In Deutschland gibt es lediglich drei Pflegestufen, wobei Pflegestufe 1 eine erhebliche Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe 2 eine Schwerpflegedürftigkeit und Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftigkeit voraussetzen. Wenn von der Pflegestufe 4 die Rede ist, wird damit auf die Härtefallregelung abgezielt.
Pflegestufe 4: Voraussetzungen der Härtefallregelung
Die Härtefallregelung greift ausschließlich dann, wenn alle Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe 3 erfüllt sind und darüber hinaus ein außergewöhnlicher intensiver oder hoher Pflegebedarf gegeben ist.
Betroffene werden in Pflegestufe 3 eingestuft, falls sie rund um die Uhr Hilfe bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) brauchen und darüber hinaus Unterstützung bei der Haushaltsführung. Dieser Hilfsbedarf muss sich für eine Einstufung in Pflegestufe 3 wöchentlich auf mindestens fünf Stunden im Tagesdurchschnitt belaufen, von denen vier auf die Grundpflege entfallen.
Dabei kommt es darauf an, dass nicht immer ausschließlich mehrere Personen von einem ambulanten Pflegedienst tätig sind, sondern ein Teil der Pflege auch von Familienangehörigen erbracht wird. Darüber hinaus muss auch Unterstützung bei der Versorgung des Haushalts erforderlich sein.
Leistungen im Rahmen der Härtefallregelung in der Pflegestufe 4
Wenn die Härtefallregelung in Anspruch genommen wird, können ausschließlich die Sachleistungen erhöht werden. Der maximale Leistungssatz beträgt dann 1.918 Euro.
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Mein Mann hat die Pflegestufe 4 und bis zum 31.08.2020 hatten wir die Kombi-Pflege. Obwohl er als Härtefall gilt, wurden nur 1612 € bei den Sachleistungen berechnet. Wir wußten nicht, daß die Sachleistungen auf 1918 bei Härtefall erhöht werden. Was müssen wir tun, um das zu regulieren ?
mein Vati haben wir in ein Pflegeheim geben müssen da er rund um die Uhr betreut werden muß,er kann nicht mehr selbstständig trinken,essen und auf Toilette gehen er liegt im bett ,er kann nicht mehr reden und er erkennt niemanden mehr ,was können wir tuhen um die kosten für die pflege und dem heim zu bezahlen
Hallo und danke für diesen interessanten Beitrag zur Härtefallregelung in der Altenpflege. Ich wusste noch gar nicht, dass ein Teil der Altenpflege auch von Familienmitgliedern erbracht werden muss. Meine Eltern kümmern sich gerade um die Versorgung meiner Oma, bei ambulanter Pflege finden sie die Mischung aus professioneller Betreuung und familiärer Unterstützung passend.