Was hat es mit einer möglichen Doppelbesteuerung der Rente auf sich? Ende Mai hat der Bundesfinanzhof über zwei Einzelfälle entschieden, die wegweisend sind. Lesen Sie hier, wer eventuell von einer Doppelbesteuerung betroffen sein könnte und was man dagegen tun kann.
Was ist “Doppelbesteuerung”?
Zunächst ist aber die Frage zu klären: Was ist mit Doppelbesteuerung gemeint? Unter Doppelbesteuerung der Rente versteht man, wenn sowohl Steuern auf die Rentenversicherungsbeträge während des Erwerbslebens erhoben werden und später auch noch die ausgezahlte Rente besteuert wird. Dies ist klar verfassungswidrig. Leider kann es aber im Einzelfall schwierig werden, einen Nachweis zu führen.
Entscheidung des Bundesfinanzhofes
Aktuell ist die Frage, weil vor dem Bundesfinanzhof unter anderem ein 74-jähriger Zahnarzt geklagt hatte, der während seines Erwerbslebens sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung als auch in die Versicherung der Berufsgenossenschaft eingezahlt hatte. Der Kläger war der Ansicht, dass 500 EUR seiner Beiträge doppelt besteuert wurden. Für den Kläger ging es dabei laut eigener Aussage „ums Prinzip“, weil ihn eine mögliche Doppelbesteuerung „ärgert“.
Hintergründe: Reform des Rentensteuergesetzes
Die Tatsache, dass das Thema Doppelbesteuerung überhaupt zur Debatte steht, liegt an der Reform des Rentensteuergesetzes der rot-grünen Bundesregierung im Jahre 2005. Damals beschlossen die regierenden Parteien, die Besteuerung der Rente schrittweise umzustellen von einer vorgelagerten Besteuerung (Besteuerung der Rentenbeiträge) hin zu einer nachgelagerten Besteuerung (Besteuerung der Rente). Dieser Prozess sollte bis zum Jahr 2040 abgeschlossen sein.
Möglicherweis betroffene Personengruppen
Der Bundesgerichtshof sieht zwar aktuell generell keine Doppelbesteuerung, hat aber darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser stufenweisen Umstellung auf das nachgelagerte Besteuerungssystem künftig einige gesellschaftliche Gruppen vermehrt von Doppelbesteuerung betroffen sein könnten. Insofern ist dies ein klares Signal an die Politik, dass Handlungsbedarf besteht. Wie die vorsitzende Richterin Jutta Förster in der Urteilsbegründung ausführte, müssen folgende Personengruppen künftig stärker auf eine mögliche Doppelbesteuerung achten:
- Selbstständige, da sie in voller Höhe ihre Rentenversicherungsbeiträge selbst tragen und versteuern müssen
- Männer, weil sie eine kürzere Lebenserwartung als Frauen haben
- Ledige, da die Freibeträge eines möglichen Partners nicht berücksichtigt werden müssen
Personen, die 48 Jahre alt oder jünger sind, sollten künftig deswegen ein Auge auf die Besteuerung ihrer Rente haben. Hierbei ist entscheidend, wie hoch der Rentenfreibetrag ausfällt. Das Gericht hat nämlich entschieden, dass der Rentenfreibetrag bei der Berechnung einer möglichen Doppelbesteuerung nicht mit einfließen darf.
Doppelbesteuerung – Wie kann man sich wehren?
Wie aber kann man sich gegen eine mögliche Doppelbesteuerung wehren? Leider ist das nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht so einfach. Grundsätzlich sollten Steuerbescheide oder Rentenversicherungsverläufe (genauso wie andere behördliche Dokumente) immer aufgehoben werden. Schlussendlich muss nachgewiesen werden, dass die Summe der steuerlich belasteten Altersvorsorgeaufwendungen höher ist als die Summe der zu erwartenden steuerfreien Rentenbezüge. Die Geldentwertung durch Inflation wird hierbei ausdrücklich nicht berücksichtigt. Die Beweispflicht liegt außerdem beim Rentner oder der Rentnerin. Das klingt alles nach einer schwierigen Rechenaufgabe – und das ist auch tatsächlich der Fall. Rentner und Rentnerinnen, die möglicherweise gegen eine mögliche Doppelbesteuerung vorgehen wollen, benötigen auf jeden Fall die Hilfe eines versierten Steuerberaters.
Recherchequellen
[1] https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/doppelbesteuerung-von-renten-das-steht-in-den-neuen-urteilen-des-bundesfinanzhofs
[2] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html
[3] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Rentenbesteuerung/entscheidung-bfh-rentenbesteuerung.html
Über die Autorin
Marijana Babic ist Literaturwissenschaftlerin und Historikerin. Nach einigen Jahren im Verkauf hat sie sich nach Abschluss ihres Magister-Studiums 2006 als Journalistin, Texterin und Lektorin selbstständig gemacht. Schwerpunkte dabei sind Soziales, Psychologie und Psychopharmakologie. Eine neue Website befindet sich derzeit noch im Aufbau.
Marijana Babic
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