Die meisten Menschen werden früher oder später in ihrem Verwandtenkreis mit pflegebedürftigen Menschen konfrontiert. Dabei kann es sich um die eigenen Eltern oder um die Großeltern handeln. Auch junge Menschen können durch Krankheit oder einem Unfall pflegebedürftig werden. Besteht ein gutes Verhältnis innerhalb der Verwandtschaft, wird meist eine Pflege im häuslichen Umfeld angestrebt. Wie unterstützt der Staat diese anerkannte Tätigkeit?
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Wer Pflegegeld bekommt, hängt meist von dem Zustand der bedürftigen Person ab. Ist eine Person im Alltag stark eingeschränkt aufgrund von Alter oder Krankheit und wird daheim von einem Verwandten gepflegt, dann hat dieser Verwandte einen Anspruch auf Pflegegeld. Natürlich muss dieses erst durch Behörden geprüft werden, doch in den meisten Fällen wird die häusliche Pflege anerkannt und dementsprechend vergütet. So bleibt die pflegebedürftige Person in ihrem Umfeld und wird von einer nahestehenden Person gepflegt.
Höhe des Pflegegeldes = Schwere der Bedürftigkeit
Die Höhe des Pflegegelds hängt von der jeweiligen Pflegestufe der Person ab. Es gibt dabei Pflegestufen mit den Faktoren 0 – 3. Pflegestufe 0 wird meist bei akuten Fällen und bei Demenz sofort bewilligt, damit eine finanzielle Hilfe schnell gegeben ist. Pflegestufe 1 – 3 hängt von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab. Die Entscheidung über die endgültige Pflegestufe wird nach einer Begutachtung der pflegebedürftigen Person durch Ärzte und Sachverständige gefällt.
Pflegeleistungen 2013
Pflegestufe | Anspruch |
---|---|
Stufe 0 | 120 EUR |
Stufe 1 | 235 EUR |
Stufe 1 (mit Demenz) | 305 EUR |
Stufe 2 | 440 EUR |
Stufe 2 (mit Demenz) | 525 EUR |
Stufe 3 | 700 EUR |
Den Pflegebedürftigen im gewohnten Umfeld pflegen
Die meisten pflegebedürftigen Menschen wollen nicht aus ihrem Umfeld gerissen werden und weiterhin ein – soweit es geht – normales Leben führen. Ist ein Verwandter oder nahestehender Mensch dazu bereit, die Pflege zu übernehmen, wird er dafür vom Staat entlohnt, da eine umfassende Pflege teilweise sehr schwere Arbeit ist. Die Pflegeleistungen sind daher in Stufen gestaffelt. Je nach Härte der Pflegebedürftigkeit zahlt der Staat zwischen 120 Euro (Pflegestufe 0) bis zu 700 Euro für Pflegestufe 3.
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