In mehreren Städten laden gemeinnützige Organisationen im März zu Vortragsveranstaltungen mit Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht, ein.
Immer mehr Menschen – aktuell fast jede oder jeder dritte Deutsche ab 50 Jahren – denken laut einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) darüber nach, mit ihrem Erbe einen gemeinnützigen Zweck zu unterstützen. Unter den Kinderlosen kann sich sogar mehr als die Hälfte vorstellen, ihr Erbe oder einen Teil davon gemeinnützig zu vererben. Aber viele wissen nicht, was bei einem Testament überhaupt zu beachten ist.
Der Bedarf nach Rat und Orientierung ist dementsprechend groß.
Daher gibt Dr. Cornelia Rump, Fachanwältin für Erbrecht, wertvolle und praktische Hinweise und Tipps für die Gestaltung eines rechtsgültigen
Testaments.
Die Vorträge finden in folgenden Städten statt:
Stuttgart, am 16. März, um 18 Uhr im Literaturhaus (mit German
Doctors und DRF Luftrettung)
Freiburg, 17. März, um 18 Uhr in der Ökostation (mit Amnesty
International und IFAW)
Karlsruhe, am 18. März, um 18 Uhr im Interkulturellen
Begegnungszentrum (IBZ) (mit Amnesty International und IFAW)
München, am 24. März, um 18 Uhr im Haus des Stiftens (mit Aktion
Deutschland Hilft und DRF Luftrettung)
Düsseldorf, am 26. März, um 18.30 Uhr im Heinrich-Heine-Institut
(mit Aktion Deutschland Hilft und der Deutschen Kinderkrebsstiftung)
Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt, daher bitte anmelden bis zum 10. März 2020 über erbrechts-tage@d-fc.de oder telefonisch unter 030 29 77 24 – 43.
Der Eintritt ist kostenlos und der Zugang barrierefrei.
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