Frührente beantragen – mit 63 in Rente gehen?

FrührenteRückenschmerzen, Hüftschaden, Demenz oder Depressionen – immer mehr Menschen fühlen sich nicht mehr dazu in der Lage, zu arbeiten und müssen ihren Job aufgeben. Dabei soll die reguläre Altersgrenze sogar noch steigen: Von der derzeit noch möglichen Rente mit 65 soll es künftig nur noch die Rente mit 67 geben – und tendenziell wird das Renteneintrittsalter noch weiter steigen. Doch was passiert, wenn man plötzlich vor dem Rentenalter nicht mehr erwerbsfähig ist? Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Frührente beantragt werden und die finanzielle Sicherheit gewähren.

Mit welchen Krankheiten lässt sich die Erwerbsminderungsrente beantragen?



Zu den häufigsten Gründen für eine Frührente gehören psychische Erkrankungen wie Depressionen. So erhielten im Jahr 2012 schon 75.000 Betroffene eine Frührente aufgrund von Depressionen – Tendenz deutlich steigend. Damit ist mittlerweile fast jede zweite Frührente einer psychischen Erkrankung zuzuschreiben. Weitere Krankheiten, die häufig zur Rentenbewilligung führen, sind Skeletterkrankungen wie Bandscheibenvorfälle, Herz-Kreislauf-Probleme und Tumorbildungen.

Grundsätzlich gibt es für die Anerkennung einer Frührente jedoch keine festgeschriebenen Vorgaben, und auch die Schwere der Krankheit ist nicht immer entscheidend. Vielmehr muss ein Gutachter bestätigen, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht. So kann zum Beispiel eine Multiple Sklerose selbst im frühen Stadium zur Arbeitsunfähigkeit führen, da die neurologischen Symptome je nach Patient unterschiedlich stark ausfallen. Auch ein Bandscheibenvorfall ist nicht in jedem Fall eine Berechtigung für die Frührente, da in vielen Fällen ein operativer Eingriff oder eine Reha-Maßnahme Abhilfe schaffen können. So kann der Betroffene je nach Schwere voll- oder auch Teilzeit noch arbeiten.



Generell wird von der Rentenversicherung in Rest-Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit unterschieden. Wer nachweislich am Tag weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine Teil-Rente ausbezahlt. Wer hingegen täglich maximal drei Stunden oder weniger arbeiten könnte, fällt unter die volle Erwerbsminderung und hat Anspruch auf die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Grundsätzlich gilt jedoch der Grundsatz “Reha vor Rente” – das bedeutet, wer unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Reha-Aufenthalt wieder rehabilitiert werden könnte, bekommt keine Frührente, sondern muss versuchen, seine Gesundheit wiederherzustellen.

Sollte durch ein Gutachten vom Facharzt jedoch bestätigt werden, dass eine Wiederaufnahme des Berufs undenkbar ist, wie zum Beispiel im Falle einer MS, die sich in der Regel schubweise nur verschlimmert, wird die Frührente ausbezahlt.

Voraussetzungen für die Frührente

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten all diejenigen, die mindestens fünf Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben. Wer also beispielsweise mit 35 Jahren einen schweren Unfall hat, hat aufgrund des geringen Beitrags, der bisher einbezahlt wurde, prinzipiell noch keine großen Rentenansprüche. Um jedoch eine Armut zu verhindern, wird von der Rentenkasse automatisch ein Beitrag errechnet, der im Normalfall bis zum 60. Lebensjahr vorgelegen hätte.

Wer also bis zu seiner Arbeitsunfähigkeit gut verdient und eingezahlt hat, wird automatisch weiter hoch verrechnet – bei bis dato niedrigen Beiträgen hingegen wird auch niedrig weiter gerechnet.

Für Berufsanfänger gelten Sonderregelungen, die von der deutschen Rentenversicherung individuell abgestimmt werden. Die Frührente gilt derzeit bis zum 65. Lebensjahr und läuft dann in die herkömmliche Altersrente über.

Antrag auf Frührente stellen



Wer frühverrentet werden möchte oder muss, sollte einen Antrag an die Rentenversicherung schicken. In der Regel wird dann erst geprüft, ob eine Reha-Maßnahme Erfolg versprechen könnte – gibt es hier den bereits erwähnten Arztbericht, der keine Erfolgsprognose bescheinigt, wird der Rentenantrag bei vorheriger Einzahlung in die Rentenkasse bewilligt. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Besteht zum Beispiel die Möglichkeit, durch eine berufliche Umschulung wieder auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden, wird solch eine neue Ausbildung eher finanziert, als eine Frührente bewilligt. Diese Variante wird besonders gern bei Betroffenen verwendet, die noch mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten könnten und nur unter die teilweise Erwerbsminderung fallen. So haben zum Beispiel Sekretärinnen eine bessere Chance, einen Teilzeitjob in ihrem Bereich zu finden, als beispielsweise Bauarbeiter oder Elektriker – hier sind Teilzeitstellen sehr unüblich. Sollten Betroffene jedoch keine Teilzeitstelle finden, die mit ihrer Krankheit auszuüben ist, besteht ein Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Der Antrag auf Frührente muss in regelmäßigen Abständen neu eingereicht werden, damit neu überprüft werden kann, ob noch eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Wer also vor zwei Jahren zum Beispiel einen schweren Bandscheibenvorfall erlitten hat, nun jedoch wieder teilweise einsatzfähig ist, bekommt je nach vorherigem Beruf nur noch eine Teil- Erwerbsminderung – oder hat sogar gar keinen Anspruch mehr auf die vorzeitige Rente, da der Einsatz auf dem Arbeitsmarkt wieder möglich wäre.

Rentenpläne der Großen Koalition: Abschlagsfreie Rente mit 63

Arbeitnehmer, die 63 Jahre oder älter sind, haben bereits jetzt das Recht, in den Vorruhestand zu gehen. Der Nachteil: Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren und drei Monaten die Rente beantragt, muss mit empfindlichen Einbußen rechnen.



Nicht nur fällt das Bruttoeinkommen weg, auch die Rentenhöhe wird angepasst – um 0,3 Prozent für jeden Monat. Und das lebenslang. Im Koalitionsvertrag ist geregelt, dass Arbeitnehmer ohne finanzielle Einbußen in die Frührente gehen dürfen. Jedoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss das Gesetzgebungsverfahren planmäßig ablaufen. Zudem müssen Arbeitnehmer mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen können.

Nur wenige Arbeitnehmer warten bis 65, um die gesetzliche Rente zu beantragen. Nach Analysen der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) treten Männer mit durchschnittlich 61,8 Jahren, Frauen mit 60,5 Jahren in den Ruhestand ein.

Vorzeitiges Ausscheiden aus Erwerbsleben: jeder zweite Arbeitnehmer betroffen

Frührente beantragenGlaubt man den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, scheidet mittlerweile jeder zweite Deutsche frühzeitig aus dem Erwerbsleben aus, Tendenz steigend. Dabei sind die Gründe für diese Entscheidung sehr unterschiedlich. Manche bekommen im hohen Alter nur noch schwer eine neue Beschäftigung, andere wollen früher ihren Lebensabend genießen. Andere sind gesundheitlich angeschlagen und sehnen sich nach Ruhe und Erholung.

Nach der bisherigen Regelung können alle Arbeitnehmer, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen können, in den frühzeitigen Ruhestand eintreten. Nach einem Bericht der Westdeutschen Zeitung mussten im Jahr 2012 etwa 40 Prozent der Frührentner Abschläge hinnehmen. Die monatlichen Einbußen betragen derzeit 87 Euro im Monat, dies entspricht einem Minus von 25.000 Euro bei 20 Rentenjahren.



Es kann sich also lohnen, bis zum Juli zu warten. Ältere Arbeitnehmer, die den Ruhestand gar nicht mehr erwarten können, sollten auch die Altersteilzeit in ihre Überlegungen mit einbeziehen. Diese kann ab dem 55. Lebensjahr beantragt werden. Einen Anspruch auf ATZ haben alle Arbeitnehmer, die in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Tage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung angestellt waren. Die Altersteilzeit ist besonders für Menschen geeignet, die ihre Erfüllung in einer ausgedehnten Freizeit sehen und sich finanziell schon mehr oder weniger solide aufgestellt haben. Den die zusätzlichen Rentenpunkte können für Geringverdiener später einen gewissen Einschnitt in der Realrente bedeuten.

Sinkendes Renteniveau mit privater Altersvorsorge ausgleichen

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wie hoch die gesetzliche Rente letztlich ausfällt, ist von den gesammelten Rentenpunkten abhängig. Für jedes gearbeitete Jahr und einem durchschnittlichen Einkommen (ca. 30.000 EUR im Jahr) fällt ein Rentenpunkt an, Extrapunkte werden für Kinderziehung, Ausbildung und die Pflege von Angehörigen vergeben.



Jedoch wird die Lücke zwischen letztem Bruttoeinkommen und gesetzlicher Rente immer größer, da das Rentenniveau angepasst wird. Bis zum Jahr 2020 wird das Mindestsicherungsniveau bei 46, bis 2030 bei nur noch bei 43 Prozent liegen. Seit vielen Jahren warnen Experten daher immer wieder, dass die private Altersvorsorge möglichst früh im Leben geplant und umgesetzt werden muss.

Mit einem breiten Portfolio unterschiedlichster Anlageprodukte kann die Rentenlücke gut gefüllt werden. Auch im hohen Alter lohnt noch die Investition, etwa in Form der Privatrente. Vor allem Menschen mit durchschnittlichem und geringem Einkommen sowie alleinerziehende Mütter sind im Alter auf zusätzliche Einkünfte angewiesen.

Was halten Sie vom aktuellen Reglement zur Frührente? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Meinungen gerne in Form eines Kommentars (weiter unten)!

Bildquelle: Janina Dierks & JiSign – Fotolia


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Die Kommentare und Meinungen unserer Leser (Leserbriefe)

  1. GL kommentierte am 21. Januar 2018 at 19:57

    …Schwacher Trost!

    Soll man froh sein, dass man überhaupt lebt???? und man keine Rente braucht? Blödsinn!

    Es geht hier um Fakten und Gerechtigkeit. Um nichts anderes,

    Sonst gebe bitte deine Rente zur Hälfte ab, weil du ja gesund bist.

  2. GL kommentierte am 21. Januar 2018 at 19:48

    Hallo, die Einbuße (0,3% monatlich ) besteht ein Leben lang, nicht nur bis 65!

  3. Anonymous kommentierte am 11. August 2017 at 21:10

    Frührente?
    Ich kann nur raten: Finger weg davon. Ich bin Altersrentner (65 + 5 Monate) geworden und erhalte nur noch 48 % meines Arbeitslohnes. Das reicht vorne und hinten nicht. Ein Bekannter, den ich getroffen habe, der ist damals mit 70% in Rente gegangen!

  4. Anonymous kommentierte am 21. Mai 2017 at 13:11

    Diesen Unterschied finde ich nicht gerecht: Halbtagsarbeitende mit 45 Jahren Berufstätigkeit dürfen abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen.

    Arbeitnehmer, die 35 Jahre vollzeit gearbeitet haben, dürfen zwar auch schon mit 63 Jahren, jedoch mit 0,3 % Abschlägen pro Monat in Rente gehen; um dann frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu dürfen.

  5. Anonymous kommentierte am 23. Februar 2017 at 12:30

    Hinsichtlich der neuen Hinzuverdienstgrenze für Frührentner ist eine Mogelpackung.
    Diese neue Reglung ist nur ein neues Geschenk an die Arbeitgeber die nun mit der neuen Regelung der Bezahlung die Frührentner wie Leiharbeiter ausbeuten können.

  6. Brock kommentierte am 17. Januar 2017 at 22:31

    Ich kann dies nicht verstehen, warum ich als alte Mutter nicht 3 Jahre pro Kind angerechnet wird.

    Ich war über sechs Jahre mit beiden Kindern zu hause und jezt fehlen mir diese Jahre und bekomme nur 4 Jahre angerechnet. Ich konnte meine Kinder nicht vor 3 Jahren in den Kindergarten geben,das war damals nicht möglich.

    Jetzt bei meiner Rentenbetrechnung fehlen mir 11 Monate um mit 63 + und 45 Berufsjahren in Rente zu gehen.

    Wo bleibt die Gerechtigkeit, jetzt haben die junge Mütter die Gelegenheit ihre Kinder schon mit 2 Jahren und jünger in den Kindergarten zu geben und erhalten 3 Jahre angerechnet.

    Gruß Walburga eine alte Mutter,

    Kinder sind geboren 1983 und 1985

    • Anonymous kommentierte am 5. Februar 2017 at 3:31

      Sei dankbar, das du die Zeit mit deinen Kindern verbringen durftest. Was nützt die Rente, wenn Dir die liebevolle Erfahrung nicht kennen würdest.
      Schau dir doch die heutigen Möglichkeiten an;
      Krabbelgruppe – Oma-Opa-genervte Eltern und zurück.
      Am Ende hohe Scheidundquoten.
      Sei dankbar für die Kinderzeit.

    • GL kommentierte am 21. Januar 2018 at 19:53

      …zu den 45 Jahren zählen auch: ALG1…Krankengeld…und jedes Arbeitsverhältnis (einschl. 450.-€-Job), bei den sozialversich.-pflichtige Gelder abgeführt wurden. Zudem gibt es die Möglichkeit sich einzelne Monate zu erkaufen (1 Monate ca. 83.-€)

  7. Liebig Wolfgang kommentierte am 6. Januar 2017 at 10:04

    Warum kommt die Frau für die nach 1990 geborenen Kinder 3 Jahre Erziehungszeiten angerechnet und für die vor 1990 geborenen nur 2 Jahre .sind denn diese Kinder weniger wert???? Denn diese Frauen und Männer arbeiten bereits und bezahlen ihre Steuern und sozialabgaben. Dieses spricht doch gegen das gleichheitsprinziep!!!

    • RendteRenateRenate kommentierte am 9. Oktober 2017 at 18:06

      Mein ältester Sohn ist 1985 zur Welt gekommen, ich konnte als Krankenschwester in 3 Schichtendienst keine Kita für 24Std nutzen – die gab es nur von 8.00 Uhr — bis maximal 17.00 Uhr, also blieb mir als alleinerziehende Mutter nur die Private Kinderbetreung, da Wochenende und Feiertage hinzu kamen! So kostete mich das mehr als 1000 DM + Wochendzulage – nur eine Tagesmutter und das von meinen Gehalt ! Bei 50DM Kindergeld, keinerlei Zuschüssen vom Staat, Intensivmedizin war etwas besser bezahlt doch nach insges 32 Jahern kam mein Berufsaus! Mit 3 Kindern Teilerwerbsminderungsrente, geschieden nach 22 Jahren- bin seit 2006 in Teilerwerbsminderung und wann könnte ich bei 50% Schwerbehinderterung Abschlagsfrei in Rente gehen?

  8. Monika Thiele kommentierte am 5. Februar 2014 at 7:44

    wenn die Versicherungszeiten auf 45 Jahre Beitragszeiten geändert werden sollen, dann trifft es ja gerade wieder die Mütter, die für ihre Kinder über längere Zeit zu Hause bleiben mussten, weil sie nicht wie heute die Möglichkeit hatten in KITAS ihre Kinder unterzubringen. Gerade diese sogenannte Mütterrente sollte doch für

    mehr Gerechtigkeit sorgen. Arbeitslosenzeiten sollen angerechnet werden, aber keine Erziehungszeiten über 3 Jahre.

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