Pflegestärkungsgesetz 2017: Was ändert sich? Eine Übersicht

Pflegestärkungsgesetz 2017Seit Jahresbeginn 2017 greift das neue Pflegestärkungsgesetz II. Was verändert sich durch das neue Gesetz? Was ergibt sich daraus für pflegende Angehörige? Was bedeuten die neuen Pflegegrade? Und welchen Stellenwert bekommt private Vorsorge?

Arthur BrüningsArthur Brünings beschäftigt sich als unabhängiger Makler täglich mit dem Thema Pflege. Der Berliner Finanzexperte klärt in diesem Gastbeitrag über die Veränderungen im Rahmen des neuen Pflegestärkungsgesetz auf.

Was wurde im zweiten Pflegestärkungsgesetz gestärkt?

Konkret sollen jahrzehntelange Gesetzeslücken im Bereich Nervenerkrankung (z.B. Demenzerkrankungen) geschlossen werden.

Um dies zu erreichen, mussten die Bewertungsmaßstäbe für die Pflegebedürftigkeit neu definiert werden, wie es in folgender Abbildung dargestellt wird:

Pflegestärkungsgesetz 2

Was verändert sich durch das neue Gesetz?

Die Innovation ist, die stärkere Berücksichtigung der körperlichen und geistigen Verfassung, sodass die tatsächliche Selbstständigkeit des jeweiligen Pflegefalles differenzierter begutachtet werden kann und somit die Pflegeleistungen besser angepasst werden können.

Gleichzeitig wurden aus Pflegestufen Pflegegrade, wie hier dargestellt:

Pflegestärkungsgesetz 2 Änderungen

Dadurch soll passgenauer und gerechter der Leistungsanspruch des Einzelnen gewährleistet werden.

Zusätzlich wurden Geldleistungen ambulant, wie stationär um bis zu 20% erhöht:

Pflegestärkungsgesetz 2 Übersicht

Auch monetäre Leistungen für beispielsweise anfallende Umbauten in den Wohnungen sollen stärker gefördert werden.

Pflegende Angehörige profitieren

Die Angehörigen der Pflegefälle, die fast 2/3 aller Pflegefälle in Deutschland pflegen, werden auch durch das neue Gesetz begünstigt. Insbesondere wird im Fall, dass kurzfristig die Pflege für einen Angehörigen erforderlich ist, eine zehntägige bezahlte Abwesenheit vom Beruf gewährt.

Auch wenn einige Gesetzeslücken geschlossen worden sind, was längst überfällig war, müssen wir leider der Tatsache ins Auge blicken, dass immer noch jeder Pflegebedürftige und dessen direkte Angehörige vom Sozialfall bedroht sind. Denn die aktuellen Pflegekosten werden nicht von den derzeitigen Pflegeleistungen gedeckt. Somit gibt es, wie auch im letzten Jahr, nur zwei Optionen: Entweder durch privates Vermögen anfallende Versorgungslücken auszugleichen oder eine private Pflegevorsorge zu haben.

Diesbezüglich ist es bis dato schwierig, eindeutige Empfehlungen auszusprechen, da die Versicherungsbranche noch dabei ist, die Pflegeprodukte zu kalkulieren und ggf. zu entwickeln. Voraussichtlich kann ich Ihnen erst zum zweiten bzw. dritten Quartal konkrete Empfehlungen aussprechen.

Portrait des Gastautors

Arthur BrüningsArthur Brünings ist ein Unternehmer im Bereich des Finanzwesens. Er setzt auf eine persönliche, individuelle und auf den Kunden zugeschnittene Beratung und hat dabei Zugriff auf den gesamten Markt. Im Interesse des Kundens zu handeln charakterisiert seinen Status als unabhängigen Makler. Seine Ambition ist es, dass sich seine Kunden intensiv mit den Möglichkeiten, Chancen, aber auch den Risiken rund um das Thema Geld auseinandersetzen, um sich über den potenziellen Mehrwert der passenden Produkte bewusst zu werden.

Kontaktdaten:

Arthur Brünings
Sadowastr. 10
10318 Berlin
Tel.: 0151/57002255
a_bruenings@taures.de

Bildquelle: Alexander Raths – Fotolia


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