Mit dem Neujahrstag 2023 treten in der Bundesrepublik zahlreiche sozialpolitische Änderungen in Kraft. Dabei profitieren besonders Haushalte mit niedrigem Einkommen von den Reformen.
1.) Wohngeld
Wohngeld können in erster Linie Haushalte beantragen, die über niedrige Einkommen verfügen. Bis dato wurden dabei ca. 600.000 als wohngeldberechtigt eingestuft. Nun soll eine Wohngeldreform dafür sorgen, dass sich potentiell 1,4 Millionen Haushalte ebenfalls zum Kreis der Begünstigten zählen dürfen.
Einen Wohngeldrechner hat die Regierung unter https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/ bereitgestellt.
2.) Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung muss nicht mehr selbst übermittelt werden
Bisher waren Angestellte angehalten, bei einer ärztlichen diagnostizierten Krankheit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst an den Arbeitgeber weiterzureichen. Dies ändert sich in 2023: Dann sind die Arbeitgeber verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung teilzunehmen. In der Praxis erhalt man somit nicht länger einen Ausdruck für den Arbeitgeber, sondern lediglich einen für die eigenen Unterlagen.
3.) Preisbremsen bei Gas und Strom
Eine Kilowattstunde Gas kostet im Mittel derzeit 18,9 Cent für Neukunden. Darauf hat die Regierung mit diversen Entlastungspaketen reagiert: Gasverbraucher sollen für immerhin 80% des Verbrauchs einen Preis von 12 Cent garantiert bekommen. Dies soll ab Januar 2023 gelten, gegebenenfalls rückwirkend. 48 Cent beträgt der Durchschnittspreis für Strom – auch hier soll eine Strompreisbremse greifen und den Preis auf 40 Cent deckeln.
4.) Das Bürgergeld kommt
Lange hat die SPD draufhingearbeitet, das bisherige Hartz IV-System durch ein Bürgergeld zu ersetzen. Jetzt soll es kommen. Doch nicht zuletzt durch den Widerstand vieler CDU-regierter Länder, sind die alten Hartz IV-Strukturen immer noch erkennbar.
Immerhin ist die höchste Erhöhung der Sätze seit der Einführung von Hartz IV vor über 15 Jahren vorgesehen: 502 Euro, statt 449 Euro, für einen Alleinstehenden.
Das Schonvermögen – die Vermögenswerte, die nicht angerechnet werden dürfen – liegt bei 40.000 Euro bzw. 15.000 pro weiterem Haushaltsmitglied.
5.) Rentenerhöhung im Juli 2023
Nachdem die Rentenzahlungen in 2022 mit einer Rekorderhöhung von 5,35 Prozent bzw. 6,12 Prozent bereits angehoben wurden, prognostizieren offizielle Schätzungen die Erhöhungen in 2023 auf vermutlich rund 3,5 Prozent in Westdeutschland und 4,2 Prozent in Ostdeutschland. Mithilfe der Formel zur Rentenberechnung können daraus die tatsächlichen Beitragserhöhungen errechnet werden.
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