Rente nach Altersteilzeit: Wie ist die sozialstaatliche Lage?

Rente nach Altersteilzeit2010 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Rentenalters verabschiedet. Dieser Entwurf besagt, dass das Renteneintrittsalter im Zeitraum von 2012 bis 2029 stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wird. In vielen Branchen ist es allerdings – beispielsweise körperlich – nicht möglich, bis zu dieser Altersgrenze tätig zu sein. Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich daher für die Rente nach der Altersteilzeit. Doch was ist darunter zu verstehen und was müssen Interessierte beachten?

Altersteilzeit als Alternative zur Frührente?

Das sogenannte Altersteilzeitgesetz (kurz AltTZG) besagt, dass ältere Arbeitnehmer (ab einem Alter von 55 Jahren und aufwärts) die Möglichkeit haben, die verbleibende Zeit bis zur Rente mit halbierter Arbeitszeit tätig zu sein. Dieser Zeitraum muss allerdings mindestens drei Jahre umfassen. Die Altersteilzeit gilt als Alternative zur Frührente, wo man mit deutlichen Abzügen sowie Abschlägen zu rechnen hat.

Die Nachteile der Frührente

Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze (also beispielsweise mit 63 oder 64 Jahren) in Rente gehen möchte, hat mit Abzügen von 0,3 Prozent pro Monat zu rechnen. In einem Zeitraum von drei Jahren entstehen so rund 10,8 Prozent. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Abschlag lebenslang gilt.

Verdeutlicht werden soll diese Rechnung mit einem Beispiel:

Wenn Herr B., 55 Jahre, Durchschnittsverdiener, die letzten 40 Jahre seines Lebens durchgängig gearbeitet hat, bekommt er mit 66 Jahren um die 1126 Euro Rente monatlich. Sofern er aber beispielsweise schon mit 63 in Rente geht, sinkt diese zunächst um rund 85 Euro. Dazu kommt allerdings noch der monatliche Abzug von 0,3 Prozent. So erhält Herr B. im Endeffekt Zeit seines Lebens nur einen Betrag von circa 929 Euro.

Das Modell der Altersteilzeit

Ein Altersteilzeitarbeitsvertrag kann mit dem Arbeitgeber ab dem 55. Lebensjahr des Angestellten abgeschlossen werden. Vonseiten des Unternehmens erfolgt dies jedoch nur auf freiwilliger Basis. In vielen Tarifverträgen ist die Altersteilzeit allerdings vertraglich geregelt: In der Chemiebranche, dem öffentlichen Dienst und in der Metall- & Elektroindustrie.

Die Durchführung erfolgt durch ein Blockmodell. Zunächst bleibt der Arbeitnehmer in Vollzeit tätig, erhält aber nur das halbe Gehalt plus Aufstockung. Anschließend endet die Berufstätigkeit des Angestellten, er erhält aber weiterhin das halbe Gehalt. Jedes Modell umfasst in der Regel zwei bis drei Jahre. Die Altersteilzeit lohnt sich insofern, dass in dem Zeitraum auch weiterhin die Beiträge für die Rentenversicherung gezahlt werden und es dadurch nicht zu fehlenden Eingängen kommt.

Die Altersrente nach der Altersteilzeit

Momentan liegt das Mindestalter nach Altersteilzeit bei 63 Jahren. Erhalten kann die Altersrente jedoch nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Man muss vor 1952 geboren sein,
  • Mindestens 15 Jahre Versicherungszeit erfüllen,
  • Eine Altersteilzeitarbeit von mindestens 24 Monaten nach dem Altersteilzeitgesetz ausgeübt haben.

Zur Verdeutlichung auch hier ein Beispiel

Herr A. ist mittlerweile 59 Jahre alt, arbeitet als Lagermitarbeiter in einer kleinen Firma aus dem Baugewerbe und verdient ungefähr 300 Euro brutto. Mittlerweile klagt er unter starken Gliederschmerzen. Er ist seit Jahrzehnten in diesem Gewerbe tätig und die Arbeit hat körperliche Schäden hinterlassen. Daher beschließt er, mit seinem Arbeitgeber über eine Altersteilzeit zu reden. Denn so kann er mit einem Gehalt von rund 70 Prozent seines Bruttolohnes rechnen, muss aber nicht mehr bis zum eigentlichen Rentenalter warten. Bei seinem letzten Verdienst wären das ungefähr 2100 Euro monatlich. Sofern er nach Ablauf der Altersteilzeit die geforderten 45 Versicherungsjahre erfüllt hat, kann er die abschlagsfreie Rente erhalten.


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