Kündigung wegen Rente: Das müssen Sie wissen, wenn Sie jetzt in Rente gehen wollen

Kündigung wegen Rente

Wenn das Arbeitsverhältnis wegen des bevorstehenden Renteneintritts gekündigt werden soll, müssen einige Dinge berücksichtigt werden. Zum Beispiel wann die Kündigung automatisch erfolgt und wie ein Kündigungsschreiben formuliert und zugestellt werden muss. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

Rücksprache mit dem Personalsachbearbeiter halten



Das Beschäftigungsverhältnis soll wegen des bevorstehenden Renteneintritts aufgelöst werden. Arbeitnehmer sollten in diesem Fall mit dem Personalsachbearbeiter Kontakt aufnehmen. Dieser muss frühzeitig über das Datum und gegebenenfalls auch über den Grund für den Renteneintritt informiert werden. Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, muss in vielen Berufen gekündigt werden. Alternativ kann ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden. Die Rente mit 63 ist eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden. Denn: Eine gesetzlich festgeschriebene Altersgrenze für den Renteneintritt gibt es nicht. Zwar kann das Arbeitsverhältnis je nach vertraglicher Vereinbarung „automatisch“ enden, wenn eine bestimmte Regelaltersgrenze erreicht wird. In den meisten Fällen muss die Kündigung allerdings selbstständig eingereicht werden.

Kündigung zur Rente mit 63: Das ist zu beachten

Arbeitnehmer, die mit 63 vorzeitig in Rente gehen möchten, müssen verschiedene Dinge beachten. Jene Arbeitnehmer, die mit 63 in der Rentenversicherung 45 Versicherungsjahre oder mehr erreicht haben, können laut offizieller Berichterstattung ohne Abschläge in Rente gehen, denn sie sind „besonders langjährig Versicherte“, die bei der Rentenversicherung trotz des vorzeitigen Renteneintritts keine Einbußen hinnehmen müssen. Doch in der Praxis scheint dies oft nicht zu funktionieren, so berichtet eine unserer Leserinnen, dass Sie trotz 45 Versicherungsjahren erst mit 64 Jahren und 2 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen durfte. Somit trat bei ihr die selbe Dynamik ein, die bei allen anderen gilt, die „langjährig Versichert“ sind, aber weniger als 45 Versicherungsjahre erreicht haben - denn diese müssen bei Renteneintritt mit Abschlägen rechnen. In unserem Artikel zum Sammeln von Rentenpunkten versuchen wir die Berechnungsgrundlage ersichtlicher zu machen.

Kündigung wegen Rente: In diesen Fällen endet das Arbeitsverhältnis automatisch

Manche Verträge enden durch den Renteneintritt automatisch. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst etwa, müssen ihr Arbeitsverhältnis bei Renteneintritt nicht kündigen. Sie verfügen über einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, kurz TVöD, welcher in § 33 Abs. 1 Buchst. a) TVöD regelt, dass der Arbeitsvertrag im Monat des Renteneintrittsalters automatisch endet. Ein Blick in den Arbeitsvertrag verrät, ob eine entsprechende Klausel vorhanden ist und das Arbeitsverhältnis ohne eine zusätzliche Kündigung beendet werden kann. Auch wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag vorhanden ist, bedeutet dies nicht immer automatisch eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt.

Kündigungsklauseln zum Renteneintritt: Was wirksam ist und was nicht

Bestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag sind unwirksam. Soll der Vertrag „in dem Monat enden, indem der Beschäftigte das Eintrittsalter für die Rente erreicht“, so isst keine separate Kündigung vonnöten. Formulierungen dieser Art sind in vielen Einzel- oder Tarifverträgen zu finden und wirksam. Nicht wirksam ist dagegen eine Klausel, die besagt, dass das Arbeitsverhältnis „in dem Monat endet, indem der Arbeitnehmer 67 Jahre alt wird.“ Das Renteneintrittsalter verändert sich stetig, weshalb entsprechende Standard-Klauseln in der Regel nicht wirksam sind. Arbeitnehmer, die eine entsprechende Klausel in ihrem Arbeitsvertrag finden, können sich am tatsächlichen Alter des Renteneintritts orientieren. Alternativ ist es möglich, den Vertrag in Rücksprache mit dem Arbeitgeber umformulieren zu lassen.

Muss ich das Arbeitsverhältnis bei Renteneintritt kündigen?



Beschäftigte sind nicht gezwungen, bei Renteneintritt ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Laut § 41 Satz 2 SGB VI kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren vor Renteneintritt selbst entscheiden, ob er der Beendigung des Arbeitsvertrages durch Renteneintritt zustimmt. Das Gesetz stellt sicher, dass Beschäftigte bei Erreichen des Rentenalters nicht automatisch ohne ihr Einverständnis gekündigt werden. Um offene Fragen zu klären, sollten Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, im Zweifelsfall einen Fachmann hinzuziehen, der den Arbeitsvertrag prüft und gegebenenfalls bei der Erstellung eines wirksamen Kündigungsschreibens hilft.

Kündigungsschreiben bei Renteneintritt: Das ist zu beachten

Kündigung für den RenteneintrittUm das Beschäftigungsverhältnis zu beenden, muss ein Antrag gestellt werden. Der Kündigungsantrag kann maschinell oder handschriftlich erfolgen, muss aber immer schriftlich gestellt werden. Abhängig von der Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag geregelt ist (falls nicht, gilt die gesetzliche Frist von vier Wochen), muss die Kündigung zeitig eingereicht werden. Bei der Formulierung achten Sie auf folgende Punkte:
  1. Absender: Beginnen Sie das Schreiben mit Ihren persönlichen Informationen, einschließlich Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse.
  2. Empfänger: Geben Sie den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers oder der Personalabteilung an.
  3. Betreff: Verwenden Sie einen klaren und prägnanten Betreff, wie z.B. "Kündigung meines Arbeitsverhältnisses wegen Renteneintritts".
  4. Datum: Geben Sie das aktuelle Datum an.
  5. Anrede: Verwenden Sie eine formelle Anrede, z.B. "Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers oder der Ansprechperson]".
  6. Kündigungsabsicht: Drücken Sie in klaren und deutlichen Worten Ihre Absicht aus, Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund des Renteneintritts zu kündigen. Geben Sie das Datum an, an dem Sie in Rente gehen möchten. Nennen Sie auch das Datum, ab dem die Kündigung wirksam sein soll (normalerweise entsprechend der Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag).
  7. Dank und positive Erwähnung: Zeigen Sie Dankbarkeit für die Arbeitsmöglichkeiten, die Ihnen während Ihrer Beschäftigung geboten wurden. Sie können auch positive Aspekte Ihres Arbeitsverhältnisses oder Ihrer Zusammenarbeit erwähnen.
  8. Abwicklungsdetails: Geben Sie an, wie Sie die Übergabe Ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten organisieren möchten. Bieten Sie Ihre Unterstützung bei der reibungslosen Übergabe an.
  9. Unterschrift: Unterschreiben Sie das Kündigungsschreiben handschriftlich und geben Sie darunter Ihren vollständigen Namen an.
  10. Anlagen: Wenn Sie möchten, können Sie eventuelle Anlagen hinzufügen, wie z.B. eine Kopie Ihres Rentenbescheids oder andere relevante Dokumente.
Die Zustellung des Schreibens zur Kündigung wegen Rente an den Arbeitgeber kann persönlich oder via Postsendung erfolgen. Bei der persönlichen Zustellung ist auf eine entsprechende Quittung zu achten. Die Kündigung bei der Post sollte per Einschreiben mit Rückschein aufgegeben werden, um automatisch die entsprechende Empfangsbestätigung zu erhalten.
Und neben den förmlichen Maßnahmen können bei der Kündigung zum Renteneintritt noch andere Dinge berücksichtigt werden. So ist es mitunter angebracht, am letzten Arbeitstag Kuchen für die Kollegen mitzubringen.


Nach der Kündigung beginnt für Viele ein neuer, lang herbeigesehenter Lebensabschnitt und mit der entsprechenden Vorbereitung und den genannten Tipps wird die Zeit im Berufsleben erfolgreich und ordnungsgemäß abgeschlossen. Herzlichen Glückwunsch! Kündigung zur Rente


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Hr. Holländer kommentierte am 23. Oktober 2023 at 6:19

    Ich bin etwas verwundert zu Ihrer Formulierung in “10. Anlagen: Wenn Sie möchten, können Sie eventuelle Anlagen hinzufügen, wie z.B. eine Kopie Ihres Rentenbescheids oder andere relevante Dokumente.”

    Da ich selbst kurz vor dem Rentenbeginn stehe als “besonders langjährig Versicherter”, habe ich mir in der Firma die Kollegen und Kolleginnen angeschaut, welche 2022 und 2023 in den Ruhestadt gegegangen sind.
    a) KEINE(R) hatte vorab den “Rentenbescheid” erhalten, da die Bearbeitungszeit immer zwischen 3 bis 5 Monaten lag.
    b) bei einer Kündidungsfrist von 3 bis 6 Monaten in der Firma (je nach Beschäftigungslänge), kann ein “Rentenbescheid” NIE dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
    c) in 3 Fällen habe die ehemaligen Kollegen den “Rentenbescheid” erst 1 Monat nach Rentenbeginn erhalten … die Bearbeitunszeit hatte knapp 5 Monate gedauert …. wobei der eine Kollege, den Rentenantrag sogar 2022 in der DRV-Beratungsstelle ausgefüllt hatte, in der Hoffnung, dass dies schnell und zügig gehen würde.

    Eventuell können Sie diese oben erwähnten “10. Anlagen” überarbeiten und der Realität anpassen.

  2. Michaela kommentierte am 25. April 2023 at 10:41

    Anmerkung zu Ihrem Absatz: Kündigung zur Rente mit 63:
    Es ist nicht richtig, dass man abschlagsfrei nach 45 Jahren rentenversichert mit 63 Jahren in Rente gehen kann. Ich weiß das, weil ich, trotz besonders langjährig Versicherte, erst mit 64 plus 2 Monate in Rente gehen kann. Wenn ich letztes Jahr im Alter von 63 Jahren gegangen wäre, dann hätte ich 11,4% Abzüge gehabt. Überall und in allen Zeitungsartikeln wird ständig darüber berichtet, dass man mit 63 Jahren abzugsfrei in Rente gehen kann, wenn man besonders langjährig (>45Jahre) versichert war.

  3. Dieter Rehms kommentierte am 30. März 2022 at 13:48

    Danke für die Hinweise zur Kündigung wegen Rente – gibt es Erfahrungsberichte? Hat jemand den Schritt erfolgreich getan und würde sich hier öffnen?

  4. Anonymous kommentierte am 19. Januar 2022 at 13:07

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    beziehe seit Dezember 2019 EM Rente vorläufig und seit Dezember 2021 EM Rente entgültig bis Eintritt Regelalter.
    Bin seit 2014 in einer Altenpflegeeinrichtung angestellt gewesen wo ich auch noch Karteimäßig
    ungekündigt geführt werde.
    Kann ich hier eine ganz normale Kündigung vornehmen oder worauf muss ich achten.

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