20.09.2016 Wie die FAZ berichtet, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt, weil deren “Basiskonten” teurer als herkömmliche Konten seien. Nach dem Zahlungskontengesetz habe jeder Bürger das gleiche Recht auf ein Girokonto, auch Menschen ohne festen Wohnsitz oder in sozialer Not. Gegen die Richtlinien verstoßen hätten laut VZBV die Deutsche Bahn, die Postbank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe, die Targobank und die BBBank.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schreibt auf ihrer Webseite , dass nach Einführungs des Zahlungskontengesetzes (ZKG) ab dem 19.06.2016 jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), einen Anspruch auf ein Basiskonto hätten.
Erstellt von Helmut Bertholds am 20.09.2016.
Bildquelle: Bernd Leitner – Fotolia
[ Zurück zur Übersicht aller Meldungen ]
Neuste Kommentare