Unsere Interviewreihe zu den Sozialwahlen 2023

Sozialwahlen 2023

In der deutschen Sozialversicherung werden bis zum 31. Mai 2023 die Selbstverwaltungsgremien gewählt. Dabei stehen unterschiedliche Listen zur Wahl, je nach Institution unterschiedlich organisiert. Mit der folgenden Beitragsreihe wollen wir dabei helfen, den genauen Ablauf der Wahl besser zu verstehen und eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen.

Über 30 Millionen Menschen wählen bei den Sozialwahlen die Selbstverwaltung. Wählbar sind unterschiedliche Personen von unterschiedlichen Institutionen (sogenannten Listen), die diese Aufgabe dann ehrenamtlich wahrnehmen – und somit staatliche Verwaltung durch demokratisch wählbare Selbstverwaltung ersetzen. Je nach Bereich (z. B. Rentenversicherung oder Krankenversicherung) bewerben sich verschiedene Listen auf das Amt, welches dann für sechs Jahre ausgeübt wird. Doch wo liegen die entscheidenden Unterschiede bei der Kandidatenschaft? Um dies zu klären, haben wir einer Vielzahl von Institutionen sozialpolitische Fragen gestellt. Lesen Sie sich also durch unsere Interviewreihe.

Übersicht aller Interviews

Den Anfang macht unser Interview mit den Bundeswahlbeauftragten der Bundesregierung, die noch einmal grob erklären, was wichtig ist.
Weiterführend hat sich dann der Vorstand der IG Metall Hans-Jürgen Urban als Gewerkschaftsvertreter unseren Fragen gestellt. Das Interview mit Herrn Urban findet sich hier.
Im Namen der großen Gewerkschaft ver.di hat überdies die Sozialpolitikerin Dagmar König Stellung zu unseren Fragen bezogen.
Darüber hinaus äußert sich Ulrich Silberbach vom DDB (Beamtenbund und Tarifunion) zu verschiedenen Sachverhalten. Lesen können Sie es hier.
Von der IG Bau hat sich sodann Jonathan Diesselhorst für ein Interview bereiterklärt. Der Referatsleiter thematisiert unter anderem erwerbsbiografische Problematiken in der handwerklichen Branche und dem Baugewerbe.

– Weitere Interviews werden gegenwärtig geführt oder sind in Planung –

FAQ: Sozialwahlen 2023

F. Wann finden die Sozialwahlen statt?
A. Die Sozialwahlen finden am 31. Mai 2023 statt.

F. Wer ist wahlberechtigt?
A. Wahlberechtigt sind alle Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten versichert sind.

F. Wie funktioniert die Wahl?
A. Die Wahlunterlagen werden den wahlberechtigten Versicherten per Post zugeschickt. Es gibt drei verschiedene Stimmzettel (für die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung), die per Briefwahl ausgefüllt und zurückgeschickt werden müssen.

F. Welche Vertreter werden gewählt?
A. Gewählt werden die Vertreter der Versicherten in den Verwaltungsräten und Vorständen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger. Diese Vertreter haben Einfluss auf Entscheidungen, die die Sozialversicherungssysteme betreffen, wie z.B. die Höhe der Beiträge oder die Leistungen für Versicherte.

F. Warum sind die Sozialwahlen wichtig?
A. Die Sozialwahlen sind wichtig, weil sie den Versicherten die Möglichkeit geben, Einfluss auf die Entscheidungen in den Sozialversicherungsträgern zu nehmen. Durch die Wahl der Vertreter können die Versicherten sicherstellen, dass ihre Interessen berücksichtigt werden.

F. Welche Parteien und Organisationen können sich zur Wahl stellen?
A. Parteien und Organisationen, die sich zur Wahl stellen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. eine Mindestanzahl an Unterstützungsunterschriften.


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