Rechenbeispiele zur Rente: Altersbezüge in konkreten Zahlen

Rechenbeispiele RenteIm Alter kann passend zur individuellen Lebenssituation die passende Rentenart gewählt werden. Zur normalen Altersrente stehen noch weitere Modelle wie die neue Flexi-Rente oder die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung. Wir zeigen anhand von Rechenbeispielen, wann welche Rente gezahlt wird und wie hoch die jeweiligen Versorgungsbezüge ausfallen.

Grundlegende Faktoren zur Berechnung der Rente

  • Persönliche Entgeltpunkte: Das individuelle Jahreseinkommen wird durch das durchschnittliche jährliche Einkommen aller Versicherten geteilt. Wer im Schnitt liegt, erzielt pro Jahr einen Entgeltpunkt (1,0).
  • Rentenartfaktor: Die verschiedenen Rentenarten werden mit verschiedene Faktoren berücksichtigt: Reguläre Altersrente (1,0), teilweise Erwerbsminderungsrente (0,5), Erziehungsrente (1,0), Halbwaisenrente (0,1), Vollwaisenrente (0,2).
  • Aktueller Rentenwert: Dieser monatliche Durchschnittswert beträgt seit 1.7.2016 30,45 Euro für die westlichen Bundesländer und 28,66 Euro für die östlichen Bundesländer. Er wird jährlich angepasst.
  • Zugangsfaktor: Er beträgt bei regulärem Renteneintritt 1,0 und wird pro Jahr, das mehr oder weniger Beiträge bezahlt werden um den Faktor 0,003 erhöht oder verringert.

Normale Altersrente

Für eine Zahlung gesetzlichen Rente ohne Abstriche gelten verschiedene Voraussetzungen bezüglich des Renteneintrittsalters und der Anzahl der Versicherungsjahre:

  • Reguläres Renteneintrittsalter mit 67 Jahren (seit 2012 stufenweiser Anstieg von 65 Jahren auf 67 Jahre)
  • Vor 1. Januar 1964 geboren und Bezug von Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Bergbaus: Renteneintritt weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge möglich.
  • Vor 1. Januar 1955 geboren und vor 1. Januar 2007 Vereinbarung der Alterszeitarbeit: Renteneintritt weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge möglich.
  • Vor 1. Januar 1953 geboren und mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge durch versicherte Beschäftigung: Rente mit 63 Jahren ohne Abzüge möglich.


Wie hoch die Rente ausfällt orientiert sich an den erzielten Rentenpunkten, der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe des letzten Einkommens. Genaue Angaben dazu finden sich in der regelmäßig ausgestellten Renteninformation. Wenn eine Regelaltersrente bezogen wird, kann zudem ohne Anrechnung auf diese Bezüge Geld hinzuverdienen.

Rechenbeispiel zur regulären Altersrente:

Herr A. hat zum regulären Eintrittsalter die normale Rente beantragt. Insgesamt hat er 42,125 Entgeltpunkte erwirtschaftet. Multipliziert mit dem Rentenartfaktor 1,0 und dem Zugangsfaktor 1,0 ergibt sich beim aktuellen Rentenwert von 30,45 Euro in den alten Bundesländern eine monatliche Rente von 1.282,71 Euro. Herr A. muss von diesem Betrag in alle Regel Rentenabzüge für Kranken- und Pflegeversicherung hinnehmen und auch muss Herr A. seine Rente versteuern.

Frühzeitige Altersrente

Rechenbeispiel vorzeitige AltersrenteWird die reguläre Altersrente frühzeitig in Anspruch genommen, muss mit lebenslangen Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent gerechnet werden. Für jeden Monat, mit dem früher in Ruhestand gegangen wird, verringert sich die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.

Rechenbeispiel zur frühzeitigen Altersrente:

Herr A. aus unserem ersten Beispiel hätte bei einem früheren Renteneintritt mit folgenden Abschlägen zu rechnen:

  • Renteneintritt mit 66 Jahren: Rente um 3,6 Prozent niedriger – 1.236,53 Euro
  • Renteneintritt mit 65 Jahren: Rente um 7,2 Prozent niedriger – 1.190,36 Euro
  • Renteneintritt mit 64 Jahren: Rente um 10,8 Prozent niedriger – 1.144,18 Euro
  • Renteneintritt mit 63 Jahren: Rente um 14,4 Prozent niedriger – 1.098,00 Euro
Vorausgesetzt, Herr A. würde ein Alter von 87 Jahren erreichen und bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen, würden die Rentenkürzungen in den 20 Jahren Bezugszeit insgesamt 44.330,40 Euro betragen.

Berechnung der Flexi-Rente

Flexi-Rente RechenbeispielMit der Flexi-Rente ergeben sich neue Möglichkeiten bei einem früheren oder auch einem späteren Renteneintritt. Wer nun beispielsweise vor Erreichen des 67. Lebensjahres in den Ruhestand geht, profitiert künftig etwa von geringeren Einbußen bei der Rentenhöhe.

Wird beispielsweise noch ein Jahr länger gearbeitet und noch zwölf Monate länger in die Rentenkasse einbezahlt, ergibt dies bei einem Durchschnittsverdienst etwa 30 Euro Rentenplus pro Monat. Spitzenverdiener können so sogar bis zu 60 Euro mehr erwirtschaften.



Eine weitere Möglichkeit ist das Ausgleichen von Rentenabschlägen bei einem frühzeitigen Renteneintritt. Dabei kann früher in den Ruhestand eingetreten werden und die fehlenden Zeiten werden durch selbst eingezahlte Beiträge ersetzt. Diese sind zudem Steuervergünstigt.

Durch die veränderten Bemessungsgrenzen beim Hinzuverdienst kann die Rente nun zusätzlich aufgebessert werden:

Rechenbeispiel zur Flexi-Rente:

Herr A. verdient sich nach seinem Renteneintritt noch 18.000 Euro dazu und liegt damit klar über der Bemessungsgrenze von 6.300 Euro. Alles was darüber liegt, in diesem Fall nämlich 11.700 Euro (monatlich 975 Euro) wird auf die Rente angerechnet. 40 Prozent davon werden von der gesetzlichen Rente abgezogen. Die monatliche Rente von 1.282,71 Euro verringert sich also um einen Betrag von 390 Euro (975 Euro x 0,4) und beträgt dann 892,71 Euro. Durch den Hinzuverdienst bleiben monatlich jedoch insgesamt 1.867,71 Euro (892,71 Euro + 975 Euro).

Berechnung der Erwerbsminderungsrente

Rechenbeispiel ErwerbsminderungsrenteIm Falle einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit richtet sich die Höhe der Rente vor allem nach dem letzten Bruttoeinkommen. Anspruch hat, wer in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Entgeltpunkte erzielt hat. Pauschal ergibt sich bei einer vollen Erwerbsminderung ein Anteil von etwa 30 bis 34 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Abschläge wegen des früheren Renteneintritts betragen hier jedoch maximal 10,8 Prozent.

Rechenbeispiel zur Erwerbsminderungsrente:

Frau B. ist 40 Jahre alt, wohnt in den alten Bundesländern und hat bisher jährlich im Schnitt 40.000 Euro verdient. Sie hat 23 Jahre lang in die Rentenkasse einbezahlt. 20 Jahre blieben bis zur Zurechnungszeit von 60 Jahren.

  • Es ergeben sich folgende Entgeltpunkte: 40.000 Euro / 35.700 Euro = 1,1205 Entgeltpunkte
  • Entgeltpunkte der Einzahlungsjahre: 23 x 1,1205 = 25,7715 Entgeltpunkte
  • Entgeltpunkte bis zur Zurechnungszeit: 20 x 1,1205 = 22,4100 Entgeltpunkte
  • Summe der Entgeltpunkte: 25,7715 + 22,4100 = 48,1815 Entgeltpunkte
  • Rentenberechnung nach der Rentenformel: 48,1815 Entgeltpunkte x Zugangsfaktor 1,0 x aktueller Rentenwert 30,45 Euro x Rentenartfaktor 1,0 = 1.467,13 Euro
  • Abschlag wegen Frühzeitigem Renteneintritt: 10,8 Prozent x 1.467,13 Euro = 158,45 Euro
  • Errechnete Rentenhöhe bei voller Erwerbsminderung: 1.467,13 – 158,45 = 1.308,68 Euro

Auch hier können noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.

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Bildquelle: dessauer & Cevahir – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Schmidberger Gerlinde kommentierte am 25. August 2022 at 11:05

    Hallo,
    bisher habe ich keine Antwort gefunden auf meine individuelle Frage.
    Ich,gehe nach 47 Jahren Vollzeitarbeit nächstes Jahr in Rente mit 64J.+2 M.
    Meine Rente beträgt 1626 € brutto.

    Wenn ich mit reduzierter Arbeitszeit weiter arbeite hätte ich 1800 € brutto.
    Wenn ich in Flexrente gehe,wie gestalte ich meinen Verdienst/Rente,dass ich möglichst viel davon habe?Arbeitszeit mehr kürzen?

  2. Anonymous kommentierte am 10. November 2021 at 12:32

    120 Monate?
    120 Monate Arbeit im ganzen Leben?
    Das entspricht gerade mal 10 Jahren in denen ? Rentenbeiträge einbezahlt wurden?

  3. Anonymous kommentierte am 22. Januar 2020 at 14:19

    Hallo ich habe die Rente mit 63 ohne Abzüge in Anspruch genommen. Und Arbeite weiter als Flexirentner für 6300 € im Jahr, muss ich in die Krankenversicherung und Rentenversicherung einzahlen oder darf ich mich befreien lassen.

  4. Anonym kommentierte am 13. Oktober 2019 at 14:54

    Hallo
    Wieso senden Sie meine Antwort nicht? Ich habe nicht gegen Minderheiten gehetzt und auch nicht zu Gewalt aufgerufen. Sie gehören auch zu den scheinheiligen Besserwissern.

    • little kommentierte am 28. Dezember 2019 at 19:46

      kann das sein das man mit 120 monaten nur 150 euro rente bekommt knappschaft bochum
      ausgerechnet fr hoffmann gralke
      DM diebtshal wurde nciht mit berechnet aus dem ausland zählt nichst
      was für verbrecher regieren in europa und
      die renten sind sicher verbrecher norbert blum drecksau
      seine rente ja 10 0000 euro entsorgen dieses dreckpakt

  5. anonym kommentierte am 13. Oktober 2019 at 14:51

    Hallo!
    Sie haben doch die Möglichkeit dies zu ändern bei der Wahl. Oder haben Sie den Anschluss verpasst? Wieder die etablierten Parteien gewählt? Es gibt nur eine Möglichkeit das alles zu ändern, nämlich AfD wählen. Sich nicht verunsichern lassen durch die gefälschten Reportagen der öffentlich-rechtlichen TV-Sender. Informieren Sie sich ausgiebig über die Parteiprogramme. Die AfD ist keine Nazipartei, sondern die Partei, die sich für das deutsche Urvolk einsetzt, nicht mehr und nicht weniger.

    • Anonymous kommentierte am 27. Juli 2020 at 9:20

      Wenn sich das “deutsche Urvolk” aus AfD-Wählern zusammensetzt, möchte ich nicht mehr hier leben. Wer von “Urvolk” schreibt, hat seine eigene Aussage zur AfD (keine Nazipartei) konterkariert und sich entlarvt! Gott bewahre uns vor solchen Menschen.

  6. Anonymous kommentierte am 6. August 2018 at 8:23

    Warum wird die Rente eigentlich nochmal besteuert? Beim Brutto-Gehalt hat man doch bereits Steuern abgeführt. Doppelversteuerung, ist das rechtens?

    • Hannes kommentierte am 13. Januar 2019 at 9:11

      wir befinden uns gerade in der Umstellungsphase, in der die Rentenbeiträge eben nicht mehr versteuert werden. In dem Zuge, wie der Anteil der Versteuerung der Rentenbeiträge sinkt, am Ende auf 0%, steigt der Anteil der Besteuerung der Rente. Das begünstigt ein wenig mehr die jüngeren Leute, was aber OK sein sollte, da die höhere Belastungen zu erwarten haben, als wir älteren.

      • Also Leute, würden sich alle in Deutschland lebenden Menschen in die Rentenversicherung beteiligen hätten wir überhaupt keine Probleme anständige Renten an alle zu zahlen. Dazu gehören alle Gesellschaftsschichten aus Politik, Konzernen ( Vorstand- und Aufsichtsräte) Unternehmer und Millionäre, Milliardäre und alle anderen Drückeberger die hier nicht aufgeführt sind. Doch der Gesetzgeber die Politiker haben überhaupt kein Interesse daran dies zu ändern. Warum auch, die haben soviel Pensionansprüche ( nach 4 Jahren im Bundestag 950 Euro) das Ihnen das Volk egal ist.

  7. Fritz kommentierte am 4. April 2018 at 8:48

    Unkündbar kannste vergessen! Bei längerer und öfterer Krankheit bist du immer kündbar. Wenn dein Chef Clever ist so gar ohne Abfindung.

  8. neurentner kommentierte am 7. Februar 2018 at 16:15

    habe ja nicht so viel ahnung, aber eins möchte ich mal anmerken : dieses ewige getue, als wenn wir die rente geschenkt bekommen kann ich nicht mehr ertragen. es heißt renten VERSICHERUNG. es werden beiträge eingezahlt und im versicherungfall ausgezahlt, Punkt! was und wem hat man nicht alles in die Versicherung reingedrückt die nie einen cent in dieses system eingezahlt haben. ohne das selbstständige, beamte, oder andere sich an die kosten beteiligen mußten. alles auf den rücken der pflichtversicherten. desweiteren wäre noch zu erwähnen, wie oft herr schäuble in die kasse gegriffen hat und geld entfremdet hat. die schwarze null mußte her. der eigentliche hammer ist ja wohl der, das das rentenniveau ständig abgesenkt wird, worüber zur zeit diskutiert wird. von der ständig höheren versteuerung spricht keiner. von 280€ zusatzversicherung bleiben mir gerade mal 120€ netto. warum vorsorgen?

    • Thomas kommentierte am 1. Oktober 2019 at 7:55

      Österreich kann es und macht es vor!
      Beschlossen im September 2019
      Rente mit 62 wenn 45 Versicherungsjahre
      voll sind!
      Es ist ein Unterschied ob ein Akademiker mal mit 30 Jahren zu Arebieten beginnt
      oder ein Handwerker der mit dem alter schon mal 15 Jahre gebuckelt hat.

      Neu:
      Friday for pension

  9. anonym kommentierte am 10. Januar 2018 at 9:22

    Renteneintritt mit 66 Jahren: Rente um 3,6 Prozent niedriger – 1.236,53 Euro
    Renteneintritt mit 65 Jahren: Rente um 7,2 Prozent niedriger – 1.190,36 Euro
    Renteneintritt mit 64 Jahren: Rente um 10,8 Prozent niedriger – 1.144,18 Euro
    Renteneintritt mit 63 Jahren: Rente um 14,4 Prozent niedriger – 1.098,00 Euro

    Nur mit dem Abschlag rechnen,
    Ist das richtig ? es werden ja auch weniger Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, das fehlt in dieser Berechnung, oder ?

    • Jonny kommentierte am 14. Juni 2018 at 19:24

      Richtig. E wird weniger eingezahlt.
      Richtig ist aberbauch, dass man z.b. Rentenbeginn mit 63 statt mit 67 schon 48! Monate lang eine Rente bezogen hat. Und wie lange dauert es bis dieser vorzeitige Rentenertrag durch die Monatlichen Abschäge wieder aufgebraucht ist?.
      Da müssen Sie ganz schön alt werden bis das Ganze auf ein Minusgschäft hinausläuft!

    • Hannes kommentierte am 13. Januar 2019 at 9:19

      Stimmt. wenn man von 40 Beitragsjahren im Alter von 63 ausgeht, dann kostet das bei gleichbleibenden Gehalt ca. 2.5% oder aktuell ca. 30€ pro Jahr, das man früher in Rente geht. Dies fehlt einem tatsächlich bei der Rente in Summe. Im Gegensatz dazu ist ja der Abschlag der Rente von 3.6% pro Jahr früheren Eintritt neutral, solange man das Erwartungsalter erreicht. Die Summe der ausgezahlten Rente über die Jahre ist exakt gleich. Aber das, was man nicht mehr einzahlt, fehlt komplett und ist deshalb eigentlich der viel wichtigere Pferdefuß beim verfrühten Renteneintritt.

  10. Jürgen kommentierte am 2. Januar 2018 at 20:59

    Jau. Allerdings müssen erst KV, PV + Steuer runter und dann die 525, da Freibetrag, wieder dazu gerechnet werden. – Jetzt müsste es stimmen.

  11. Zerbe kommentierte am 19. Dezember 2017 at 4:30

    Das beste ist wer Rente und Pension bekommt, denn der hat volle 71.75 % und Zuschuss zur Private Krankenkasse von 7,3 % aus der Rentenkasse und Grundsteuerfreibetrag 2017 von 9000 € + 102 € Rentner, sowie 01.01.2018 / von 1560 € + 468 als Pensionär.

  12. Wurschtl kommentierte am 4. Dezember 2017 at 13:00

    Rente = Generationenvertrag,…..na, dämmerts?

  13. Waagefrau kommentierte am 28. November 2017 at 12:01

    Bin seit Okt.2017 in vorgezogener Rente (ab 63). Da ich eine Tätigkeit hatte, die Honorarleistungen zuläßt, könnte ich ab und an mal etwas dazuverdienen. Nun kann ich in den Beiträgen zu der Flexi-Rente kein Beispiel finden, das auf meine konkrete Situation zutrifft. Wie viel darf mein diesjähriger Zuverdienst betragen, wenn ich 2017 (bis Jahresende) erst 3 Monate Rentner bin?
    Welches ist hierfür die Höchstgrenze, ohne dass mir irgendwelches Geld abgezogen wird.

    • Anonymous kommentierte am 16. Januar 2018 at 9:31

      Ich bin seit 2 Jahren in Rente. Rente mit 63.
      Ich darf bis 65 plus 450 Euro monatlich dazu verdienen, 2 mal im Jahr 900 Euro.
      Dann keine Probleme und es wird nichts abgezogen !

    • Anonymous kommentierte am 16. Januar 2018 at 12:30

      450,-€ darf hinzu verdient werden. Erst mit Anfang der Regelrente ist gibt es keine Zuverdienst grenze mehr.

  14. Anonymous kommentierte am 16. November 2017 at 9:57

    Das System der Generationenrente ist krank.
    Wenn jede Generation sein eigene Rente einzahlen würde, dann wäre es nicht so unfair.

    Jetzt ist die Alterspyramide ungünstig und alle leiden derzeit darunter: Viel in die Rente einzahlen, wenig heraus bekommen und lange arbeiten.
    Man sollte die Überschüsse im Bundes-Haushalt mal dafür ausgeben, dass wir irgendwann aus dieser Generationenrente kommen.

    Ich habe nach dem Abitur meinen Grundwehrdienst geleistet und habe dadurch sehr viel Zeit verloren; vor allem durch Warten.
    Ohne Grundwehrdienst wäre ich wohl drei Jahre eher im Job gewesen, aber so werde ich keine 45 Arbeitsjahre erreichen, obwohl in der Wartezeit auch gejobt habe. Ich war nach dem Wehrdienst noch keinen einzigen Tag arbeitslos, habe also fleißig in alle Sozialsysteme eingezahlt.

    Meine Kollegen haben übrigens in den letzten Jahren immer mit 57 aufgehört zu arbeiten. 2 Jahre Arbeitslosengeld, 2-3 Jahre zahlt der Arbeitgeber aus seiner Tasche obwohl man nicht mehr kommt und 1-2 Jahre Abzüge in Kauf nehmen.
    Andere Firmen entlassen dann die älteren Kollegen “betriebsbedingt”, wenn sie zu alt sind.

    Ich hoffe, dass ich meiner Firma zu teuer bin und dass sie ihn wie viele andere nach Indien verlagern und sie mich dafür sehr großzügig entschädigen.

    Mein Fazit: Ich sorge dafür, dass ich jetzt Geld zurück lege, um bis zum Ende zwar einzuzahlen, aber nicht mehr zu arbeiten.
    Ab Ende 50 werde ich viel krank sein. Ich bin quasi unkündbar und es wird dann das Problem meines Arbeitgebers und des Systems werden, in dass ich lange genug eingezahlt habe.

    Das System extrem unfair und unsozial.

    • Anonymous kommentierte am 20. Januar 2018 at 18:35

      Sie sind unsozial!!

    • Normalo kommentierte am 29. Januar 2018 at 10:29

      Also, Ihre Einstellung finde ich ja wohl unmöglich. Ich bin jetzt fast 63 Jahre, Lungenkrank, und arbeite seit 1970. Habe allerdings kein Abi und bin trotzdem seit dem ohne Arbeitslosigkeit bis heute im Berufsleben. Auch ich möchte nun in 1 Jahr die Teilrente in Anspruch nehmen und hoffe, dass ich mich mit meinem Chef einigen kann. Aber Ihre Einstellung, dann bin ich eben krank, ist ja wohl unmöglich. Auch ich bin inzwischen so gut wie unkündbar, fiele mir aber nicht im Traum ein, mich so zu verhalten. Mir ist es nicht egal, wie man anschließend über mich spricht und außerdem arbeite ich gerne. Leute wie Sie sind daran Schuld, das Ämter dann bei Jedem das Haar in der Suppe suchen, weil es leider solche Schmarotzer wie Sie zu häufig gibt. Vielleicht denken Sie einfach mal über weniger arbeiten nach und setzen Ihre Ansprüche im Alltag einfach mal ein bißchen zurück. Freuen Sie sich doch, dass Sie noch Arbeit haben. So, das musste ich mal los werden.

  15. Schneider Ludwig kommentierte am 27. Oktober 2017 at 17:44

    meiner meinung nach müßten alle, die ein einkommen erzielen genau wie steuern auch in
    die rentenkasse einzahlen und zwar ohne die beitragsbemessungsgrenze, ich meine ALLE auch beamte selbstständige Ärzte natürlich sollten diese leute auch später eine rente bekommen egal ob noch zusätzlich privat vorgesorgt wurde was ja bei einem höheren einkommen auch leichter möglich ist. was ist wenn ein handwerksmeister z.B. mit 55 Jahren, warum auch immer, seine selbstständikeit aufgibt kein einkommen mehr hat fällt er dem Staat zur last. dies wäre bei einem rentenanspruch geringer. bei beamten und politikern kommt wohl seltener vor daß sie aus der staatlich gut gepolsterten hängematte fallen aber auch das kommt vor. am beispiel österreich sieht man das es doch geht!

    • vinoalmansa kommentierte am 10. November 2017 at 9:05

      Ihr Vorschlag in Ehren, aber welchen Vorteil soll dieses genau haben? Wenn man Ihrem Vorschlag folgen würde, würde es ja bedeuten

      1. Einzahlung aller in unbegrenzter Höhe ohne Bemessungsgrenze, dass dann auch entsprechenden Ansprüche in unbegrenzter Höhe fällig werden.
      Dies hat zur Folge, dass die gut verdienenden entsprechend höhere Renten erhielten und die Schere zwischen „arm und reich“ noch größer werden als sie schon heute sind! Schon mal zu Ende gedacht und vor allem gerechnet?

      2. Warum bezahlt ein selbständiger nicht wie auch z.B. Ärzte und andere freie Berufsgruppen in eine private Altersvorsorge ein? Hätte den Vorteil einer besseren Versorgung, da man in privaten Vorsogepaketen mit der Hälfte des Beitrages einer staatlichen Versicherung deutlich höhere Leistung erwarten darf. Dies kann ich in meinem Fall nach 40 Jahren auch beweisen.

      2.1. Warum sollte nach Ihrem Vorschlag denn die Allgemeinheit für Selbständige aufkommen (Solidaritätsprinzip)? Zumal ein selbständiger deutlich andere Möglichkeiten von Abschreibungen und Prinvatnutzungsmöglickeiten ggü. einem “normalen” Arbeitnehmer hat. Auch hierüber schon mal nachgedacht und gerechnet? Soll das gerecht sein?

      Ich denke die Einbeziehung aller Erwerbsgruppen löst nicht das Problen ( da ja auch hier Ansprüche entstehen) , sondern verschiebt das Problem nur.

      Wenn wir hier drüber nachdenken brauchen wir intelligente Lösungen, so dass die Möglichkeit besteht die Altersversorgung auf mehrere Standbeine zu stellen z.B
      A) staatliche Rente
      B) private Vorsorge
      C) Schaffung von Privateigentum (Haus/ Eigentumswohnungen und langfristige Hypotheken, so dass schon in jungen Jahren, wie in südlichen Ländern, frühzeitig Sensibilität geschaffen wird sich rechtzeitig ums Alter zu kümmern oder
      D) Arbeitnehmer stärker am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen wie es von einzelnen Wirtschaftsführern auch gefordert wird.

      Man muss sich also schon frühzeitig um die Altersvorsorge kümmern, dazu gehört auch eine gute Bildung um erfolgreiche Jobs zu bekommen. Mit Teilzeit und Minijobs wird das nichts!

      Dieses von Einem Erwerbsunfähigkeits-Rentner, noch keine 60, der aber mit o.g. Maßnahmen hervorragend auskommt und leben kann!

  16. Durit kommentierte am 13. Oktober 2017 at 14:15

    Habe mir die Kommentare hier alle durchgelesen und muss sagen eigentlich hat jeder auf seine Art recht. Aber………. einige schreiben, dass das in die Rentenkasse einbezahlte Geld verloren ist…..auf mein Rentenkonto wurden insgesamt (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) 250.000€ einbezahlt (nicht berücksichtigt eventuelle Verzinsung). Bei einer Bruttorente von 1800€ bekäme ich 12 Jahre Rente. Bei einem Eintritt mit 63 also bis 75 Jahre. Hallo ich möchte aber mindestens 85 werden. Wer finanziert den Rest?

    • Anonymous kommentierte am 10. Januar 2018 at 12:31

      Wie zum Teufel kommen Sie den darauf das unser Sozialstaat Ihnen nur 12 Jahre Rente zahlt? Selbstverständlich wird durch den Generationsvertag gesorgt, dass Sie weiterhin Rente beziehen können. Die Frage ist nur wie hoch diese sein wird.

  17. Jay Al kommentierte am 14. September 2017 at 7:51

    Eine clevere Variante hat ein Arbeitskollege zur Flexirente angewandt.
    Rente mit 63.
    Rentenbeginn: 1. Oktober 2017

    Weiterarbeit beim Arbeitgeber als Flexirente.

    Flexirente vom 1.Oktober bis 31.Dezember 2017 sind 6300.-€ vom AG und vom 1.Januar bis 31.März 2018 nochmal 6300.-€ vom AG.

    Er bekommt also 6 Monate lang die volle Rente plus 12600.-€ brutto.

  18. Antje kommentierte am 6. September 2017 at 22:16

    Hier stimme ich voll und ganz zu, Privat Versicherte können allerdings nicht mehr in die Gesetzliche wechseln, das wurde schon abgeschafft. Was mich bei dem ganzen System stört ist das Frauen die Kinder bekommen und erstmal für die Kleinen da sind nie die 45 Jahre erreichen können. Sie kriegen zwar Kinderzeit angerechnet aber das ist für eine Hausfrau und Munter die sich um die Familie kümmert nicht ausreichend, es geht ja nur anteilig.

    Meine Rente ist so niedrig jetzt nach der Scheidung von einem Selbstständigen und 17 Jahre für die Familie da, daß ich später zum Amt gehen muss um zu überleben, schade dass Mutter und Hausfrau nicht anerkannt wird, nur wer arbeitet ist was Wert. Also Kinder kriegen in der Krippe abgeben, arbeiten und alles ist gut. Leider sieht man aber heute schon viele Kinder die das Familienleben nie richtig kennen gelernt haben. Einige Erzieher berichteten das die Kinder eher Mama zu ihnen sagen als zu ihren wirklichen Müttern. Wie soll unsere Welt eigentlich mal aussehen?

    • Eduard Reutlingen kommentierte am 26. November 2017 at 20:15

      Tatsächlich lernen viele Kinder heute nicht mehr das von Ihnen propagierte Familienleben kennen. Da Ihnen das Familienleben allerdings einiges wert zu sein scheint, sehe ich nicht, warum Sie auf der einen Seite sagen, dass Sie dafür viel Zeit aufgebracht haben und sich auf der anderen Seite beschweren, dass Sie trotz Ihrer fehlenden Arbeit hohe Rentensätze fordern. Die Gesellschaft ist weder dafür verantwortlich, dass Sie lieber ein eher altmodisches Familienleben leben als zu arbeiten, noch dafür, dass Sie sich haben Scheiden lassen – was im Übrigen nicht im Einklang mit dem klassischen Ansatz ist. Liebe Grüße aus Stuttgart.

  19. Pascal kommentierte am 24. August 2017 at 14:36

    Die Rechnung mit dem Hinzverdienst ist nicht ganz korrekt; so fehlen in der Gesamtrechnung dessen was Herrn A. bleibt doch ganz offensichtlich die 6.300 Euro Freibetrag, die ja zuvor korrekter Weise von den 18.000 auch abgezogen bzw. nicht betrachtet wurden. Somit müsste auf den ausgewiesenen Gesamtbetrag noch die 6.300 Euro pro Jahr bzw. 525 Euro monatlich hinzugerechnet werden.

    Das falsche Beispiel könnte glatt von der Rentenversicherung sein :-))))

  20. Frank Roßner kommentierte am 22. August 2017 at 11:36

    Ihr Herr Musterrentner, welcher mit 63 Jahren in Rente geht und laut Ihrer Berechnung bis zum 87 Lebensjahrca. 44300€ wegen der Kürzung verliert hat aber in den ersten 4 Jahren seiner Rente 52700€ eingenommen, welche er als Langzeitarbeitsloser mit einer gut verdieneden Ehefrau nicht bekommen hätte. Außerdem gilt immer noch das Gesetz, dass ein Hartz4 Empfänger zum erstmöglichen Datum, also mit 63, in Rente gehen muss und gar keine Wahlmöglichkeit hat. Ich wollte nur sagen, man muss alles im Zusammenhang betrachten und nicht einfach drauf los rechnen

  21. J.Schmidt kommentierte am 10. August 2017 at 2:04

    Sie vergessen nur eines: Die “Ostblocker” haben in ihrem Berufsleben mit ihren Beiträgen ihre eigenen Rentner finanziert, so wie Sie es mit ihren “Westbeiträgen” auch gemacht haben. Auf ihrem Rentenkonto befindet sich daher auch kein von Ihrem Lohn einbehaltenes Geld. Das wurde bereits während Ihres Berufslebens für die damaligen (West)Rentner ausgegeben, genau wie die Rentenbeiträge der “Ostblocker” damals in deren Ländern ausgegeben wurden. Ihre heutige Rente wird nur durch die Beiträge der heute arbeitenden Beitragszahler erbracht, allerdings entsprechend ihrer in ihrem Berufsleben erbrachten Leistung. So wie die Rente für die hinzugekommenen “Ostblocker”. Übrigens wurden ab 1949 in beiden deutschen Staaten die Renten auch gezahlt, obwohl diese Rentner “auch nie etwas” in die Kassen der West- oder Ostzone eingezahlt haben, um mal Ihre Sichtweise zu den heutigen Ostrentnern zu bemühen.

  22. Anonymous kommentierte am 25. Juli 2017 at 17:32

    Unsere Rente wurde weniger seitdem der ganze Ostblock zu uns kam, niemand zahlte eine Mark bei uns ein. Die Alten bekamen sofort ihre Rente.

  23. Antonio kommentierte am 11. Juli 2017 at 15:04

    Hallo Zusammen

    Richtig Wäre Wer die 45 Jahre voll einbezahlt hat soll auch im Rente gehen OHNE wenn und aber egal wie alt er ist..!

    Die Ärsche von Politiker arbeiten vielleicht mal paar Jahre und bekommen ca. je Weilchen schwein er ist zwischen 6 bis 15 Tausendet Euro

    Hallooo …Die können Mich mal am Arsch lecken.

  24. Anonymous kommentierte am 5. Juli 2017 at 0:00

    Ich bin 63 und habe meine 45 Jahre voll. wenn ich jetzt im Rente gehe, statt mit 65, habe ich grade mal 30 euro weniger… irgendetwas stimmt da nicht…
    Hätte mal Politiker werden sollen… den Job da kündigen und schön Rente beziehen. Armes Deutschland

  25. Für.witzke kommentierte am 18. Juni 2017 at 16:41

    Bei einer Rentenerhöhung müssten alle den gleichen Betrag bekommen. also nicht prozentual sondern linear.

    • Anonymous kommentierte am 10. August 2017 at 2:16

      Prozentual ist linear! Was Sie meinen ist pauschal. Aber das würde wohl wieder die mißgünstigen Westrentner auf die Palme bringen, die als einzige in ihrem Leben gearbeitet und “eingezahlt” haben. Aber Sie haben recht, nur mit einer zumindest teilweisen pauschalierten Rentenerhöhung ließe sich über die Jahre die sonst unvermeidlich immer größer werdende Differenz zwischen “armen” und “reichen” Rentnern vermeiden. Egal in welchem Teil Deutschlands sie gerade wohnen.

  26. Klein kommentierte am 2. Mai 2017 at 9:44

    Im Großen und Ganzen ist unsere Rente eine Schande. Jahrzehntelang gearbeitet und ordentlich seine Abgaben an den Staat gemacht. Letztendlich bleibt nichts davon übrig. Wir Rentner sind genötigt einen zusätzlichen Arbeitsplatz zu finden, damit man noch einigermaßen “Leben” kann. Wo ist unser Geld? Wer hat uns so in diese Miesere geritten? Ich halte nicht viel von der Politik in Amerika, aber jetzt doch. Denn dort hat man die Möglichkeit entweder in eine “Rentenkasse zu zahlen” oder auch nicht. Die meisten Amerikaner zahlen nicht in diese Kassen. Wenn ich mir überlege, dass ich mit 65 Jahren noch dazuverdienen muss, nur weil unsere deutschen Rentenkassen das Geld, das wir einbezahlt haben, irgendwo, irgendwem, irgendwann an irgendjemanden gezahlt haben. Nur nicht an die Rentner, die dieses Geld einbezahlt haben. Es ist und bleibt eine Schande. Meinen Kindern werde ich raten, sich Jobs zu suchen, die im Ausland sind, damit diese das Geld für die Rentenversicherung selbst einbehalten können um dies dann sicher anzulegen, damit im Alter nicht dieses Fiasko eintritt, wie bei uns Alten in Deutschland. Die Rentenkassen wurden gefüllt, gefüllt und gefüllt. Und wir kämpfen jeden Tag mit jedem Cent, den wir in den Händen halten. So habe ich mir mein Rentendasein nicht ausgemalt. So, auf keinen Fall.

    • Renter kommentierte am 14. Mai 2017 at 8:36

      Ich kann diesen Ausführungen nur zustimmen. Wenn man mal überlegt, dass ein Rentenehepaar mit einer Gesamtrente von ca. 2.000 € brutto, diese noch versteuern muß und dann die monatlichen Kosten für Miete, Nebenkosten, Lebenskosten, Auto, Versicherungen etc. etc. von dem Nettobetrag aufbringen muß; einfach nur traurig. Für Hobbys, Urlaub, Enkel usw. bleibt nichts mehr übrig.

      • Glückslos kommentierte am 17. Mai 2017 at 16:06

        Bei 2000 Euro Bruttorente bleiben dem Rentnerpaar ca. 1.780 € netto zum Leben/Wohnen im Monat übrig. Zum Vergleich: die Pfändungsfreigrenze nach §850c ZPO liegt in 2017 bei 1.479,99 € (2 Pers.) – also knapp 300 € unter der Nettorente des Paares. Und auch das Existenzminimum liegt bei 1.470,00 €. Ergo arbeitet ein Eckrentnerpaar in Deutschland 45 Jahre um evtl. monatlich 300 € mehr an Rente zu bekommen, als das Existenzminimum ausweist.

    • Anonymous kommentierte am 17. Mai 2017 at 10:52

      Die nächsten Wahlen sind heuer, weg mit dem G….. auch Politiker genannt. Denen der Deutsche Bürger und Rentner nur Dreck bedeutet

    • Glückslos kommentierte am 17. Mai 2017 at 16:07

      Glückwunsch! Gut erkannt!

    • touareg kommentierte am 30. Mai 2017 at 15:49

      ja da haben Sie Recht. Wo das Geld ist kann ich Ihnen sagen: das bekommen die Beamten, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben.

      In A ist das anders: da zahlen alle ein – die Beamten und die Selbständigen. Ergebnis = die bekommen doppelt soviel Rente. Schicken Sie Ihre Kinder also nach Österreich. Da sind sie auch nicht weit weg.

      Allerdings muß man bei den Niedrigzinsen auch eine private Vorsorge erstmal finden, welche besser zahlt als die gesetztliche Rente.

      • Anonymous kommentierte am 20. Juni 2017 at 11:22

        Wo das Geld ist kann ich Ihnen sagen: das bekommen die Beamten, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ja und es wird sich auch nicht äntern weil dieser Statt von diesem Personenkreis reg. wird

        • Anonymous kommentierte am 17. Juni 2020 at 11:07

          Mal abgesehen von der Rechtschreibung, kotzt es mich an, immer wieder dieselben Parolen zu hören.
          JEDEM steht es offen in den Staatsdienst zu gehen. Man muss dafür aber auch bereit sein, weniger Geld zu verdienen als in der freien Wirtschaft. Das ist ALLEN bekannt. Nur die wenigsten wollen aber in den Staatsdienst, wegen der schlechteren Bezahlung, oder es fehlt ihnen an Bildung, so dass sie nicht in den Staatsdienst aufgenommen werden.

          ERGO: Auch du hättest in den Staatsdienst gehen können, und bräuchtest JETZT nicht zu meckern, oder lag es an der fehlenden Bildung bei dir!?!?

      • Anonymous kommentierte am 23. Juli 2017 at 15:41

        Das stimmt, die Politiker haben schon genug Geld und bekommen immer mehr. Die Haben noch nie soviel gearbeitet wie eine Frau. Ich habe eine behinderte Tochter und pflege die schon 20 Jahren. Das wird sich minimal auf die Rente auswirken. es is soooo ungerecht. als man gearbeitet hat, zahlte man steuern und wenn man die rente bezieht, zahlt man wieder steuern. Warum wird man nicht als Pflegekraft bezahlt. Das ist auch Arbeit einen behinderten menschen zu pflegen. Ich arbeite rund um die Uhr. Aber in Deutschland ist in den letzten Jahren alles schlechter geworden. Alles wird teurer. Mieten, Leben usw. und für Behinderte wird nichts gemacht. Hauptsache die Politiker haben die dicke kohle im Sack und jammern immer noch. Die sollen mal mit dem geld leben was wir leben müssen.

      • Bauer kommentierte am 5. August 2017 at 16:10

        Ja, alle sollten einzahlen (Politiker, Selbstständige etc.). Ferner gehören die ganzen Krankenkassen abgeschafft. 1 Krankenkasse für alle. Alle Beiträge sind doch gleich. Die Leistungen sollten ebenfalls gleich gemacht werden, so würde der riesige Wasserkopf wegfallen. Schlimm ist auch, wenn die privat Versicherten im Alter merken, dass sie die Beiträge nicht mehr zahlen können (dann aber schnell umswitchen in die gestzliche Krankenkasse). Auch das gehört eingestellt.

        • Anonymous kommentierte am 16. Februar 2018 at 14:54

          Wer ist denn privatversichert ?
          Auch die die dieses Gesetze machen. Jahrelang Sozialschmarotzer spielen und für wenig Beiträge elitär kranken versichert sein und dann da auch die Privatversicherungen kein kirchlischer Unterstüzungsverein ist und logischerweise wenn es darauf ankommt und die Wehwechen anfangen zum Ende hin teuer werden müssen, verdrücken sich diese Schmarotzer schnell unter die Solidargemeinschaft mit günstigen Rentenkrankenbeiträgen für gesetzliche Vers.
          Es ist ja durch die Politik logischerweise erlaubt und wenn man nur schnell noch etwas Taxi fährt um in die gesetzliche zu kommen. Es ist Beschiss da ändert auch die Bürgervers. der SPD nichts dran weil die jahrelang günstigen Beiträge mit einem Schlag legalisiert würden.

    • Rolf Klopfleisch kommentierte am 2. August 2017 at 12:24

      Nun ist es endlich soweit: Ich bin Rentner. Von den 45 Jahren harter Arbeit 50/50 O/W für beide Staatsformen bekomme ich 946 €, das sind 24 € unter dem gesetzlichen Existenzminimum. Nun habe ich verlängert, damit ich meine Wohnung und die fixen Kosten bezahlen kann.

      Danke ihr Diäten Taschenfüllenden Politiker, danke auch den Gewerkschaften das ihr das zugelassen habt. Es ist die größte Schande nach Hitler und Honnecker sogar ein Verbrechen am eigenen Volk!

    • Anonymous kommentierte am 10. August 2017 at 2:23

      Sicher anlegen wie in diesen amerikanischen Pensionsfonds, welche bei einer Pleite der Firma sich noch schneller in Luft auflösen, als man denken kann. Oder von skrupellosen Unternehmern veruntreut werden. Dann darf die Oma mit 80 noch bei Walmart für die Juppies die Tüten zum Auto tragen. Solch eine “Alterssicherung” wollen Sie ihren Kindern doch nicht allen Ernstes wünschen?

  27. Anonymous kommentierte am 19. April 2017 at 20:23

    Das Rechenbeispiel bei früheren Renteneintritt (mit 63 Jahren) ist einseitig und irreführend. Sie sollten nicht nur die Rentenkürzungen in 20 Jahren Bezugszeit erwähnen (insgesamt 44.330,40 Euro), sondern zur Abwägung auch den Betrag nennen, den Hr. A bereits in den 4 Jahren vor dem regulären Renteneintritt erhalten würde (52.704,00 EUR).

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