Der Weg in die Rente

Weg in die RenteIm Alter oder durch den Eintritt einer Krankheit sind Menschen dazu gezwungen, ihren Beruf aufzugeben und in den Ruhestand zu gehen. Damit in einem solchen Fall keine Altersarmut eintritt und eine Existenz nach dem Arbeitsleben gewährleistet werden kann, besteht in Deutschland Anspruch auf Rente. Die Autorin Isabel Frankenberg vom Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. geht in diesem Artikel den grundlegenden Fragestellungen zur Rente nach.

Die Rente wird in Deutschland monatlich ausgezahlt und soll den Ruhestand von Menschen fortgeschrittenen Alters sichern. Diese Summe haben sich Arbeitnehmer während der Erwerbstätigkeit selbst erarbeitet. Dies geschieht indem jeder Sozialversicherte einen monatlichen Beitrag in die Rentenversicherung oder auch Rentenkasse einzahlt. Dieser wird prozentual vom Bruttolohn abgezogen. Ein weiterer Teil der Summen wird vom jeweiligen Arbeitgeber übernommen.

Wie hoch die Rente beim Eintritt in den Ruhestand ausfällt, wird jedoch individuell berechnet und ist vor allem davon abhängig, wie hoch die eingezahlten Beiträge waren und wie lang diese getätigt wurden. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Rente kann daher nicht getroffen werden. Grundsätzlich kann es hierbei allerdings zu großen Unterschieden kommen, so dass der Betrag in einigen Fällen so gering ist, dass eine Altersarmut droht.

Viele Erwerbstätige stellen sich die Frage, ab wann eine Rente ausgezahlt wird. Hierbei kommt es vor allem darauf an, wofür der gesetzliche Rentenanspruch besteht. Grundsätzlich kommen drei Fälle in Betracht:

  1. Die Altersrente: Hierbei handelt es sich um die klassische Rente. So kann beispielsweise die Rente mit 67 bezogen werden, wenn der Arbeitnehmer dieses Alter erreicht hat und 1965 oder später geboren wurde.
  2. Rente wegen Erwerbsminderung (EU Rente): Hierbei ist es möglich, früher in Rente zu gehen. Liegt eine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit vor, können z.B. 40-Jährige schon frühzeitig in Rente gehen. Hierfür ist eine gesonderte Prüfung vom Rentenanspruch unter Berücksichtigung verschiedener Gutachten von Ärzten vonnöten.
  3. Rente wegen Todes: Unter diesen Punkt fallen Witwer- bzw. Witwenrente und Halb- oder Vollwaisenrente. Stirbt ein Ehegatte, erhält der Hinterbliebene die Rentenbeiträge des Verstorbenen als Ausgleichszahlung für den Unterhalt.

Anspruchsberechtigte, die ab 1965 geboren wurden, können mit 67 Jahren die Rente ohne Abschläge beantragen. Soll der Renteneintritt jedoch vor dem 67 Lebensjahr erfolgen, muss der Betroffene in vielen Fällen mit hohen Abschlägen rechnen. Demnach ist es nur sehr wenigen Personen möglich, schon im Alter von 60 Jahren in Rente zu gehen. Hierzu zählen:

  • Frauen, wenn sie vor dem 01.01.1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und mindestens 10 Jahre dieser Beitragszeit nach dem 40. Geburtstag liegen. Bedenken Sie: Kindererziehungszeiten gelten für einige Jahre wie eigene Einzahlungen in die Rentenkasse!
  • Für Arbeitslose ist eine Rente mit 60 denkbar, wenn sie vor Dezember 1948 geboren sind, mindestens 15 Jahre Beiträge gezahlt haben und acht Jahre dieser Beitragszeit unmittelbar vor dem Renteneintritt liegen.
  • Eine Rente für Schwerbehinderte mit 60 ist auch möglich, allerdings müssen dann Abzüge von bis zu 10,8 Prozent hingenommen werden.

Die Rente mit 63 Jahren ist hingegen für Schwerbehinderte möglich, die vor 1952 geboren wurden. Für alle anderen gelten Abschläge von 0,3 Prozent im Monat. Daher sollte zunächst gut überdacht werden, ob ein finanziell sorgloses Leben trotz der Abzüge möglich ist.

Die Rente mit 65 Jahren ist für Arbeitnehmer möglich, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Andernfalls gelten auch hier 0,3 Prozent Abschläge pro Monat.

Das Renteneintrittsalter wird immer wieder stufenweise erhöht. Momentan liegt es bei 67 Jahren. Dies wurde durch die Rentenreform im Jahr 2012 beschlossen. Zudem ist es möglich, dass das Renteneintrittsalter in den nächsten Jahren noch einmal erhöht wird. Grund dafür ist z.B. die Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung der Menschen.

Weitere Informationen zu verschiedenen Hartz4 relevanten Themen finden Sie unter https://www.hartz4.de/rente/.

Über den Verfasser dieses Gastbeitrags

Isabel FrankenbergIsabel Frankenberg hat Journalismus und Unternehmenskommunikation in Berlin studiert und arbeitet zur Zeit als freie Journalisten für verschiedene Verbände, wie der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.. Unter anderem befasst sie sich in Ihren Artikeln mit Themen des Verkehrs-, Sozial- und Strafrechts.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.


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