Die Krankenkassen streichen immer mehr Zuschüsse in der Zahnversorgung, die Gebührenordnung der Zahnärzte hat sich zu Ungunsten der Patienten weiter verändert. Lohnt es sich daher, eine Zahnzusatzversicherung im steigenden Alter abzuschließen? Worauf sollte geachtet werden und mit welchen Leistungen kann man dann rechnen?
Die Meinungen über eine Zahnzusatzversicherung im Alter sind sehr gespalten. Viele gehen davon aus, dass sie nicht mehr notwendig ist. Andere hingegen sind der Ansicht, dass es sich um eine besonders wichtige Zusatzversicherung handelt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Zusatzversicherung für Dentalbehandlungen durchaus zu empfehlen ist, da sie die Kosten für möglichen Zahnersatz stark reduzieren kann.
Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen im Alter finden
Viele Versicherungsgesellschaften stellen sich quer und bieten ihren Versicherungsnehmern nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen. Beispielsweise bis 55, 60 oder 65. Für ältere Personenkreise besteht dann keine Möglichkeit mehr, eine Police zu nutzen. Andere Versicherungsgesellschaften bieten hingegen spezielle Seniorentarife, in welche wiederum ausschließlich Personen ab 55, 60 oder 65 einsteigen können. Diese Seniorentarife sind allerdings nicht zu empfehlen, da der Leistungsumfang sehr gering ausfällt. Im Normalfall werden durch die Seniorentarife lediglich Kosten bis maximal 40% übernommen. Dafür sind die monatlichen Beiträge allerdings sehr hoch. Normale Zahnzusatzversicherungen tragen hingegen Kosten bis zu 100%. Problematisch ist nur der Einstieg im Alter, da oftmals eine Ablehnung erfolgt. Dennoch besteht die Möglichkeit, beispielsweise über einen umfangreichen Versicherungsvergleich, eine Zahnzusatzversicherung zu finden, die auch im normalen Tarif Senioren versichert. Oder man informiert sich über das gesundheitliche Komplettpaket in einer Privaten Krankenversicherung.
Notwendigkeit der Zusatzversicherung und mögliche Kosten
Eine gewisse Notwendigkeit der Zusatzversicherung besteht durchaus. Insbesondere im Alter können Versicherungsnehmer schnell an einen Punkt kommen, an welchem Zahnersatz notwendig wird. Die Kosten für professionellen Zahnersatz sind sehr hoch und werden nur teilweise bis gar nicht von der Krankenkasse übernommen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das, dass die Kosten für den notwendigen Zahnersatz aus eigenen finanziellen Mitteln entrichtet werden müssen. Diese wichtige Zusatzversicherung für Dentalleistungen ist in einer solchen Situation Ansprechpartner Nummer 1. Abhängig von der gewählten Beteiligung kann die Zahnzusatzversicherung bis zu 100% der anfallenden Kosten für Zahnersatz übernehmen. Darüber hinaus ist heute schon klar: Die gesetzlichen Leistungen sind im Sinkflug. Besonders auffällig ist das im Bereich der Zahngesundheit. Schon heute greifen viele entgeisterte Patienten auf das letzte Mittel Kredit zurück. Viele Leistungen, teilweise auch notwendige, werden nicht mehr übernommen. Andere Leistungen werden hingegen nur teilweise getragen. Versicherungsnehmer müssen sich mit steigenden Zuzahlungen abfinden. Mit einer umfangreichen Zusatzversicherung können große finanzielle Belastungen vermieden werden. Die Kosten für eine entsprechende Versicherungspolice sind in der Regel sehr gering. Selbst im hohen Alter erhalten die Versicherungsnehmer Verträge, die durch einen geringen Beitrag, beispielsweise 35 Euro, gekennzeichnet sind und dennoch alle notwendigen Leistungen beinhalten. Besonders günstig sind die Prämien, wenn keine Zähne fehlen oder ersetzt wurden. Um eine Versicherung abschließen zu können, darf zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Behandlung erfolgen.
Fazit: ist eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen im Alter zu empfehlen?
Eine Zusatzversicherung für Behandlungen beim Zahnarzt empfiehlt sich durchaus auch für das Alter. Die Kosten sind verhältnismäßig gering, der Leistungsumfang, abhängig von der Versicherungsgesellschaft, allerdings sehr gut. Bei der Auswahl sollte grundsätzlich auf sogenannte Seniorentarife verzichtet werden, da diese meistens nur eine Kostenübernahme bis maximal 40% vorsehen.
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