Sozialhilfe beantragen: Höhe, Berechnung, Unterlagen

Sozialhilfe beantragen“Wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können”, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seinen Seiten. Wir haben Anspruchsgrundlagen und Ablauf für die Beantragung von Sozialhilfe recherchiert, um Ihnen diesen Vorgang transparent zu machen.

In der Bundesrepublik Deutschland besitzen Hilfebedürfte Anspruch auf Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung. Diese Leistungen sollen für die Betroffenen die materiellen Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein schaffen. Grundsätzlich richtet sich diese Unterstützung an Personen, die entweder aufgrund ihres Alters oder gesundheitlichen Zustands nicht erwerbstätig sind. Darunter fallen auch Rentner, deren Einkünfte aus der gesetzlichen Rente und anderen Quellen nicht ausreichen, um ein Dasein in Würde und mit Teilhabe am sozialen Leben zu führen.




Damit diese Hilfe tatsächlich von den betroffenen Bürgern in Anspruch genommen wird, besteht die Verpflichtung der verschiedenen Träger der Sozialhilfe, aktiv zu ermitteln, ob Hilfebedarf vorliegt. Diese Ermittlungen nehmen sie auf, sobald ihnen Hinweise für die Bedürftigkeit einer Person vorliegen, zum Beispiel aufgrund eines Anrufs von Verwandten oder Nachbarn. Damit stellt die Sozialhilfe ein sehr niedrigschwelliges Angebot dar. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bestreiten, ergreifen Sie jedoch am besten selbst die Initiative und beantragen Sozialhilfe.

Sozialhilfe beantragen: Die Anspruchsgrundlagen

Sozialhilfe stellt stets eine nachrangige Form der Hilfe dar, deswegen kommt diese Unterstützung nur in Frage, wenn keine vorrangigen Ansprüche bestehen. Aus diesem Grund setzt eine Beantragung von Sozialhilfe voraus, dass der Betroffene entweder das gesetzliche Rentenalter erreicht hat oder weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann und damit erwerbsunfähig ist.

Sozialhilfe beantragenAnsonsten haben Hilfebedürftige einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, das bei der Agentur für Arbeit zu beantragen ist. Genauso erhalten Bedürftige keine Hilfe vom Sozialamt, wenn Sie Unterhaltsansprüche gegen nahe Angehörige, wie Kinder, Eltern, Ehe- oder Lebenspartner besitzen. Sozialhilfe als Unterstützung zur Bestreitung des Lebensunterhalts wird unabhängig davon gezahlt, ob die Notlage selbst verschuldet wurde oder nicht.

So beantragen Sie Hilfe zum Lebensunterhalt

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen wollen sind die Sozialämter der Kommune zuständig, in der Sie ansässig sind.

Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag so schnell wie möglich, sobald Sie in eine Notlage geraten. Der Antrag gilt nämlich erst ab dem Zeitpunkt als gestellt, in dem ihn die zuständige Behörde entgegennimmt. Die Gewährung der Leistungen beginnt grundsätzlich ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Stellung des Antrags erfolgt.



Um einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, müssen Sie das Formular Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ausfüllen. Sie bekommen diesen Formularbogen beim Sozialamt, können ihn aber auch hier herunterladen.

Dieses Formular ist in verständlicher Sprache abgefasst und dient der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch die Behörde. Es gliedert sich in verschiedene Abschnitte, in denen Sie Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen müssen. Insbesondere sind die folgenden Informationen erforderlich:

  • Geburtstag, Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit
  • Personen, die Ihnen gegenüber eventuell zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind
  • Wohnfläche, Miete und Nebenkosten
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Eventuell aufgrund einer Schwerbehinderung bestehender Mehrbedarf oder Versorgungsbedarf
  • Einkommen
  • Vermögen

Wenn Sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen beziehungsweise einreichen:

  • Gültiger Personalausweis
  • Kontoauszüge für die letzten sechs Monate
  • Dokumente, die Ihre regelmäßigen monatlichen Ausgaben belegen, wie zum Beispiel der Mietvertrag

Sozialhilfe beantragen: Die Besonderheiten der Grundsicherung

Die Grundsicherung wird aus Steuermitteln für Personen gezahlt, deren Rente nicht ausreicht, um einen angemessenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Doch anders als bei der Sozialhilfe kommt es bei der Bewilligung dieses Anspruchs regelmäßig nicht zu einer vorherigen Überprüfung der Einkünfte und des Vermögens von Eltern oder Kindern. Diese sind nämlich erst zur Erstattung der vom Sozialamt gezahlten Grundsicherung verpflichtet, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Nur falls Indizien vorliegen, dass dies der Fall sein könnte, prüft das Sozialamt die Unterhaltsverpflichtung.

Tipp: Liegt die Summe Ihrer verfügbaren Nettoeinkünfte (Rente, Miete und ähnliche Einnahmen) unter der Summe von 773 Euro monatlich, lohnt sich in der Regel die Überprüfung eines Anspruchs auf Grundsicherung. Aus diesem Grund liegt dem Rentenbescheid bei Renten, die diese Grenze unterschreiten, grundsätzlich ein Formular für die Beantragung von Grundsicherung bei. Zwar ist das Sozialamt Ihres Wohnortes für die Grundsicherung zuständig, Sie haben aber die Möglichkeit, den entsprechenden Antrag auch bei Ihrer Rentenversicherung einzureichen.

Bildquelle: Jan Becke – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Wilhelm Lang kommentierte am 9. November 2022 at 8:55

    Hallo allseits !
    ich habe im Mai 2022 alle nötigen Anträge aus Hartz 4 abgegeben.
    Angeblich werden die Mietskosten mit übernommen.
    Bis heute hat sich da noch nichts getan.
    Das sind jetzt 6 Monate !
    Darf ich mir noch Hoffnung machen , oder brauche ich Hilfe durch einen Anwalt ?
    Gruß an alle Helfer.

    ERGÄNZUNG DURCH DIE REDAKTION:

    Sehr geehrte Fragestellenden,

    vielen Dank für E-Mail.

    Leider kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Erwartungen, die Sie mit Ihrer E-Mail verbunden haben, nicht entsprechen. An dieser Stelle ist eine Überprüfung des Einzelfalls nicht möglich. Eine Entscheidung im Einzelfall kann nur vom örtlich zuständigen Jobcenter getroffen werden, denn nur das Jobcenter verfügt über alle notwendigen Informationen und Unterlagen.

    Wenn Sie sich über die Arbeit der Sachbearbeiter beschweren möchten, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit wenden. Sie erreichen dieses über nachfolgendem Link:

    https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/anregungen-und-kritik.

    Außerdem besteht die Möglichkeit, sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den Leiter des Trägers zu wenden.

    Sollten Sie mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sein, besteht außerdem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und gegebenenfalls Klage vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht zu erheben.

    Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.

    Mit freundlichem Gruß

    Kommunikationscenter
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  2. Barbara Novak kommentierte am 21. Juni 2021 at 15:35

    Hallo ich bin Österreichischer Staatsbürger ich bin seit drei Jahren hier in Deutschland. Von 2019-2021 wurde mir leistungen vom Jobcenter München Franziskanerstrasse6 bezahlt ich wohne zuzeit un einer notunterkunft die ebenfals vom jobcenter bezahlt wurde nach drei jahre hat das jobcenter meine Akte genauer geprüft und meinen nun ich häzze keinen anspruch auf Leistungen ich habe zwei kleine kinder meine Tochter ist 2 Jahre und mein Sohn ist 5 Monate ich bekomme ab den 1.7.2021 geinen cent mehr und mir droht die obdachlosigkeit nur weil die beim jobcenter der meinung sind dass eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kinder keinen Leistungsberechtigung hätte und sie arbeiten gehen soll. kann mir jemand helfen.

  3. wwwww kommentierte am 10. November 2019 at 22:29

    Dieser Anonymus ist so eine linksversiffte Zecke, selber schmarotzen sie sich durchs Leben aber anderen Leuten wollen sie vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben.

  4. Reiner Frohn kommentierte am 8. Oktober 2019 at 20:48

    Bezahlt mir das Sozialamt auch meine Stromrechnung?

  5. Ingeborg Grünwald kommentierte am 14. April 2019 at 11:04

    Bin deutsche, witwe, lebend im Aussland, da durch die umstände die in diesem Land sind, (Venezuela) würde ich gerne zurück nach Deutschland.Habe keine deutsche Rente.
    Was muss oder kann ich beantragen um in Deutschalnd leben zu können? Bin 71 aber immer noch rüstig und bereit eine Arbeit anzunehmen.
    Danke!

  6. Anonymous kommentierte am 21. Februar 2019 at 7:54

    hallo lena, haben sie sich auch mal gedanken gemacht, wo dieses geld herkommen soll? ebenso sollte man sich, bevor man kinder in die welt setzt auch gedanken machen, kann ich mir ein kind leisten. man kann nicht wild kinder in die welt setzen und erwarten, der staat finanziert mich und die kinder. in der demokratie muss eben auch gearbeitet werden und durch die abgaben, notfällen geholfen werden. aber nach den o.g. vorstellungen funktioniert so was nicht. aber vielleicht haben sie ja auch potentielle vorschläge, wer dieses geld, was dann jeder zu 100 prozent, wie im erwerbsleben bekommen soll, wenn er sich eine pause gönnt, in eine solche kasse einzahlt? tolle vorstellung, die praxis sieht wohl anders aus.

    • F R O S C H kommentierte am 1. Juli 2022 at 11:13

      Guten Tag, dieses Geld kommt auf keinen Fall von Ihnen, hören Sie auf so einen Mist zu Glauben, und wenn diese Frau auch 5 Kinder hätte,würde es Sie einen Scheiss angehen, Jede Geburtsurkunde hat einen Kolateralwert,und aus Diesem wird bezahlt, meinen Sie, das Sie eine müde Mark von Ihrem eingezahlten Geld bei der Rente bekommen? Nein, auch dieses kommt von Ihrem Kollateral, es ist nicht das Geld was Sie eingezahlt haben!

  7. Anonymous kommentierte am 28. Januar 2019 at 16:43

    Vorsicht beim Kontakt mit dem Sozialamt.
    Wir haben im Sommer letzten Jahres beim Sozialamt angefragt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit das Sozialamt für die Kosten der Unterbringung im Pflegeheim (also für den Privatanteil, der nicht von der Pflegekasse übernommen wird) aufkommt.

    DIESE Kontaktaufnahme wird nun vom Sozialamt als der Termin der Antragsstellung festgesetzt.

    In den Unterlagen, die wir damals erhalten haben, stand, dass eine Bestattungsvorsorge anerkannt wird.
    Genau der Abschluss dieser Versicherung wird uns nun aber zur Last gelegt, da dieser Abschluss zum vorzeitigen Eintritt des Sozialhilfefalls geführt hätte…

    Auch würde die Bestattungsvorsorge nicht mehr anerkannt, wenn noch Angehörige da sind.

    ABER: Von all dem NICHTS in dem Infoschreiben im Sommer…

  8. Anonymous kommentierte am 4. Januar 2019 at 15:29

    Ich habe eine Sozialhilfe beantragt und die wollen zu viel wissen . Wie so soll man Kinder und Eltern angeben sie müssen selbst mit den bisschen was sie haben zurecht kommen. Und warum das noch wie so man in EU-Rente ist ,den das geht zu weit und nenne es Diskriminierung der Menschheit. Es muss doch nur der Rentenbescheid ausreichen.

  9. Kuhnert kommentierte am 29. Oktober 2018 at 16:39

    Ich habe beim Sozialamt Grundsicherung beantragt. Bevor ich dort einen Termin bekam, wollte mich die Sachbearbeiterin zur Senioreneratung der Caritas schicken. Ist das überhaupt rechtens, wenn da eine NGO vorgeschaltet wird, damit das Amt nur die kompletten Anträge mit allen Unterlagen bekommt? Dadurch verzögert sich natürlich der Abgabetermin.

    Nun gut, ich habe mich durchgesetzt und bekam einen Termin direkt beim Amt. Die Sachbearbeiterin schickte mir vorher eine Liste mit den vorzulegenden Dokumenten. Vor Ort erstellte Sie eine weitere Liste wo unter anderem ein Formular für einen Tätigkeitsnachweis dabei war. Meine Frage: wozu soll ich, ein Rentner aus Altersgründen, einen Lebenslauf vorlegen?

  10. Anonymous kommentierte am 25. Oktober 2018 at 8:10

    “… die ersten drei Jahre genießen…” oh man völlig überzogenes Anspruchsdenken, die die das Geld erarbeiten müssen, würden auch mal gern drei Monate genießen. Man hat jedoch die Alternative, in ein anderes Land gehen zu können, in dem man dann eventuell drei Jahre genießen kann…

  11. Bach Stephan kommentierte am 7. Juni 2018 at 12:26

    Guten Tag
    Bin seid 2014 krank war in einigen Kliniken ( Depressionen )Bin ausgesteuert und bekomme kein Arbeitslosengeld nicht mal Hartz 4 weil meine Partnerin ( Rentnerin ) über den Satz hinauskommt.
    Rente wurde abgelehnt. Werde 60 und meine Ersparnisse sind aufgebraucht muß mich auch selbst versichern .Was kann ich tun?

    • A.K. kommentierte am 14. Juni 2018 at 9:03

      Hallo Herr Bach,

      um mir ein Bild Ihrer Situation machen zu können, fehlen einige Informationen. Was verstehen Sie z.B. unter “ausgesteuert”? Bezieht sich das darauf, dass Sie gesetzlich krankenversichert waren und bereits 78 Wochen lang Krankengeld von Ihrer Krankenkasse bezogen haben? Spätestens drei Monate vor dem Auslaufen der Krankengeldzahlungen durch Ihre Krankenkasse muss diese Sie auffordern, einen Antrag auf eine medizinische Reha zu stellen. Ist das passiert? Daraufhin wird geprüft, ob eine erneute Reha-Maßnahme Ihre Arbeitsfähigkeit innerhalb von drei bis sechs Monaten wieder herstellen kann. Ist dies nicht zu erwarten, wird der Antrag auf Reha in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt; für die Dauer der Antragsbearbeitung besteht ein Anspruch auf ALG I – Voraussetzung dafür ist natürlich ein rechtzeitiger Antrag darauf bei der zuständigen Arbeitsagentur, spätestens ebenfalls drei Monate vor Ablauf der Krankengeldzahlungen durch Ihre Krankenkasse. Ist das alles bei Ihnen nicht geschehen?

      Was für eine Rente hatten Sie beantragt? Vermutlich die volle Erwerbsminderungsrente? Und wie wurde die Ablehnung begründet?

      Wie wollen Sie sich weiterhin krankenversichern? Vermutlich als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Versicherung, oder? Und gibt es keine Möglichkeit, sich über die KVdR Ihrer Partnerin mitzuversichern (Familienversicherung); dies wäre in Ihrem Fall vielleicht möglich, wenn Sie eine sog. “eingetragene Lebenspartnerschaft” eingehen oder bereits eingegangen sind.

      Mit freundlichen Grüßen, A.K.

  12. Anonymous kommentierte am 17. Mai 2018 at 13:47

    Bleiben Sie mal sachlich und überprüfen Sie, ob “Punkt” oder “Komma” nicht gut wären in der Rechtschreibung!

  13. lena kommentierte am 8. April 2018 at 18:30

    wie kann es sein das man in einem land das eigentlich für seine bürger und kinder da sein sollte als eltern mit nachwuchs nicht in der lage ist finanziel überdie runden zu kommen selbst wen der mann arbeitet immerhin will man als mutter wenigstens die ersten drei jahre seinen kindes geniesen könnenaber wie soll man das können wen man keinerlei unterstützung vom eigenen land bekommt außer ein jahr lang grad mal die hälfte desgeldes das man vorher verdient hat ich finde das unmenschlich das land läst seine kinder und bürger im stich um anderen das geld in den arsch zu schieben dabei sollen ja die kinder die zukunft sein das ich nicht lache ist es den so viel verlangt das man für die ganzen ersten drei jahre das geld weiter bekommt das man sonst auch verdient hat zusammen mit dem kinder geld ich glaube die leute die hier die gesetze und beträge festlegen haben garkeine kinder und wissen auch nicht wie teuer es ist ein kind oder mehrere zu unterhalten und dabei selbst noch zu überleben ich finde ein land das soo geizig ist um den menschen das zu zahlen was ihnen rechtmässig zusteht abstoßend ob es um die rente geht oder um alles andere ich kann nur sagen werdet mal wach und ändert eure scheiß gesetze jeder mutter und jeder vater der sich die ersten drei jahre um sein kind kümmern will sollte das selbe gehalt bekommen wie er auch vorher verdient hat das ist meine meinung oder man sollte wenigstens die möglichkeit haben zusätzlich geld vom staat bekommen die haben ja genug geld und werfen es für unnötige scheiße zum fenster raus

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