Erwerbsminderungsrente berechnen & beantragen: Formulare & Tipps für 2024

ErwerbsminderungsrenteDie Erwerbsminderungsrente kommt ausschließlich für Personen in Frage, die noch nicht das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Wenn Sie aufgrund einer Erwerbsminderung gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, haben Sie die Möglichkeit diese besondere Rentenart zu beantragen. Konkret ist es erforderlich, dass sie wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit weniger als sechs Stunden am Tag arbeiten können. Sind Sie noch in der Lage, einer Beschäftigung nachzugehen, deren Dauer sich auf einen Zeitraum zwischen mindestens drei und maximal sechs Stunden am Tag erstreckt, sind Sie von einer teilweisen Erwerbsminderung betroffen. Dabei bezieht sich diese Voraussetzung auf jedwede Tätigkeit, unabhängig von Ihrer Ausbildung und Ihrem bislang ausgeübten Beruf. Wir haben aktuelle Tipps rund um Anspruch, Hinzuverdienst & Co zusammengetragen.

Unser Tipp für akut Betroffene (aufgrund vieler Nachfragen):

Um die Erwerbsunfähigkeit anerkennen zu lassen, müssen Sie die Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung einreichen. Da diese auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung nur schwer zu finden ist, können Sie diesen Direktlink nutzen.

Die Berechnung der Höhe der Erwerbsminderungsrente: “Wie hoch?”




Die deutsche Rentenversicherung verschickt Jahr für Jahr Informationen an ihre Versicherten, die auch den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente umfassen. Die erste Zahl, die in der linken Spalte dieses Informationsschreibens ausgewiesen wird, gibt an, wie hoch der aktuelle Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung ausfällt.

Wenn Sie jedoch nur Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente haben, ist dieser Betrag zu halbieren. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen Angaben stets um Brutto-Renten handelt. Von diesem sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch abzuziehen, sodass sich tatsächlich ein um etwa acht Prozent geringerer Betrag ergibt. Zu den Abzügen finden Sie ausführlichere Informationen im Ratgeber zur allgemeinen Rentenberechnung.

Hinweis:

Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung der bereits geleisteten rentenrelevanten Arbeitsmonaten, die Sie bis zum Eintritt Ihrer vollständigen oder teilweisen Erwerbsminderung geleistet haben. Darüber hinaus wird die sogenannte „Zurechnungszeit“ bei der Berechnung der Rentenansprüche wegen Erwerbsminderung mit einbezogen. Dabei handelt es sich um fiktive Rentenbeiträge, die ohne Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres geleistet worden wären. Dies führt insbesondere bei jüngeren Betroffenen zu einer deutlichen Erhöhung Ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente.

Die Beantragung der Erwerbsminderungsrente




Anders als die gesetzliche Altersrente, auf die jeder Versicherte nach dem Erreichen der Altersgrenze einen Anspruch hat, handelt es sich bei der Erwerbsminderungsrente um eine Leistung, über deren Bewilligung einzelfallbezogen entschieden wird. Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, eine individuelle Beratung durch Mitarbeiter in einer der zahlreichen Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

Selbstverständlich sind diese Beratungen kostenlos. Dabei erweist es sich als hilfreich, im Vorwege das Antragsformular für die Erwerbsminderungsrente soweit wie möglich auszufüllen. Für diesen Zweck laden Sie sich von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung das entsprechende Formular herunter. Außerdem sollten Sie ärztliche Unterlagen zum vereinbarten Beratungstermin mitbringen, die Ihre vollständige oder teilweise Erwerbsminderung dokumentieren.

Eine weitere Absicherung ist in der Regel unverzichtbar

Wenn Sie den Betrag Ihrer Erwerbsminderungsrente aus der jährlichen Renteninformation abzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung analysieren, stellen Sie in aller Regel fest, dass er kaum zum Leben reicht. Dabei ist außerdem zu berücksichtigen, dass die Wahrscheinlichkeit, im angestammten Beruf nicht mehr arbeiten zu können sehr hoch ist: Immerhin ein Viertel aller deutschen Arbeitnehmer scheidet wegen gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Berufsleben aus.

Teilweise ErwerbsminderungDie gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt dabei nicht das Risiko ab, dass Sie zwar nicht mehr in Ihrem ursprünglich ausgeübten Beruf arbeiten können, Ihnen eine andere Tätigkeit zumindest theoretisch jedoch noch möglich wäre. So erhält zum Beispiel ein Arzt, der aufgrund von Sehproblemen seinen Beruf aufgeben muss, keine Erwerbsminderungsrente, weil er eine andere Beschäftigung, zum Beispiel als Call-Center-Mitarbeiter ausüben könnte.

Union und SPD haben sich Ende November darauf verständigt, dass die Renten für Menschen mit geminderter Erwerbsfähigkeit künftig so berechnet werden sollen, als ob sie bis 65 Jahre gearbeitet hätten – nicht wie heute bis 62. Die bestehenden Abschläge sollen allerdings unverändert bleiben. Die Verbesserungen sollen im Zeitraum zwischen 2018 und 2024 erfolgen.



Aus diesen Gründen ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch in diesen Fällen eine Rentenleistung vorsieht, alternativlos für alle Menschen, die nicht aufgrund einer schweren Erkrankung oder den Folgen eines Unfalls in eventuelle Schwierigkeiten geraten wollen. Allerdings müssen Berufstätige vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice eine anspruchsvolle Gesundheitsprüfung bestehen und mit mitunter hohen Beiträgen für diese wichtige Absicherung rechnen.

Bildmaterial: Jan Becke & Janina Dierks – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Eric Hoyer kommentierte am 3. August 2022 at 13:09

    Guten Tag,

    offensichtlich fehlt der Hinweis, Beamte erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst die nächste höhere Beamten-Besoldungsgruppe um in den Ruhestand zu gehen. Die würde natürlich bei den Schulden was der Bund hat eine fragwürdige Methoden sein, Geld zum Fenster raus zu werfen und die Bürger noch ärmer zu machen.
    Es würde die Sache auf die Spitze treiben, gegen über den Möglichkeiten die ein einfacher Bürger hat.
    Es ist schon bezeichnend wenn Deutschland ca, am Ende der Skala im Eigentum in Europa gelistet steht.
    Der Umstand der Wohnungsnot ist eigentlich schon bezeichnend, sehr ärgerlich und zeigt die Untätigkeit unserer Regierung, besonders der Merkel.
    Der Menschen der z. B. 30 Jahre und länger in einer Sozialwohnung gelebt hat, dem wird diese über seinen Kopf an Investoren- zu einen Spottpreis – aus aller Welt verkauft, wo nicht mal die echte Adresse ermittelt werden kann.

    Ich habe auf meinen Internetseiten die besten Rentensysteme und Lösungen von Jungen Menschen bis hin zu dem Generationenvertrag etc. Es wird nichts Konkretes getan Sozialverantwortlich.de.
    Ich wäre erstaunt wenn mein Beitrag hier gebracht wird, da wenn man die Wahrheit bringt blockiert wird.
    E. H.

  2. Bernd Rimmele kommentierte am 22. Juni 2021 at 7:21

    Servus! Ich werde jetzt 50 Jahre alt und mann hat bei mir 5 Bandscheiben fest gestellt. habe mich dann dazu entschlossen das ganze an zu gehen. Nach der ersten OP geht es mir um einiges schlechter. mache jetzt seit 2Jahren,von einer Sprite zum Gym,Ergo,training,masagen u.s.w REHA wo ich dann wieder Medikation bekam um nur die Anwendungen mit zu machen,nach 3Wochen war ich dann auch noch abhängig von dem Zeug und muste auf ne Endzugstation??? es gibt kein Tag mehr ohne Schmerzen! jetzt hab ich mich entschlossen einen Antrag zu Stellen und komm an meine Grenzen. Also wer kann mir Helfen???

  3. Sabine Zimmermann kommentierte am 11. Mai 2019 at 9:58

    Vergiss es!

  4. Auch mein Sohn wurde Ende 2017 Erw.-mind.-rentner – wurde bis 62 Jahre hochgerechnet. Die Rente reicht aber nicht zum Leben, wäre schön, wenn ebenfalls – wie Neurentner – bis 65 Jahre hochgerechnet wird,

  5. kofferfisch kommentierte am 21. Februar 2018 at 16:55

    hallo kullerpfirsich,

    ich bin in der gleichen situation wie sie !mich interessiert auch brennend wann der richtige zeitpunkt für die beantragung der EM rente ist. wenn sie antworten bekommen haben würde ich mich total freuen wenn sie die auch an mich weiterleiten würden danke und liebe grüsse

  6. KULLERPFIRSICH kommentierte am 18. Januar 2018 at 20:12

    Bin seit November 2018 krankgeschrieben und es wird auch vorrausichtlich auf Rente rauslaufen. Meine Frage wäre, ab wann ist der richtige Zeitpunkt einen Antrag auf EM zu stellen? Ich bin 55 Jahre und habe 40 Jahre Vollzeit gearbeitet. Soll ich erst weiter krankschreibungen einreichen bis es nicht mehr geht? Ich glaube das kann man 78 Wochen, und dann die Rente beantragen? Danke schön mal für die Antwort…

    • Anonymous kommentierte am 10. Februar 2018 at 15:55

      Hallo, sie sind sicher seit November 2017 krankgeschrieben und haben sich glaube ich sich im Jahr vertan. Ist aber nicht so schlimm. Habe das selbe Problem wie Sie und es würde mich genau so Interessieren wie Sie wie man es am besten macht. Krankschreiben lassen bis sangt Nimmerlein oder direkt die Rente beantragen ? Wenn Sie Antworten bekommen haben die das beantworten, wäre ich Ihnen dankbar mir diesbezüglich zu helfen wenn Sie das möchten. Evt. kann ich Ihnen auch ein paar Tipps geben, die ich auf meiner Suche durch das Internet gemacht habe. Ich wünsche Ihnen, das es mit Ihrer Rente klappt, WEIL…wenn einer 40 Jahre gearbeitet hat, sollte es meiner Meinung nach egal sein, wie Jung er ist. Die Rente hat er sich ganz einfach schlicht “verdient”. Es würde mich freuen per EMail von Ihnen zu hören. Vielen Dank und Gruß aus der Eifel.

    • Anonymous kommentierte am 7. März 2018 at 21:02

      Hallo Stelle den Rentenantrag so früh wie möglich. Zu meinem Fall. Ich war im Mai 2015 Krank aus der REHA entlassen worden. Stellte im Oktober 2015 den ersten REHA Antrag. Der würde nach ca 8 Wochen abgelehnt. Wiederspruch eingelegt. Im Mai 2016 wurde der auch abgelehnt. Dann Klage vorm Sozialgericht im Februar 2017z um Gutschter Im MAI 2017 Klage abgelehnt. Im Mai 2017 neuen Rehaantrag gestellt. Im Juli 2017 zur Reha gefahren. Nach 5 Wochen Krank Und Teilerwerbsfähig entlassen. Danach wider zum Gutachter der RV. Heute 07.03 2018 habe ich Mündlich bescheid dass sie aus der teilerwerbsminderungsrente eine Volle Erwerbsminderungsrente gemacht haben. Nur mal so damit Du weisst wie lange es dauern kann.

      • Anonymous kommentierte am 26. März 2018 at 5:29

        Hallo, danke für die Antwort. So wie ich das lese, kann man nicht füh genug den Antrag stellen. Somit werde ich mich mal drangeben. Für ein “paar” Tipps wenn es welche geben, wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank.

        • Michael Hemsing kommentierte am 5. Juli 2019 at 20:55

          Hallo
          Die Erwerbsminderungsrenre würde ich so spät wie möglich beantragen, wenn Sie noch Krankengeld beziehen, das ist höher als die EWMRente.
          Wie lange das Krankengeld gezahlt wird erfragen Sie am besten beim Ihrer Krankenkasse und dann 3 Monate vor ablauf des Krankengeldes die EMR beantragen.

      • Sabine Zimmermann kommentierte am 11. Mai 2019 at 9:57

        Es geht auch schneller,Januar 2014 Antrag eingereicht auf volle Erwerbsminderung,im Mai Bescheid bekommen.Positiv.Mit frdl.Gruss Sabine Zimmermann

        • Gabriele kommentierte am 14. Juni 2019 at 17:41

          Mein Name ist Gabi ,seit 36 Jahre als Heilpädagogin im Job.Bin Contergan mit 100%.Ich bin seit märz 2018 bis mai 2019 krankgemeldet .Ich habe dann gekündigt weil es mir krankheitsbedingt so schlecht ging das ich nicht mehr arbeiten kann.Ab 1.7.19 gehe ich auf die Krankenkasse meines MannesIst es mir möglich bis zu dieser Frist noch eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen
          Ich bin sehr verzweifelt meine jetzige Erkrankung belastet mich sehr die Depression. WER KANN MIR HELFEN??
          Alles Liebe

    • Christian Bierey kommentierte am 19. Juli 2018 at 10:36

      Ich bin jetzt seit April 2008 zu 100% EM berentet. Ich würde es darauf ankommen lassen und die 78 Wochen voll ausschöpfen. Nur einen Tipp möchte ich hier noch mitgeben. Da das Antragsverfahren meistens sehr lange dauern kann, würde ich an Ihrer Stelle die Rente mindestens ein viertel Jahr vorher beantragen. Es geht ja auch darum, dass es eventuell nicht ohne Anwalt geht und um einen Antrag auf Harz IV zu vermeiden.

  7. Anonymous kommentierte am 11. August 2017 at 20:19

    Ich heiße zufällig auch Engelbert.
    Was ich noch nirgends finden konnte, ist die Antwort auf die Frage:

    Wenn jemand mehr als 20 Jahre gearbeitet hat, dann krank wurde und von Krankenkasse und ARGE ausgesteuert ist und keine Aussicht besteht, wieder arbeiten zu können bis 65 und diese Person stellt dann mit 59 einen Rentenantrag,
    werden dann Abstriche berechnet und bekommt die Person dann mit 65 mehr?

  8. Wolle kommentierte am 6. August 2017 at 17:34

    Da zählt der Stichtag. Wenn ab 2018 bis 65 gerechnet wird, sind die 2017er raus.. ätscheffekt der Nahles und rückwirkenden Polypen…

  9. Anonymous kommentierte am 12. Mai 2017 at 14:59

    Man hat sich darauf geeinigt, daß die EM-Renten künftig so berechnet werden sollen (2018-2024) als wenn man bis 65 gearbeitet hätte, nicht mehr bis 62.

    Wie ist das mit EM-Renten, die in 2017 bewilligt wurden? Ich bin Jahrgang 1964!

  10. xxx kommentierte am 9. Mai 2017 at 14:05

    das muß auch ich sagen. habe schon nach soviel Info`s gesucht- hier ist alles versändlich.Danke

  11. Anonymous kommentierte am 1. Mai 2017 at 19:32

    Engelbert meint:
    Die beste, ausfühlichste Beratung, die ich im Internet gefunden habe. Danke für die Mühe der Leute, die das zusammengestellt haben.

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