Neue Rentenkommission der Bundesregierung nimmt die Arbeit auf: Was zu erwarten ist

RentenkommissionSeit dem 6. Juni 2018 ist die Rentenkommission der Bundesregierung  bestehend aus zehn ausgewiesenen Experten offiziell im Amt. Bei den Mitgliedern handelt es sich um Vertreter der Regierungsparteien, sowie der Gewerkschaften und Arbeitgeber und um Wissenschaftler. Ihr Auftrag gleicht einer Herkules-Aufgabe, skeptische Beobachter sehen darin sogar eine “Mission Impossible”. Die Rentenkommission der Bundesregierung soll ein Konzept entwickeln, das sowohl eine Stabilisierung des Renten- als auch des Beitragsniveaus erreicht und auf diese Weise die Folgen des demographischen Wandels für die Altersversorgung bewältigt.

Eine anspruchsvolle Herausforderung

Der Koalitionsvertrag beschreibt die Aufgabenstellung für die eingesetzte Rentenkommission präzise: Um das Ziel der Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent zu erreichen, soll eine Anpassung der Rentenformel erarbeitet werden. Gleichzeitig soll die Rentenkommission einen verlässlichen Generationenvertrag entwerfen, der eine doppelte Haltelinie für die nachhaltige Absicherung von Rentenbeiträgen und –niveau vorsieht. Gegenwärtig liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei knapp zwanzig Prozent, während die Rente ungefähr 48 Prozent des Gehalts beträgt.

Die Schwierigkeit liegt dabei aufgrund des umlagefinanzierten Rentensystems in der Kompensation der zu geringen Geburtenrate: Zwar ist diese zuletzt leicht gestiegen, liegt jedoch immer noch weit unter zwei Kindern pro Frau. Als Konsequenz muss künftig eine geringere Anzahl an Beitragszahlern für eine stetig wachsende Zahl an Rentner aufkommen. Besonders brisant wird dieses Problem durch den Eintritt der sogenannten Baby-Boomer-Generation in den Ruhestand. Hinzu kommt die kontinuierlich ansteigende Lebenserwartung.

Die möglichen Lösungen

RenteneintrittsalterZuletzt ist es etwas ruhig geworden um eine unpopuläre, aber wirksame Erhöhung des Renteneintrittsalters. Die Kommission könnte vorschlagen, den Zeitpunkt des Rentenbeginns noch weiter nach hinten, über das 67. Lebensjahr im Jahre 2030 hinaus zu verschieben. Am einfachsten wäre dies durch eine Koppelung des Renteneintritts an die Lebenserwartung möglich.

Ein weiterer Lösungsansatz stellt die Förderung des Zuzugs von qualifizierten ausländischen Arbeitskräften dar, um die Anzahl der Beitragszahler deutlich zu erhöhen. Mittlerweile arbeiten rund zwei Millionen Bürger aus anderen EU-Staaten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland. Um die doppelte Haltelinie zu sichern, wäre allerdings eine jährliche Zuwanderung in der Größenordnung zwischen 300.000 und 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern erforderlich. Dies erscheint jedoch auch Optimisten als unrealistisch.

Erhöhung des Steuerzuschusses zur Rentenversicherung als Königsweg?

Viele Fachleute halten es für wahrscheinlicher, dass die eingesetzte Rentenkommission empfiehlt, den Steuerzuschuss, der jedes Jahr in die Rentenversicherung fließt, kontinuierlich zu erhöhen.

Bereits jetzt macht dieser Zuschuss die größte Einzelposition im Bundeshaushalt aus, Der Bund überweist Jahr für Jahr mehr als einhundert Millionen Euro an die Rentenkasse.

Eine massive Steigerung des Bundeszuschusses würde zu Lasten der arbeitenden Bürger gehen, da sie in der Regel eine wesentlich höhere Steuerlast als Rentner schultern müssen. Mit dem Postulat der Generationengerechtigkeit ist dies wohl kaum zu vereinbaren.

Weitere Aspekte

Die Kommission ist beauftragt, sich mit allen drei Säulen der Altersvorsorge zu befassen, um ein tragfähiges Gesamtkonzept für die Altersvorsorge zu erarbeiten. Aus diesem Grund sollen ihre Mitglieder auch Reformpläne für die betriebliche und staatliche geförderte private Altersvorsorge entwickeln.

Noch hat die Kommission ausreichend Zeit, weitere Vorschläge zu erarbeiten. Es ist geplant, dass sie erst im März des Jahres 2020 ihre Ergebnisse vorstellt. Dabei gilt es als denkbar, dass es kein einheitliches Votum, sondern mehrere Konzepte geben wird. Denn die Interessenlage der einzelnen Mitglieder der Rentenkommission ist durchaus unterschiedlich, dies gilt insbesondere für die Vertreter von Arbeitgebern und dem Deutschen Gewerkschaftsbund.

Bildquellen: Patrick Sommer (Pixabay) & JiSign – Fotolia


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
2,80 von 5 Punkten, basierend auf 5 abgegebenen Stimmen.


Bewerten Sie diesen Artikel - Hinterlassen Sie gerne auch ein Kommentar!
Loading...

Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    überall gibt es große Beträge als sogenannter “Inflationsausgleich”.
    Selbst bei Regierungsmitgliedern.
    Die Rentner werden jedoch außenvorgelassen!
    Im Sinne der Generationengerechtigkeit ist das für mich nicht nachvollziehbar. Das Argument, das dafür das Geld fehlt, ist ungeeignet, wenn ich sehe, wo aus unseren Etats überall Milliarden fließen.
    Gerne eine Antwort, was zu diesem Thema geplant ist.

  2. Anonymous kommentierte am 25. Juli 2018 at 13:23

    Es sollte das höchste Gewicht auf die staatl.Rente gelegt werden, alle anderen Faktoren
    sind viel zu unsicher(lange Betriebszugehörigkeit kein gr.Thema mehr, private Vorsorge viel zu unsicher).
    Warum nimmt man sich kein Beispiel an Österreich ?

Kommentar schreiben

(auch anonym möglich)

Hier haben Sie die Möglichkeit den Beitrag (wenn Sie mögen anonym) zu kommentieren und Ihre Erfahrungen und Meinungen zu schildern. Wir freuen uns über jeden Kommentar! Bitte beachten Sie jedoch, dass wir politische Hetze gegenüber Minderheiten und Aufrufe zu Gewalt nicht veröffentlichen werden.

Rentner, Senioren, ältere Menschen, goldene Jahre, Herbst des Lebens, Silver Surfer - Bezeichnungen für die Leser dieses Magazins gibt es viele. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir in unseren Publikationen so weit wie möglich mit neutralen und wertfreien Bezeichnungen arbeiten bzw. allgemein an "den Leser" adressieren.
Seniorenbedarf.info