Rentnerinnen werden durch die derzeitige Ausgestaltung des Rentensystems benachteiligt. Vom Renteneintrittsalter bis zur Altersrente selbst haben Frauen mit Nachteilen aufgrund von Systemfehlern zu kämpfen. Wir schauen uns an, woran man diesen Missstand erkennen kann und befassen uns mit Lösungsansätzen.
Das Renteneintrittsalter von Frauen und die Rentenhöhe
Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Trotzdem ist es weiterhin möglich, ohne Abzüge frühzeitig (mit 63 bis 65 Jahren) in Rente zu gehen. Die Voraussetzung dafür: Man muss 45 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Viele Frauen erreichen diese Zahl an Jahren jedoch nicht. Die Gründe dafür sind insbesondere die Unterbrechungen der Einzahlzeiten aufgrund von Schwangerschaft und anschließenden Erziehungszeiten.
Auch die Höhe der Rentenzahlungen spricht eine klare Sprache: Recherchen des Magazins “Der Spiegel” ergaben, dass männliche Frührentner im besagten Zeitraum durchschnittlich 1.239 Euro Rente erhielten, während Frauen lediglich 947 Euro bekamen. Grund dafür ist zum einen, dass Frauen häufiger in Teilzeit oder in weniger gut bezahlten Branchen gearbeitet haben; zum anderen, dass sie bei gleicher Qualifikation oft weniger verdient haben und noch immer verdienen als ihre männlichen Kollegen auf dem gleichen Posten.
Das führt dazu, dass auch bei der Rente mit 65 bzw. 67 Frauen schlechtergestellt sind – in Westdeutschland bekommen sie im Schnitt fast 35 % weniger Rente als Männer. In den neuen Bundesländern sind es nur 16 % Differenz – denn in der ehemaligen DDR war es üblich, dass auch Frauen in Vollzeit arbeiteten.
Rente für Frauen – Ansätze zur Verbesserung des Niveaus
Geht man davon aus, dass sich an der Situation in absehbarer Zeit nichts ändern wird, bedeutet das vor allem eines: Für Frauen ist die private Altersvorsorge noch wichtiger als für Männer. Das Problem der Gehaltsunterschiede löst die private Vorsorge jedoch nicht, vom Gerechtigkeitsaspekt einmal ganz abgesehen.
Um die Nachteile aus Erziehungszeiten zu kompensieren, gibt es seit 2014 die sogenannte Mütterrente. Wer für ein Kind, das vor 1992 geboren wurde, die hauptsächliche Erziehungsarbeit geleistet hat, kann diese Aufstockung der gesetzlichen Rente beantragen. Dazu muss die Erziehungszeit von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt werden.
Frauen (und Männer), die eine geringe Rente (von weniger als ca. 875 Euro) bekommen, könnten in Zukunft durch die aktuell in der Politik diskutierte solidarische Lebensleistungsrente profitieren.
Mit ihr soll auch Geringverdienern eine Rente über dem Existenzminimum garantiert werden. Als Voraussetzung für den Bezug sind für den Start (vorgesehen ist aktuell der 01.07.2017) 35 Beitragsjahre angedacht, 2023 sollen bereits 40 gegeben sein – das wiederum könnte für einige Frauen abermals schwer zu erreichen sein.
Immerhin zeigen diese Ansätze, dass die Problematik der Benachteiligung von Frauen bei der Rente gesehen und diskutiert wird – bis zur Gleichberechtigung ist es aber noch ein weiter Weg.
Zur Thematik der Benachteiligung von Frauen lesen Sie auch den Gastbeitrag von Kristina Vaillant.
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Mich würde die Formel für die DM-Einkünfte in der Rentenbiographie des Einzelnen interessieren.
Hier scheint sich nach meinem Geschmack ein unverschämter, absichtlicher Fehler in die Formel eingeschlichen zu haben.
Des Weiteren ist es unerhört, rückwirkend auf 35 bis 45 Jahren Einkommen Rentenpunkte zu vergeben. Es sollten bei der Rente wie bei Pensionen lediglich die letzten zwei Beitragsjahre zur Berechnung herangezogen werden.
Dies allerdings würde höhere Renten nach sich ziehen, was in der deutschen Intelligencia nicht gerne gesehen ist und tunlich vermieden wird.
Letztendlich bewahrheitet sich, was ich im zarten Alter von 16 Jahren bereits errechnete: mit 67 bekomme ich keine Rente mehr. Das System ist wegen Insolvenz abgeschafft.
Mein Vater hatte recht: ich hätte Beamte werden sollen. Das ist das Bürgertum, von dem die Politiker immer reden und für das sie einstehen.
Der gewöhnliche Arbeiter ist für sie nur ein Prolet, der übersehen und diskriminiert werden darf. Noch schlimmer ist, die aktuellen Proleten halten sich für Bürger und wählen bürgerliche Parteien.
Das Resultat sieht jeder Prolet auf dem Lohnzettel und in der Rentenauskunft.
Nächster Punkt:
Frauen, die zuhause geblieben sind, um die Kinder zu erziehen, dürfen trotz spärlicher Rente auch nur 6.300 Euro im Jahr steuerfrei dazu verdienen. Genau so viel, wie derjenige, der die vollen Rentenpunkte erreichte.
Ungleichheit ist der Antrieb des Kapitalismus, wo das Wasser (Geld) nach oben fließt.
Die Tatsache, dass Frauen denselben Beitragssatz wie Männer zahlen, obwohl sie länger Rentenzahlungen beziehen, stellt eine Durchbrechung des Äquivalenzprinzips und damit eine Verletzung des Prinzips der Teilhabegerechtigkeit dar.
Wie immer bin ich sehr enttäuscht, die Rente reicht nicht einmal um die Miete zu bezahlen, dabei hat man ein ganzes Leben gearbeitet. Ich wünschte den Politikern mal so zu leben.