- Wann darf ich in Rente gehen?
- Wie viel darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen?
- Muss ich von meiner Rente Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen?
- Wie erfahre ich, wie viel Rente ich erhalte?
- Bekomme ich meine Rente auch ins Ausland überwiesen?
- Ich war einige Jahre arbeitslos. Wird diese Zeit auf die Höhe der Rente angerechnet?
- Werden Kindererziehungszeiten angerechnet?
- Gibt es Gründe, dass es Abschläge auf meine Rente gibt?
- Muss ich meine Rente beantragen oder erhalte ich sie automatisch?
- Gibt es einen Rentenausweis?
- Wie kann ich eine individuelle Rentenberatung durchführen?
Wann darf ich in Rente gehen?
Die Regelaltersgrenze liegt für vor 1947 Geborene bei 65 Jahren. Von 2012 an hat sie der Gesetzgeber für nach 1946 Geborene stufenweise auf 67 Jahre angehoben.
Wie viel darf ich zu meiner Rente hinzuverdienen?
Hinzuverdienstgrenzen gibt es bei vorgezogenen Altersrenten und bei Renten wegen Erwerbsminderung. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.
Muss ich von meiner Rente Beiträge für die Krankenversicherung bezahlen?
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse müssen von ihrer Rente Beiträge zahlen. An diesen beteiligt sich der Rentenversicherungsträger.
Wie erfahre ich, wie viel Rente ich erhalte?
Darüber informiert die Rentenauskunft, eine schriftliche Übersicht der Deutschen Rentenversicherung. Die Versicherten erhalten die Mitteilung ab dem 55. Geburtstag alle drei Jahre automatisch. Auf Antrag wird sie auch früher versendet.
Bekomme ich meine Rente auch ins Ausland überwiesen?
Wer sich nur vorübergehend in einem anderen Land aufhält, etwa für eine längere Urlaubsreise, erhält seine gesetzliche Rente ausgezahlt wie bisher. Wer jedoch dauerhaft ins Ausland übersiedelt, kann Nachteile beim Rentenanspruch oder der Rentenhöhe haben. Über mögliche Einbußen informiert der Rentenversicherungsträger.
Ich war einige Jahre arbeitslos. Wird diese Zeit auf die Höhe der Rente angerechnet?
Wer arbeitslos gemeldet ist und Arbeitslosengeld erhält, für den zahlt die Bundesagentur für Arbeit in aller Regel die Rentenversicherungsbeiträge.
Werden Kindererziehungszeiten angerechnet?
Wer Kinder erzieht, bekommt sogenannte Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Die Beiträge dafür zahlt der Bund. Für jedes nach 1991 geborene Kind werden die ersten drei Jahre nach dem Monat der Geburt als Erziehungszeit angerechnet. Für Geburten vor 1992 sind es zwölf Kalendermonate. *Ergänzung der Redaktion: Durch die Mütterrente werden bei Geburten vor 1992 mittlerweile 2 Jahre angerechnet*
Gibt es Gründe, dass es Abschläge auf meine Rente gibt?
Abzüge gibt es zum Beispiel, wenn die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent pro Monat, den die Rente vorzeitig beansprucht wird. Es gibt allerdings Obergrenzen für den maximalen Abschlag.
Muss ich meine Rente beantragen oder erhalte ich sie automatisch?
Alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung müssen beantragt werden. Sie werden grundsätzlich nicht “von Amts wegen” gezahlt.
Gibt es einen Rentenausweis?
Den gibt es. Mit dem Ausweis lassen sich unter Umständen Vergünstigungen beim Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen in Anspruch nehmen. Den Ausweis erhalten Rentner mit der jährlichen Mitteilung über die Anpassung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wie kann ich eine individuelle Rentenberatung durchführen?
Gerne schauen wir uns Ihre individuelle Situation genauer an. Unsere Beratungsdienstleistung beantragen Sie über folgenden Link:
Tipps zur Rente: Peter Knöppel im TV Halle
Bildquelle: Gesina Ottner – Fotolia
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