Sozialwahlen 2017 – Überblick & Interviews mit den Listen

Sozialwahl 2017Dies ist ein Artikel aus 2017: Die alle sechs Jahre abgehaltenen “Sozialwahlen” finden auch 2017 statt. Dabei wird die Zusammensetzung der “selbstverwaltenden Organe” der deutschen Sozialversicherungsträger gewählt (u. a. Träger von Kranken- und Pflegeversicherung, sowie der Unfall- und Rentenversicherung). Die primäre Wahlphase endete am 31. März 2017.

Erste Ergebnisse der Sozialwahlen 2017

Die Stimmabgabe bei einem Großteil der Versicherer ist nun beendet und die Auszählung beginnt. Die jeweiligen Wahlausschüsse stellen die Ergebnisse in den nächsten Wochen fest. Erste Ergebnisse sind bereits durch die Techniker Krankenkasse veröffentlicht worden.

Worum geht es bei den Sozialwahlen genau? Wer hat welche Standpunkte?

Sozialwahlen 2017

Sozialwahlen 2017: So begrüßt die offizielle Webseite den Besucher für die anstehenden Wahlen.

Inhaltsübersicht dieses Artikels zu den Sozialwahlen 2017

  • Mitbestimmung durch Sozialwahlen
  • Die zu wählenden Organe und die Wahlberechtigten
  • Form der Sozialwahl
  • Daten und Fakten zur Sozialwahl 2017
  • Übersicht der kandidierenden Listen
  • Interviews mit den einzelnen Listen:
    1. Frage: Warum sind die kommenden Sozialwahlen relevant und inwiefern beeinflusst die Wahlentscheidung die einzelnen Sozialversicherungen?
    2. Frage: Erst kürzlich wurde eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um weitere zwei Jahre ins Spiel gebracht. Ist das aufgrund von demografischem Wandel unvermeidlich? Wie ist Ihr Standpunkt in puncto Rentensituation?
    3. Frage: Immer wieder ist im Gesundheitsbereich die Rede von der Zwei-Klassen-Gesellschaft, aufgrund von privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Ist die Kluft wirklich so groß? Und was bringt die Zukunft?
    4. Frage: Seit den 1990‘er Jahren scheint ein neoliberales Wirtschaftsdenken eher den Sozialstaatsabbau zu begünstigen, anstelle den Sozialstaat zukunftstauglich zu machen. Sind Sie da ähnlicher Auffassung?
    5. Frage: Warum sollten die Wahlberechtigten bei den Sozialwahlen 2017 das Kreuz bei Ihrer Liste setzen?
  • Mitbestimmung durch Sozialwahlen

    Die Wahlen finden unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des vierten Buches des Sozialgesetzbuches statt. Das Ziel der Sozialwahlen stellt die Möglichkeit der Einflussnahme von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf die Entscheidungen und Organisation der Sozialversicherungsträger dar. Stichtag für die diesjährige Sozialwahl ist der 31. Mai 2017.

    Die zu wählenden Organe und die Wahlberechtigten

    Konkret werden die folgenden Selbstverwaltungsorgane durch die Sozialwahl 2017 bestimmt:

    • Vertreterversammlungen der gesetzlichen Rentenversicherung
    • Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherung
    • Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen
    Grundsätzlich ist bei den Arbeitnehmern jedes Mitglied einer Sozialversicherung berechtigt zu wählen, das mindestens 16 Jahre alt ist und selbst Beiträge zahlt. Aus diesem Grund besitzen mitversicherte Ehepartner und Studenten i. d. R. kein Wahlrecht.

    Dagegen sind bei der gesetzlichen Rentenversicherung neben sämtlichen Beitragszahlern auch alle Leistungsempfänger wahlberechtigt.

    Bei den Arbeitgebern dürfen alle Unternehmen an den Wahlen von Sozialversicherungsträgern teilnehmen, die ihre Mitarbeiter versichern. Daraus folgt, dass größere Betriebe die Berechtigung haben, an einer Vielzahl von Wahlen zum Verwaltungsrat von Krankenkassen teilzunehmen, wenn ihre Beschäftigten Mitglieder in vielen unterschiedlichen Krankenkassen sind.

    Form der Sozialwahl

    Form der SozialwahlenGrundsätzlich erfolgt die Sozialwahl 2017 als Briefwahl. Die Versicherungsträger schicken die dafür erforderlichen Wahlunterlagen an die Stimmberechtigten. Diese schicken sie nach erfolgter Wahl portofrei zurück. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Arbeitgeber mit einer größeren Anzahl an Beschäftigten in ihrem Betrieb für die Wahl der Vertreterversammlung der gesetzlichen Unfallversicherung Wahllokale einrichten.

    Wie bei jeder Briefwahl werden die Unterlagen auch bei der Sozialwahl 2017 einige Wochen im Voraus verschickt. Geplant ist der Start der Versandaktion für Mitte April 2017.

    Zu den Besonderheiten der Sozialwahl gehört auch das Verfahren der Wahl ohne Wahlhandlung. Dazu kommt es immer, wenn die Zahl der angetretenen Kandidaten der Anzahl der zu vergebenden Mandate entspricht. Dann gilt jeder der Kandidaten als automatisch gewählt.

    Daten und Fakten zur Sozialwahl 2017

    Nach der Europa- und Bundestagswahl stellt die Sozialwahl die drittgrößte in Deutschland stattfindende Wahl dar. Allein zur Wahl, mit der die Vertreter für das Selbstverwaltungsorgan der Deutschen Rentenversicherung bestimmt werden, sind rund 30 Millionen Bürger aufgerufen. Insgesamt sind über 51 Millionen Versicherte und Leistungsempfänger wahlberechtigt und können mit ihrer Entscheidung Einfluss auf die Besetzung der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger nehmen.

    Wussten Sie, dass die Deutsche Rentenversicherung keine Informationen an Versicherte ins EU-Ausland versendet? Wer wählen will, muss einen Antrag stellen! Es sind nach Angabe des Selbstverwaltungsbüros allein bei der DRV Bund 500.000 Menschen betroffen. Bei der DRV Saarland ist es ‎ebenfalls eine große Zahl.

    Übersicht der kandidierenden Listen

    1. BfA DRV-Gemeinschaft – Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e.V.
    2. ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
    3. TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e.V.
    4. Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V. / Kolpingwerk Deutschland / Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.
    5. DAK-VRV e. V. DAK – Versicherten- und Rentnervereinigung seit 1977 bei der DAK-Gesundheit und der Deutschen Rentenversicherung
    6. BARMER VersichertenGemeinschaft – gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner in den Sozialversicherungen seit 1958 – e.V.
    7. Industriegewerkschaft Metall – IG Metall
    8. DAK Mitgliedergemeinschaft e.V. Gewerkschaftsunabhängig. Gegründet 1955. Versicherte und Rentner in der Kranken- und Rentenversicherung
    9. DBB – Beamtenbund und Tarifunion –
    10. KKH-Versichertengemeinschaft e.V. – gegr. 1957 Freie und unabhängige Gemeinschaft von Mitgliedern, Versicherten und Rentnern der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH
    11. Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB –
    12. Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)

    Um die Wahlentscheidung zu erleichtern, kann man sich über die zur Auswahl stehenden Kandidaten informieren. Für diesen Zweck steht eine Broschüre mit dem Titel “Die Listen stellen sich vor” zur Verfügung. Sie kann kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, wichtige Informationen über die Sozialwahl und die Kandidaten unter der offiziellen Adresse www.sozialwahl.de nachzulesen.

    Interviews mit den einzelnen Listen

    Sozialwahlen InterviewsUm Ihnen einen besseren Überblick über das “Wahlprogramm” der einzelnen Listen zu geben, haben wir alle 13 Listen um ein Interview gebeten. Im Folgenden finden Sie die Antworten der jeweiligen Liste nach Frage sortiert. Diese Interviewreihe wird fortlaufend erweitert.

    Erste Frage: Warum sind die kommenden Sozialwahlen relevant und inwiefern beeinflusst die Wahlentscheidung die einzelnen Sozialversicherungen?

    Die Antwort der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V.:

    Es handelt sich bei der Sozialwahl 2017 um die drittgrößte Wahl nach der Bundestags- und Europawahl. Betroffen sind mehr als 50 Mio. Versicherte und Rentner.

    Auch wenn bei den Krankenkassen über 90 % der Aufgaben gesetzlich festgelegt sind, sind viele Entscheidungen in den von uns mitverantworteten Gremien wichtig für den Einzelnen. Seien es die Betreuung der Versicherten, die Zusatzleistungen oder Beitrag. Besonders fühlen wir als DAK Mitgliedergemeinschaft uns der Vertretung der Interessen des Einzelnen verpflichtet. Bei Meinungsverschiedenheiten nehmen wir in Widerspruchausschüssen oder auch in konkreten Einzelfällen die berechtigten Forderungen der Versicherten wahr. Daneben sind natürlich die gesetzliche Rechte wie das Haushaltsrecht, die Festlegung der Grundsätze der Geschäftspolitik und die Wahl von Vorständen wichtig.

    Bei der Rentenversicherung vertreten wir ebenfalls die Interessen der Versicherten gegenüber den hautamtlichen Mitarbeitern der Rentenversicherung.in der Vertreterversammlung und in den Ausschüssen der Rentenversicherung. Wir überwachen die Tätigkeiten der Verwaltung, empfehlen und fordern versichertenfreundliche Maßnahmen und überwachen deren Umsetzung. Wir vertreten die Interessen der Versicherten gegenüber der Politik in Anhörungen und vielen Gesprächen mit Ministerien und Entscheidungsträgern. Mit über 180 von uns benannten Versicherungsberatern unterstützen wir die Versicherten in Rentenfragen wie zum Beispiel bei der Rentenbeantragung oder der Ermittlung eines Versicherungsverlaufes. Im Internet unter www.dak-mitgliedergemeinschaft.de kann man den Rentenberater in seiner Nähe ermitteln.

    Die Antwort der TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e. V.:

    Es gilt auch in der kommenden Wahlperiode die sozialpolitischen Interessen der Versicherten und Rentner in der Krankenversicherung und in der Deutschen Rentenversicherung zu vertreten. Der Focus der TK-Gemeinschaft liegt dabei auf der Techniker Krankenkasse und Deutschen Rentenversicherung.

    Wir wirken in den Gremien der Techniker Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung z. B. für bedarfsorientierte Versorgungsformen und für eine kundenorientierte Beratung der Versicherten und Rentner. Wir verstehen uns in den Selbstverwaltungsgremien als die durch Wahl legitimierten Vertreter und „Sprachrohr“ der Patienten und Versicherten.

    Die Antwort der Industriegewerkschaft Metall – IG Metall:

    Sozialwahlen sind die andere Seite der Mitbestimmung: Neben der betrieblichen – und Unternehmensmitbestimmung geht es hier um Mitbestimmung in den Sozialversicherungen. Die Beitragszahler, Versicherte und Arbeitgeber – entscheiden über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.

    Die Antwort der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V. / Kolpingwerk Deutschland / Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.:

    Es geht um demokratische Mitwirkungsrechte der Versicherten. Jede/r der Beiträge bezahlt, soll auch mitbestimmen können. Die Sozialwahlen ermöglichen die Selbstverwaltung in den Krankenkassen und der Rentenversicherung. Dies ist ein Markenzeichen des Sozialstaats. Dieses Markenzeichen sollten wir durch eine hohe Wahlbeteiligung stärken.

    Durch die Wahlentscheidungen werden auch Richtungen vorgegeben. Geht es vorrangig um Kosteneinsparungen, oder geht es um die Solidarität der Starken mit den Schwachen, der Gesunden mit den Kranken und der Generationen untereinander. Für die Verbände in der ACA steht fest: Es geht um mehr soziale Gerechtigkeit.

    Die Antwort der BARMER VersichertenGemeinschaft:

    Die Sozialahlen sind leider nicht so im Fokus der Öffentlichkeit, aber die zweitgrößten Wahlen in Deutschland. Es werden dadurch entscheidende Impulse gesetzt, in welche Richtung sich sozialpolitischen Entscheidungen entwickeln. Durch eine hohe Wahlbeteiligung, eine starke, demokratische Legitimation der „Versichertenparlamente“, wird der Versuch der Politik, immer mehr Einfluss auf die Selbstverwaltung der Versicherten zu erlangen, zurückgedrängt.

    Wir wollen nicht zulassen, dass die Sozialversicherungen zum finanzpolitischen Spielball der Politik werden. Im Mittelpunkt muss die möglichst gute und sichere Versorgung der Versicherten stehen und nicht Schließung von Lücken im Staatshaushalt. Und wer könnte schon besser beurteilen, als die Versicherten selbst, was gut und richtig, nötig und zweckmäßig für sie ist. Sicher nicht die vielen Politiker, die selbst nicht Teil der Sozialversicherungen sind, sondern sich lieber privat und außerhalb des Sozialversicherungssystems absichern lassen.

    Die Antwort des DAK-VRV e. V.:

    Die Wahlentscheidung für die DAK-VRV stellt durch mehr Sitze sicher, dass unsere Forderungen mehr Nachdruck erhalten:

    Bei der DAK-Gesundheit:

    • Beste medizinische Versorgung für die Versicherten sicherstellen
    • Attraktive Leistungen entwickeln
    • Zugang zu Leistungen einfach gestalten
    • Zuzahlungen für Leistungen nicht ausweiten

    Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund:

    • Beginn der Versichertenrente flexibilisieren
    • Umlagefinanzierung der Rente stärken
    • Zugang zu Reha-Leistungen erleichtern

    Verwaltungsrat und Vertreterversammlung kontrollieren die hauptamtliche Spitze des Versicherungsträgers.

    Die Antwort der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS):

    Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane setzen sich bei ihrem Versicherungsträger ehrenamtlich für die Belange der Versicherten und ihrer Arbeitgeber ein. Sie verkörpern “gelebte Demokratie”, sind unabhängig von staatlichen Einflüssen und treffen wichtige Entscheidungen in den Bereichen Vertragsgeschehen, Prävention, Rehabilitation, Finanzen, Organisation, Personal, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.

    Die Vertreterversammlung bzw. der Verwaltungsrat haben alle Entscheidungen zu treffen, die für den Sozialversicherungsträger von grundsätzlicher Bedeutung sind und haben die Rolle eines Legislativorgans.

    Die Antwort der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

    Die Sozialversicherungswahlen 2017 sind nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag und den Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Das ist gelebte Demokratie: ein Stück Selbstbestimmung über unsere Sozial-versicherungssysteme, die man nicht aufgeben sollte. Immer wieder gibt es die Diskussion aus der Politik, dass die Wahlen zu teuer seien und die Wahlbeteiligung zu gering. Bei den letzten Sozialwahlen 2011 haben aber immerhin 10 Millionen Versicherte ihre Stimme zur Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) abgegeben.

    Die Antwort des DBB – Beamtenbund und Tarifunion:

    Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt und gibt den wahlberechtigten Versicherten und Rentnern bei der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und der Unfallversicherung die Möglichkeit, über die Besetzung der Selbstverwaltungen mitzubestimmen.

    Die Selbstverwaltungen, bei den Krankenkassen die Verwaltungsräte, bei den Renten- und Unfallversicherungen die Vertreterversammlungen, bestimmen unter anderem selbständig und eigenverantwortlich über autonome Leistungen, wie zum Beispiel Rehabilitations- oder Präventionsmaßnahmen. Die Selbstverwaltungen wählen den Vorstand und beschließen den Haushalt. Bei den Krankenkassen legt der Verwaltungsrat zudem die Höhe eines Zusatzbeitrages fest. Das sind wichtige Entscheidungen, die Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner durch ihre Beteiligung an den Sozialwahlen mitbestimmen können.

    Zweite Frage: Erst kürzlich wurde eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um weitere zwei Jahre ins Spiel gebracht. Ist das aufgrund von demografischem Wandel unvermeidlich? Wie ist Ihr Standpunkt in puncto Rentensituation?

    Die Antwort der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V.:

    Wir sind aktuell nicht für die Erhöhung des Renteneintrittsalters um zwei Jahre. Wenn die Rente auf einem erträgliche Niveau gehalten werden soll, gibt es auch andere Wege dies zu erreichen. Zum Beispiel die Erhöhung der staatlichen Leistungen. Wenn aber wie die Mütterrenten, die Herabsetzung des Rentenalters auf 63 Jahre und jetzt aktuell die Angleichung der Ostrentner nur aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden soll, raubt man unserer Rentenversicherung einen Teil ihrer Zukunftsfähigkeit!

    Die Antwort der TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e. V.:

    Beitragszahlerinnen und Beitragszahler müssen in ihrer Lebensplanung dauerhaft auf die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Sozialversicherung vertrauen können.

    Bevor die Frage nach einer Erhöhung des Renteneintrittsalters ins Spiel gebracht wird, müssen wir uns vergewissern, dass alle Einkommensarten (solidarische Finanzierung) angemessen zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme beitragen.

    Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters kann vor diesem Hintergrund diskutiert werden. Der demografische Wandel ist allerdings nur ein Faktor einer Entscheidung für oder gegen eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters.

    Die Antwort der Industriegewerkschaft Metall – IG Metall:

    Eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze lehnt die IG Metall entscheiden ab. Schon die Rente mit 67 war eine politische Fehlentscheidung und kommt faktisch eine Rentenkürzung gleich, da die Höhe der maximalen Abschläge auf 14,4 Prozent verdoppelt wird. Und davon werden viele Beschäftigte betroffen sein, da sie es nicht schaffen werden, immer länger zu arbeiten. So haben in einer aktuellen Umfrage im Auftrag der IG Metall knapp 75 Prozent der repräsentativ Befragten geäußert, dass sie ihre aktuelle Tätigkeit nicht bis ins hohe Alter durchhalten könnten. Bei den Arbeitern waren es sogar 90 Prozent.

    Daher spricht sich die IG Metall nicht nur für ein besseres Rentenniveau aus, sondern insbesondere auch für eine realistisch in Arbeit erreichbare Regelaltersgrenze sowie bessere flexible und sozial abgesicherte Übergänge in den Ruhestand aus.

    Die Antwort der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V. / Kolpingwerk Deutschland / Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.:

    Durch die kontinuierliche Absenkung des Rentenniveaus hat sich die Politik von der Anerkennung der Lebensleistung der Arbeitnehmer*innen verabschiedet. Es fand ein Systemwechsel statt, der von der ACA nicht unterstützt wird. Begründet wurde dies mit der älter werdenden Gesellschaft und der Befürchtung, dass eine überhöhte Belastung der jüngeren Generation eintreten würde.

    Dieser Entwicklung setzen die Verbände in der ACA ein eigenes Rentenmodell entgegen. Alle Bürger zahlen ein (auch Selbständige, Beamte und Abgeordnete), alle Einkommensquellen werden herangezogen (auch Kapital- und Mieteinkommen), Erziehungsleistungen und Pflegeleistungen werden honoriert. Für jeden Bürger wird eine Sockelrente durch die Verbreiterung der Einnahmen finanziert. Hinzu kommt das bewährte System der Finanzierung der Rentenbeiträge aus Erwerbseinkommen und eine freiwillig ausgestaltete und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanzierte Zusatzversicherung.

    Dieses Rentenmodell wurde durch das Ifo-Institut geprüft, ist finanzierbar und umsetzbar. Damit wird Solidarität zur Regel und die Rente armutsfest.

    Die Antwort der BARMER VersichertenGemeinschaft:

    In der Rentendebatte sollte mehr auf die tatsächliche Lebenssituation der Menschen abgestellt werden. Flexibilität im System wäre sicher gut. Ein Dachdecker mit 70 auf dem Dach ist sicher keine gute Idee und es gibt zahlreiche Berufsgruppen die aufgrund ihrer Tätigkeit dies nicht gut verkraften können. Hingegen scheint es nicht so problematisch zu sein jenseits der 70 als Finanzminister zu arbeiten. Aber nun ohne Polemik: Wir sollten es mehr den Menschen überlassen, wie lange sie arbeiten möchten, wenn sie es noch können.

    Wichtig ist, dass die, die nicht mehr können, sondern krank sind über die Erwerbsminderungsrente gut abgesicherte sind, so dass sie der Altersarmut entgehen und würdevoll im Rentenalter leben können. Also unvermeidlich ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht. Es kommt ja auch nicht allein auf die Verteilung zwischen Jung und Alt, also der Demographie Problematik, sondern auch auf die Produktivität bzw. den Produktivitätsfortschritt in der Wirtschaft an. Dieser Aspekt wird sehr oft völlig ausgeblendet.

    Die Antwort des DAK-VRV e. V.:

    Die Diskussion über das Renteneintrittsalter wird geführt werden, solange wir einen demografischen Wandel haben. Das ist grundsätzlich richtig. Künftige Änderungen des SGB VI müssen noch mehr Flexibilität bringen. Der erste Schritt in diese Richtung ist das Flexigesetz. Für den Versicherten negative Veränderungen dürfen nicht dadurch erzeugt werden, dass Klientelpolitik betrieben wird (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) oder versicherungsfremde Leistungen erhöht werden (Mütterrente).

    Die Antwort der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS):

    Die GdS erteilt Forderungen nach einer neuerlichen Anhebung der Regelaltersgrenze eine klare Absage.

    Die Antwort der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

    Die generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnen wir ab. Für viele Menschen ist es aufgrund der körperlichen oder psychischen Belastung an ihrem Arbeitsplatz nicht möglich, länger zu arbeiten. Und solange wir feststellen müssen, dass Menschen bereits ab 50 Jahren Schwierigkeiten haben, bei plötzlicher Arbeitslosigkeit wieder einen neuen Job zu finden, ist dies keine sehr
    realistische Diskussion. Um der demographischen Entwicklung gerecht zu werden, ist es auch nicht zwingend das Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen. Eine geringe Erhöhung des Beitragssatzes würde bereits den Druck auf die Rentenkassen nehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre auch die Erhöhung des Steuerzuschuss, bzw. die Finanzierung beitragsfremder Leistungen in der Rente aus dem Steueraufkommen

    Die Antwort des DBB – Beamtenbund und Tarifunion:

    Der dbb fordert, dass die Möglichkeiten eines flexiblen Renteneintritts unterhalb und oberhalb der Regelaltersgrenze weiter ausgebaut werden. Eine weitere Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze wird entschieden abgelehnt.

    Tatsächlich sind zunächst erst einmal Bedingungen zu schaffen, die es den Menschen ermöglichen, bis zur aktuellen Regelaltersgrenze arbeiten zu können. Außerdem muss eine mögliche Weiterarbeit insoweit freiwillig sein, als dass die Beschäftigten nicht etwa durch eine zu niedrige Rentenhöhe gezwungen sind, weiter einer Beschäftigung nachzugehen. Wichtig wäre weiterhin eine verbesserte Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den Ruhestand wie beispielsweise (durch) die Verbesserung der Hinzuverdienstregelungen. Für diejenigen, die freiwillig über die Altersgrenze hinaus tätig sein wollen, sind flexiblere Modelle und Anreize zu entwickeln, die den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen sowie dem Gesundheitszustand und der Leistungsfähigkeit älterer Beschäftigter Rechnung tragen.

    Kommen wir zur Krankenversicherung. Immer wieder ist im Gesundheitsbereich die Rede von der Zwei-Klassen-Gesellschaft, aufgrund von privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Ist die Kluft wirklich so groß? Und was bringt die Zukunft?

    Die Antwort der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V.:

    Aus unserer Sicht gibt es die „Zweiklassengesellschaft“ tatsächlich. Besonders bei der Vergabe von Arztterminen wird dies deutlich. Hier setzen wir uns dafür ein, diesen Missstand zu beseitigen. Unsere Vertreter in der DAK-Gesundheit und über die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften (AGuM) deren Vertreter bei den anderen großen Ersatzkassen haben uns dies als unser Ziel gesetzt.

    Die Antwort der TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e. V.:

    Wir haben uns in der Techniker Krankenkasse immer für ein leistungsstarkes Portfolio eingesetzt. Die TK fürchtet den Wettbewerb mit den privaten Krankenversicherungen nicht.

    In der Zukunft müssen aber bei der Finanzierung der PKV viele Fragezeichen gesetzt werden. Die Leistungen im Alter schrumpfen und die Tarife steigen.

    Die TK-Gemeinschaft kämpft für eine starke Techniker Krankenkasse! Wir sehen unsere Zukunft hier!

    Die Antwort der Industriegewerkschaft Metall – IG Metall:

    Das zweigeteilte System in gesetzliche und private Krankenversicherung ist zutiefst unsolidarisch. Warum sollen sich gerade Menschen oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze aus dem Solidarsystem verabschieden können? Zudem funktioniert das PKV-Geschäftsmodell zunehmend weniger. Eine große Zeitschrift titelte bereits vor Jahren “Hoffentlich nicht privat versichert!”

    Die Zeit ist reif für eine solidarische Bürgerversicherung, in die alle je nach Einkommen einzahlen.

    Die Antwort der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V. / Kolpingwerk Deutschland / Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.:

    Die Kluft ist groß, da sich finanzstarke Gruppierungen aus der Solidarität verabschieden. Sie leben mit geminderten Risiken, bedingt durch einen höheren Bildungsstand, durch bessere Arbeitsbedingungen, durch eine gesündere Ernährung, finanziert durch höhere Einkommen. Hinzu kommt, dass sie sich nicht an einem Finanzausgleich beteiligen müssen und die Hochrisikogruppen den gesetzlichen Kassen überlassen. Erforderlich wäre eine Einbindung der privaten Krankenkassen in die Solidargemeinschaft.

    Die Antwort der BARMER VersichertenGemeinschaft:

    Es ist noch nicht entschieden, welche der „beiden Klassen“, privat oder sozial, als “Gewinner” aus dem Rennen gehen. Es wird für die Privatversicherten sicher immer schwieriger ihre Beiträge für die Krankenversicherung aufzubringen und das wird mit zunehmenden Alter wohl immer problematischer. Die Kluft ist da besonders groß, wo im Sozialversicherungssystem mit guter Beratung und Prüfungen des Nutzwertes von Medikamenten etc. die Versicherten vor falscher Behandlung und Medikation bewahrt bleiben, selbst wenn entsprechende Entscheidungen nicht immer verstanden werden und es sogar als „Vorenthalten“ empfunden wird. Für mich ist die Zukunft, dass alle in das System der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.

    Die Antwort des DAK-VRV e. V.:

    Ja, das ist sie.

    Es wird immer wieder berichtet über weit in der Zukunft liegende Behandlungstermine insbesondere bei Fachärzten für Kassenpatienten. Für die Zukunft ist zu hoffen, dass der Gesetzgeber bei den Kassenärztlichen Vereinigungen noch stärker sicherstellt, dass sie ihrem gesetzlichen Sicherstellungsauftrag nachkommen, ohne Rücksicht ob „Privat“ oder „Kasse“.

    Die Antwort der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS):

    Die GdS tritt grundsätzlich für die Beibehaltung des gegliederten Krankenversicherungssystems ein. Die GdS hält es für erforderlich, dass das Gesundheitswesen insgesamt unter Berücksichtigung des medizinischen-technischen Fortschrittes und der steigenden Lebenserwartung der Bürger zeitgemäß angepasst wird. Dabei muss eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung aller Bevölkerungsschichten sichergestellt bleiben. Jedem Patienten muss die individuell notwendige medizinische Versorgung gewährt werden. Dass gesetzlich Krankenversicherte gegenüber Privatversicherten jedoch keinesfalls benachteiligt werden dürfen – beispielsweise bei der ärztlichen Terminvergabe –, muss eine Selbstverständlichkeit sein.

    Die Antwort der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

    Leider ist es so, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht die gleichen Leistungen erhalten wie Privatversicherte. Dabei geht es nicht nur um Einzelzimmer oder kürzere Wartezeiten bei Ärzten, sondern um andere Untersuchungsmethoden und sogar andere Medikamenten. Das neue Gutachten der Monopolkommission über den Wettbewerb bei den gesetzlichen Krankenkassen fordert eine weitere Privatisierung der Krankenversicherung. Ein Vorschlag ist, dass die GKV Privattarife für einzelne Leistungen anbieten soll, und sich damit mehr voneinander unterscheiden sollen. Das ist unseres Erachten nicht der Sinn einer solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung. Wir fordern dass alle Menschen den gleichen Zugang zu allen medizinisch notwendigen Maßnahmen haben müssen.

    Die Antwort des DBB – Beamtenbund und Tarifunion:

    In der gesundheitspolitischen Diskussion wird häufig das Argument angebracht, mit einer so genannten Bürgerversicherung würde einer Zwei-Klassen-Medizin entgegengewirkt. Dies ist allerdings nicht zu Ende gedacht: In einem Bürgerversicherungssystem würde es ebenfalls zu Unterschieden im Hinblick auf die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen kommen, da über das Spektrum einer einheitlichen Grundversorgung hinausgehende Leistungen durch Abschluss von privaten Zusatzversicherungen bzw. Selbstzahlung nach wie vor in Anspruch genommen würden. Hier würde also erst recht zwischen “arm” und “reich” differenziert.

    Darüber hinaus garantiert das bestehende Krankenversicherungssystem in Deutschland ein im internationalen Vergleich hohes Versorgungsniveau. Bestehende Ungerechtigkeiten sieht der dbb vor allem in der bestehenden Regelung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wonach künftige Beitragssteigerungen nur von den Versicherten in Form von Zusatzbeiträgen geschultert werden. Der dbb fordert die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung, also die Arbeitgeber wieder an erhöhten Gesundheitsausgaben zu beteiligen.

    Aktuelle Politik: Seit den 1990‘er Jahren scheint ein neoliberales Wirtschaftsdenken eher den Sozialstaatsabbau zu begünstigen, anstelle den Sozialstaat zukunftstauglich zu machen. Sind Sie da ähnlicher Auffassung?

    Die Antwort der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V.:

    Der Begriff neoliberal wird von einzelnen Gruppen unterschiedlich gedeutet. Wenn damit gemeint ist nur der Markt entscheidet. Das Soziale spielt eine untergeordnete Rolle sind wir entschiedene Gegner dieser Politik. Soziale Marktwirtschaft mit Regeln für die einzelnen Akteure ist für uns das Mittel der Wahl. Auswüchse nach beiden Seiten sind zu vermeiden.

    Die Antwort der TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e. V.:

    Wir haben uns immer für mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen und in der Altersversicherung eingesetzt. Diese muss jedoch einhergehen mit gesellschaftlicher Solidarität und Verantwortung. Wir engagieren uns aus unserem sozialwirtschaftlichen Selbstverständnis. „Gesunde für Kranke“ und „Junge für Alte“.

    Grundlage einer leistungsstarken Sozialwesens bleibt auch in Zukunft eine starke Wirtschaft.

    Die Antwort der Industriegewerkschaft Metall – IG Metall:

    Ja: Leistungen wurden ausgegrenzt (Brillen, Zahnersatz) bzw. abgesenkt (Rentenniveau), Eigenanteile erhöht (private Zusatzversicherungen bei Rente und Gesundheit, Zuzahlungen usw.), soziale und Arbeitnehmerrechte abgebaut (ungesicherte Beschäftigung, Zumutbarkeitsregeln)! Den Sozialstaat zukunfts-tauglich zu machen ist dringend nötig, auch um Menschen, die sich berechtigte Sorgen um ihre Zukunft machen, solidarische Alternativen aufzeigen zu können.

    Die Antwort der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V. / Kolpingwerk Deutschland / Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.:

    Prekäre Arbeitsverhältnisse, Löhne auf Mindestniveau, steigende geringfügige und zunehmend befristete Beschäftigungsverhältnisse fördern die Unsicherheit bei den Menschen, führen zu geringeren Einnahmen und erhöhen die Spaltung in der Gesellschaft zwischen Reich und Arm, zwischen denen die in relativer Sicherheit leben und jenen, deren Leben durch Unsicherheit und Armut geprägt ist. Das war und ist politisch gewollt. Das Kapital dominiert die Arbeit und die Politik.

    Papst Franziskus bringt dies in seiner Sozialenzyklika „Laudato si“ auf einen Punkt: „Die Rettung der Banken um jeden Preis, indem man die Kosten dafür der Bevölkerung aufbürdet, ohne den festen Entschluss, das gesamte System zu überprüfen und zu reformieren, unterstützt eine absolute Herrschaft der Finanzen, die keine Zukunft besitzt und nach einer langwierigen, kostspieligen und schweinbaren Heilung nur neue Krisen hervorrufen kann“.

    Die Antwort der BARMER VersichertenGemeinschaft:

    Stimme der Aussage völlig zu. Der Irrweg neoliberalen Denkens wird ja auch immer deutlicher. Es muss endlich Schluss sein mit dem Denken, dass alles privat besser zu organisieren sei. Die Frage bleibt: für wen ist es besser. Sicher nicht für die Allgemeinheit. Ich wäre sehr dafür auch Überlegungen anzustellen, wo eine Rückentwicklung von privat auf öffentlich möglich ist. Auch den Gedanken, was ggf. gut über Genossenschaften zu organisieren ist, zu prüfen, würde ich begrüßen.

    Die Antwort des DAK-VRV e. V.:

    Das beste Beispiel für den Sozialstaatsabbau in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ in seinen ersten Versionen. Um die GKV zukunftstauglich zu machen, müssen u. a. diese Forderungen erfüllt werden:

    • Selbstverwaltung stärken z. B. durch Beitragsparität
    • Digitalisierung nutzen
    • Versorgungsmanagement ausbauen
    • Betriebliches Gesundheitsmanagement ausbauen
    • Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen durch Änderung des Morbi-RSA

    Die Antwort der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS):

    Die GdS bejaht das Sozialstaatsprinzip als grundlegendes Element der Bundesrepublik. Ziel des Sozialstaates muss es sein, erhebliche soziale Unterschiede abzubauen und für alle Teile der Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard sicherzustellen. Die GdS setzt sich deshalb bei allen Trägern der sozialen Sicherung und ihrer Verbände, sowie von Einrichtungen, die mit diesen organisatorisch oder finanziell verbunden sind, für eine aufgabengerechte Personal- und Sachausstattung ein, um das Sozialstaatsprinzip zu verwirklichen.

    Die Antwort der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

    Wir denken, so generell lässt sich das nicht sagen. Richtig ist, dass insbesondere in den Jahren der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland und dem Schreckgespenst des Demographischen Wandels viele Maßnahmen ergriffen wurden, die uns heute schwer zu schaffen machen. Das waren die Riesterschen Rentenreformen,
    die Hartz IV-Gesetze und vieles andere mehr.

    Inzwischen haben wir andere Voraussetzungen. Deutschland hat weit besser als die meisten anderen europäischen Länder die Finanzkrise überstanden, die Wirtschaft boomt wieder, die Arbeitslosenzahlen sind deutlich nach unten gegangen. Im familien-politischen Bereich hat es zusätzliche Leistungen gegeben, die Pflegeleistungen wurden gerade ausgeweitet, die Kommunen auch bei sozialen Leistungen entlastet. Das alles sind Schritte in die richtige Richtung. Dennoch bleibt viel zu tun.

    Wichtig ist vor allem die Sicherung der Renten auf einem auskömmlichen Niveau, um das Armutsrisiko im Alter zu senken. Die gesetzliche Rente muss gestärkt werden, betriebliche Altervorsorge für mehr Menschen zugänglich gemacht werden. Dafür engagiert sich ver.di gemeinsam mit dem DGB. Ebenso wichtig ist es aber auch, die Zugänge in den ersten Arbeitsmarkt für Arbeitslose zu verbessern – hier muss insbesondere auf diejenigen geschaut werden, die Vermittlungshemmnisse haben. Jede Lohnsteigerung, die ver.di durchsetzen kann, ist eine Investition in Gegenwart und Zukunft. Aber auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – sowohl für Kindererziehung als auch für Pflege – muss für Männer und Frauen gleichermaßen vorangebracht werden

    Die Antwort des DBB – Beamtenbund und Tarifunion:

    Tatsächlich wurden Kostensteigerungen über einen langen Zeitraum vor allem den Versicherten und Rentnern aufgebürdet, sei es durch Beitragssteigerungen ohne Beteiligung der Arbeitgeber in der Krankenversicherung oder Absenkungen des Rentenniveaus. In der jüngsten Zeit hat hier zumindest teilweise ein Umdenken eingesetzt. So hat es neben den mit den Pflegestärkungsgesetzen erfolgten Leistungsausweitungen auch in der Rentenversicherung deutliche Verbesserungen wie beispielsweise durch die Mütterrente oder die Rente mit 63 gegeben. Noch dringlicher allerdings waren und sind Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, eine von Altersarmut besonders häufig betroffene Personengruppe. In Zukunft wird es zudem wichtig sein, ein auskömmliches Rentenniveau zu sichern, um die Akzeptanz der gesetzlichen Rente langfristig zu sichern. Schließlich müssen die geleisteten Beiträge auch eine entsprechende Rente zur Folge haben.

    Die abschließende Frage, sehr geehrte Damen und Herren: Warum sollten die Wahlberechtigten bei den Sozialwahlen 2017 das Kreuz bei Ihrer Liste setzen?

    Die Antwort der DAK Mitgliedergemeinschaft e.V.:

    Wir als unabhängige Interessenvertretung der Versicherten sind weder von gewerkschaftlicher Ideologie noch von der Zentralsteuerung irgendwelcher Arbeitgeberorganisationen, weder politisch noch wirtschaftlich abhängig. Unsere Versichertenvertreter sind Versicherte wie Sie und kennen die Nöte und Probleme der Versicherten. Durch unser Programm und die persönlichen Schwerpunkte unsere Vertreter in den Gremien können Sie sich im Internet unter www.dak-mitgliedergemeinschaft.de ein umfassendes Bild über uns machen.

    Die Antwort der TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e. V.:

    Die TK-Gemeinschaft ist eine unabhängige Wählergemeinschaft: Unabhängig von politischen Parteien, Gewerkschaften, Unternehmerverbänden wie zum Beispiel der Pharmaindustrie oder anderen professionellen Lobbygruppen.

    Wir sind mit der Techniker Krankenkasse groß geworden und mit ihr seit Jahrzehnten erfolgreich. Wir vertreten mit Nachdruck die Interessen der Versicherten in der Techniker Krankenkasse und in der Deutschen Rentenversicherung.

    Unser Engagement ist ehrenamtlich! Ehrenamtlich beraten wir auch die Versicherten der TK und der Deutschen Rentenversicherung.

    Die Antwort der Industriegewerkschaft Metall – IG Metall:

    Weil die IG Metall die Interessen der Menschen gut vertreten kann, im Betrieb und in den Sozialversicherungen. Viele Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter der IG Metall sind in den Gremien der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung aktiv und stehen häufig noch mitten im Arbeitsleben. Sie sind keine Einzelkämpfer, sondern haben eine starke Arbeitnehmerorganisation mit 2,3 Millionen Mitgliedern im Rücken und können auch auf die Politik Einfluss nehmen.

    Weitere Informationen zu unseren KandidatInnen finden sich unter www.igmetall.de/sozialwahl2017

    Die Antwort der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V. / Kolpingwerk Deutschland / Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e.V.:

    Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), das Kolpingwerk Deutschland und der Bundesverband evangelischer Arbeitnehmer-Organisationen, vereint in der ACA, wollen das Gemeinwohl stärken, sind zukunftsorientiert und treten sowohl gegen staatliche Überregulierung wie auch gegen Privatisierung und gewinnorientierte Ausrichtung der sozialen Sicherungssysteme ein. Unser Blick ist auf den Menschen gerichtet. Seine Hoffnungen und Ängste, seine Freuden und Leiden stehen im Mittepunkt unseres Engagements in der sozialen Selbstverwaltung. Deshalb “Dreifach Christlich. Einfach Menschlich.” –www.aca-online.de

    Die Antwort der BARMER VersichertenGemeinschaft:

    Es ist einfach zu beschreiben: Wir sind eine von Gewerkschaften, politischen Parteien oder Religionen völlig unabhängige Arbeitnehmervereinigung mit sozialpolitischer Zwecksetzung. Wir sind sozusagen völlig orientiert auf die Interessen der Versicherten, wie sie uns durch unsere Mitgliedschaft wiedergespiegelt werden. Wir nehmen Vorschläge und Interessenlagen unserer Mitglieder auf und übertragen sie in die Arbeit in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund oder im Verwaltungsrat der BARMER. Und da sind wir in der Vergangenheit gar nicht so erfolglos gewesen.

    Die Antwort des DAK-VRV e. V.:

    • Wir unterstützen unsere Mitglieder individuell als Beitragszahler und bei Leistungsansprüchen
    • Wir informieren unsere Mitglieder vierteljährig mit „DAK-VRV-Aktuell!“
    • Wir informieren in Regionen zu aktuellen sozialpolitischen Themen

    Insbesondere diese Punkte machen den Unterschied aus zu anderen Arbeitnehmervereinigungen. Wir leisten ehrenamtlich versichertennahe Sozialpolitik.

    Die Antwort der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS):

    Die GdS ist die DIE Fachgewerkschaft für alle Zweige der Sozialversicherung. Das bedeutet: Unsere Kandidatinnen und Kandidaten sind nicht nur selbst Versicherte, sondern auch beruflich ständig mit der Sozialversicherung befasst. Sie wissen, wovon sie reden, wenn es um soziale Sicherheit geht, und bürgen für eine kompetente Interessenwahrnehmung im Sinne der Versicherten und Rentnerinnen und Rentner.

    Die Antwort der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft:

    Wir haben den Blick auf alle Versicherten, sowohl Rentnerinnen und Rentner als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unsere Mitglieder verfügen aus ihrer Arbeit vor Ort und in den Betrieben über einen breiten, praxisnahen und erprobten Erfahrungsschatz, den wir in die Selbstverwaltung mit einbringen können. Dadurch sind wir besonders nahe an den Interessen der Versicherten.
    ver.di hat auch eine eigene Abteilung für Sozialpolitik, um die Themen, die für unsere Mitglieder wichtig sind, im politischen Raum voranzutreiben. Unsere Positionen werden oft auch gemeinsam mit unseren ehrenamtlichen Mitgliedern erarbeitet und auf unseren Gewerkschaftskongressen diskutiert. Hier findet dann nach einem breiten Beteiligungsprozess die endgültige Festlegung der ver.di –Positionen statt – ein durch und durch demokratisches Verfahren.

    Die Antwort des DBB – Beamtenbund und Tarifunion:

    Die Kandidatinnen und Kandidaten des dbb, der Liste 9 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, stehen durch ihre beruflichen und ehrenamtlichen Erfah-rungen für eine effektive und kenntnisreiche Vertretung der Interessen der Versi-cherten und Rentner ein. Der dbb wird gegen die weitere Absenkung des Rentenniveaus und für auskömmliche Einkommen und flankierende rentenrechtliche Maßnahmen eintreten, um Altersarmut zu verhindern. Dabei gilt es die lohn- und beitragsbezogene Rente zu erhalten und das gegliederte Alterssicherungssystem zu bewahren. Wir wollen dazu beitragen, eine alters- und alternsgerechte Arbeitswelt zu gestalten, in der Arbeits- und Gesundheitsschutz, Rehabilitation sowie lebenslanges Lernen großgeschrieben werden.

    * Die Antworten weiterer Listen folgen bzw. sind angefragt worden *

    Nehmen Sie an der Sozialwahl 2017 teil!

    Nehmen Sie Ihre Wahlmöglichkeiten wahr! Der Wahlausgang hat einen Einfluss auf die Ausgestaltung der Sozial- und Rentenversicherung in Deutschland!

    Lesen Sie mehr zur Agenda 2010 oder eine wissenschaftlichen Analyse zu den Hartz-Reformen.

    Oder lernen Sie mehr über die Hartz IV Gesetze.

    Vielen Dank für die bisherige Lektüre!

    Bildquellen: JiSign, Christian Schwier & Microgen – Fotolia


    1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
    4,67 von 5 Punkten, basierend auf 3 abgegebenen Stimmen.


    Bewerten Sie diesen Artikel - Hinterlassen Sie gerne auch ein Kommentar!
    Loading...

    Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

    1. SONJA BARTH kommentierte am 9. Mai 2017 at 10:12

      keine antwort ist auch eine antwort
      DANKE

    2. Gabriela kommentierte am 29. April 2017 at 9:12

      Interessanter Stoff, jedoch finde ich keine Antwort auf meine Frage, welche konkreten Ziele die kandidierenden Listen in ihren Programmen aufgenommen haben. Gibt es überhaupt Programme?

      Ich persönlich suche nach einer Liste, die die Rentner und die Rentenkassen endlich von den allgemeinen Beitragssätzen, die an die Krankenkassen abzuführen sind, befreien und den ermäßigten Beitragssatz für Rentner und Rentenkassen durchsetzt wie es heute schon im Altersteilzeitgesetz verankert ist. Der Widerspruch zum Sozialgesetz muss ausgeräumt werden. Der Anteil der Rentenbezugsberechtigten an der Gesamtbevölkerung ist deutlich steigend, das ist allgemein bekannt. Die Rentenkassen können um viele Millionen Euro entlastet werden, jeder einzelne Rentner würde ebenfalls entlastet.

      Welche kandidierende Liste hat dieses Thema auf seiner ToDo-Liste?

    Kommentar schreiben

    (auch anonym möglich)

    Hier haben Sie die Möglichkeit den Beitrag (wenn Sie mögen anonym) zu kommentieren und Ihre Erfahrungen und Meinungen zu schildern. Wir freuen uns über jeden Kommentar! Bitte beachten Sie jedoch, dass wir politische Hetze gegenüber Minderheiten und Aufrufe zu Gewalt nicht veröffentlichen werden.