Geringverdiener, die das Rentenalter erreicht haben, bekommen oft nur eine geringe Zuzahlung. Das hat in einigen Fällen eine Altersarmut zur Folgen. Um diese einzudämmen, können Rentenzuschüsse vom Staat geleistet werden. Auch für Langzeitarbeitslose, die früh in Rente geschickt werden sollen, müssen Zuschüsse gezahlt werden, um eine Altersarmut zu verhindern. Isabel Frankenberg von der Interessensgemeinschaft Sozialrecht e.V. IG klärt in diesem Gasbeitrag, wer Anspruch auf einen Rentenzuschuss hat und wie dieser beantragt wird.
Geringe Einnahmen = Wenig Rentenzuschuss?
Personen, die im Laufe ihres Berufslebens nur geringe Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit hatten, bekommen oft auch nur eine niedrige Rentenzuzahlung. Das gilt vor allem für Geringverdiener, als Personen, die ein monatliches Bruttoeinkommen von 1500 Euro oder weniger erhalten haben.
Durch die Zuschussrente soll solchen Menschen im Alter unter die Arme gegriffen werden, indem diese etwa 154 Euro pro Monat und je nach Regelbedarf gestellt bekommen.
Um den Anstieg der Personen, die von Altersarmut betroffen sind, zu verringern, sollen bis 2020 die Zuschüsse vom Bund über eine Marke von 100 Milliarden Euro steigen. Dabei unterscheidet man zwischen Zuschüssen des Arbeitslosengeld II und der Rente.
Arbeitslosengeld schließt Rentenzuschuss aus
Während das Arbeitslosengeld als Zahlung aufgrund einer Arbeitslosigkeit zählt, bekommen erst Personen ab einem Rentenalter einen Rentenzuschuss. Daher gibt es nur dann einen Anspruch auf eine Zuschussrente, wenn währenddessen kein Arbeitslosengeld II bezogen wird. Hat ein Langzeitarbeitsloser das Alter von 60 Jahren überschritten, wird dieser oft schon frühzeitig in Rente geschickt. In diesem Fall kann ein frühzeitiger Rentenzuschuss gewährleistet werden.
Um Zuschüsse zur Rente durch den Bund zu erhalten, muss allerdings zunächst ein Antrag auf Rentenzuschuss gestellt werden. Der Antrag erfolgt in der Regel beim zuständigen Sozial- oder Grundsicherungsamt des Betroffenen. Welches Amt zuständig ist, kann beim Landesamt erfragt werden.
Nachdem der Antrag auf Rentenzuschuss eingegangen ist, prüft eine Behörde den Bedarf. Die Ermittlung des Bedarfs läuft ähnlich, wie die des Hartz IV Regelsatzes ab. Dabei werden auch Vermögenswerte berücksichtigt. Aus allen Angaben wird dann der entsprechende Rentenzuschuss errechnet.
Personen, die schon vorab wissen möchten, wie viel Rente ihnen zusteht, haben die Möglichkeit den genauen Betrag über einen Rentenrechner zu ermitteln. Dazu benötigen Sie folgende Angaben:
- Aktueller Rentenpunktestand
- Geburtsjahr und Angaben des Bundeslandes, in dem Sie wohnen
- Aktueller Jahresverdienst (brutto)
- Mögliche prozentuale Gehaltssteigerung
- Inflationsrate pro Jahr
- Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung
Weitere Informationen zum Thema Rentenzuschuss finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4.org/ weitere Informationen zum Thema Hartz IV Finanzen, Hartz IV Wohnung und Miete sowie zum Thema Arbeitsmarkt und vielen weiteren.
Über die Autorin
Isabel Frankenberg hat Journalismus und Unternehmenskommunikation in Berlin studiert und arbeitet zur Zeit als freie Journalisten für verschiedene Verbände, wie der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.. Unter anderem befasst sie sich in Ihren Artikeln mit Themen des Verkehrs-, Sozial- und Strafrechts.
Bildquelle: blende11.photo – Fotolia
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