Rente mit 67: Ab wann? Für wen? Warum?

Rente mit 67Um Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen zu haben, müssen Personen mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Angerechnet wird nicht nur die reine Berufstätigkeit, sondern gleichermaßen Zeiten, in denen man Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Unter dieser Voraussetzung kann der Renteneintritt stattfinden – abhängig vom Geburtsjahrgang zu unterschiedlich hohem Alter. Wir erklären, wann Ihr Renteneintrittsalter erreicht ist.

Die Erhöhung des Renteneintrittsalters

Um die Stabilität der Rentenbeiträge gewährleisten zu können, beschloss die Bundesregierung das Renteneintrittsalter stufenweise nach oben zu setzen.




Grund dafür ist der sogenannte demografische Wandel, laut dem es immer weniger Berufstätige gibt, welche die Renten finanzieren. Gleichzeitig führt eine gesteigerte Lebenserwartung dazu, dass die Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg Rente beziehen. Das macht es in den Augen der Regierung notwendig, die Altersgrenze anzuheben. Das Renteneintrittsalter hängt dabei vom Geburtsjahrgang ab:

  • Seit 2012 wird stufenweise angehoben, und zwar ab dem Jahrgang 1947. Das bedeutet, dass alle Personen dieses Jahrgangs mit 65 Jahren und einem Monat das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben.
  • Bis zum Jahrgang 1958 steigt das Eintrittsalter jeweils um einen Monat.
    Zum Verständnis: Personen des Geburtsjahrgangs 1948 haben das Rentenalter mit 65 Jahren und zwei Monaten erreicht. Alle, die 1985 geboren sind, dann mit 66 Jahren.
  • Ab dem Jahrgang 1959 wird im zweimonatigen Rhythmus angehoben: Personen dieses Jahrgang können entsprechend im Alter von 66 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen.
  • Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt das Renteneintrittsalter ab 67 Jahren.
  • Ausnahme: Wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat, kann grundsätzlich ab einem Alter von 65 Jahren Rente beziehen, selbst wenn er nach 1964 geboren wurde.

Unter welchen Bedingungen kann man früher in Rente?

Abschläge auf das Renteneinkommen

Selbst wenn man dem Personenkreis angehört, der das Regeleintrittsalter mit 67 Jahren erreicht hat, hat man die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Dann muss man allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Diese belaufen sich auf 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der Regelalterszeit in den Ruhestand geht.

Doch auch in diesem Zusammenhang gibt es Grenzen: Das frühestmögliche Renteneintrittsalter liegt bei 63 Jahren, wenn man bis dahin mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt hat.

Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit




Ebenso für alle, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht die Möglichkeit haben, bis zum Alter von 67 Jahren berufstätig zu sein, gibt es eine gesonderte Regel. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen:

  • Wenn sie vor 1961 geboren sind.
  • Insofern die Wartezeit von 5 Jahren eingehalten wurde.
  • Wenn sie in den fünf Jahren bevor sie berufsunfähig wurden mindestens drei Jahre lang Beiträge zur Rentenkasse gleistet haben.

Was denkt die Bevölkerung über die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67?

Seitdem die Bundesregierung sich dazu entschieden hat, die Lebensarbeitszeit stufenweise zu verlängern, diskutiert die Bevölkerung heftig darüber. Dabei gehen die Meinungen auseinander. Die Tabelle stellt die wesentlichen Argumente für und gegen das Renteneintrittsalter mit 67 Jahren dar:

PRO KONTRA
Mit der Anhebung des Renteneintrittsalters wird der Generationenvertrag eingehalten. Das sorgt für Gerechtigkeit und die gesetzlichen Beitragsziele werden eingehalten: Für Menschen, die körperlich schwere Arbeit leisten, ist eine berufliche Tätigkeit bin ins hohe Alter von 67 Jahren kaum denkbar.
Wer zwei Jahre länger berufstätig ist, zahlt zum einen zwei Jahre länger Beiträge zur Rentenkasse. Zum anderen ist er zwei Jahre weniger auf Rentenzahlungen angewiesen. Gegner sprechen von einer versteckten Kürzung der Rentenzahlungen. Denn wer früher in Rente geht, weil er die Arbeit körperlich nicht mehr leisten kann, muss Abzüge hinnehmen.
Ältere und erfahrene Berufstätige bleiben dem Arbeitsmarkt länger erhalten und wirken so dem Fachkräftemangel entgegen.
Die Zahlungsfähigkeit der Rentenkassen bleibt stabil, ohne dass man junge Beschäftigte mit extrem hohen Beitragssätzen belasten muss.

Bildquelle: Dessauer – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Kalle kommentierte am 11. Dezember 2022 at 20:37

    Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre haben bereits nach 2 Jahren Anspruch auf Ruhegehalt mit dem 60. Lebensjahr, rund 2000 Euro. Je länger im Amt, umso früher Anspruch auf Ruhegeld. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler erhält ein Minister, der eine Legislaturperiode im Amt war, ab dem 55. Lebensjahr eine Pension von 3556 Euro. Bereits nach mehr als 22 Amtsjahren, beträgt die maximale Pension 9198 Euro im Monat.
    Zum Vergleich: Der „Eckrentner“ hat nach 45 Beitragsjahren heute Anspruch auf eine Bruttorente von 1176 Euro. Er müsste theoretisch 342 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, um auf Schröders Pension zu kommen. Die armen Aldi, Lidl Mitarbeiter(innen) brauche ich nicht zu erwähnen und dazu sage ich pfui Deibel.

  2. Rüdiger kommentierte am 10. Juni 2022 at 15:02

    Ob nun Rente mit 67 Jahren oder reguläre Altersrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente, als Renter ist man immer der Dumme. Ich bin Jahrgang 1964 und habe mehrere sehr schwere Krankheiten hinter mir. Seit 2008 bin ich zu 70% schwerbehindert und seit 2008 Erwerbsminderungsrentner. Vorigen Monat musste ich nun Grundsicherung beantragen und habe heute meinen Bescheid erhalten und habe mich echt auf den Arsch gesetzt. Da bekommt man Als EU-Rentner doch wirklich den selben Regelsatz, wie ein ALG2-Empfänger! Vor allem die Jungen ALG2-Empfänger können Arbeiten gehen oder eine Umschulung in einen anderen Beruf machen. Doch ein EU-Rentner kann dies nicht, selbst wenn er gern Arbeiten gehen würde. Nun dachte ich, so wie ich es gelesen hatte, dass das Amt wenigstens die Miete und die Heizkosten übernimmt. Weit gefehlt. Die Einnahmen und die Ausgaben werden gegen gerechnet Am Ende bekommt man dur die differenz. Bei mir also statt 728,00 Euro für Miete und heizung bekomme ich 320,00 Euro. Und das tolle ist, jede rentenerhöhung, welch ich in Zukunft erhalte, wird nun verrechnet und ich bekomme noch weniger vom Amt. Deutschland ist kein Sozialstaat, sondern ein Selbstbedienungsstaat. Unsere BT-Abgeordnete bestimmen sich ständig selbst ihre Diäten und Aufwandsentschädigungen in Tausender von Steuergeldern und den Rentnern wird nicht einmal die magere Rentenerhöhung gegönnt, sondern wird verrechnet. Wie Rentner die enormen Preissteigerungen bewerkstelligen sollen, interessiert doch die Politiker nicht. Man, eine Flasche Öl von 0,99 Euro jetzt 5,99 Euro oder die Gasabschläge von 113,00 Euro pro Monat jetzt zwischen 350,00 Euro und 900,00 Euro! Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun. Wie soll man dies bei 748,00 Euro EU-Rente bezahlen können?

  3. Anonymous kommentierte am 11. Juni 2020 at 21:46

    Auch Kinderlose Arbeitnehmer zahlen Rentenversicherungsbeiträge und nicht gerade wenig! Warum sollen sie dann für ihre geleisteten Beiträge in die Rentenversicherung, später dann als Rentner keine Rente erhalten?

  4. anonym kommentierte am 8. Juni 2020 at 13:19

    Ich bin allein erziehende Mutter, habe 5 Kinder auf die Welt gebracht und groß gezogen. 3 Kinder haben eine gute Schulausbildung, studieren, und zahlen schon zum Teil kräftig in die Rentenkasse ein. Die anderen gehen noch zur Schule.

    Ich komme auf ein Arbeitsleben von fast 50! Jahren, wenn ich mit 67 in Rente gehen. Zum größten Teil Teilzeit wegen der Kinder.

    Das deutsche Rentensystem ist für Mütter eine Katastrophe.

    Bei der Heirat wurde vereinbart, dass ich als Mutter die Kinder betreue, auf meine Arbeit und Fortbildung verzichte, der Vater geht weiter arbeiten.

    Durch die Scheidung allerdings habe ich lediglich einen Ausgleich an Versorgungsansprüche in der Rente nur für die (sehr kurze) Zeit der Ehe. Fortbildung oder Vollzeitarbeit war und ist durch die Einigung mit dem Vater und durch die Alleinerziehung der Kinder nicht möglich. Durch den geringeren Verdienst, der dadurch entsteht, kann ich nicht so viel einzahlen, wie der Vater.
    Der Vater leistet zwar Unterhalt für die Kinder, ich zahle aber auch meinen Anteil durch meinen Verdienst und die Versorgung der Kinder.

    Der Vater arbeitet weiterhin Vollzeit und kann sich weiter fortbilden, somit also viel für sein Rentenkonto erwirtschaften.

    Ich als Mutter leiste Teilzeitarbeit und sorge für die Ausbildung der Kinder, die später in die Rentenkasse einzahlen.

    Überwiegend erziehen die Frauen (86 %) bei den allein Erziehenden die Kinder und sorgen für die Ausbildung. Für geschiedene Frauen oder gar nicht erst verheiratete Frauen ist dieses für die Rente ein enormer Nachteil. Sie haben keinen Anspruch auf Ausgleich der Rente, die durch die Kindererziehung fehlt.

    Die Politik macht es nicht besser dadurch, dass sie ständig davon reden, wie teuer die Mütterrente doch ist. In der Corona-Krise sind auf einmal Milliarden von Euro da, mit denen die Wirtschaft aufgepäppelt wird. Aber leider habe ich 5 Kinder, nicht 5 Autos.

    Trotz enormer Lebensarbeit bleibt den Müttern eine Rente, die meistens unter der Grundsicherung liegt. Die kinderlosen Rentner, die über die vollen Lebensarbeitsjahre gut auf ihre Rentenkonten einzahlen konnten, erhalten durch die Beiträge meiner Kinder ihre gut bezahlte Rente. Während dessen ich in Sorge lebe, ob ich mit meiner Rente zurecht kommen werde.

    Meiner Meinung nach müsste nicht nur die Gesellschaft, sondern hier auch die Väter/Mütter mehr in Anspruch genommen werden, dessen Kinder durch die Mütter/Väter betreut und erzogen werden. Sie müssten, egal ob verheiratet oder nicht, für den allein erziehenden Elternteil einen Rentenausgleich für die Erziehungszeiten von ihrem eigenen Rentenkonto schaffen.

    Schließlich sind es die Kinder beider Eltern, nicht nur bei der Zeugung oder bei der Durchsetzung der Rechte des Umgangsberechtigten. Und die Leistungen der/des Alleinerziehenden wird dadurch nicht nur gewürdigt, sondern auch in der Rente stärker berücksichtig.

    Meine 5 Kinder haben erklärt, dass sie (erstmal oder gar) keine Kinder bekommen werden, was ich ihnen nicht verübel.

  5. Demografieopfer kommentierte am 28. Februar 2018 at 10:02

    Hallo, ich bin ein “überglücklicher” 1964 Jahrgang. Wenn ich mit 67 in Rente gehe habe ich 51 Arbeitsjahre hinter mir. Mir wurde als junger Mensch erzählt, dass der Generationenvertrag bedeutet ich zahle Rentenbeiträge für meine Eltern. Dann habe ich 2 liebe nette Kinder groß gezogen (nur 1Babyjahr).
    Auch das hat sehr viel Geld gekostet (ca 180.000 Euro bis zum 18. Jahr/je Kind). Jetzt wird mir erzählt der Generationenvertrag muss dafür sorgen, dass meine Kinder nicht belastet werden. Übrigens gibt es 3 Versionen des Generationenvertrages und darüber streiten die Gelehrten schon seit den 50iger Jahres. 3 entscheidende Fragen sind daneben zu beantworten: 1. Wer kommt für die Rente der kinderlosen Bürger auf? 2. Warum dürfen Beamte nach wie vor früher in Rente gehen? 3. Warum erhalten Sie keine Kürzungen vor Eintritt Rentenalter mit 67? Das wird uns ja nun mal vorenthalten. Warum entscheidet der BGH hier nicht einmal nach dem Gleichheitsgrundsatz? Wer auf die Politik hofft hat verloren. Hilf dir selbst und versuche im System zu leben. Alles andere ist kalter Kaffee.
    Wer zahlt die Renten der heutigen jungen HartzIV Empfänger?

    Merke: Wer das Kreuz in der Hand hält, segnet sich selbst zuerst, predigt Wasser und trinkt Wein.

    • Horst kommentierte am 12. Oktober 2018 at 6:06

      In Österreich bekommt jede Putzfrau mehrRente wie jeder der Durchschnittliche 45 Jahre in das deutsche Rentensystem eingezahlt hat pfui Deutschland

  6. Peter kommentierte am 23. Januar 2018 at 6:37

    Eigentlich gehört diese Leute keine Rente sie Zahlen auch nix ein.

  7. Georg Rozwadowski kommentierte am 15. Januar 2018 at 7:43

    Was soll das?
    Rente ab 67 und dann noch Altersarmut?????
    Erstmal das Rentensystem überarbeiten! Wie wäre es denn wenn jeder Arbeitnehmer eine Rente in Höhe unserer Volksvertreter (Bundestags-und Ratstmitglieder) erhält, die erhöhen sich ja jährlich ihre Bezüge!!!!!!

    Und dann noch unfähig!!!

    Wann gibt es denn eine Regierung?

    Für`s nicht`s tun bekommen diese Penner auch noch GELD und REnte!!

    Lauter Verbrecher!!!

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