Kündigung wegen Rente: Das müssen Sie wissen, wenn Sie jetzt in Rente gehen wollen

Kündigung wegen Rente

Der Renteneintritt ist ein bedeutender Meilenstein im Leben. Doch viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie sie korrekt kündigen, welche Fristen gelten und welche Fallstricke es zu beachten gibt. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Kündigung wegen Rente.

1. Kündigung oder Rentenantrag – Was ist notwendig?

Ob eine Kündigung notwendig ist, hängt vom bestehenden Arbeitsvertrag ab:

  • Mit Befristung auf Renteneintritt: Keine Kündigung erforderlich, das Arbeitsverhältnis endet automatisch.
  • Ohne Befristung: Arbeitnehmer müssen selbst kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen.

Wichtig: Wer ohne rechtzeitige Kündigung weiterhin beim Arbeitgeber bleibt, befindet sich automatisch noch im Arbeitsverhältnis – auch wenn die Rente bewilligt ist!

2. Die richtige Kündigungsfrist beachten

Bei einer ordentlichen Eigenkündigung gelten die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen:

  • Gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB: Vier Wochen zum 15. oder Monatsende.
  • Individuelle Absprachen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen.

Tipp: Planen Sie mindestens einen Puffer von zwei bis drei Monaten ein, um rechtzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden.

3. Form und Inhalt der Kündigung

Die Kündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen (§ 623 BGB). Eine E-Mail oder ein Fax sind nicht rechtsgültig!

  • Eigenhändige Unterschrift: notwendig
  • Adressat: Arbeitgeber oder Personalabteilung
  • Kündigungszeitpunkt: klar und eindeutig angeben

4. Besonderheiten bei der Kündigung zum Rentenbeginn

Besondere Vorsicht gilt bei der Planung:

  • Nahtloser Übergang zwischen Arbeit und Rente muss sichergestellt sein.
  • Frühzeitig Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung einholen.
  • Arbeitsvertrag prüfen: Gibt es besondere Altersklauseln?

Beispiel: Bei einem Arbeitsvertrag mit Altersgrenze endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters – Kündigung entfällt.

5. Rentenarten und Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Es gibt verschiedene Rentenformen, die Einfluss auf die Kündigung haben:

  • Regelaltersrente: regulärer Renteneintritt, keine besonderen Auflagen
  • Altersrente für langjährig Versicherte: unter Umständen Abschläge bei früherem Renteneintritt
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: abschlagsfreier Rentenbeginn ab 64 oder 65 Jahren möglich

6. Abfindung bei Renteneintritt – Anspruch oder Mythos?

Viele Arbeitnehmer hoffen auf eine Abfindung bei Renteneintritt. Grundsätzlich gilt:

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung bei Kündigung durch Arbeitnehmer.
  • Abfindungen sind Verhandlungssache – insbesondere bei Aufhebungsverträgen.

Zahlenbeispiel: Laut einer Studie des IAB erhielten im Jahr 2023 nur etwa 12 % der Arbeitnehmer eine Abfindung beim Übergang in den Ruhestand.

7. Krankenversicherung nach Rentenbeginn

Mit Renteneintritt wechselt die Zuständigkeit:

  • Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) möglich.
  • Beitragsanteil: etwa 7,3 % plus Zusatzbeitrag.

Achtung: Voraussetzung ist, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert waren!

8. Steuerliche Aspekte beim Renteneintritt

Auch die Steuer bleibt ein Thema:

  • Besteuerungsanteil der Rente: 83 % für Neurentner im Jahr 2025.
  • Freibeträge bei Abfindungen beachten – ggf. Fünftelregelung nutzen!

Empfehlung: Frühzeitig Steuerberatung in Anspruch nehmen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

9. Was passiert bei Weiterbeschäftigung trotz Rente?

Rentner dürfen grundsätzlich weiterarbeiten:

  • Unbegrenzter Zuverdienst ab Regelaltersgrenze.
  • Vor Erreichen der Regelaltersgrenze gelten Hinzuverdienstgrenzen – derzeit 35.650 € jährlich (Stand 2025).

Interessant: Arbeiten Sie weiter, zahlen Sie weiterhin Rentenbeiträge – diese erhöhen sogar Ihre Rente!

Fazit: Gut vorbereitet in den Ruhestand starten

Der Schritt in die Rente will sorgfältig geplant sein. Eine rechtzeitige und korrekte Kündigung ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Achten Sie auf Kündigungsfristen, prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und holen Sie sich bei Unsicherheiten fachkundige Beratung. So starten Sie sorgenfrei in Ihren wohlverdienten Ruhestand!


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Ermina kommentierte am 13. Juni 2024 at 7:44

    Sehr interessanter Artikel, vielen Dank dafür! Ehrlich gesagt, ist es manchmal ganz schön verwirrend, sich durch den ganzen Dschungel an Regeln und Vorschriften zu kämpfen, wenn es um den Renteneintritt geht. Als mein Mann vor ein paar Jahren in Rente gehen wollte, fühlten wir uns ziemlich überfordert mit all den Informationen. Wir haben uns schließlich entschlossen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass wir alles richtig machen. Das war eine große Hilfe! Es hat uns nicht nur Sicherheit gegeben, sondern auch gezeigt, wie wichtig es ist, gut informiert zu sein und manchmal auch professionelle Unterstützung zu suchen. Dieser Artikel hätte uns damals sicher auch weitergeholfen!

  2. Hr. Holländer kommentierte am 23. Oktober 2023 at 6:19

    Ich bin etwas verwundert zu Ihrer Formulierung in “10. Anlagen: Wenn Sie möchten, können Sie eventuelle Anlagen hinzufügen, wie z.B. eine Kopie Ihres Rentenbescheids oder andere relevante Dokumente.”

    Da ich selbst kurz vor dem Rentenbeginn stehe als “besonders langjährig Versicherter”, habe ich mir in der Firma die Kollegen und Kolleginnen angeschaut, welche 2022 und 2023 in den Ruhestadt gegegangen sind.
    a) KEINE(R) hatte vorab den “Rentenbescheid” erhalten, da die Bearbeitungszeit immer zwischen 3 bis 5 Monaten lag.
    b) bei einer Kündidungsfrist von 3 bis 6 Monaten in der Firma (je nach Beschäftigungslänge), kann ein “Rentenbescheid” NIE dem Arbeitgeber vorgelegt werden.
    c) in 3 Fällen habe die ehemaligen Kollegen den “Rentenbescheid” erst 1 Monat nach Rentenbeginn erhalten … die Bearbeitunszeit hatte knapp 5 Monate gedauert …. wobei der eine Kollege, den Rentenantrag sogar 2022 in der DRV-Beratungsstelle ausgefüllt hatte, in der Hoffnung, dass dies schnell und zügig gehen würde.

    Eventuell können Sie diese oben erwähnten “10. Anlagen” überarbeiten und der Realität anpassen.

  3. Michaela kommentierte am 25. April 2023 at 10:41

    Anmerkung zu Ihrem Absatz: Kündigung zur Rente mit 63:
    Es ist nicht richtig, dass man abschlagsfrei nach 45 Jahren rentenversichert mit 63 Jahren in Rente gehen kann. Ich weiß das, weil ich, trotz besonders langjährig Versicherte, erst mit 64 plus 2 Monate in Rente gehen kann. Wenn ich letztes Jahr im Alter von 63 Jahren gegangen wäre, dann hätte ich 11,4% Abzüge gehabt. Überall und in allen Zeitungsartikeln wird ständig darüber berichtet, dass man mit 63 Jahren abzugsfrei in Rente gehen kann, wenn man besonders langjährig (>45Jahre) versichert war.

  4. Dieter Rehms kommentierte am 30. März 2022 at 13:48

    Danke für die Hinweise zur Kündigung wegen Rente – gibt es Erfahrungsberichte? Hat jemand den Schritt erfolgreich getan und würde sich hier öffnen?

  5. Anonym kommentierte am 19. Januar 2022 at 13:07

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    beziehe seit Dezember 2019 EM Rente vorläufig und seit Dezember 2021 EM Rente entgültig bis Eintritt Regelalter.
    Bin seit 2014 in einer Altenpflegeeinrichtung angestellt gewesen wo ich auch noch Karteimäßig
    ungekündigt geführt werde.
    Kann ich hier eine ganz normale Kündigung vornehmen oder worauf muss ich achten.

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