Hartz IV – Alles Wissenswerte zum Arbeitslosengeld II

Hartz IVHartz IV ist die allgemeine Grundsicherung für alle Arbeitssuchenden zwischen 18 Jahren und dem Eintritt ins Rentenalter (momentan 65 Jahre). Im Rahmen der Agenda 2010 wurde das Arbeitslosengeld II von der damaligen Bundesregierung der SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2003 eingeführt, um den Sozialstaat sowohl umzubauen, als auch zu erneuern. Die Reform brachte allerdings auch viele Unsicherheiten mit sich. Wem Hartz IV zusteht und welche Richtlinien einzuhalten sind, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, erfahren Sie in folgendem Artikel.

Hartz IV: Wer ist hilfebedürftig?

Einen Anspruch auf Hartz IV haben nur Hilfebedürftige, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Arbeitssuchende müssen erwerbsfähig sein.
  • Sie müssen sich in einer finanziellen Notlage befinden.
  • Eine “Gefährdung des Existenzminimums” muss vorliegen.

Ausgeschlossen von der Regelung sind Kinder, denen Sozialgeld zusteht, Rentner, diese erhalten die Grundsicherung im Alter, und Erwerbsunfähige, da diese einen Anspruch auf Erwerbsminderung haben.

Allerdings hat nicht nur der Antragsteller selbst einen Anspruch auf die Grundsicherung. Sofern er sich in einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft mit Angehörigen, Lebens- und Ehepartnern oder im Rahmen einer eheähnlichen Gemeinschaft befindet, können diese ebenfalls einen Antrag stellen.

Weiterhin gibt es viele Menschen, die zwar in Vollzeit erwerbstätig sind, bei denen das Einkommen jedoch nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes ausreicht. Sie können ergänzende Hartz-IV-Leistungen beantragen.

Wie viel Hartz IV steht welchen Personengruppen zu?

Zum Januar 2017 wurde der monatliche Regelsatz für Hilfebedürftige erhöht.

Jahr 2017 2016
Alleinstehende 409 € 404 €
Paare (je Partner), Bedarfsgemeinschaften, eheähnliche Gemeinschaften 368 € 364 €
Behinderte (erwachsen) in stationären Einrichtungen 327 € 324 €
Nicht erwerbsfähige Erwachsene (unter 25) wohnhaft bei den Eltern 327 € 324 €
Jugendliche (15 – 18 Jahre) 311 € 306 €
Kinder (6 – 14 Jahre) 291 € 270 €
Kleinkinder (bis 6 Jahre) 237 € 237 €

Zusätzlich zu den Regelleistungen übernimmt die Arbeitsagentur für Arbeit die angemessenen Kosten für die Miete und Heizkosten. Alles darüber hinaus, wie beispielsweise Strom, muss vom Empfänger selbst gezahlt werden.

Dürfen Hartz-IV-Empfänger einer Nebentätigkeit nachgehen?

Das dürfen sie. Für Arbeitssuchende gibt es eine Grundfreibetrag von 100€ monatlich, die sie in einem Nebenjob verdienen dürfen. Jeder Betrag darüber hinaus wird prozentual an die Grundsicherung angerechnet und von dieser abgezogen

Welches Einkommen wird angerechnet?

Wenn Hilfebedürftige bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Grundsicherung stellen, muss zunächst jegliches Einkommen sowie Vermögen angegeben werden. Zum Einkommen zählen unter anderem:

  • Einnahmen aus (nicht-)selbstständiger Erwerbstätigkeit
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen, Kinder- und Elterngeld
  • Renten (Riester-Rente usw.)
  • Steuererstattungen
  • Nebenkostenrückzahlungen

Zu Vermögen zählt hingegen:

  • Bargeld
  • Guthaben von Konten
  • Wertpapiere und Sparbriefe
  • Kapitallebensversicherungen
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen

Auch hier gibt es Freibeträge, die der Antragsteller nutzen kann. Pro vollendetem Lebensjahr beträgt der Mindestfreibetrag pro Person 150€. Zusätzlich stehen jeder Person 750€ anrechnungsfreies Vermögen zur Verfügung, für Notfälle wie eine kaputte Waschmaschine.

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Sanktionen

Jeder Empfänger von Arbeitslosengeld II muss eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. In dieser wird festgehalten, an welche Regeln sich der Antragsteller zu halten hat. Dazu zählen beispielsweise:

  • Bemühungen zur Arbeitsaufnahme (jede Person muss eine Mindestanzahl an Bewerbungen im Monat schreiben und diese Bemühungen nachweisen)
  • Meldepflichten (jede Abwesenheit muss gemeldet werden. Im Anschluss an einen Urlaub erfolgt eine persönliche Rückmeldung im Jobcenter mit Personalausweis)
  • Einhaltung der Termine mit dem Sachbearbeiter

Hartz IVSofern die Arbeitsagentur bei einem Arbeitssuchenden ein Fehlverhalten feststellt, kann diese mit Sanktionen drohen und diese auch umsetzen: So müssen Betroffene Kürzungen von 30%, 60% und im schlimmsten Fall sogar 100% fürchten. Im August 2016 wurde beschlossen, dass es zusätzlich zu Rückforderungen seitens der Agentur kommen kann, die parallel mit potenziellen Sanktionen abbezahlt werden müssen.

Wenn Sie sich für die politische Entstehung der Agenda 2010 interessieren, lesen Sie auch unsere wissenschaftliche Analyse der Hartz-Reformen.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Hartz IV gemacht? Teilen Sie diese gerne in unserem Leserkommentaren (weiter unten)!

Bildquelle: Zerbor – Fotolia


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