Rente mit 65: Voraussetzungen, Tipps und Abzüge

Rente mit 65Die Erhöhung des Renteneintrittsalters trifft viele Menschen unangenehm und deutlich. Den Traum von der Rente mit 65 müssen Sie allerdings nicht unbedingt aufgeben. Denn es gibt Lösungen und Möglichkeiten die Rente mit 65 ohne Abzüge zu bewerkstelligen. Allerdings gilt dies nicht für alle Arbeitnehmer und für alle Situationen. Sich umfassend im Vorfeld zu informieren und sich somit auf die eigene Rente vorzubereiten ist enorm wichtig.

Die Rente mit 65 oder das neue Renteneintrittsalter?

Mit der Veränderung des Rentenalters hat sich die Arbeitszeit für viele Angestellte deutlich verlängert. Wer nach dem Jahr 1964 geboren wurde, muss regulär bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Wer jedoch älter ist, kann die Zeit bis zur Rente prozentual verkürzen.



Dennoch möchten sich viele Menschen mit dem neuen Renteneintrittsalter nicht abfinden. Vor allem in körperlich fordernden Berufen kann es schnell zu Problemen im Alter kommen. Der Traum vieler Menschen ist und bleibt somit die Rente mit 65. Doch eine Rente mit 65 ohne Abzüge zu erhalten ist schwierig. Denn hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Voraussetzungen für die Rente mit 65 ohne Abzüge

Rente mit 65 VoraussetzungenUm das eigene Renteneintrittsalter auf 65 Jahre abzusenken ohne dabei Abzüge in Kauf nehmen zu müssen, müssen die Versicherten insgesamt 45 Jahre an Beitragszeit nachweisen können. Das bedeutet, dass über einen Zeitraum von 45 Jahren die Pflichtbeiträge in die Rentenkasse vollständig beglichen wurden. Dazu zählen neben dem Arbeitseinkommen auch die Zeiten des Wehrdienstes, des Zivildienstes und der Bezug von Arbeitslosengeld 1. Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Denn folgende Zeiten werden nicht als Beitragszeiten angerechnet:

  • Der Bezug von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld 2
  • Der Bezug von Krankengeld
  • Zeiten der Kindererziehung
  • Die Versorgung von Pflegebedürftigen

Somit ist es für sehr viele Menschen sehr schwer, die notwendigen Beitragszeiten von 45 Jahren zu erreichen.

Mit welchen Abzügen müssen Sie rechnen



Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen und dennoch Ihre Rente mit 65 genießen möchten, müssen Sie mit lebenslangen Abzügen auf Ihre Rente rechnen. Die Abzüge betragen pro Monat, welchen Sie früher mit der Arbeit aufhören möchten 0,3 Prozentpunkte Ihrer Rente. Wenn Sie also die Rente mit 65 wünschen und nach dem Jahr 1964 geboren wurden, müssen Sie monatlich auf 14,4 Prozent Ihrer Rente verzichten. Dennoch nutzen viele Menschen diese Möglichkeit, denn auch die Abzüge bei der Rentenzahlung können deutliche Vorteile bieten.

Vorteile bei Abschlägen bei der Rentenzahlung

Da die Rente mittlerweile versteuert werden muss, kommt es vor allem auf die Höhe der Rentenzahlung an, ob Sie unterhalb des gesetzlichen Freibetrags bleiben oder einen Teil Ihrer Rente versteuern müssen. Dementsprechend sollten Sie gemeinsam mit einem Fachmann die Möglichkeiten gründlich abwägen und berechnen, welches Modell Ihnen mehr Vorteile bietet.

Es kann durchaus sein, dass sich durch eine Verkürzung der Arbeitszeit und eine somit geringere Rente nur ein geringer Verlust für Sie ergibt. So können Sie Ihre Rente bereits mit 65 Jahren genießen und müssen nicht im schlimmsten Fall bis 67 arbeiten.

Hinzu kommt, dass auch die Versteuerung der Rente zunächst an das Datum des Renteneintritts gekoppelt ist. Wenn Sie durch einen früheren Renteneintritt vor dem Jahr 2040 in Rente gehen können, sparen Sie nochmals deutlich, da nur ein geringerer Teil der Rentenzahlung überhaupt versteuert werden muss.

Rentenabschlag durch Ausgleichszahlung minimieren

Sollten Sie in der unglücklichen Lage sein, dass Sie die 45 Beitragsjahre nicht erreichen werden und dennoch die Rente mit 65 ohne Abzüge genießen möchten, so müssen Sie im schlimmsten Fall viel Geld in die Hand nehmen. Denn durch eine einmalige Ausgleichszahlung können Sie wichtige Rentenpunkte hinzukaufen und somit die Höhe Ihrer Rente deutlich beeinflussen.

Rente mit 65 beantragenDie Voraussetzungen hierzu sind einfach: Sie müssen zunächst eine besondere Rentenauskunft über die voraussichtliche Minderung der Altersrente bei der Rentenversicherung beantragen. Dies können Sie ab einem Alter von 55 Jahren problemlos durchführen. Anhand dieser Basis kann nun die Höhe der Ausgleichszahlung vom Experten berechnet werden. Auch hier gilt wieder: Rechnen Sie alle Eventualitäten durch und überlegen Sie, welche Wahl optimaler erscheint. Denn der einmalige Verlust des eigenen Geldes wiegt sich bei entsprechend langen Rentenbezügen positiver für Sie aus.



Sie erhalten also bei statistischen 20 Jahren Rentenzahlung insgesamt einen höheren Betrag als Sie eingezahlt haben. Die Entscheidung hängt zusätzlich von Ihrem Gesundheitszustand und den Lebensumständen ab. Denn nicht jeder hat die Möglichkeit eine so hohe Ausgleichszahlung problemlos zu realisieren, dass eine Rente mit 65 ohne Abzüge möglich wird.

Bildquelle: beeboys, zitze & Ralf Kleemann – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Hallo
    Ich bin 1959 geboren und Ich habe nur 35 Jahre arbeit jetz habe zwei Knie zum Op und Hüfte .
    In diese Jahr 2024 muss Ich Op machen .Natürlich Ich
    habe angst .Ich Arbeite noch als Lkw Fahrer.Wie ist mit rente nach OP ?

    Mfg Peter

  2. Michael Maron kommentierte am 26. Dezember 2020 at 13:02

    Hallo
    werde am 19.08.2021 65 Jahre geboren 19.08.1956.Habe über 45 Pflichtjahre,zur Zeit bin ich arbeitslos gemeldet bis 31.07.2021 die 2 Jahre bis zur Rente. Rente ab 1 August 2021.
    Laut Gesetzt 65 Jahre und 10 Monate. Mir fehlen dann die 10 Monate.
    Meine Frage lautet habe ich Abzüge oder bekomme ich die Rente ohne Abzug.

    Gruß Michael Maron

  3. Joachim Frey kommentierte am 19. Februar 2020 at 16:36

    Hallo, bin Jahrgang 57 und habe etwa 15 Jahre einbezahlt. Ab wann bekomme ich meine gerüngfügige Rente?

  4. Ich finde 67 ist schon ganz schön alt, um endlich in Rente gehen zu können. Aber dann braucht man eine gute Rentenversicherung. Ist diese abgeschlossen sollte alles funktionieren!

  5. ALEX1955 kommentierte am 15. Januar 2019 at 22:59

    Alex1955
    Ich habe schon in den 70ern erkannt das die
    LVA / BFA heute die DRV Berlin nicht das
    Renten GOLD ist was die Bürger im Alter brauchen.
    Renten heute im Schnitt um die 1000 Euro
    na ja Mehr Sterben als Leben für viele
    Höst Renten bekommt und erhält keiner
    Wer zahlt schon in 45 Jahren von der Ausbildung bis zum Ende die Höchst Beträge
    freiwillig ein ?!?!?

    3000 DM / Euro Brutto = 18 % Schnitt
    Renten Abgaben = 600 DM/ Euro X 12
    = 7.200 DM / Euro X 45 Jahre = 324.000
    Daraus eine Rente 4 % Zins müsste
    12.960 Euro pro Jahr geben = 1.080 Euro
    minus Krankenversicherung ca. 300 Euro
    = 780 Euro = DRV Betrug sicher Berlin

    Beispiel
    Top Aktien Fonds USA Europa / Global
    DAX Aktien Index / US Dow Jones Index
    World Index = 30 fach gestiegen 1975
    bis heute 2019
    = ca. 1. Million Euro angesparters
    Aktienkapital = Anlagen International
    Gekauft Germany / Europa
    Inhaber Immobilien Whg.
    oder Immob.Fonds dau Fest Verzinsliche
    ca. nur 3 % Ausschüttung in 2019
    = 30.000 Euro pro Jahr OHNE Kapital
    Verzehr = 2.500 Euro pro Monat

    Egal wie wir alle rechnen
    Der BUND und globale Welt hat die
    Zinsen von einst 10 % auf 0 runter gefahren
    Heute bekommen wir int. gute Zinsen
    aber in Europa durch Immobilien und
    Gewerbe Industrie gute Ausschüttungen
    oder Industrie Dividenden von 1 bis 4 %!

    FAZIT 2019
    Die DRV Bismark Renten sind voll überholt
    wie ein alter Pferdewagen oder Kutsche
    die Norbert BLÜM gerne noch weiter fahren wollte in aller Sturheit 1985

    Heute gelten internationale top
    Investments global angelegt wie alle
    Unternehmen auch rechnen investieren
    und global denken,lenken müssen

    Riester und Rürrup Renten Sparen sind ein guter Ansatz, aber nicht weiter nach
    justiert seit über 10 Jahren.
    Die Bundesregierung und Minister
    sind hier im Schnarch und Schlafwagen
    seit Jahren mit Vorsatz !

    BASTA
    DRV hat fertig !
    Internationale FOND Renten Zahlung
    mit Kapitalverzehr hat
    = bis 3000 Euro monatlich
    = 36.000 Euro pro Jahr Ausschüttung
    Gute Besserung Berlin !

  6. Anonymous kommentierte am 28. August 2018 at 16:52

    Wieso ist doch ganz einfach. Wenn du bis 67 arbeiten musst und mut 65 in Rente willst, arbeitest du 24 Monate weniger. Also 24 mal 0.3% = 7.5% pro Monat weniger im Portemonnaie.

  7. johannes kommentierte am 16. Juli 2018 at 10:12

    hallo

    wunderbar wie sie die abzüge darlegen……..aber keine info über abzüge bei rente mit 65!!!!!!!!!!

    diese seite ist nicht informativ , so wie in der überschrift angekündigt………rente mit 65…..

    ich weiss immer noch nicht wie viel % mir bei meiner rente abgezogen werden….

    uninteressante site……..

    tschüs und wenn ihr was ankündigt , dann versucht es wenigsten einzuhalten..

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