Opferrente: Staatliche Leistungen nach Schicksalsschlag

Opferrente

Die Opferrente ist eine finanzielle Unterstützung, die an Opfer von Gewalttaten oder terroristischen Anschlägen gezahlt wird. Sie soll dazu dienen, die Folgen der erlittenen Verletzungen oder des Verlusts von Familienmitgliedern abzumildern.

Die Ausgestaltung der Opferrente kann in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. In Deutschland beispielsweise gibt es die Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Die Opferrente wird hier als monatliche Zahlung gewährt und richtet sich nach dem Grad der erlittenen Schädigung sowie der Dauer
der Beeinträchtigung.

Die Höhe der Opferrente wird anhand eines festgelegten Punktesystems ermittelt. Dabei werden bestimmte Kriterien wie die Art und Schwere der Verletzungen, der Grad der Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit sowie das Alter des Opfers berücksichtigt.

Die Opferrente kann auch rückwirkend gezahlt werden, falls die Gewalttat oder der terroristische Anschlag bereits einige Zeit zurückliegt. In Deutschland kann sie auch als einmalige Entschädigung gezahlt werden, wenn der Anspruchsberechtigte durch die Gewalttat schwer traumatisiert wurde.

In anderen Ländern kann es andere Regelungen geben, die sich beispielsweise auf die Höhe oder die Dauer der Zahlungen beziehen. Es lohnt sich daher, die jeweiligen nationalen Regelungen zu prüfen.

Kritik an der Opferrente

Es gibt verschiedene Kritikpunkte an der Opferrente, die je nach Ausgestaltung des jeweiligen Systems variieren können. Einige allgemeine Kritikpunkte sind:

  • Mangelnde finanzielle Unterstützung: In einigen Fällen werden Opferrenten als zu niedrig angesehen, um den tatsächlichen Bedarf der Opfer zu decken. Die Höhe der Opferrente kann jedoch je nach Land und System sehr unterschiedlich sein.
  • Komplexe Antragsverfahren: Die Antragsverfahren für die Opferrente können sehr komplex und bürokratisch sein, was den Zugang zu den Leistungen erschwert. Dies kann insbesondere für Opfer von Gewalttaten oder Terroranschlägen, die bereits traumatisiert sind, eine zusätzliche Belastung darstellen.
  • Unklarheit bei der Definition von “Opfer”: Es kann schwierig sein, eine klare Definition dessen zu finden, wer als “Opfer” einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlags gilt. Dies kann zu Streitigkeiten darüber führen, wer berechtigt ist, eine Opferrente zu erhalten.
  • Diskriminierung von bestimmten Gruppen: In einigen Fällen können bestimmte Gruppen von Opfern von der Opferrente ausgeschlossen werden, beispielsweise Opfer von häuslicher Gewalt oder sexueller Übergriffe, die nicht als “Gewalttaten” oder “Terroranschläge” definiert werden.
  • Fehlende Präventionsmaßnahmen: Die Opferrente konzentriert sich auf die Unterstützung der Opfer nach einer Gewalttat oder einem terroristischen Anschlag. Es wird jedoch argumentiert, dass mehr Investitionen in Präventionsmaßnahmen notwendig sind, um Gewalttaten und Terroranschläge zu verhindern und somit die Anzahl der Opfer zu reduzieren.

Diese Kritikpunkte betonen, dass die Opferrente ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Opfern von Gewalttaten und Terroranschlägen ist, jedoch weitere Verbesserungen notwendig sein können, um den tatsächlichen Bedarf der Opfer zu decken und die Zugänglichkeit der Leistungen zu verbessern.

Für die Opfer der SED und der Nationalsozialisten: Das Rehabilitierungsgesetz

Das Rehabilitierungsgesetz (RehabG) ist ein Gesetz in Deutschland, das dazu dient, Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus oder der DDR aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden, zu rehabilitieren und ihnen eine finanzielle Entschädigung zu gewähren.

Das RehabG wurde erstmals 1954 für NS-Verfolgte erlassen und später 1992 für politisch Verfolgte in der DDR erweitert. Das Gesetz ermöglicht es, ungerechte und strafrechtlich relevante Entscheidungen aus der Zeit der Verfolgung rückgängig zu machen und die betroffenen Personen zu rehabilitieren. Dazu gehören zum Beispiel die Aufhebung von Urteilen oder Strafbefehlen, die wegen politischer Überzeugungen oder Handlungen in der DDR gefällt wurden.

Das RehabG sieht auch eine Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden vor, die den Betroffenen aufgrund ihrer Verfolgung entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel Einkommensverluste, Berufsverbot oder psychische Belastungen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach dem individuellen Fall und den erlittenen Schäden.

Das RehabG wird heute noch angewendet und ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Erinnerungskultur und Geschichtsaufarbeitung. Es soll dazu beitragen, die Menschenwürde und die Rechte der Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der DDR zu wahren und sie angemessen zu entschädigen.

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Bildquelle: zitze – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 11. Mai 2023 at 13:23

    Die Opferrente von Staasiopfern ist zu gering. Legt man zu Grunde das in der DDR verfolgte Kommunisten im NS-System nach Inhaftierungen bis zu
    1200 DDR-Mark erhielten, ist die Zuwendung für Opfer des DDR-Regimes einfach nur schäbig lächerlich.

    Wer nur im geringsten nachvollziehen kann was es mit einem Menschen tut der 2,5 Jahre Haft erhielt weil er ein Anwerbeversuch der Staasi mit einem Fluchtversuch über die tschechische Grenze beantwortete,und vom 16 bis 19 Lebensjahr erdulden mußte wie sich rotlackierte Faschisten an halben Kindern austobten, hat ein müdes Lächeln für die gewissensberuhigende Almosenspende des Nachfolgerstaates!

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