Auch mit der Rente hat jeder Mensch die Möglichkeit, weiter berufstätig zu bleiben. Immer mehr Rentner nutzen dieses Recht – mehr oder weniger “freiwillig” – und gehen einer beruflichen Tätigkeit nach. Doch sollten dabei Sozialabgaben und Grenzbeträge im Auge behalten werden.
Eindeutige Regelungen zur Tätigkeit im Alter
Viele Menschen glauben, dass sie nach Erreichen ihrer Altersgrenze aus ihrem Job ausscheiden müssen, weil das Arbeitsrecht das so fordert. Das ist nicht der Fall. Ein Anspruch eines Mitglieds in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Rente wegen Alters darf nicht als ein Grund angesehen werden, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach dem Kündigungsschutzgesetz beendet. Oder ganz einfach gesagt: Die altersbedingte Kündigung ist arbeitsrechtlich verboten.
Allerdings unterscheidet das Gesetz sehr genau. So gibt es nach dem Buchstaben des Arbeitsrechtes eine Kündigung und die Befristung eines Arbeitsvertrages. Erlaubt ist es, den Arbeitsvertrag von Mitarbeitern auf das reguläre Alter für den Renteneintritt zu befristen. Das ist so sogar in vielen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und in den meisten individuellen Arbeitsverträgen niedergeschrieben.
Klage gegen Kündigung einreichen
Damit war es bisher für viele Firmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht sehr riskant, einen älteren Arbeitnehmer nach dem Erreichen seiner regulären Altersgrenze für die Rente einfach weiter im Unternehmen zu beschäftigen. Wollte sich ein Arbeitgeber später von seinem älter gewordenen Mitarbeiter trennen, drohte ihm sogar eine Kündigungsschutzklage. Denn das Arbeitsrecht gilt unabhängig vom Alter. Gegen eine Kündigung, ganz gleich, aus welchem Grund, darf ein Arbeitnehmer mit einem Anwalt vorgehen.
Sie als Mitarbeiter dürfen sich wehren, wenn Sie eine Kündigung nicht für gerechtfertigt halten. Dazu gehört definitiv auch die Kündigung wegen Alters, die rechtlich ohnehin nicht durchsetzbar ist.
Zitat Peter Meier, Experte vom Arbeitsrechtsportal anwaltarbeitsrecht.com
Neues Recht vereinfacht vieles
Seit Mai 2014 gibt es die deutliche Abtrennung zwischen Arbeit und Eintritt in den Ruhestand nicht mehr. Sie wurde mit dem so genannten Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz aufgehoben. Ein neuer Paragraph regelt nun, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zeitpunkt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses per Vertrag hinausschieben dürfen. Das geht sogar mehrfach. Damit können Chef und Mitarbeiter neue Verträge abschließen, wenn die alten Arbeitsverträge wegen Erreichen einer dort fixierten Altersgrenze auslaufen.
Die neue Regel macht es Arbeitgebern einfacher, gut qualifizierte Mitarbeiter länger im Unternehmen zu halten. Und für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie trotz Rente weiter in ihrem Betrieb bleiben können.
Auf den Verdienst achten
Wer die Altersgrenze für seine Regelaltersrente erreicht hat, kann so viel verdienen, wie er möchte. Das verdiente Geld wird nicht auf seine Rente angerechnet. Diesen Vorteil haben jedoch nur Rentner, die jenseits ihres 65. Lebensjahres in den Ruhestand gegangen sind. Wer eine Frührente bezieht oder aus gesundheitlichen Gründen mit einer Erwerbsminderungsrente in den zeitigen Ruhestand gegangen ist, muss unbedingt auf die Grenzen beim Zuverdienst achten.
Jeder Verdienst, der unter dem Grundfreibetrag von 450 Euro im Monat liegt, ist unproblematisch. Wer mehr als diese 450 Euro pro Monat verdient, ist zunächst einmal sozialversicherungspflichtig und muss bei der Steuer genau hinschauen. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel zu Rentenabzügen und Sozialabgaben.
Bezieht er eine Frührente oder eine Rente für Hinterbliebene, muss er zusätzlich noch auf Grenzbeträge achten. Denn diese Rentenarten gibt es auch als Zwei-Drittel-, Drittel- oder halbe Rente, je nachdem, wie hoch der Verdienst ist.
Da die Verdienstgrenzen davon abhängen, wie viel Lohn während der aktiven Arbeitsphase erzielt wurde, sollte sich jeder Rentner mit dem Wunsch nach einem Zuverdienst genau über seine Freibeträge erkundigen. Auskunft gibt die gesetzliche Rentenkasse.
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ich gehe ab 1.10.23 in Renten, arbeite aber im Unternehmen mit reduzierte Stundenanzahl weiter!
Frage! neuer Arbeitsvertrag oder Änderungsvertrag!
Änderungsvertrag
btw. (Änderungskündigung)
Ich bin seit 2/2021 in Rente, aber weiter voll berufstätig. Mein KK stellte mir monatlich Beiträge in Rechnung, obwohl ich in meinem Arbeitsverhältnis die volle Höhe Beiträge leiste. Man sagte mir, das sei eine Formsache, ich bekäme auf Antrag das Geld zurück. Nun weigert sich die KK aber, mir den direkt an sie gezahlten Beitrag zurück zu erstatten. Ist das rechtens?
Nur die Renten Versicherung zahlen Sie nicht mehr sonst zahlen Sie alle Sozial Beiträge wie bis jetzt. Auserdem zahlen Sie auch noch zusatz Krankenversicherung und auch Strafsteuer vieleicht 400 Euro oder auch mehr im Jahr.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie beliebig viel hinzu verdienen, ohne Anrechnung auf die Rente.
Ich bin 71 Jahre und beziehe eine Witwerrente von 825,- Euro monatlich.
Wieviel darf ich monatlich dazu verdienen ohne Steuern zahlen zu müssen?
Bin mit 63 in Frührente nach OP. War Ing. und der AG wollte, dass ich weiter arbeite unter Vorzugsbedingungen. Ich lehnte ab und leide seit 6 Jahren unter schwersten Depressionen, will meinen Fehler immer korrigieren, was nicht geht. Minijobs, Sport, Ehrenamt haben nicht geholfen.
jetzt die Frage geh im Februar2020 in die Regelaltersrente u arbeite weiter auf Teilteitbasis 135 Std. im Monat,, muss ich da weiter den Rentenvericherungsbeitrag weiter leisten, ebenso den Arbeitslosenbeitrag , wer kann mir Auskunft geben
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich gehe ab 10/2019 inr rente arbeite aber Vollzeit weiter und bekomme brutto 2900 Euro bin verheiratet und meine Frau geht zusäzlich arbeiten und verdient netto 1000 Euro Rentenbezug 1365,00 Brutto was muss ich ca an steuern bezahlen
ganz viel !!
Soweit ich weiß, werden alle Einkommen zusammengezählt.
Nehmen wir an, Sie sind als Einzelpersonen veranlagt.
Ihr Einkommen beträgt also 1500 Euro Rente plus 1000 Euro Zuverdienst. Diese 2500 Euro brutto werden versteuert. Davon abgezogen wird der Freibetrag von etwa 1100 Euro, der sog. Alterssicherungsbetrag. Vom Rest wird die Steuer errechnet, so als würde man arbeiten. Sie zahlen also für ca. 1400 Euro Steuern.
Ihre Frau erhält 500 Euro Rente – aber die liegen unter dem Alterssicherungsbetrag und müssen daher gar nicht versteuert werden.
Je nachdem, welches Steuermodell und welche Steuerklasse Sie haben, kann der Betrag variieren. Bei gemeinsamer Veranlagung gelten andere Regeln als bei getrennter Veranlagung.
Ich würde direkt das Finanzamt fragen. Die freuen sich, wenn sie mal jemanden beraten können statt immer nur angemault zu werden, und es ist komplett umsonst.
Woran liegt es das wir in Deutschland ein so schlechtes Renten Niveau haben gegen über der Schweitz, oder andere Ländern.Ist unser Staat so gierig und hat nur Geld für andere übrig zb. Bankenkriese oder Flüchtlinge,
komischer weise dann ist Geld plötzlich kein Problem, aber verlangen wir mehr Rente wird es Schwer, auf einmal ist kein Geld mehr da! Ich frage mich was ist los mit unseren Renten Niveau haben Sie eine erklärung?
MFG
Gramadies
Ich bin Laie, weiß aber aus Gesprächen mit schweizer Verwandten, dass dort Besserverdienende einen festen Prozentsatz ihres Einkommens in die Krankenversicherung zahlen müssen – egal, wie hoch das Einkommen ist. In Deutschland wird der von Hocheinkommensbeziehern zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag ab einem gewissen Einkommen (Beitragsbemessungsgrenze) gedeckelt. Ich nehme an, bei der Rentenversicherung gilt das entsprechend. Hocheinkommensbezieher werden also in der Schweiz praktisch mit einer Proportionalsteuer (fester Prozentsatz) auf das Einkommen zugunsten der Sozialversicherung belastet. Dafür werden die Hochverdiener in der Schweiz im Steuerrecht nicht so hoch belastet wie in Deutschland. Ich hoffe, das trifft so in etwa das Problem.
Wann werden endlich die ab 2005 eingeführten Abgaben auf die Rente zurückgenommen.
Gab es nicht mal eine Regel, dass man nicht 2x besteuert werden darf? Auch die Sozialabgaben zahlen wir jetzt doppelt??
MfG D.Eckelmann, Berlin
Ich habe von Kollegen gehört, dass manche Menschen sich dazu entschlossen hatten, keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Sie zahlen alles was sie brauchen selbst. Ist das zulässig?
ist leider so, bin Jahrgang 1947, und ärgere mich jedes Jahr auf,s Neue bei der Einkommenssteuererklärung, dass die Rente die wir ja schon vom versteuertem Einkommen erworben haben, mit dem Geld was man dazu verdient am Ende des Jahres noch einmal zusammen versteuert werden, finde dieses ist wirklich nicht in Ordnung, wenn man schon noch arbeiten MUSS.
Habe eine Frage!
Bin mit 67 Jahren in Rente gegangen und bekomme 1500,- Euro im Monat Rente. Meine Frau bekommt 500,- Euro Rente.
Bin heute 70 Jahre alt und verdiene mir 900 bis 1000,- Euro im Monat dazu.
Wie viele Euro muß ich an das Finanzamt abführen.