Rente versteuern: Wann und wie Rentner ihre Rente in 2024 versteuern müssen

Rente versteuernAm 1. Januar 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft und sorgt nun dafür, dass Sie als Rentner einen Teil Ihrer Rente versteuern müssen. Diese Rentensteuer ist vor allem abhängig vom Jahr Ihres Renteneinstiegs und der Höhe Ihrer Rente. Vor allem dann, wenn Sie frisch in Rente gehen, sind Sie aktuell bereits in Gefahr Ihre Rente versteuern zu müssen. Aus diesem Grund sollte jeder Rentner nicht nur seinen Rentenfreibetrag kennen, sondern auch genau wissen, wann und in welchem Maße die Rente zu versteuern ist.

Das neue Alterseinkünftegesetz und die Steuern

Der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, hängt ausschließlich vom Datum Ihres Renteneintritts – also Ihrem Renteneintrittsalter – ab:

Wer vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent der eigenen Rente versteuern. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Satz jeweils um 2 Prozentpunkte an. Zwischen 2020 und 2040 steigt der Satz um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr an, bis Rentner im Jahr 2040 ihre Rente zu 100 Prozent versteuern müssen.


Allerdings ist die Berechnung ein wenig trickreicher. Denn der Rentenfreibetrag wird nicht jährlich nach der aktuellen Rente berechnet, sondern basiert immer auf der Rentenzahlung des ersten Jahres. Wenn Sie also bei Renteneintritt im Jahr 2004 eine Jahresrente von 18.000 Euro erhalten haben, so müssen Sie 9000 Euro davon versteuern. Hat sich die Höhe Ihrer Rente im Laufe der Zeit durch die automatischen Rentenanpassungen vergrößert, so steigt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente an. Nehmen wir an, Sie erhalten mittlerweile im Jahr 2016 eine Jahresrente von 20.000 Euro. Der Rentenfreibetrag bleibt allerdings bei den 9000 Euro zu Rentenbeginn. Sie müssen also nun 11.000 Euro Ihrer Rente versteuern. Somit kann gesagt werden, dass alle Rentenerhöhungen der Jahre nach 2005 in voller Höhe versteuert werden müssen.

Rente versteuern: Grundlagen der Versteuerung

Ein weiterer wichtiger Punkt beim Versteuern der Rente ist der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser verändert sich von Jahr zu Jahr und wird regelmäßig angehoben und angepasst. Folgender Tabelle entnehmen Sie die aktuellen Werte des Grundfreibetrags:

Entsprechendes Jahr Grundfreibetrag für Ledige Grundfreibetrag für Verheiratete
2016 8.652 Euro 17.304 Euro
2015 8.472 Euro 16.944 Euro
2014 8.354 Euro 16.708 Euro
2013 8.130 Euro 16.260 Euro
2012 8.004 Euro 16.008 Euro
2011 8.004 Euro 16.008 Euro
2010 8.004 Euro 16.008 Euro
2009 7.834 Euro 15.668 Euro
2008 7.664 Euro 15.328 Euro
2007 7.664 Euro 15.328 Euro

Liegt die Summe Ihrer zu versteuernden Rente unterhalb des Grundfreibetrages, so müssen Sie diese Rente nicht versteuern. Liegt der zu versteuernde Anteil der Rente allerdings über dem Grundfreibetrag, so müssen Sie als Rentner in Zukunft eine Steuererklärung abgeben und auf die Einkünfte Steuern zahlen, welche den Grundfreibetrag überschreiten.

Immer wieder kommt es vor, dass Rentner vom Finanzamt aufgefordert werden eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn Ihre Rente den Grundfreibetrag nicht überschreitet, sollten Sie der Aufforderung des Finanzamtes schnellstmöglich nachkommen. Sollten Sie nicht reagieren, so schätzt das Finanzamt Ihre Einkünfte, was oftmals mit erheblichen Nachzahlungen für die Rente verbunden ist. Wenn sich das Finanzamt meldet, sollten Sie auch als Rentner schnell reagieren und die benötigte Erklärung einreichen.

Wie wird die Rentensteuer berechnet

Rentensteuer berechnenWenn Sie als Rentner eine Steuererklärung ausfüllen müssen, benötigen Sie in der Regel den sogenannten Anpassungsbetrag. Mit diesem Anpassungsbetrag berechnet das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Brutto-Jahresrente. Da dieser Betrag nicht einfach zu berechnen ist, aber für Ihre Steuererklärung benötigt wird, können Sie sich den Anpassungsbetrag direkt von Ihrer Rentenversicherung bescheinigen lassen. Über die Rentenversicherung erhalten Sie außerdem eine genaue Aufstellung Ihrer Jahresbrutto-Rente und Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe Ihrer Steuerzahlungen hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Das progressive Steuersystem in Deutschland bietet hierbei verschiedene Steuerhöhen an.

  • Jahreseinkommen bis 8652 Euro: Keine Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen bis 13.469 Euro: 1 – 7,2 Prozent Einkommenssteuer
  • Jahreseinkommen bis 52.881 Euro: 7,2 bis 26,5 Prozent Einkommenssteuer
  • Diese Progression setzt sich weiter fort bis zum Spitzensteuersatz von 45 Prozent

Steuer-Tipps für Rentner – so zahlen Sie weniger



Ob Sie nun aufgrund Ihrer hohen Rente bereits Steuern zahlen müssen oder Rentenabzüge aufgrund einer Nebenbeschäftigung hinnehmen – auch als Rentner haben Sie die Möglichkeit Ihre Steuerlast legal zu senken. Dank verschiedener Freibeträge können Sie somit eine Steuerzahlung mindern oder sogar umgehen. Von der Rentensteuer absetzen können Sie unter anderem:

  • Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen
  • Werbungskosten
  • Altersentlastungsbetrag

Sonderausgaben sind dabei unter anderem Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Zahlungen an die private Haftpflichtversicherung und Spenden. Auch die außergewöhnlichen Belastungen können Ihre Rentensteuer deutlich senken.

Absetzen lassen sich unter anderem Arzt- und Medikamenten-Rechnungen, Krankheitskosten, Kosten für ein Pflegeheim oder auch Beerdigungskosten. Der Altersentlastungsbetrag hängt von Ihrem Geburtsjahr ab und wird anhand dessen berechnet. Insgesamt können Sie mit dem Altersentlastungsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen um bis zu 1.900 Euro im Jahr senken. So wird die Rentensteuer deutlich angenehmer.

Rentenbesteuerung: Wissenswertes auf einen Blick

In der Rentenbesteuerung ist es im Jahre 2005 durch das umstrittene Alterseinkünftegesetz zu einem Systemwechsel mit weitreichenden Konsequenzen gekommen. Diese betreffen sowohl Arbeitnehmer, die Beiträge zur Rentenversicherung leisten, als auch Ruheständler, die bereits eine gesetzliche Rente beziehen.

Die nachgelagerte Rentenbesteuerung

Aufgrund von Gesetzesänderungen im Rahmen der großen Rentenreform, die mit dem demographischen Wandel begründet wurde, unterliegt die gesetzliche Rente seit dem 1. Januar 2005 der nachgelagerten Besteuerung. Im Gegenzug erfolgt die Freistellung der Rentenbeiträge von der Steuer. Allerdings erfolgte diese Änderung der Rentenbesteuerung nicht auf einen Schlag, sondern vielmehr im Wege einer schrittweisen Umstellung, die sich über einen Übergangszeitraum von 35 Jahren erstreckt.

Hinweis: Die nachgelagerte Besteuerung wirkt sich zumindest für einen Teil der Bürger günstig aus. Zum einen profitieren Sie von einer erheblichen Zinsersparnis, weil die Belastung mit Einkommensteuer erst Jahrzehnte später erfolgt. Zum anderen erweist sich die Besteuerung der Rente in Verbindung mit der Steuerbefreiung der Rentenbeiträge während der beruflich aktiven Zeit als vorteilhaft, da aufgrund des hierzulande herrschenden progressiven Steuertarifs die Steuersätze, mit denen Ihr Arbeitseinkommen belastet wird, regelmäßig über denen liegen, die auf Ihre gesetzliche Rente angewandt werden.

Die Höhe der Rentenbesteuerung

Im Zuge des Umstellungsprozesses auf die neue Rentenbesteuerung erfolgt eine allmähliche Anhebung des Anteils der Rente, die zu versteuern ist. Ausgangspunkt dieser Anhebung ist die Besteuerung der Hälfte der Rente ab dem 1. Januar 2005. Bis zum Jahre 2020 erhöht sich dieser Anteil um jährlich zwei Prozent, danach um ein Prozent. Erst im Jahre 2040 müssen Verbraucher, die dann in Rente gehen, ihre gesetzlichen Altersbezüge in voller Höhe versteuern

Entsprechend dieser Regelungen müssen alle Neurentner, die im Jahre 2006 in den Ruhestand eingetreten sind, 52 Prozent ihrer gesetzlichen Alterseinkünfte versteuern, ab dem Jahr 2007 sind es bereits 54 Prozent. Der restliche Teil Ihrer Rente gilt als Freibetrag, der nicht der Versteuerung unterliegt, und bis zum Lebensende festgeschrieben wird.

Diese Renten unterliegen der Besteuerung

Nicht nur die gesetzliche Altersrente muss versteuert werden, nach den gleichen Grundsätzen erfolgt die Versteuerung der folgenden Rentenarten:

Hinterbliebenenrente
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge
Riester-Rente

Auch zusätzliche Einnahmen sind zu versteuern

Selbstverständlich müssen Rentner andere Einkünfte ebenfalls versteuern. Dabei kann es sich beispielsweise um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder einer selbständigen Tätigkeit handeln.

Minderungen der zu versteuernden Renten und anderen Einkünfte

Von der Summe aus Altersrente und anderen Einkünfte, die Sie der Versteuerung unterwerfen müssen, dürfen Sie noch verschiedene Beträge abziehen. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Sonderausgaben, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur privaten Haftpflichtversicherung oder Spenden
  • Der Altersentlastungsbetrag in Abhängigkeit von Ihrem Geburtsjahr (er sinkt von 40 Prozent der Altersrente und maximal 1.900 Euro jährlich für Personen, die im Jahr 2005 das 64. Lebensjahr vollendet haben, schrittweise auf 0,8 Prozent und maximal 38 Euro für Personen, die im Jahre 2039 64 Jahre alt werden)
  • Der Behinderten-Pauschbetrag, dessen Höhe vom Grad der Behinderung abhängt
  • Außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Kosten für medizinischen Behandlungen und Arzneimittel, Pflegekosten oder Beerdigungskosten
  • Werbungskosten, die beispielsweise aus dem Honorar eines Rentenberaters resultieren

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung

Um die ordnungsgemäße Versteuerung Ihrer Rente zu gewährleisten, müssen Sie eine Jahressteuerklärung abgeben. Diese Pflicht besteht ausschließlich für die Rentner, deren Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Diese liegt gegenwärtig bei 8.820 Euro jährlich für alleinstehende Personen und bei 17.640 Euro für Verheiratete.

Hinweis: Durch eine Anhebung der gesetzlichen Rente oder andere Veränderungen, wie zum Beispiel der Wegfall einer außergewöhnlichen Belastung, kann sich auch Jahre nach Rentenbeginn erstmals die Pflicht zur Versteuerung der Rente ergeben. Aus diesem Grund sollten Sie gegebenenfalls jährlich überprüfen, ob Sie als Rentner von der Steuerpflicht betroffen sind.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung schickt. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb der angegebenen Fristen nachkommen, um unangenehme Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Schätzung Ihrer steuerpflichtigen Einnahmen oder ein Zwangsgeld, zu vermeiden.

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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Anonymous kommentierte am 28. Dezember 2018 at 10:10

    Die Politiker denken nur an sich und an ihren Posten sie haben ja ein gutes einkommen.Sie sanken sich nur vor der Gesellschaft und hinterher feiern sie zusammen,aber an ihr Deutsches Volk ist ihnen egal auch die Rentner.Kein wunder das die Afd Gewählt wird.Wir Rentner sollen immer mehr steuern zahlen.Ich habe dafür 48 Jahre ohne ein Tag arbeitslos schwer gearbeitet.

    • Anonymous kommentierte am 13. Juni 2019 at 7:01

      Richtig!

    • Minderlein Rolf kommentierte am 24. Juni 2019 at 5:56

      ich glaube nicht, dass die AFD die Lösung des Problemes ist. Wir sollten mal gemeinsam aufstehen mit sozialen Verbänden (z. Bsp Vdk / Gewerkschaften). Die Politik kann doch nur eines Rentenalter rauf – vielleicht sollte man an die Beitragsbemessungsgrenzen ran und diese kpl. wegfallen lassen und dafür eine gesetzliche Maximalrente einführen. Dies ist dan auch kein Ausspielen Jung – gegen alt. sondern eine Belastung nach bestehenden Möglichkeiten. Eine Familienvater mit Monatseinkommen von 2000,– € kann sicherlich nicht allzuviel, wenn überhaupt, privat vorsorgen.

  2. Anonymous kommentierte am 16. September 2018 at 10:14

    Währe an der Zeit das die Verbrecher in Berlin auch mal zur Kasse gebeten werden.Sie greifen nur in die Taschen von denen die den Staat an laufen halten.Die Rache kommt es wird alles zurück gezahlt.mfG OLE

  3. Querulant kommentierte am 8. Mai 2018 at 9:38

    Bedauerlicherweise werden die Rentner nicht von einer Lobby vertreten. Niemand engagiert sich für die staatlich organisierte Abzocke, nicht nur der Rentner, sondern auch der unteren Einkommensschichten.
    Politiker bedienen sich ungeniert und skrupellos am Staatssäckl und entscheiden ohne Gewissen darüber, das hart arbeitende Menschen in die Armut getrieben werden. Sozialabbau steht an der Tagesordnung. Parasitäre Wirtschaftsflüchtlinge sind oftmals besser gestellt als Bürger, die langjährig die Regierungsparasiten mit ihren Steuern gemästet haben.
    Viele sehr gute und sachliche Beiträge konnte ich hier lesen. Leider ist es aber so, wie auch schon bemerkt, das der Mensch solange er seine Grundbedürfnisse befriedigen kann, nicht bereit für Veränderungen ist.
    Gewerkschaften und auch linke Parteien bieten keine realen Lösungen für soziale Gerechtigkeit.
    Es bleibt alles so wie es ist, Sozialabbau und Verarmung breiter Schichten des einfachen Volkes besonders aber der Rentner.

  4. Anonymous kommentierte am 7. März 2018 at 20:00

    Mich ärgert es, wenn der Partner verstorben ist, der Staat nicht daran denkt das der Hinterbliebene viele Dinge bezahlen muss weil er es allein nicht schafft. Dafür hat man keine Belege. Einen Theaterbesuch kann man sich gar nicht leisten. Dafür hat man 45 Jahre gearbeitet.

    • Brigitte Weiß kommentierte am 20. März 2018 at 19:26

      Auch ich rechne damit, dass ich die die Rente + Witwenrente versteuern muss. Es ist zum Heulen. Erst wird man damit konfrontiert, dass die “ach so grosse” Witwenrente zwar 60 % ausmacht, aber eingekürzt wird, weil man selbst für seine eigenen Rente jahrzehnte gearbeitet hat und gleichzeitig ein Kind großgezogen hat. Davon wird natürlich Krankenkasse, Pflegeversicherung + Soli abgezogen und wenn der Staat dann noch meint, dass man davon zuviel übrig hat, läßt er sich immer neue Gesetze einfallen. Wenn ich es mir so richtig überlege, frage ich mich, warum ich Jahrzehnte lang ehrlich arbeiten gegangen bin und mich nicht vom Staat habe durchfüttern lassen. Man sieht ja inzwischen, wofür unsere eingezahlten Steuern verwendet werden. Für alle, nur nicht für diejenigen, die sie ehrlich erarbeitet haben.

      • Monika Schweitzer kommentierte am 10. Mai 2019 at 16:45

        Genau so ist es mir ergangen. Immer gearbeitet, ein Kind zum Studium begleitet und nach dem Ableben meines Mannes bekam ich gesagt, ich könnte ja schliesslich nicht mehr Rente haben als der Durchschnitt. Es wurde somit die grosse Witwenrente gekürzt. Tja, aber die Abzüge gingen bei jedem von uns zu 100 %vom Lohn ab. Auch die Steuern

    • Anonymous kommentierte am 24. Juli 2018 at 6:27

      vor dem Mauerfall hat die Krankenkasse des Verstorbenen den Hinterbliebenen ein Sterbegeld ausgezahlt, was nicht gerade wenig war. Eine Beerdigung mit allem drum und dran konnte davon gut bezahlt werden

  5. oswald kommentierte am 17. Oktober 2017 at 1:09

    Ein Rentner muss zahlen:

    Steuern auf Rente, Soli, Krankenkasse, Pflegeversicherung, Medikamentenzuzahlung, Versicherungssteuern auf (Haftpflicht-Unfall – Hausrat – Sterbeversicherung u. Zahnzusatzversicherung), Mehrwertsteuer, Grundstückssteuer (auch für Mietswohnungen), Rundfunkgebühren, Miete mit Nebenkosten u. Strom (Gas) usw.

    Und dies mit einer Durchschnittsrente in Deutschland von Brutto ca. 1056 €

    P.S wie schaffen das die Rentner?

    • Jenny kommentierte am 11. November 2017 at 15:52

      Es ist sehr traurig dass alte Menschen zu dieser Zeit so leben müssen. Die Rentner können sich nicht mehr erlauben. Warum müssen alte Menschen Steuer Zahlen?
      Ich denke die Regierung muss diese verdammte Steuer Gesätz ändert und vieles mehr. Nach meine Meinung müssen Rentner die wenig verdienen kein Steuer bezahlen.
      So können Rentner nicht in Altesarmun leben.
      Man sollte die Politiker die diese Gesätze machen, nicht mehr wählen. Warum gehen die Rentner wählen? Mann muss die Politiker die nicht tun, nicht mehr wählen. Die Millionäre werden immer mehr und viele bezahlen kein Steuer.und laufen alle frei. Ist alles Gerechtigkeit?

    • Georg B. kommentierte am 13. Januar 2018 at 15:17

      Indem sie Flaschen sammeln und noch Zeitung austragen. Armes Deutschland, für Wirtschaftsflüchtlinge ist genug Geld da, aber für die, die es erarbeitet haben, ist nichts da!!!!! Wir Rentner sind 20,5 Mil. und können es mit jeder Wahl ändern!!!! Warum hat die AfD wohl so viele Stimmen gekriegt?????

    • Anonymous kommentierte am 27. Januar 2018 at 11:27

      Natürlich gibt es viele arme alte Menschen, aber die Zahlen zu Durchschnittsrenten sind nicht aussagekräftig. Darin sind die zahllosen Minirenten besonders von Frauen enthalten, die kaum gearbeitet haben, aber über ihre Männer gut abgesichert sind. Z.B. meine Schwiegermutter: 450 Euro Rente, aber bitte kein Mitleid, da Schwiegervater eine satte Pension als höherer Beamter bekommt. Beide über 80, gemeinsames Haushaltseinkommen Brutto monatl. 4.500 Euro. Dieses ist in der Armutsdebatte entscheidend, aber dazu liest man wenig, das passt vielen nicht ins politische Konzept.

  6. Robin Hood kommentierte am 23. September 2017 at 16:59

    Irgendwann, wird das gemeine Volk, das sich immer an Gesetz und Ordnung gehalten hat, die Machenschaften dieser Raubritterregierung, egal welcher Partei, stürzen. Es kann nicht sein, daß wir für alles auf dieser Welt, zahlen sollen, denn so geht unsere Lebensqualität immer mehr zu Grunde. Es kann nicht sein, daß, jetzt wo ich in Rente bin und mit einem bestimmten Eurobetrag, über dem Grundfreibetrag liege, mir meine sehr hart erarbeitete Rente, durch das Finanzamt wieder eingekürtzt wird. Jeder Faulenzer in unserem Land, der nur auf Kosten von uns allen gelebt hat, ist besser dran als jeder ehrliche Arbeiter und Rentner. Wann wird endlich das Steuergesetz für Politiker und andere Beamten geändert, ich denke in einem angeblichen Rechtsstaat gilt gleiches Recht für alle.

  7. Bella kommentierte am 19. September 2017 at 11:33

    Je höher unsere Renten ausfallen, desto mehr Steuern müssen wir zahlen. Mein Mann und ich haben entschieden, dass ich aus gesundheitlichen Gründen nur noch in Teilzeit arbeite und das bis zum Erreichen meiner regulären Rente mit 64 Jahren und 8 Monaten. So mache ich mir die nächsten 9 Jahre keinen Stress mehr (Teilzeitkräfte meines Alters nimmt hier keiner für voll :-), genieße meine Freizeit und muss mit Renteneintritt keine Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme selbiger hinnehmen.

    Ich hoffe nicht, dass mein Mann vor mir stirbt, aber sollte das der Fall sein, hätte ich zudem mehr von der mir dann zustehenden Witwenrente. Es stimmt schon. Diejenigen, die fleißig bis zum Erreichen der Rente arbeiten, werden bestraft.

    • anonym kommentierte am 8. April 2018 at 21:03

      Das ist richtig! Ich habe voll gearbeitet bis zum regulären Ende. Mein Mann ist gestorben mit 58 Jahren. ( 43 Jahre voll gearbeitet!) Seine Rente wurde so berechnet als wenn er freiwillig mit 58 Jahren in Rente gegangen wäre, also gekürzt. Davon habe ich die große Witwenrente erhalten. Hätte ich nicht gearbeitet, könnte ich nicht davon leben. so habe ich gearbeitet, da wird mir mein Einkommen angerechnet und die Witwenrente gekürzt. Arbeite ich nach dem 65 Lebensjahr etwas dazu,arbeite ich dann nicht einmal für den Mindestlohn! Witwenrente wird wieder gekürzt.( Leider habe ich keinen Vorstandsvorsitzendenposten!)
      Ich brauche die gleiche Heizung, den gleichen Strom, Grundsteuer ect.
      Begründung vom Staat: Männer bekommen jetzt auch Witwerrente! Aber die um 1950 geborenen Männer haben in der Regel mehr verdient als ihre Frauen, wenn sie überhaupt gearbeitet haben, dafür Kinder groß gezogen!
      Somit bekommen sie meist gar keine Witwerrente = somit Gewinn für den Staat!!!

  8. Kohr kommentierte am 20. August 2017 at 5:20

    Es ist eine Schande, dass wir im Rentenalter sehr ärmlich leben müssen, da immer mehr Abzüge auf die Rente kommen. Schande auf unsere Politik. Schande, dass Politiker Gehälter erhalten, von denen ein Arbeiter nur träumen kann. Wir aber müssen diese Politiker und ihre Fehler finanzieren. Ich wünsche mir, dass unsere Politiker unsere Rente erhalten, damit diese dann endlich sehen, welchen Schwachsinn immer wieder verabschiedet wird in ihren sogenannten “Regierungserklärungen”. Einfach erbärmlich unsere Regierung, wie diese uns im Regen stehen läßt. Noch nicht einmal eine anständige Beerdigung können wir uns mit dieser Regierung noch leisten. Schande. Schande. Schande.

    • Bernhard kommentierte am 3. September 2017 at 22:16

      Tauschen wir doch die Einkommen… Und nehmen die Politdarsteller unter regress

    • Gerhard Schröder kommentierte am 23. September 2017 at 7:16

      Ich habe genau die gleiche Meinung, sollen diese damen und Herren doch mal mit dieser niedrigen Rente leben. Dass man von seiner Rente noch Steuern zahlen muss, ist eine Frechheit. Wieso bekommen denn die sogenannten Flüchtlinge alles in den H… gesteckt?
      Wiso muss ich denn auch noch Soli auf meine Rentensteuer zahlen?

  9. Jürgen Botzenhardt kommentierte am 24. Juli 2017 at 14:41

    SCHÄME MICH, ABER WAS IST DENN EIN EURO-KRIEG?

  10. Jürgen Botzenhardt kommentierte am 24. Juli 2017 at 14:40

    Kurz noch auch knapp: STIMMT NICHT!

  11. Jürgen Botzenhardt kommentierte am 24. Juli 2017 at 14:39

    Ja, wir sind alle Verbrecher

  12. Jürgen Botzenhardt kommentierte am 24. Juli 2017 at 14:38

    Den ersten Kommentar von dem “beliebten” Herrn Anonymus würde ich nicht unterschreiben. Bin auch ‘alt’ aber nicht vergrämt und meine Rente ist knapp an der Armutsgrenze.
    Auch “Iltis” schreibt einen boshaften Kommentar, halt ein Iltis. Unser Staat ist im Großen und Ganzen schon OK. Möchten Sie woanders leben? Ich weiss von was ich rede, bin im Winter längere Zeit in Südafrika.
    Aber diese Website ist OK und ich konnte einiges daraus entnehmen. Empfehle allerdings, bei der freiwilligen Krankenversicherung aufzupassen, weil ich Untermieteinnahmen voll angab, davon aber meine eigene Hauptmieter und die Kosten abzusetzen. Nicht nur bei der Steuer aufpassen, sondern auch bei den KV.

    • Anonymous kommentierte am 8. September 2017 at 15:23

      Ja, der Botzenhardt hats drauf. Nach eigenen Angaben knapp an der Armutsgrenze lebend, aber Mieteinnahmen und t.
      regelmäßig längere Zeit in Südafrika lebend. Würde ich jedem Rentner der kaum seine Miete stemmen kann von Herzen gönnen.

    • Birgit Schlegel kommentierte am 26. Januar 2018 at 11:20

      Ja es gibt sie, die Deutschland verlassen haben. Da sie die Ungerechtigkeiten in diesem unserem Deutschland nicht mehr ertragen konnten. Für viel Arbeit wenig Geld erhielten, auf Versprechen nichtig mehr setzten und in ein anderes Land gingen. Sie ergriffen die Gelegenheit und sind heute glücklicher den je. Auch sie müssen Steuern und Abgaben in diesen Ländern zahlen. Aber ihre Zukunft ist nicht ungewiss. Wir wissen nicht, welche Knebelgesetze uns in Zukunft von dieser Regierung erwarten. Viele ahnen nichts Gutes.

  13. Anonymous kommentierte am 10. Juli 2017 at 19:57

    weil deutschland ein verbrecher staat ist

    • anonym kommentierte am 8. April 2018 at 21:11

      Sind wir nicht: ein Verbrecherstaat!
      Aber unsere Oberen machen teilweise Gesetze die nicht gut durchdacht sind. Warum? Weil sie keine Ahnung haben von der Wirklichkeit! Siehe Herr Spahn!

  14. iltis 47 kommentierte am 25. Juni 2017 at 14:15

    Ja, die brauchen Geld um im Ausland Krieg zu führen.

  15. iltis 47 kommentierte am 25. Juni 2017 at 12:10

    Die Bundesregierung schröpft die Rentner, damit sie im Ausland für Millionen EURO Krieg führen kann, schämt Euch

    • Anonymous kommentierte am 27. Januar 2018 at 11:18

      Ein paar Millionen mehr oder weniger ändern an den Renten nichts. Die Rentenkasse zahlt jedes Jahr 250 Milliarden (=250.000 Millionen) an Renten aus!

  16. Klaus Schepper kommentierte am 10. Mai 2017 at 10:26

    Mit Interesse habe ich diese Seiten gelesen. Allerdings finde ich als 83 Jahre alter Rentner keine Erklärung warum meine “statische Höherversicherung der BfA von 1996 und 1997” heute mit 50% statt mit 28% versteuert wird.

    Seit Rentenbeginn 1998 bis zum Tode meiner Frau 2014 waren wir durch Splitting von der Einkommensteuer befreit.
    Ich war gestern bei meinem Finanzamt und habe eine Kopie der Zeitschrift Capital 10/96 Seite 243 und 244 vorgelegt. Hierin wurde ausführlich das Sonderangebot vom damaligem Minister Blüm für die statische (ohne jährliche Anpassung) Höherversicherung beschrieben, erläutert und beworben.

    Man teilte mir mit, daß die Steuergesetze bisher keine Sonderregelungen für meinen Fall vorgesehen haben, weil bisher kein Rentner bisher seine Rechte eingeklagt haben. Falls Sie an dieser Sache interessiert sind, sende Ihnen gerne den Artikel als Scan zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Schepper

  17. Reinhold Hörl kommentierte am 1. Februar 2017 at 11:04

    Reinhold Hörl
    Bericht sehr gut und ausführlich erklärt. Danke

  18. Anonymous kommentierte am 19. Januar 2017 at 8:40

    Die nachträglichen Änderungen der Versicherungsbedingungen, hier die Streichung der Ausbildungszeiten wie Studium, ist Betrug am steuerzahlenden Bürger.

    • Sascha kommentierte am 1. Juni 2017 at 17:34

      Wir jungen werden doch eh betrogen. Ich habe auf meine private Rentenversicherung schon mal Sozialabgaben bezahlt. Wieso denn nochmal?

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