Bei der Nichtveranlagungsbescheinigung handelt es sich um ein Dokument, mit dem das Finanzamt einem Steuerpflichtigen bescheinigt, dass er mit seinen Einkünften voraussichtlich nicht der Einkommensteuer unterliegt. Aus diesem Grund ist es möglich, auf die sonst automatische Einbehaltung von Kapitalertragsteuer durch die Bank zu verzichten. Insbesondere für Rentner ist es häufig vorteilhaft, eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei ihrem zuständigen Finanzamt zu beantragen, weil ihre gesamten Bezüge unter dem Grundfreibetrag liegen. Durch die Vorlage der Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Bank bleiben die Kapitaleinkünfte von Anfang an unbesteuert. Auf diese Weise ersparen sich Betroffene, die sonst erforderliche Erstellung und Einreichung einer Einkommensteuererklärung, um die gezahlte
Kapitalertragsteuer nachträglich zurückzuerhalten.
Vorlage für die Nichtveranlagungsbescheinigung
Ein Formular zur NV-Bescheinigung finden Sie auf einer Formulardatenbank des Bundesamts für Steuern. Normalerweise wird die Nichtveranlagungsbescheinigung für natürliche Personen benötigt.
Hallo – ich habe eine Frage
also ich möchte gerne wissen ob ich mit meine Frau müssen Einkommensteuererklärung Abgeben bei unsere zusammen Monatliche Rente Total 1.857,91 € Ich bin noch Schwerbehindert 40 Grad. Bis jetz wir müssen nicht diese Steuererklärung Abgeben. Aber letze Zeit alle Leute sagen – ja musdu das machen.
Ich habe Rente seid 01.01.2005, und meine Frau ab 01.04.2007 Bitte um eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen P.Ziaja