Zweitwohnsitzsteuer – von Höhe bis Berechnung

ZweitwohnsitzsteuerBei der Zweitwohnsitzsteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandssteuer, die von den Gemeinden erhoben werden darf. Erstmalig wurde diese Steuer im Jahr 1972 von der Gemeinde Überlingen am Bodensee erhoben, immer mehr Städte und Gemeinden zogen bundesweit nach. Besonders häufig war die Einführung dieser Besteuerung in Städten mit Universitäten zu beobachten. Einzig Bayern bildete bis 2004 eine Ausnahme. Das bayerische Kommunalabgabengesetz verbot diese Besteuerung.

Grundlage der Besteuerung

Genaugenommen geht es um zwei Grundlagen für die Besteuerung des Zweitwohnsitzes. Zum einen die Ursächlichkeit, zum anderen die Bemessungsgrundlage.

Grund für die Einführung war der kommunale Finanzausgleich. Dieser Geldtransfer berücksichtigt nur die Anzahl an Bürgern, die mit einem ersten Wohnsitz in einer Gemeinde gemeldet sind. Zweitwohnungen fallen nicht unter die Berechnungsgrundlage.

Die Kommunen argumentieren jedoch, dass sie für die Bürger mit Zweitwohnsitz ebenfalls Ausgaben haben, wenn auch nur sporadisch. Beispielsweise könnte diese Zielgruppe das öffentliche Schwimmbad nutzen, respektive sie nutzt die von der öffentlichen Hand generell finanzierte Infrastruktur. Um diesen Mehraufwand finanziell zu kompensieren, greift die Zweitwohnsitzsteuer. Darüber hinaus erhoffen sich Gemeinden, dass Bürger die Zweitwohnsitzsteuer umgehen möchten und sich direkt in der entsprechenden Gemeinde anmelden. Dies führt automatisch zu einer direkten höheren Schlüsselzuweisung im kommunalen Finanzausgleich.

Obwohl die Zweitwohnsitzsteuer ursprünglich als Luxussteuer für diejenigen gedacht war, die sich einen zweiten Wohnsitz leisten konnten, belastet sie in der Summe jedoch mehr Pendler und Studenten, welche aus beruflichen oder akademischen Gründen eine Wohnung an einem anderen Ort benötigen.

Berechnungsgrundlage der Zweitwohnsitzsteuer

Eine Zweitwohnsitzsteuer Berechnung lässt sich nicht pauschal durchführen, da jede Kommune die Höhe der Steuer selbst festlegen kann. Die Berechnungsgrundlage ist jedoch identisch. Als Bezugsgröße gilt die Jahreskaltmiete.

In Berlin liegt beispielsweise ein Steuersatz von 5% zugrunde, in Hamburg sind es 8%, in Hannover 10%, Duisburg und Dortmund haben einen vergleichsweise hohen Steuersatz mit 12%.

Vor diesem Hintergrund existiert auch kein Zweitwohnungssteuer-Rechner, wie für die KFZ-Steuer oder die Einkommensteuer im Internet. Wer in Erfahrung bringen möchte, wie hoch die Zweitwohnsitzsteuer an einem bestimmten Ort ausfällt, muss sich direkt an die Gemeinde wenden. Studenten können dort auch in Erfahrung bringen, ob sie gegebenenfalls von der Besteuerung befreit sind.

Kommunale Abgabe stellen gerade für Pendler eine echte finanzielle Belastung dar. Bei einer Kaltmiete von 400 Euro monatlich fallen in Hamburg 480 Euro Steuer an, in Duisburg beispielsweise sogar 576 Euro. Dagegen ist Berlin mit 240 Euro fast schon ein Schnäppchen.

Es kommt daher immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Gemeinde und Zweitwohnungsinhaber, ob die erhobene Steuer rechtens ist. Grund ist, dass es keine verbindliche Definition für eine Zweitwohnung gibt. Einige Gemeinden erheben diese Steuer bereits für eine Gartenlaube ohne Schlafplatz. Während einige Kommunen enge Kriterien anlegen, beispielsweise das Vorhandensein einer abgeschlossenen Toilette und einer Küche, genügt anderen, dass es sich um einen umbauten Raum handelt.

Mit zu den teuersten Städten zählt übrigens Baden-Baden. Hier beträgt der Steuersatz bei einer Jahresmiete über 5.000 Euro 35 Prozent.

Bildquelle: Marta Posemuckel – Pixabay


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
3,00 von 5 Punkten, basierend auf 5 abgegebenen Stimmen.


Bewerten Sie diesen Artikel - Hinterlassen Sie gerne auch ein Kommentar!
Loading...

Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 15. Dezember 2017 at 9:04

    in der Überschrift heißt es Seniorenbedarf. In bezug auf das Thema kommt das Wort Senioren, Rentner nicht vor. Ist es mit der Steuer gleich für alle oder….man könnte das dann eben sagen:Rentner dasselbe oder so.

Kommentar schreiben

(auch anonym möglich)

Hier haben Sie die Möglichkeit den Beitrag (wenn Sie mögen anonym) zu kommentieren und Ihre Erfahrungen und Meinungen zu schildern. Wir freuen uns über jeden Kommentar! Bitte beachten Sie jedoch, dass wir politische Hetze gegenüber Minderheiten und Aufrufe zu Gewalt nicht veröffentlichen werden.