde Person in Ihr Zuhause zu lassen. Das ist die Aufgabe der Haushaltshilfe und Sie ist dazu verpflichtet Diskretion zu bewahren. Er oder sie sollten natürlich höflich und freundlich sein und Ihre Wünsche und Bedenken ernst nehmen. Die Anstellung einer Haushaltshilfe basiert immer auf Vertrauen, weshalb die Chemie zwischen beiden Parteien stimmen sollte. Fühlen Sie sich also sehr unwohl mit Ihrer Reinigungshilfe, dürfen Sie dies natürlich ansprechen und eine neue anfordern. Allerdings sollte Fairness gelten und die eigenen Ansprüche überprüft werden.


Zuvor sollte außerdem geklärt werden, ob Sie die benötigten Reinigungsmittel und Putzutensilien zur Verfügung stellen, oder ob die Haushaltshilfe alles Notwendige mitbringt. Besonders während der ersten Reinigung empfiehlt es sich, die gesamte Zeit über anwesend zu sein und der Putzhilfe für eventuelle Fragen zur Verfügung zu stehen. Nur so können Sie sich optimal auf die Bedürfnisse des anderen einstellen. Das beginnt schon damit, dass Sie gemeinsam einen ersten Rundgang durch die Wohnung machen, um so zu klären, worauf Sie besonders Wert legen und ob bestimmte Bereiche der Wohnung tabu sind oder wertvolle Gegenstände nicht angefasst werden sollen. Auch wo die Reinigungsmittel zu finden sind, sollte gezeigt werden.

Abschlussgespräch über die Dienstleistung

Im Anschluss an die Reinigung sollten ein erneuter kurzer Rundgang und ein Abschlussgespräch stattfinden. Mängel können so beseitigt werden. Wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit erledigt wurde und Sie sich entschließen die Haushaltshilfe erneut zu beauftragen, eventuell sogar regelmäßig, kann es hilfreich sein, dieser einen Schlüssel zu geben oder einen Kontakt zu benennen, bei dem Sie den Schlüssel hinterlegen. Das kann ein Nachbar oder auch ein Angehöriger sein. Der Vorteil daran ist, dass Sie dann nicht die ganze Zeit Zuhause bleiben müssen. Nutzen Sie die gewonnene Zeit für angenehmere Dinge und auch wenn Sie einmal einen Arzttermin haben, muss die Reinigung nicht ausfallen.


Sie sehen, es ist nicht unmögliche Hilfe im Haushalt zu bekommen und auch nichts dabei. Laut neuesten Studien haben rund 1,7 Millionen alleinstehende Senioren eine Haushaltshilfe. Gönnen auch Sie sich mehr Ruhe und Erholung und entlasten Sie Ihre Angehörigen. Denn die kostbare Zeit, die uns allen bleibt, sollten wir nicht ausschließlich mit Putzen, Wischen und Waschen verbringen.

Tipp: Auch Portale wie unser Kooperationspartner Pflege.de helfen bei der Suche einer stundenweisen Betreuung, die teilweise auch von der Krankenkasse übernommen wird.

Recherchequellen:

Zuletzt aktualisiert: 28.10.2014

Bildquelle: Auremar – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Beer Thomas kommentierte am 23. Oktober 2022 at 5:51

    Ein Tipp für Behinderte:

    Wenn man eine Haushaltshilfe etc. braucht und die aus dem Pflegeld der Pflegekasse bezahlt wird, ist das keine Schwarzarbeit, muß nicht als Minijob gemeldet werden.

  2. Süß Sieglinde kommentierte am 18. November 2020 at 8:41

    HALLO!
    Mein Name ist Sieglinde Süß bin Beruflich Raumpflegerin und möchte gerne noch einen geringfügigen Job machen . Ich bin Ehrlich Verantwortungsbewusst und Kontakt freudig .

  3. Froneberg Monika kommentierte am 11. Juli 2017 at 11:26

    Holla holla bin 60 und habe ZEIT für Sie.

    Zu letzt beschäftigt bei einem Ehepaar privat, wo sie fast blind war und er erheblich hörgeschädigt. Leider sind beide verstorben und so suche ich eine neue Aufgabe.

    Einkaufen, kochen, waschen, kl.Pflege, Behörden gäge, Arzt Termine so wie Haushalt ist für mich ok.

    Erwarte : Morgens früh gerne, 16 Std. Woche, Mindestens 610. Euro netto

  4. Viola kommentierte am 5. April 2017 at 12:38

    Hallo
    Men Name ist Viola Flindt ich bin 59 jahre alt und bekomme rente.Ich möchte gerne für ältere Menschen im Haushalt helfen.Ich bin sehr genau in der Sauberkeit kann sehr gut kochen und backen bin auch sehr gesellig und einfühlsam.Habe einen Führerschein und Auto.
    Ich würde mich freuen wenn ich in Meiningen einer lieben Fam.oder auch alleinstehenden Dame oder Herren behilflich sein dürfte.
    Ich darf zu meiner Rente 450 € dazuverdienen.
    Vielen Dank und liebe Grüße Viola Flindt

  5. Müller kommentierte am 3. Januar 2017 at 17:30

    Guten Tag,mein Name ist W.Müller.Ich komme aus der Kinderpflege und bin 63Jahre alt.Zu meiner Rente möchte ich gern etwas dazu verdienen.Wo genau kann ich mich in Augsburg erkundigen,wo ich als Seniorenhilfe mich bewerben kann.Mit freundlichen grüßen Waldtraut Müller.

  6. corina kommentierte am 12. September 2016 at 11:26

    guten tag ,ich bin corina , altenpflegerin 24 stunden.ich möchte für haushalthilfearbeit oder seniorenbetreuung in aachen interessieren

  7. Strazdaite kommentierte am 20. Juni 2016 at 22:08

    Guten Abend bin Frau Strazdaite möchte gerne fragen wir kann man sich selbständig machen für Senioren Haushaltshilfe?Mit Freundliche grüße

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