Die Vorsorgevollmacht – Ratgeber und Links zu Formularen

VorsorgevollmachtJedem Bürger kann nur zum Abfassen einer Vorsorgevollmacht geraten werden. Diese Vollmacht, die auf der Grundlage der §§ 164 BGB erstellt wird, regelt, dass eine andere Person wichtige Entscheidungen für den Vollmachtgeber trifft, sobald dieser dazu nicht mehr in der Lage ist. Unser Magazin hat die wichtigsten Informationen zur Vollmacht zusammengetragen.

Eine Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit kann sich schnell einstellen. Und das in jedem Alter ergeben, zum Beispiel als Folge eines schweren Unfalls. Allerdings erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass es zu dieser Situation kommt, mit zunehmendem Lebensalter erheblich. Eine altersbedingte Demenz oder ein Schlaganfall gehören zu den häufigsten Ursachen für die Geschäfts- und Einwilligungsunfähigkeit. Wer beizeiten eine andere Person mit der Wahrnehmung der eigenen Angelegenheiten beauftragt hat, vermeidet damit eine rechtliche Betreuung. Bei dieser bestimmt das Gericht einen Betreuer von Amts wegen.

Hinweis: Das Gericht bestellt nicht automatisch den Ehegatten oder die Kinder als Betreuer. In bestimmten Fällen kann es auch fremde Personen zum Betreuer ernennen. Wer sicherstellen möchte, dass eine Person seines Vertrauens als sein Betreuer eingesetzt wird, muss unbedingt eine Vorsorgevollmacht verfassen.

Reine Vertrauenssache – die Auswahl eines Betreuers

Die durch eine Vorsorgevollmacht ermächtigte Person nimmt wichtige Angelegenheiten des Vollmachtgebers wahr, wie zum Beispiel das Treffen von finanziellen Entscheidungen. Dementsprechend kommen als Betreuer nur nahestehende Personen in Frage, denen Sie voll und ganz vertrauen. Die eingesetzten Betreuer sollten wissen, welche Wünsche Sie haben, damit Sie Ihre Interessen optimal vertreten können. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es überdies ratsam, eine weitere Person als Betreuer zu bestellen, falls der ursprünglich Beauftragte verhindert ist. Wenig praktikabel ist dagegen die Regelung, mehrere Betreuer auf einmal zu bestimmen, die alle Entscheidungen gemeinsam zu treffen haben.

Tipp: Bedenken Sie, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner das gleiche Alter wie Sie selbst hat und deswegen ebenfalls von altersbedingten Krankheiten betroffen sein kann. Wenn Sie Ihren Partner an erster Stelle als Betreuer einsetzen, sollten Sie für den Fall von dessen Verhinderung sicherheitshalber eine weitere, jüngere Person einsetzen.

Am besten schriftlich – die Form der Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich besteht bei einer Vorsorgevollmacht keinerlei Formerfordernis, eine Ausnahme besteht nur in Bezug auf Verfügungen über Immobilien, bei denen die notarielle Beurkundung erforderlich ist. Theoretisch entfaltet deswegen auch eine mündliche Vorsorgevollmacht Wirksamkeit. Allerdings besteht bei mündlich erteilten Vollmachten stets die Gefahr, dass sich deren Existenz nicht ausreichend beweisen lässt. Aus diesem Grund ist es unbedingt empfehlenswert, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu verfassen.

Formular Vordruck – passendes Muster kostenlos im Internet

Für diesen Zweck sind praktische Mustervorlagen beim Bundesanzeiger verfügbar, die alle wichtigen Vertretungsangelegenheiten auflisten. Sie können sich beim Ausfüllen dieser Vorlagen dann Punkt für Punkt durch Ankreuzen entscheiden, welchen Umfang die Vorsorgevollmacht haben sollte. Wichtige Bereiche, die von einer Vorsorgevollmacht geregelt werden, sind zum Beispiel:

  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten
  • Vermögenssorge
  • Post und Fernmeldeverkehr

Zahlreiche gemeinnützige und öffentliche Institutionen stellen entsprechende Formulare für eine Vorsorgevollmacht zum kostenlosen Download im Internet bereit. Sie finden die Unterlagen zum Beispiel beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als PDF-Datei.


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
3,00 von 5 Punkten, basierend auf 5 abgegebenen Stimmen.


Bewerten Sie diesen Artikel - Hinterlassen Sie gerne auch ein Kommentar!
Loading...

Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. Ich wollte schon immer mehr wissen über Vorsorgevollmacht. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch.

Kommentar schreiben

(auch anonym möglich)

Hier haben Sie die Möglichkeit den Beitrag (wenn Sie mögen anonym) zu kommentieren und Ihre Erfahrungen und Meinungen zu schildern. Wir freuen uns über jeden Kommentar! Bitte beachten Sie jedoch, dass wir politische Hetze gegenüber Minderheiten und Aufrufe zu Gewalt nicht veröffentlichen werden.

Seniorenbedarf.info