Mit der Betriebsrente die Versorgungslücke schließen? So funktioniert die betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche AltersvorsorgeWenn es um die Altersvorsorge geht, verlässt sich ein Großteil der Arbeitnehmer nicht auf die gesetzliche Rente. Denn das derzeitige Rentenniveau von 47,9 % des Durchschnittslohns nach 45 Beitragsjahren wird bis 2045 voraussichtlich auf 41,6 % sinken. Die Versorgungslücke wird also größer werden. Neben der privaten Altersversorge ist eine Betriebsrente bzw. betriebliche Altersvorsorge (BAV) eine weitere Möglichkeit, im Alter finanziell besser dazustehen als mit der gesetzlichen Rente allein.

Das Prinzip der Entgeltumwandlung

Seit 2002 haben Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente. Das heißt allerdings nicht, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, Geld aus eigener Tasche in die BAV seiner Angestellten einzuzahlen – viele Unternehmen tun dies aber, denn das ist nicht nur gut fürs Image, sondern spart auch Steuern.

Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die BAV bezuschusst, darf jeder Arbeitnehmer jährlich bis zu 4 % (derzeit 2.976 Euro; Stand: Ende 2016) der Beitragsbemessungsgrenze in eine vom Arbeitgeber ausgewählte Vorsorgemaßnahme einzahlen. Möglich sind dabei Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds sowie Unterstützungskassen. Der Arbeitnehmer hat kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des vom Arbeitgeber gewählten Modells. Letzterer hat aber keinen Zugriff auf die vom Arbeitnehmer angesparten Gelder – im Falle einer Zahlungsunfähigkeit sind sie also nicht Teil der Insolvenzmasse.

Die Wahl haben Arbeitnehmer aber in Bezug auf die Auszahlungsmodalitäten im Rentenalter: Die Alternativen sind eine Einmalzahlung des gesamten Betrags oder eine monatliche Rente. Letztere wird bis ans Lebensende gezahlt, ihre Höhe bemisst sich nach der Höhe der Gesamteinzahlungen.

Wer sehr alt wird, gewinnt bei der Rentenvariante: Sie wird nämlich auch dann weitergezahlt, wenn die Summe der Auszahlungen die der geleisteten Einzahlungen eines Tages übersteigt.

Betriebsrente versteuern

BetriebsrenteEin zweischneidiges Schwert ist das Thema Besteuerung: Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Entgeltumwandlung, fallen für den umgewandelten Betrag weder Sozialabgaben noch Lohnsteuer an. Dafür sinkt aber die Höhe des Renten- und Arbeitslosengeld – oder Elterngeldanspruchs, da ja weniger Geld in die entsprechenden gesetzlichen Versicherungen eingezahlt wird. Sofern also eine Inanspruchnahme einer dieser Leistungen absehbar ist, kann es sich lohnen, die BAV beitragsfrei zu stellen – wer mehr ins Sozialsystem einbezahlt, bekommt im Fall der Fälle auch mehr ausbezahlt.

Eine weitere Möglichkeit für Arbeitnehmer besteht darin, die BAV aus dem Nettoeinkommen zu finanzieren. In diesem Fall können die gezahlten Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. In diesem Szenario ergibt sich die Problematik der geringeren Einzahlungen ins Sozialsystem erst gar nicht.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Auszahlungen aus der Betriebsrente versteuert werden müssen. Zusätzlich fallen bei gesetzlich Versicherten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung an. De facto ist das eine Doppelbesteuerung, allerdings arbeitet die Politik daran, diese bald abzuschaffen. Schließlich sollen Arbeitnehmer dazu angehalten werden, sich mit privater und betrieblicher Altersvorsorge für das Rentenalter zu wappnen.

Bildquelle: Bjoern Wylezich & dessauer – Fotolia

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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Fred Feuerstein kommentierte am 2. Juli 2020 at 18:44

    Das System ist einfach krank und ungerecht. Wir haben in Deutschland bestimmt eine Million Menschen die von schwarz bis gar nicht gearbeitet haben und eine geringe Rente bekommen die dann zur Grundrente gemacht wird. Und andere haben 45 bis 50 Jahre ununterbrochen gearbeitet der Lohn dafür nicht mal 50 % vom Nettoeinkommen als Rente und davon Versicherungsbeiträge und Steuern.
    Unter dem Strich bleiben da vielleicht noch 200 Euro mehr als für die schlechter gestellten Rentner. Mann sollte nicht immer nur die fleißigen bestrafen sondern endlich auch die besser betuchten und Beamte in die Rentenkassen einzahlen lassen. Von der Rente dürfte eigentlich gar nichts abgezogen werden.

  2. Anonymous kommentierte am 16. September 2019 at 14:13

    Das mit dem deutschen Rentensystem ist der totale Zankapfel. Privat führen Gespräche nur zu heftigen Diskussionen, wenn man auf die Rente zu sprechen kommt. Die sollen sich in Berlin mal ordentlich die Köpfe darüber zerbrechen, wie das soziale System in Deutschland richtig zu funktionieren hat.

  3. Anonymous kommentierte am 11. Februar 2019 at 16:14

    wer muss von meiner betriebsrente die sozialabgaben an die
    gkv abführen : meine zahlstelle oder ich als empfänger ?

    Karlheinz Eilers

    insektenhotel15@web.de

  4. Anonymous kommentierte am 17. August 2017 at 15:44

    Sehr geehrte Damen & Herren,
    ich bekomme eine “BETRIEBSRENTE” für 30 Jahre bei einer Firma von 49,44 €. Bei sechs Kinder die man erzogen hat konnte man nicht noch vorsorgen. Es gibt ein Sprichwort, sobald Gesetz ersonnen wird Betrug schon begonnen.

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