Rente mit 66: Wer kann wie mit 66 Jahren in Rente gehen?

Rente mit 66Alle Rentenversicherten, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, müssen sich darauf einstellen, bis zur Erreichung des 67. Lebensjahres zu arbeiten. Ein früherer Rentenbeginn ist nur im Rahmen der sogenannten Rente mit 63 oder unter der Hinnahme von Abschlägen möglich.

Die abschlagsfreie Rente mit 63 setzt 45 Jahre Versicherungsjahre in der Rentenversicherung voraus und sieht eine schrittweise Erhöhung des vorzeitigen Renteneintrittsalters von 63 auf 65 Jahre vor. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach einer Verrentung mit dem Erreichen eines Alters von 66 Jahren ausschließlich für Personen, die aufgrund einer Anzahl von weniger als 45 Versicherungsjahren von dieser Regelung nicht profitieren können.

Rente mit 66 Jahren: Diese Voraussetzungen sind zu erfüllen

Grundsätzlich haben Versicherte nur das Recht, mit 66 Jahren in Rente zu gehen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt eine Versicherungszeit von 35 Jahren nachweisen können. Darüber hinaus existieren Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen, die diesen ebenfalls einen vorzeitigen Rentenbeginn ermöglichen. Zu diesen gehören Behinderte, Arbeitnehmer, die spezielle Vereinbarungen zur Altersteilzeit getroffen haben, sowie einige im Bergbau Beschäftigte.

Vorzeitige Rente mit 66 – so hoch fallen die Abschläge aus

Für jeden Monat, den ein Versicherter früher in Rente geht, fällt ein Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent ab. Das bedeutet für alle im Jahre 1964 oder später geborenen Rentner, dass sie bei einem Rentenbeginn mit 66 Jahren mit einem Abzug von 3,6 Prozent (12 mal 0,3 Prozent) rechnen müssen. Wer einem älteren Jahrgang angehört, profitiert von der Tatsache, dass sich der Abschlag aufgrund des früheren Renteneintrittsalters verringert.

Diese Reduzierung erscheint auf den ersten Blick wenig gravierend. Doch wenn der Rentner lange lebt, wirkt sie sich in erheblichem Maße auf die Gesamtsumme seiner Rentenbezüge aus.

Frühzeitig planen und sparen

Ob mit 64 oder 66, ein vorzeitiger Rentenbeginn nach 35 Beitragsjahren ist stets mit Abschlägen verbunden, die das sowieso schon niedrige Niveau der monatlichen Rentenbezüge weiter absenken.

Rente mit 66Aus diesem Grund empfehlen Experten, einen vorzeitigen Wechsel aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand bereits Jahre oder besser noch Jahrzehnte vorher vorzubereiten. Dabei sollte am Anfang aller Sparpläne ein realistischer Kassensturz stehen, bei dem der zukünftige Ruheständler seine voraussichtliche Rentenlücke ermittelt. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen seinem gewünschten Monatsbudget und den zu erwartenden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und aus anderen Bezugsquellen, wie zum Beispiel Einnahmen aus vermieteten Immobilien, einer Riester Rente und Kapitalvermögen.

Vorausgesetzt es handelt sich bei dem Betroffenen nicht um einen Erben eines großen Vermögens oder einen extrem gut verdienenden Arbeitnehmer wird sich eine beachtliche Differenz ergeben. Nur mit erheblichen Sparanstrengungen, die teilweise auch durch Konsumverzicht zu bewerkstelligen sind, kann es gelingen diese Lücke zu schließen. Bei vielen Durchschnittsverdienern wird dies nicht ausreichen, sodass sie sich bei einer vorzeitigen Altersrente auf eine Reduzierung ihres bisherigen Lebensstandards einstellen müssen.

Bildquelle: JiSign & Ralf Kleemann- Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. CARSTEN HENSCHEN kommentierte am 16. September 2020 at 19:38

    Man muss bedenken, das es 21 Mio Rentner in der BRD leben. Sie alleine können jede Regierung stellen oder stürzen. Sie können die Regierung dazu bringen eine Rentenreform ohne Steuern und Krankenkassen Beiträge durch zu setzen. Leider ist Ihnen ihre Macht noch nicht bewusst. Ich zitiere Gregor Gysy: IHR WÄHLT EURE EIGENEN SCHLACHTER!

  2. CARSTEN HENSCHEN kommentierte am 16. September 2020 at 19:30

    Wenn man über 8500,. Euro pro Jahr erhält also 708,33,. Euro pro Monat muss dann eine jährliche Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Diese 708,33.- Euro müssen manche Menschen in den Großstädten an Miete bezahlen. Was bleibt? Das Sozialamt um Grundsicherung zu beantragen..-..Das ist doch asozial…Die menschen haben Lohnsteuer und Krankenversicherung vom Bruttolohn Jahrzehnte abgezogen bekommen. Jetzt sollen sie von dieser kleinen Rente es noch einmal bezahlen. da begeht der Staat Sozialbetrug. Einige Richter haben vom Verwaltungsgericht das genauso gesehen. Dieses Gesetzt muss wieder abgeschafft werden. Die Altersarmut ist vorprogrammiert.

    • Ursula Schulz kommentierte am 23. Oktober 2020 at 20:30

      Es ist unverschämt uns Rentner so zu bestrafen, dass wir Jahrelang eingezahlt haben zwischendurch neue Steuerzahler auf die Welt gebracht haben und dann wieder in Teilzeit arbeiten waren um sich um die Familie zu kümmer.Wir Frauen haben sowieso das Nachsehen.Eine angepasste Grund Rente würde vielen ersparren auf Grundsicherung.Hier wird nur geredet und nichts passiert.Doch eine Diätenerhöhung Dienstwagen mit Chauffeur und vieles mehr,auf den Schultern der Steuerzahler.Die wollen die alten Kranken Rentner nicht hören geschweige noch sehen.Arbeite selber in einem Pflegeheim seit vielen Jahren,bin dieses Jahr in Rente gegangen und muss weiter arbeiten,damit ich nicht aufs Amt gehen muss.Aber wie lange??

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