Mütterrente 2 – zusätzlicher Rentenpunkt für vor 1992 geborene Kinder

MütterrenteAls “Mütterrente” wird eine Rentenanpassung zugunsten von Müttern und Vätern bezeichnet, die am 1. Juli 2014 in Kraft trat. Sie gilt allerdings nur für alle Kinder, die vor 1992 geboren wurden und äußert sich in einem weiteren Rentenpunkt je Kind. Konkret handelt es sich um eine Rentenerhöhung um ca. 30 EUR im Monat. Als “Mutterrente 2” wird unterdessen die Ausweitung auf 3 Rentenpunkte diskutiert.

Der Begriff Mütterrente steht für ein Jahr Erziehungszeit, welches zusätzlich auf die Rente angerechnet wird. Der Anspruch gilt für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind. Aus derzeit einem Rentenpunkt werden zwei Rentenpunkte. Was man dabei berücksichtigen muss: Mütter von Kindern, die nach 1992 geboren sind, werden bereits mit drei Rentenpunkten belohnt (da so die Geburtenraten angekurbelt werden sollten). Es handelt sich bei der Mütternrente also eher um eine Angleichung.

Um die Mütterrente erhalten zu können, müssen die Erziehungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden. Zusätzlich durfte die Kindererziehung nur in Deutschland erfolgen. Ein Anspruch auf Mütterrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Antragssteller muss beispielsweise gesetzlich rentenversichert sein.

Wer zahlt die Mütterrente und wie wird sie finanziert?

Müterrente ab 1992Die Finanzierung der Mütterrente soll aus dem Geld der Rentenkasse der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen. Dabei tragen die gesetzlich Rentenversicherten bereits jetzt zur Finanzierung der Mütterrente bei. Die Rentenkasse verzeichnet aufgrund der zuletzt guten wirtschaftlichen Situation in Deutschland derzeit Überschüsse. So konnte eine Reserve von 31 Milliarden Euro aufgebaut werden. Hochrechnungen zufolge sollen diese aber schon 2017 aufgebraucht sein, sodass entweder die Rentenbeitragszahler oder alle Steuerzahler die weiteren Kosten tragen müssten.

Wie hoch ist die Mütterrente?

Die Mütterrente ist keine neue Rentenart, sondern eine Angleichung. Mit ihr sollen Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder besser angerechnet werden. Eltern erhalten zwei anstatt bisher ein Jahr Kindererziehungszeit für jedes Kind in Form eines Rentenpunktes angerechnet, wenn dieses vor 1992 geboren ist. Konkret erhalten diejenigen Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, ab Juli 2014 pro Kind und Jahr etwas über 300 Euro mehr Rente pro Jahr.

Mehr zur genauen Berechnung der Rente und ihrer derzeitigen Höhe erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Rentenpunkten.

Wer hat die Mütterrente eingeführt?

1992 wurde die seinerzeit fragwürdige Regelung der rentenbezogenen Besserstellung von Kindern, die nach 1992 geboren würden, von der CDU eingeführt. Der für Rente zuständige parlamentarische Staatssekretär im Arbeitsministerium war Horst Seehofer. Heute ist Seehofer der härteste Kritiker der angeblich ungerechten Rentenregelung. Die neue Mütterrente – also die Anpassung – wurde zum 1. Juli 2014 eingeführt.

Gibt es Abzüge bei der Mütterrente?

Von einem prozentualen Rentenabschlag ist auch die Mütterrente betroffen. Dieser muss vom Wert der neuen Rentenpunkte abgezogen werden. Jeder Entgeltpunkt ist echtes Geld wert, denn die Höhe der gezahlten Rente errechnet sich in erster Linie aus der Summe der Punkte. Von der Mütterrente werden 9,5 Millionen Mütter und Väter profitieren.

Was ist der Unterschied zwischen Erziehungsgeld und Mütterrente?

Wer anstelle von Kindererziehungsleistung sogenannte Kindererziehungszeiten bekommt, erhält ebenfalls die Mütterrente. Die Kindererziehungsleistungen werden dann verdoppelt.

Was muss man tun, um die Mütterrente zu bekommen?

Mütterrente nach 1992Zunächst ist es von Bedeutung, ob die betroffenen Frauen schon eine Rente beziehen oder erst noch beantragen müssen. Diejenigen, die bis einschließlich 30. Juni 2014 eine solche erhalten, profitieren von einer pauschalen Regelung. Bei der Deutschen Rentenversicherung liegen schon entsprechende Informationen über Kindererziehungszeiten vor. Je Kind, welches vor 1992 geboren wurde, kommt dann ein Entgeltpunkt dazu. Eine Einzelfallprüfung ist daher nicht erforderlich.

Für diejenigen, die noch keine Rente beziehen, gibt es keine pauschale Regelung. Wer seiner Rentenversicherung schon Informationen über Kinder gegeben hat, muss von sich aus nicht extra einen Antrag stellen.

Die Rentenversicherung prüft von sich aus, ob das 2. Lebensjahr des Kindes als Beitragsjahr gilt. Wer dagegen noch keinen Antrag auf Anerkennung von
Kindererziehungszeiten
gestellt hat, sollte tätig werden. Sie können dies spätestens beim Rentenantragsverfahren erledigen und Ihre Erziehungszeiten dort geltend machen. Ab dem 43. Lebensjahr werden von der Rentenversicherung Antragsformulare für die Kindererziehungszeiten automatisch beigefügt.

Bildquelle: fotomek, dessauer & blende11.photo – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 21. Juli 2020 at 16:49

    wir älteren Mütter warten schon lange auf unseren 0,5 Punkt für unsere vor 1992 geborenen Kinder. Wartet man nun schon darauf, damit wir alle vorher weg sterben ?

    Gerechtigkeit hat es noch nie gegeben. Nun hat man plötzlich Milliarden. Was man ja auch zum Teil verstehen kann. Aber unsere Leistung war ja auch nicht gering. Wir hatten nicht die Möglichkeit mehr zu arbeiten. Ich wollte ja Kinder und vor allen Dingen Zeit mit Ihnen verbringen und ihnen Liebe mit geben. Aber alles geht nun mal nicht. Aber warum werden nur die JUNGEN LEUTE BELOHNT:

    FÜR MICH WAR IMMER GLEICHHEIT FÜR ALLE WICHTIG.

  2. Monika Hage kommentierte am 16. August 2018 at 13:02

    Ich habe zwei Kinder vor 1992 geboren und bekomme jetzt keinen dritten Rentenpunkt. Meine Kinder zahlen in die Rentenversicherung ein und haben beide sogar noch Zivildienst geleistet. Auch ich habe Kinder erzogen privat und beruflich, bin ehrenamtlich tätig. Sind unsere super wichtigen Politikerfrauen denn auch auf die Mütterrente angewiesen? Über die Diäten würde sich jede Mutter freuen. Unsere Beamten benötigen keine Mütterrente, denn sie zahlen nichts in die RV ein. Die finanzieren wir jetzt auch noch mit der Mütterrente II. Ich hoffe das viele benachteiligten Mütter sich jetzt rechtlich wehren und das es vielleicht doch in den ,ach so gerechten Parteien unseres Landes, wenigstens Eine/er tätig ist, der den Willen hat dieses Gesetz in Frage zu stellen, um es zu kippen.

    • Seidel, Romy kommentierte am 30. August 2018 at 9:21

      Hoffe sehr, das wir Mütter oder Väter, die vor 1992 nur zwei Kinder haben, auch den dritten Punkt erhalten. Wir müssen gleichgestellt bleiben.

  3. Brunhilde Wille kommentierte am 25. Juli 2018 at 13:29

    Ich bekomme die Mütterrente gar nicht , da ich meinen Sohn mit 1,5 Jahren an Kindesstatt
    annahm. Es zähle nur das 1.Jahr, als ob der Annahme nicht viele Monate des Kennenlernens voraus gegangen wären, schließlich war es kein Autokauf !
    Wenn man Zahlung verhindern kann, tut man es, egal wie schäbig das ist – eben keine Gleichbehandlung !

  4. Mathilde 82 Jahre kommentierte am 9. März 2018 at 8:18

    Für alles ist Geld da, nur Mütter, die den Wohlstand mit aufgebaut haben, werden benachteiligt und dann wird sich über Altersarmut gewundert. – Möchte nur wissen, wie die Politiker dies mit “Sozialer Gerechtigkeit” , wie von SPD Oberen jeden Tag propagiert wurde, vereinbaren wollen. Werden wir nur diplomatisch angelogen ??

  5. Annemarie 82 Jahre kommentierte am 16. Februar 2018 at 13:32

    Ich werde mich an den Sozialverband
    VdK Linienstr. 131 10115 Berlin wenden.
    Habe gelesen, dass die sich für uns einsetzen wollen. Und wenn möglichst Viele Beschwerde einlegen, zeigt das vielleicht Wirkung.

  6. Annemarie 83 Jahre kommentierte am 16. Februar 2018 at 13:08

    Mit dem 3. Rentenpunkt soll der Altersarmut entgegengewirkt werden.
    Doch die Bedürftigkeit von und alten Müttern und Witwen wird nicht geprüft, es werden die Kinder gezählt!!!

  7. Anonymous kommentierte am 11. Februar 2018 at 9:11

    Ich kann es nicht mehr hören, was der 3. Rentenpunkt für alte Mütter bzw. alte Witwen kosten soll. Sagt jemals einer, was uns die Flüchtlinge kosten, was die Erhöhung der Diäten der Abgeordneten kostet?
    Die Herren in Brüssel erhalten monatlich 24.000,– €. Das erhalte ich als 80 jährige Rentnerin in 7 Jahren. (s i e b e n
    J a h r e !!) Meine Rentenerhöhung in 2013
    betrug im Monat sage schreibe 58 Cent. In 2014 waren es immerhin 2,60 €.
    Ich bin auch der Meinung, dass die Mütterrente aus Steuermitteln gezahlt werden soll. Es waren seinerzeit Wahlversprechen. Niemand hat etwas gefordert. Aber wenn die Politiker den Müttern für die Kinder etwas zahlen wollen, dann bitte allen Müttern
    gleich. Die Rentenkassen sollten mit der Mütterrente nicht belastet werden. Was in der Kasse ist, sollte allen B e i t r a g s
    Z a h l e r n zu Gute kommen. Man kann nur aus dem Topf etwas heraus holen, in den man auch etwas gelegt hat. Für die Geburt der Kinder wurde nichts in den Topf getan. Es waren Wahlversprechen. Kindergeld, Baukindergeld, Erziehungsgeld, Betreuungsgeld, all das wird doch auch durch Steuern finanziert. Warum nicht auch die Mütterrente. Es wird so viel Geld verbraten, warum soll es den Müttern nicht zu Gute kommen. Aber Lurche und Echsen sind mehr Wert als alte Rentnerinnen.

  8. Anonymous kommentierte am 10. Februar 2018 at 16:48

    Ich verstehe den Slogan der Politiker nicht:
    Soziale Gerechtigkeit.
    Was ist daran gerecht, dass manche Mütter 3 Punkte erhalten, ältere Mütter bis 2014 nur 2 und jetzt alte Mütter mit nur zwei Kindern wieder leer ausgehen.
    Die 3 Punkte für junge Mütter war damals ein Wahlversprechen. Wenn nicht genug Geld da ist, wie es heißt, hätte man damals nicht so großzügig sein sollen. So etwas ist doch im voraus zu kalkulieren, wie es sich ausweitet. Dann hätte man schon damals a a l l e n Müttern 2 Punkte geben sollen.
    Oder allen nur einen wenn das Geld knapp ist.
    Ich kann das Wort Kinderarmut nicht mehr hören. Wir waren als Kinder arm. Wir hatten 6 Jahre Krieg und anschließend noch ein paar harte Hungerjahre. Im Hungerwinter 1047 sind unzählige Kinder in Deutschland verhungert. Wenn eine Mutter mit über 200 € Kindergeld ihr Kind nicht satt bekommt, dann wirtschaftet sie nicht richtig. Wir mussten unsere Kinder (Arbeiterkinder) o h n e einen Pfennig Unterstützung vom Staat großziehen, ausschließlich vom hart verdienten Lohn des Vaters. Unsere Kinder haben den Staat nichts gekostet. Sie sind die Steuerzahler von heute. Die Steuern, die der Staat ihnen abverlangt werden mit vollen Händen ausgegeben. Doch für einen weiteren Rentenpunkt für ihre Mütter ist kein Geld da.

    • Reinhold Kremer kommentierte am 14. Juli 2018 at 14:20

      Genau so ist es,langsam machen wir uns in ganz Europa lächerlich!Wir holen sogar den ****** von *************** zurück der wer weis wieviel Menschen ermordet hat und das kostet uns ein Vermögen,aber für die Frauen die nur ein oder zwei Kinder vor 1992 geboren haben ist kein Geld da. Aber wir sind es ja selber Schuld wir haben die ja wohl gewählt!!!

  9. Anonymous kommentierte am 10. Februar 2018 at 16:03

    Ich finde es unendlich traurig, dass ein reiches Land wie Deutschland seine alten Mütter nicht wertschätzt. Bei den Flüchtlingen sagte Frau Merkel: Wir schaffen das.– Bei dem 3. Rentenpunkt für Mütter heißt es: ” Dafür ist kein Geld da.”
    Auch wir haben als Kind 6 Jahre Krieg und anschließend knapp 3 Hungerjahre mitgemacht.
    Wir sind die Töchter der Trümmerfrauen. Wir haben keinen seelischen Beistand erhalten als unser Haus von Bomben zerstört und der Großvater ums Leben gekommen ist, als der Vater in Stalingrad vermisst wurde und die Nachricht kam, dass der 18 Jährige Bruder, der gerademal 6 Wochen zuvor eingezogen worden war, sein Leben fürs Vaterland gegeben hat. Wir mussten alles mit uns alleine ausmachen, verdrängen und versuchen zu vergessen. Schon damals waren wir Menschen 2. Klasse. Dann kam die Währungsreform. Wir hatten gerade die Schule beendet und gingen zur Arbeit. 6 Tage Woche, 48 Stunden, für 35 Pfennig die Stunde. Doch wir klagten nicht. Wir arbeiteten bis an unsere Grenzen, oft mit hungrigem Magen. Wir gehören zu den Pionieren. Wir waren die Ersten, die in die Kranken- und Rentenkassen harte D Mark einzahlten. Schon damals waren wir Frauen diskreminiert. Auf unserer Steuerkarte war ein großes F. F für Frau.
    Weniger Geld, weniger Urlaub. Und wenn nach der Verheiratung der Ehemann nicht einverstanden war, dass seine Frau arbeitete, durfte der Chef die Frau nicht beschäftigen. Das war unsere Zeit. Und als dann die Kinder geboren wurden, war man gezwungen, zu Hause zu bleiben. Auf unserem kleinen Dorf gab es bei den Nonnen eine Kindergartengruppe, die war überfüllt. Lange Wartezeiten. Meist waren die Kinder 5 Jahre alt, bis man überhaupt einen teuer bezahlten Platz bekam. Es gab auch keine Möglichkeit auf dem Land Arbeit zu finden. Wie hätte man in die Stadt kommen sollen ohne Auto. Das Einzige, was wir besaßen war ein Fahrrad. Damit fuhr mein Mann täglich 14 km zu seiner Arbeitsstelle. Busverbindungen gab es in unserem Ort noch nicht. Wie also sollte man zur Arbeit kommen? Das war unsere Zeit. Nicht nur meine. Wir konnten kein Rentenkonto aufbauen. Der Staat hat uns nicht unterstützt. Wir bekamen auch kein Kindergeld. Beamte ja. Arbeiterkinder bekamen erst ab 1975 Kindergeld. Da war unser Sohn gerade 18 geworden. Wieder nichts. Wir haben unsere Kinder o h n e jegliche Unterstützung groß gezogen. Sie haben den Staat keinen roten Pfennig gekostet. Rechnen Sie sich mal aus, was ein Kind bis zu seinem Eintritt in die Arbeitswelt kostet. Elterngeld, Erziehungsgeld, K i n d e r g e l d, freier
    Kitaplatz und die Mutter bekommt 3 Rentenpunkte. Ich habe leider kein Abitur und habe nicht studiert und vielleicht wird mir deshalb nicht klar, was die Politiker vor der Wahl immer wieder damit gemeint haben mit der
    s o z i a l e n G e r e c h t i g k e i t

    • Lisamarie kommentierte am 1. Februar 2020 at 11:29

      Da haben Sie halt im falschen Teil Deutschlands gelebt. In der DDR durften alle Frauen arbeiten-ohne Erlaubnis des Ehemannes. Und Kindergartenplätze gab es genug un sogar kostenlos.Kann man halt auch mal was Positives aus Ostdeutschland berichten.

  10. Inge kommentierte am 5. Februar 2018 at 17:04

    Ja, dieser Beschluss ist völlig unverständlich. Ich habe “nur” zwei Kinder großgezogen.

    Da mein Mann plötzlich verstarb als die Kinder gerade 3 und 4 Jahre alt waren, mußte ich allein für unseren Lebensunterhalt sorgen, ohne KITA (konnte ich mir nicht leisten), oder sonstiger finanzieller Unterstützung Elternzeit etc.

    Ich hatte sehr viel Glück, konnte zunächst aufgrund guter Fremdsprachenkenntnisse selbständig arbeiten und, als sie größer waren im Angestelltenverhältnis bis zum Renteneintritt mit 65 Jahren.

    Diese Regelung, sollte es so kommen, ist mir völlig unverständlich! Fair wäre gewesen: GAR KEINE ERHÖHUNG (wie begründet: mangels Finanzen) oder den weiteren Rentenpunkt für alle Betreffenden! Die Mütter, die es betrifft, gehen ja mittlerweile auf die 80 Jahre zu oder haben bereits das Alter erreicht.

    Hier spielt man seitens der Regierung ganz offensichtlich “auf Zeit”, dann erledigt sich das Thema auf natürlichem Wege!

    Diese Lösung verschlägt einem schlichtweg die Sprache, und sollte es irgendwo/wann eine Sammelklage o.ä. dagegen geben, wäre ich dabei.

    • Anonymous kommentierte am 22. Oktober 2018 at 6:32

      Sie sprechen mir aus dem Herzen.Unsere Eltern haben uns versorgt ohne Zuschüsse und dasselbe haben wir bei unseren Kinder gemacht.Mein Gehalt lag trotz Fachschulabschluß unter 300 Mark.Von meinem Gehalt konnten wir nichts beiseite legen und hatten auch keine Betriebsrente.Für Angehörige des Gesundheitswesens wurde der halbe Zusatzpunkt 1997 gestrichen.Altenheim für mich nicht machbar,leider

  11. Anonymous kommentierte am 4. Februar 2018 at 17:23

    Ich habe gerade gelesen, dass die Mütterrente nur für drei geborene Kinder vor 1992 angeglichen werden soll.
    Bin sprachlos….
    Ich habe “nur” zwei Kinder geboren und großgezogen.
    Meine Bekannte ist mit einem ehemaligen IBM Angestellten verheiratet, mit heute guter Rente. Sie hat drei Kinder. Sie würde die Erhöhung garnicht brauchen.
    Wenn das wirklich so kommt, war das meine letzte Bundestagswahl an der ich mich beteilige….

    • Marlene 82 Jahre kommentierte am 16. Februar 2018 at 8:29

      Auch ich habe zwei Kinder und eine sehr kleine Rente. Gehe also leer aus. Eine Bekannte war mit einem Akademiker verheiratet und kann sehr gut von ihrer Rente leben. Wegen ihrer drei Kinder bekommt sie nun voraussichtlich monatlich nochmal mehr als 90 € dazu. Wie soll ich nun verstehen, wie gegen meine Altersarmut angegangen wird? — Die Frauen in der ehemaligen DDR bekommen alle eine sehr gute Rente, da sie arbeiten gehen konnten, weil es im Osten Kinderhorte gab. Bei uns im Westen gab es das nicht und wir konnten unser Rentenkonto nicht füllen. — Es soll gegen Altersarmut angegangen werden. Dabei wird gar nicht geprüft wer arm ist, wer nur eine kleine Rente hat. Es werden nur Mütter ab 3 Kinder belohnt. Wer will behaupten, dass es sehr viel mehr Mühe macht 3 Kinder groß zu ziehen, als nur 2. Die größeren Geschwister erziehen die Kleinen mit, sie spielen mit ihnen und bemühen sich um sie. Dadurch kann eine Mutter auch entlastet sein. Ich verstehe die soziale Gerechtigkeit nicht, die alle Politiker vor den Wahlen propagiert haben. Jeder sollte etwas abbekommen. Doch wo bleiben wir alten Mütter mit nur 2 Kindern? Hätten wir damals so viel Kindergeld bekommen wie die Jungen heute, hätten wir auch vielleicht noch ein 3. oder 4. Kind bekommen. Doch nur vom Verdienst des Vaters hatte man es mit 2 Kindern schon schwer genug. Aber 3 1/2 Jahre sind schnell um. Und ein zweites Mal falle ich auf Schaumschläger nicht herein.
      Ich finde es nur unendlich traurig, dass wir alten Mütter so diskriminiert und gedemütigt werden, so, als hätten wir überhaupt nichts geleistet.

  12. Anonymous kommentierte am 29. Januar 2018 at 17:42

    Annerose 64

    kurz vor der verlängerten Rente —

    drei Kinder großgezogen und wo bleibt der Lohn hierfür liebe Politiker –Benachteiligung der
    1992 gewordenen Mütter die heute ein hohes Kindergeld und Elternzeit und was noch alles erhalten –Wir älteren Mütter haben sie so großgezogen ohne Staatshilfe und haben Heute das Nachsehen weil wir nicht dem Beruf nachgegangen sind und Rentenpunkte gesammelt
    haben.Leider traut sich keiner beim Verfassungsgericht zu klagen

  13. H. Höfler kommentierte am 25. Dezember 2017 at 20:12

    Natürlich wurde von Betroffenen vor dem BVerfG, gegen die ungerechte Regelung geklagt. (Siehe BVerfG, Urteil vom 7.7.1992 und BVerfG, Urteil vom 12.3.1996).

    Hier wurde bereits vor mehr als 20 Jahren der Gesetzgeber verpflichtet, für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen, allerding hat er keinen Termin für die Durchführung genannt! Was sowohl die CDU, als auch SPD in ihren GROKO-Regierungen bis heute mit dem Hinweis auf die “schlechte” Haushaltslage !!! abgelehnt haben.

    Auch ich – inzwischen 80 Jahre alt – empfinde diese Ungerechtigkeit als demütigend und diskriminierend. Habe 40 Jahre lang treu und brav in die Rentenversicherung eingezahlt und aus “Dankbarkeit” für die Füllung der Rentenkasse wird mir bis heute der 3. Rentenpunkt vorenthalten! So sieht “Gerechtigkeit” bei CDU + SPD aus. Die AFD läßt grüßen. Oder wo sind sonst die 1,5 Mio. verlorener Stimmen dieser beiden Parteien hingewandert? Auch “verprellte” Mütter sind Wähler!

    • Marlene 82 Jahre kommentierte am 12. Februar 2018 at 14:21

      Ja, auch “verprellte Mütter” sind Wähler. Und die nächste Wahl kommt schneller, als mancher Politiker denkt. Und wenn man uns “alte Mütter” weiterhin diskriminiert und demütigt, werde ich wisse, wen ich wählen werde. Und der dazugehörige Vater wird es auch wissen, denn ein weiterer Punkt in der Mütterrente käme auch seiner kleinen Rente zu Gute. Wir sind ja eine Familie.
      Und die Politiker sollen sich vor der nächsten Wahl unterstehen sich im Fernsehen damit zu präsentieren: Alle sollen etwas abbekommen.
      Soziale Gerechtigkeit für Alle !!
      Alles Lügen! Alles Schaumschlägerei!
      Ich hatte geglaubt, ich hätte richtig gewählt! Aber es war eine Täuschung. Doch Enttäuschungen und Demütigungen vergisst man nicht. Auch nicht nach knapp 4 Jahren!!!

  14. W.E. May kommentierte am 5. Juli 2017 at 17:01

    Tatsache ist, dass Mütter von vor 1992 geborenen Kindern DISKRIMININIERT werden, weil ihre Erziehungsleistung rententechnisch geringer bewertet wird als die von Müttern nach 1992 geborener Kinder. Warum gibt es dagegen keine Klage vor dem BGH od. BVerfG?

  15. R.pfeiffer kommentierte am 8. Januar 2017 at 21:38

    Mütterrente?
    Und der geschiedene Mann?Versorgungsausgleich…..

    • Erika kommentierte am 15. Juni 2017 at 20:37

      Ich finde es eine große Ungerechtigkeit, dass wir älteren Mütter nur 2 Punkte bekommen. Mit welchem Recht hat Fr. Merkel den Schnitt für Mütter mit Kindern vor 1992 gemacht. Wir haben ihr doch den Boden bereitet und die Renten für Ihre Landsleute bezahlt, da deren Kassen leer waren. Wir hatten viele Nachteile gegenüber der “Pamper Generation”. Aber vielleicht interessiert dies die Frau Merkel gar nicht. Und jetzt wird sie in der Presse noch hochgejubelt, damit sie ja Kanzlerin bleibt. Warum soll man da noch wählen?

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