Rente mit 62: Über Eintrittsmöglichkeiten und damit verbundene Abschläge

Rente mit 62Derzeit beträgt das Renteneintrittsalter in Deutschland 65 Jahre. Es ist unwahrscheinlich, dass es in der nahen Zukunft zu einem geringeren Pensionsalter in der Bundesrepublik kommt. Für viele angehende Rentner stellt sich die Frage, ob es nicht die Möglichkeit gibt, früher in Pension zu gehen. Angesichts der Regelaltersrente ist das zweifellos machbar – doch mit welchen Konsequenzen haben Rentner dann zu rechnen? Welche Optionen gibt es, um doch die volle Rente beziehen zu können?

Der Zugangsfaktor in der Rentenformel

Die Rentenformel lautet derzeit: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert. Hat man vor, früher in die Rente zu gehen, ist insbesondere der Zugangsfaktor maßgeblich. Geht man zum regulären Renteneintrittsalter in Pension, beträgt dieser 1,0. Entscheidet man sich für einen früheren Eintritt, verringert sich der Faktor signifikant. Für jeden Monat, welchen man verfrüht in Rente geht, verringert sich der Rentenfaktor um 0,3 Prozent.

Rentenalter 63 – mit welchen Abschlägen ist zu rechnen?

Beschließt man, mit 63 Jahren in Pension zu gehen, bedeutet das ein Abschlag von 12 Prozent der Rente. Dadurch würde sich der Rentenfaktor auf 0,928 verringern. Bei einer Rente von etwa 1.200 Euro würde das bedeuten, letztendlich lediglich 1.113.6 Euro zu erhalten. Es gibt jedoch zweifellos Möglichkeiten, diese Abschläge zu verhindern und gleichzeitig schon mit 63 Jahren in Pension zu gehen.

Einmalzahlungen für den Rentenausgleich

Möchte man vorzeitig in Pension gehen und gleichzeitig keine Abschläge beim Rentenanspruch kassieren, können Einmalzahlungen geleistet werden. Wie funktioniert das? Bei der gesetzlichen Rentenversicherung muss angefragt werden, ob man zum Ausgleich der Rentenminderung aufgrund früheren Pensionsantritt Einmalzahlungen leisten kann. Anschließend hat man bei einem Pensionsantritt mit 63 Jahren zwei Jahre fehlende Pensionsversicherung zu kompensieren. Das sind 7,2 Prozent der Gesamtrente, die kompensiert werden müssen.

Wie hoch ist die Kompensation konkret? Das kommt auf das eigene Einkommen und das Renteneintrittsalter an. Möchte man mit 63 Jahren in Pension gehen und verdiente im Durchschnitt 36.000 Euro im Jahr, kommt man auf einen Rentenverlust von 7,2 Prozent oder 86,40 Euro monatlich. Durch die Sozialabgaben und sonstige Abzüge von der Rente von immerhin 11,2 Prozent monatlich würde das immer noch eine reale Verringerung von 76,2 Euro bewirken. Angesichts dieser Zahlen wäre ein Einmalzahlung von 21.136 Euro nötig, um den Abschlag auszugleichen.

Lohnen sich Einmalzahlungen für den angehenden Rentner?

Das kommt hauptsächlich auf die Lebenserwartung des Pensionisten an. Lebt dieser nach seinem Pensionsantritt noch 25 Jahre, wird also 90 Jahre alt, hätte er durch die Einmalzahlung 23.016 Euro mehr an Pensionsgeld netto erhalten. Die einmalige Ausgabe lohnt sich also vor allem, wenn man erwartet, noch länger zu leben, als der durchschnittliche Deutsche mit einer Lebenserwartung von 78 Jahren (Männer). Für Frauen lohnt sich die Einmalzahlung in der Regel besonders, weil die Lebenserwartung mit 84 Jahren zumindest statistisch gesehen wesentlich höher ist.

Abgesehen davon gibt es einige Faktoren, die bei der Berechnung berücksichtigt werden sollten. Das ist etwa die Inflation von jährlich 1-2 Prozent, die sich auf das eigene Vermögen auswirkt. Das Rentengeld wird normalerweise regelmäßig erhöht, in der Regel sind die neuen Renten höher als nur an die kalte Progression und Inflation angepasst.

Eine Alternative in Zeiten von Niedrigstzinsen

Angesichts des Zinsniveaus und den daraus resultierenden Werten bei Bausparplänen und anderen konservativen Anlagen sind Einmalzahlungen für den Rentenausgleich relativ attraktiv. Denn statt sein Kapital am eigenen Bankkonto Inflation und schleichendem Wertverfall preiszugeben, kann man so früher in Pension und erhält die vollen Bezüge ein Leben lang. Angesichts von Renditen von nicht einmal 2-3 Prozent ist die Option Ausgleichszahlungen sehr lohnenswert.

Ausgleichszahlungen bei regulären Pensionsantrittsalter

Rente mit 62Was passiert, wenn man sich in den letzten Berufsjahren von dem Pensionsantrittsalter doch noch dazu entscheidet, länger zu arbeiten? Die Antwort ist ganz einfach: Die Differenz zwischen verminderter Pension und regulärem Rentenanspruch, die man durch die Einmalzahlung kompensiert hat, wird schlichtweg zur Pension addiert. Angenommen also, man hat 21.136 Euro eingezahlt und hätte nun 76,72 Euro netto kompensiert, würde das bedeuten, dass man bei einer regulären Pension von 1.200 Euro einfach stattdessen 1.276,72 erhalten würde. Für Menschen, die gerne arbeiten und doch noch etwas mehr Rente erhalten möchten, kann sich das sehr lohnen.

Die Option, Rentenausgleichszahlungen zu leisten und anschließend doch regulär in Pension zu gehen, wird nicht beworben. Vielmehr handelt es sich schlichtweg um einen völlig legalen Trick, der genutzt werden kann, um am Ende des Tages mehr Pension im Gegenzug für eine Einmalzahlung zu erhalten.

Private Zusatzversicherungen – Lohnenswert?

Wie sieht die Option private Zusatzversicherungen aus? Das Angebot an zusätzlichen, nicht-staatlichen Altersvorsorgen ist groß. Tatsächlich sollten die Versicherungen auf ihre Rentabilität und Krisentauglichkeit überprüft werden. Oftmals hängt die tatsächliche Höhe der Zusatzrente von der Entwicklung am Aktienmarkt ab, ETFs, Futures und Ähnliches sollen das durch Gewinne sichern. Für angehende Rentner heißt das, Angebote und Verträge am Markt der privaten Pensionsversicherungen besonders genau zu überprüfen.

Bildquelle: blende40 & Jan Becke – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Helma Lehmann kommentierte am 1. September 2020 at 11:17

    Am 01.08.2020 hatte ich meine 45 Arbeitsjahre voll. Ich will nicht mehr ! Was ist möglich, um aus dem Arbeitsmarkt raus zu kommen. Gekündigt werde ich nicht !

  2. groth, klaus-peter kommentierte am 17. März 2020 at 12:06

    Hallo. ich bin Jahrgang 04.1959 und habe meine 45 Versicherungsjahre am 01.08.2020 erreicht. Könnte ich zum 01.01.2021 in Rente gehen auch mit Abschlag oder einmalige Zusatzzahlung.

  3. Dieter JAKOB kommentierte am 23. Februar 2020 at 13:03

    Bin November 1957 geboren , 34 Jahre gearbeitet ( davon 25 Jahre in Flugzeugbau betrieb ) falls ich in frühRente gehen will , wann darf ich das beantragen ?

    • Helma Lehmann kommentierte am 1. September 2020 at 11:14

      Am 01.08.2020 hatte ich meine 45 Arbeitsjahre voll. Ich will nicht mehr ! Was ist möglich, um aus dem Arbeitsmarkt raus zu kommen. Gekündigt werde ich nicht !

  4. Wolfgang kommentierte am 21. April 2019 at 15:49

    Ich bin im August 1957 geboren,bin dann 62 Jahre alt und habe dann 47 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt.Wieviel Rente bekomme ich mit 62 Jahren ausbezahlt ?

  5. Opa zu kommentierte am 9. April 2019 at 14:06

    Zu

  6. Rolf Behle kommentierte am 30. März 2019 at 9:53

    Habe 45 Jahre eingezahlt.Arbeitslosigzeit endet.Bin Jahrg.12/1957.Regelaltersrente ca 1500 Euro.Stand 2019.Wenn ich zum 1.09.2020 in Rente gehe mit 10,5% Abschlag.Die 18 Monate Anrechnungszeiten fehlen dann,und macht sich das auf der Rentensumme bemerkbar?

  7. Anonymous kommentierte am 25. September 2018 at 14:30

    also gebohren 62 und wenn ich 63 alt binn habe ich 42 jahren in die rentenversicherung gebuttert was wurde ich bekommen und wieviele abzuge gebe es.

    • nobody kommentierte am 11. Januar 2019 at 18:49

      wenn du regelmäßig ca 100 € monatlich eingezahlt hast bekommst du etwa 800 € Rente abzüglich 12 % Abschlag und abzüglich ca. 11% Beitrag zu Krankenkasse/Pflegekasse. Rechne mal mit ca. 630 €/monatliche Rentenauszahlung!!!

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