Sozialhilfe beantragen: Höhe, Berechnung, Unterlagen

Sozialhilfe beantragen

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt reicht, besteht in Deutschland die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen. Doch wer hat Anspruch? Wie hoch ist die Unterstützung? Welche Dokumente werden benötigt? Dieser umfassende Ratgeber gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Beantragung von Sozialhilfe.

1. Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Ihr Zweck ist es, den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen zu sichern, die sich nicht selbst helfen können und keine ausreichenden Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben.

  • Zielgruppe: Bedürftige Personen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II („Bürgergeld“) oder andere Sozialleistungen haben.
  • Leistungsarten: Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

2. Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Anspruch auf Sozialhilfe haben grundsätzlich:

  • Erwachsene, die weder aus eigenem Einkommen noch aus eigenem Vermögen ihren Lebensunterhalt sichern können.
  • Rentner, die eine zu geringe Rente erhalten.
  • Menschen mit Behinderungen, die spezielle Unterstützung benötigen.

Wichtig: Vor der Gewährung von Sozialhilfe wird geprüft, ob Unterhaltsansprüche gegen Angehörige bestehen!

3. Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfe

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Bedürftigkeit: Keine ausreichenden finanziellen Mittel vorhanden.
  • Wohnsitz: gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Hilfeunfähigkeit: keine Möglichkeit zur Selbsthilfe (z.B. wegen Alter, Krankheit, Behinderung).

Achtung: Sozialhilfe ist immer eine nachrangige Leistung. Das bedeutet: Alle anderen vorrangigen Hilfen müssen vorher ausgeschöpft sein!

4. Höhe der Sozialhilfe

Die Höhe der Sozialhilfe orientiert sich an den sogenannten Regelbedarfen, die jährlich angepasst werden.

Regelbedarfe 2025 (monatlich):

  • Alleinstehende: 563 €
  • Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 €
  • Erwachsene im Haushalt anderer: 451 €
  • Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 471 €
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 €
  • Kinder bis 5 Jahre: 357 €

Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Beispielrechnung:

Eine alleinstehende Person mit angemessener Kaltmiete von 400 € und Heizkosten von 80 € könnte 2025 folgende Leistungen erhalten:

  • Regelbedarf: 563 €
  • Wohnkosten: 480 €
  • Gesamt: 1.043 € monatlich

5. Welche Einkünfte und Vermögen werden angerechnet?

Vor der Bewilligung prüft das Sozialamt genau, ob Einkommen oder Vermögen vorhanden ist:

  • Anzurechnendes Einkommen: Rente, Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhalt
  • Schonvermögen: kleinere Ersparnisse bis 10.000 €, angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto

Besonderheit: Eine selbstgenutzte Immobilie bleibt in der Regel geschützt!

6. Wie wird Sozialhilfe berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung des Bedarfs (Regelbedarf + Unterkunft + Mehrbedarfe)
  2. Abzug vorhandener Einkommen
  3. Berücksichtigung von Freibeträgen
  4. Berechnung der endgültigen Leistung

Rechenbeispiel:

Eine Rentnerin erhält 750 € gesetzliche Rente. Ihr Gesamtbedarf beträgt 1.043 €.

  • Gesamtbedarf: 1.043 €
  • – Rente: 750 €
  • Bedarf Sozialhilfe: 293 €

Tipp: Auch kleine Änderungen bei Einkommen oder Wohnkosten können den Leistungsanspruch beeinflussen!

7. Wo und wie wird Sozialhilfe beantragt?

Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt gestellt. Der Ablauf:

  • Kontaktaufnahme: Terminvereinbarung oder Online-Formular
  • Beratungsgespräch: Klärung der persönlichen Situation
  • Formlose Antragstellung: möglich, aber vollständige Unterlagen notwendig

Wichtig: Leistungen werden frühestens ab Antragsstellung bewilligt, nicht rückwirkend!

8. Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag auf Sozialhilfe sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Rentenbescheide
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweise über besondere Belastungen (z. B. Pflegekosten)

9. Besonderheiten: Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe

Hilfe zur Pflege:

Menschen, die pflegebedürftig sind, können neben der Grundsicherung zusätzliche Leistungen beantragen:

  • Übernahme von Pflegeheimkosten
  • Häusliche Pflegehilfen
  • Pflegehilfsmittel und Anpassungen der Wohnung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen:

  • Assistenzdienste
  • Teilnahme an Bildung und Arbeit
  • Hilfsmittel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

10. Anrechnung von Unterhaltspflichten

Verwandte in gerader Linie können zur Zahlung herangezogen werden. Seit 2020 gilt jedoch:

  • Entlastung: Unterhaltspflicht erst ab einem Jahresbruttoeinkommen über 100.000 €

Beispiel: Verdient ein Sohn 95.000 € brutto im Jahr, muss er keinen Elternunterhalt leisten.

11. Sozialhilfe und Auslandsaufenthalt

Ein Bezug von Sozialhilfe im Ausland ist in der Regel nicht möglich. Bei einem geplanten Auslandsaufenthalt gilt:

  • kurzfristige Aufenthalte (z.B. Urlaub) sind erlaubt
  • längerfristige Auslandsaufenthalte führen zur Einstellung der Leistungen

12. Sanktionen und Rückforderungen

Wer falsche Angaben macht oder seine Mitwirkungspflichten verletzt, muss mit Sanktionen rechnen:

  • Leistungskürzungen
  • Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beträge
  • ggf. Strafverfahren bei Betrugsverdacht

Fazit: Sozialhilfe sichert das Existenzminimum – mit guter Vorbereitung

Die Beantragung von Sozialhilfe kann komplex sein, bietet aber eine wichtige Absicherung für Menschen in finanzieller Notlage. Wer rechtzeitig alle Unterlagen zusammenträgt, Einkommens- und Vermögensnachweise bereitstellt und sich gut beraten lässt, kann den Antragsprozess beschleunigen. Es lohnt sich, die eigenen Ansprüche zu prüfen – insbesondere im Rentenalter oder bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit.

Unser Tipp: Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung bei Beratungsstellen oder Sozialverbänden in Anspruch zu nehmen. Jede Hilfe zählt!


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Wilhelm Lang kommentierte am 9. November 2022 at 8:55

    Hallo allseits !
    ich habe im Mai 2022 alle nötigen Anträge aus Hartz 4 abgegeben.
    Angeblich werden die Mietskosten mit übernommen.
    Bis heute hat sich da noch nichts getan.
    Das sind jetzt 6 Monate !
    Darf ich mir noch Hoffnung machen , oder brauche ich Hilfe durch einen Anwalt ?
    Gruß an alle Helfer.

    ERGÄNZUNG DURCH DIE REDAKTION:

    Sehr geehrte Fragestellenden,

    vielen Dank für E-Mail.

    Leider kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Erwartungen, die Sie mit Ihrer E-Mail verbunden haben, nicht entsprechen. An dieser Stelle ist eine Überprüfung des Einzelfalls nicht möglich. Eine Entscheidung im Einzelfall kann nur vom örtlich zuständigen Jobcenter getroffen werden, denn nur das Jobcenter verfügt über alle notwendigen Informationen und Unterlagen.

    Wenn Sie sich über die Arbeit der Sachbearbeiter beschweren möchten, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit wenden. Sie erreichen dieses über nachfolgendem Link:

    https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/anregungen-und-kritik.

    Außerdem besteht die Möglichkeit, sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter des Trägers zu wenden.

    Sollten Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sein, besteht außerdem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und gegebenenfalls Klage vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht zu erheben.

    Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.

    Mit freundlichem Gruß

    Kommunikationscenter
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  2. Barbara Novak kommentierte am 21. Juni 2021 at 15:35

    Hallo ich bin Österreichischer Staatsbürger ich bin seit drei Jahren hier in Deutschland. Von 2019-2021 wurde mir leistungen vom Jobcenter München Franziskanerstrasse6 bezahlt ich wohne zuzeit un einer notunterkunft die ebenfals vom jobcenter bezahlt wurde nach drei jahre hat das jobcenter meine Akte genauer geprüft und meinen nun ich häzze keinen anspruch auf Leistungen ich habe zwei kleine kinder meine Tochter ist 2 Jahre und mein Sohn ist 5 Monate ich bekomme ab den 1.7.2021 geinen cent mehr und mir droht die obdachlosigkeit nur weil die beim jobcenter der meinung sind dass eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kinder keinen Leistungsberechtigung hätte und sie arbeiten gehen soll. kann mir jemand helfen.

  3. wwwww kommentierte am 10. November 2019 at 22:29

    Dieser Anonymus ist so eine linksversiffte Zecke, selber schmarotzen sie sich durchs Leben aber anderen Leuten wollen sie vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben.

  4. Reiner Frohn kommentierte am 8. Oktober 2019 at 20:48

    Bezahlt mir das Sozialamt auch meine Stromrechnung?

  5. Ingeborg Grünwald kommentierte am 14. April 2019 at 11:04

    Bin deutsche, witwe, lebend im Aussland, da durch die umstände die in diesem Land sind, (Venezuela) würde ich gerne zurück nach Deutschland.Habe keine deutsche Rente.
    Was muss oder kann ich beantragen um in Deutschalnd leben zu können? Bin 71 aber immer noch rüstig und bereit eine Arbeit anzunehmen.
    Danke!

  6. Anonym kommentierte am 21. Februar 2019 at 7:54

    hallo lena, haben sie sich auch mal gedanken gemacht, wo dieses geld herkommen soll? ebenso sollte man sich, bevor man kinder in die welt setzt auch gedanken machen, kann ich mir ein kind leisten. man kann nicht wild kinder in die welt setzen und erwarten, der staat finanziert mich und die kinder. in der demokratie muss eben auch gearbeitet werden und durch die abgaben, notfällen geholfen werden. aber nach den o.g. vorstellungen funktioniert so was nicht. aber vielleicht haben sie ja auch potentielle vorschläge, wer dieses geld, was dann jeder zu 100 prozent, wie im erwerbsleben bekommen soll, wenn er sich eine pause gönnt, in eine solche kasse einzahlt? tolle vorstellung, die praxis sieht wohl anders aus.

    • F R O S C H kommentierte am 1. Juli 2022 at 11:13

      Guten Tag, dieses Geld kommt auf keinen Fall von Ihnen, hören Sie auf so einen Mist zu Glauben, und wenn diese Frau auch 5 Kinder hätte,würde es Sie einen Scheiss angehen, Jede Geburtsurkunde hat einen Kolateralwert,und aus Diesem wird bezahlt, meinen Sie, das Sie eine müde Mark von Ihrem eingezahlten Geld bei der Rente bekommen? Nein, auch dieses kommt von Ihrem Kollateral, es ist nicht das Geld was Sie eingezahlt haben!

  7. Anonym kommentierte am 28. Januar 2019 at 16:43

    Vorsicht beim Kontakt mit dem Sozialamt.
    Wir haben im Sommer letzten Jahres beim Sozialamt angefragt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit das Sozialamt für die Kosten der Unterbringung im Pflegeheim (also für den Privatanteil, der nicht von der Pflegekasse übernommen wird) aufkommt.

    DIESE Kontaktaufnahme wird nun vom Sozialamt als der Termin der Antragsstellung festgesetzt.

    In den Unterlagen, die wir damals erhalten haben, stand, dass eine Bestattungsvorsorge anerkannt wird.
    Genau der Abschluss dieser Versicherung wird uns nun aber zur Last gelegt, da dieser Abschluss zum vorzeitigen Eintritt des Sozialhilfefalls geführt hätte…

    Auch würde die Bestattungsvorsorge nicht mehr anerkannt, wenn noch Angehörige da sind.

    ABER: Von all dem NICHTS in dem Infoschreiben im Sommer…

  8. Anonym kommentierte am 4. Januar 2019 at 15:29

    Ich habe eine Sozialhilfe beantragt und die wollen zu viel wissen . Wie so soll man Kinder und Eltern angeben sie müssen selbst mit den bisschen was sie haben zurecht kommen. Und warum das noch wie so man in EU-Rente ist ,den das geht zu weit und nenne es Diskriminierung der Menschheit. Es muss doch nur der Rentenbescheid ausreichen.

  9. Kuhnert kommentierte am 29. Oktober 2018 at 16:39

    Ich habe beim Sozialamt Grundsicherung beantragt. Bevor ich dort einen Termin bekam, wollte mich die Sachbearbeiterin zur Senioreneratung der Caritas schicken. Ist das überhaupt rechtens, wenn da eine NGO vorgeschaltet wird, damit das Amt nur die kompletten Anträge mit allen Unterlagen bekommt? Dadurch verzögert sich natürlich der Abgabetermin.

    Nun gut, ich habe mich durchgesetzt und bekam einen Termin direkt beim Amt. Die Sachbearbeiterin schickte mir vorher eine Liste mit den vorzulegenden Dokumenten. Vor Ort erstellte Sie eine weitere Liste wo unter anderem ein Formular für einen Tätigkeitsnachweis dabei war. Meine Frage: wozu soll ich, ein Rentner aus Altersgründen, einen Lebenslauf vorlegen?

  10. Anonym kommentierte am 25. Oktober 2018 at 8:10

    “… die ersten drei Jahre genießen…” oh man völlig überzogenes Anspruchsdenken, die die das Geld erarbeiten müssen, würden auch mal gern drei Monate genießen. Man hat jedoch die Alternative, in ein anderes Land gehen zu können, in dem man dann eventuell drei Jahre genießen kann…

  11. Bach Stephan kommentierte am 7. Juni 2018 at 12:26

    Guten Tag
    Bin seid 2014 krank war in einigen Kliniken ( Depressionen )Bin ausgesteuert und bekomme kein Arbeitslosengeld nicht mal Hartz 4 weil meine Partnerin ( Rentnerin ) über den Satz hinauskommt.
    Rente wurde abgelehnt. Werde 60 und meine Ersparnisse sind aufgebraucht muß mich auch selbst versichern .Was kann ich tun?

    • A.K. kommentierte am 14. Juni 2018 at 9:03

      Hallo Herr Bach,

      um mir ein Bild Ihrer Situation machen zu können, fehlen einige Informationen. Was verstehen Sie z.B. unter “ausgesteuert”? Bezieht sich das darauf, dass Sie gesetzlich krankenversichert waren und bereits 78 Wochen lang Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bezogen haben? Spätestens drei Monate vor dem Auslaufen der Krankengeldzahlungen durch Ihre Krankenkasse muss diese Sie auffordern, einen Antrag auf eine medizinische Reha zu stellen. Ist das passiert? Daraufhin wird geprüft, ob eine erneute Reha-Maßnahme Ihre Arbeitsfähigkeit innerhalb von drei bis sechs Monaten wieder herstellen kann. Ist dies nicht zu erwarten, wird der Antrag auf Reha in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt; für die Dauer der Antragsbearbeitung besteht ein Anspruch auf ALG I – Voraussetzung dafür ist natürlich ein rechtzeitiger Antrag darauf bei der zuständigen Arbeitsagentur, spätestens ebenfalls drei Monate vor Ablauf der Krankengeldzahlungen durch Ihre Krankenkasse. Ist das alles bei Ihnen nicht geschehen?

      Was für eine Rente hatten Sie beantragt? Vermutlich die volle Erwerbsminderungsrente? Und wie wurde die Ablehnung begründet?

      Wie wollen Sie sich weiterhin krankenversichern? Vermutlich als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Versicherung, oder? Und gibt es keine Möglichkeit, sich über die KVdR Ihrer Partnerin mitzuversichern (Familienversicherung); dies wäre in Ihrem Fall vielleicht möglich, wenn Sie eine sog. “eingetragene Lebenspartnerschaft” eingehen oder bereits eingegangen sind.

      Mit freundlichen Grüßen, A.K.

  12. Anonym kommentierte am 17. Mai 2018 at 13:47

    Bleiben Sie mal sachlich und überprüfen Sie, ob “Punkt” oder “Komma” nicht gut wären in der Rechtschreibung!

  13. lena kommentierte am 8. April 2018 at 18:30

    wie kann es sein das man in einem land das eigentlich für seine bürger und kinder da sein sollte als eltern mit nachwuchs nicht in der lage ist finanziel überdie runden zu kommen selbst wen der mann arbeitet immerhin will man als mutter wenigstens die ersten drei jahre seinen kindes geniesen könnenaber wie soll man das können wen man keinerlei unterstützung vom eigenen land bekommt außer ein jahr lang grad mal die hälfte desgeldes das man vorher verdient hat ich finde das unmenschlich das land läst seine kinder und bürger im stich um anderen das geld in den arsch zu schieben dabei sollen ja die kinder die zukunft sein das ich nicht lache ist es den so viel verlangt das man für die ganzen ersten drei jahre das geld weiter bekommt das man sonst auch verdient hat zusammen mit dem kinder geld ich glaube die leute die hier die gesetze und beträge festlegen haben garkeine kinder und wissen auch nicht wie teuer es ist ein kind oder mehrere zu unterhalten und dabei selbst noch zu überleben ich finde ein land das soo geizig ist um den menschen das zu zahlen was ihnen rechtmässig zusteht abstoßend ob es um die rente geht oder um alles andere ich kann nur sagen werdet mal wach und ändert eure scheiß gesetze jeder mutter und jeder vater der sich die ersten drei jahre um sein kind kümmern will sollte das selbe gehalt bekommen wie er auch vorher verdient hat das ist meine meinung oder man sollte wenigstens die möglichkeit haben zusätzlich geld vom staat bekommen die haben ja genug geld und werfen es für unnötige scheiße zum fenster raus

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