Sozialstaat Deutschland: Ein Überblick über die staatlichen Leistungen

Sozialstaat DeutschlandWer in Deutschland lebt, unter dem breitet sich ein vielschichtiges, jahrhundertealtes Netz aus staatlichen Hilfen für alle Lebenslagen aus. Doch welche Sozialleistungen gibt es eigentlich? Unter welchen Umständen hat man Anspruch auf diese? Und welche Sonderfälle und Ausnahmeregelungen gibt es?

1. Das Arbeitslosengeld I: 12 Monate Anspruch

ALG1Wer seinen Arbeitsplatz unverschuldet verliert, in den er über seine Beiträge zur Sozialversicherung einbezahlt hat, der hat Anspruch darauf, Arbeitslosengeld in Höhe eines Bruchteils seines bisherigen Verdienstes zu bekommen.

Allerdings ist die Auszahlung zeitlich begrenzt. Unter-50jährige bekommen das ALG1 für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ausbezahlt. Und auch nur, wenn sie vorher mindestens 24 Monate lang beschäftigt waren. Erst ab dem 50. Geburtstag kann das Arbeitslosengeld auch für maximal 24 Monaten ausbezahlt werden. Verlängert werden kann die Bezugsdauer allerdings generell, wenn man innerhalb der vergangenen fünf Jahre arbeitslos war, und dabei seine Monate nicht voll ausgeschöpft hat.

2. Das Arbeitslosengeld II: theoretisch unbegrenzt, aber gering

Hartz IV

Das ALG2, auch als Hartz IV bekannt, ist bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern die nächste Stufe, für den Fall, dass sie nach dem Auslaufen der ALG1-Zeit noch keine Anstellung gefunden haben.

Darüber hinaus ist Hartz-IV auch die Grundsicherung für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigte – also alle zwischen 15 und dem jeweils geltenden Renteneintrittsalter, die arbeitsfähig sind und nicht anderweitig zum Bezug von Sonderleistungen prädestiniert sind.

Im Gegensatz zu ALG1 ist Hartz-IV unbegrenzt – dabei aber in den Summen sehr viel geringer und erfordert auch, dass zunächst das Eigenvermögen bis auf eine geringe Restsumme von 150 Euro pro Lebensjahr ausgegeben wird, bevor ein Hartz-Antrag gestellt werden kann.

3. Die Grundsicherungen: Auffangnetz mit Tücken

GrundsicherungenFür den Fall, dass eine Person nicht mehr die für Hartz-IV zugrundeliegende Mindestanzahl von Stunden arbeiten kann, also erwerbsgemindert ist oder aber bereits das Renteneintrittsalter erreicht hat, existiert die sogenannte Grundsicherung. Diese Leistung steht prinzipiell jedem offen, der volljährig ist und nicht imstande ist, täglich mindestens drei Stunden unter Normalbedingungen zu arbeiten und wird bundeslandspezifisch nach einem festgelegten Regelsatzkatalog ausbezahlt.

Zusätzlich kann auch eine Grundsicherung in Form einer Zusatzleistung gewährt werden, wenn das eigene Einkommen aus Gehalt oder Rente nicht das staatlich festgelegte Minimum erreicht.

Kritisch ist dies vor allem bei Rentnern, die Hartz-IV beziehen. Diese können ab einer Altersgrenze von 63 Jahren zwangsverrentet werden – dadurch entstehen jedoch erhebliche Einbußen in der Bezugssumme, die dazu führen können, dass Grundsicherung ausbezahlt werden muss.

4. Die Familienleistungen: Staatliche Unterstützung bei Geburt eines Kindes

FamilienleistungenFamilien werden in der BRD ebenfalls vom Staat unterstützt. Die primäre Leistung ist dabei das Kindergeld. Dieses wird den Eltern ausbezahlt und soll zur Versorgung des Kindes dienen. Derzeit liegt die Summe, die monatlich für das erste Kind ausbezahlt wird, bei 192 Euro. Für jedes weitere Kind wird ein Betrag von 223 Euro ausbezahlt.

Eine weitere Leistung ist das Mutterschaftsgeld. Ein Lohnersatz, der während der Mutterschutzphase, also von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach dem Entbindungstermin, ausbezahlt wird. Anspruch hat jede Mutter in Festanstellung und mit Einschränkungen auch geringfügig Beschäftigte, Selbstständige sowie Privatversicherte.

An das Mutterschaftsgeld knüpft das Elterngeld an. Es ermöglicht beiden Elternteilen bei einer Unterstützung von maximal 67% des Nettoeinkommens der vergangenen 12 Monate für maximal 14 Monate das Kind zu versorgen – statt zu arbeiten. Entschließt sich nur ein Elternteil zu diesem Schritt, wird das Elterngeld hingegen nur für maximal zwölf Monate bezahlt. Gleichsam besteht die Option, das Geld in geringeren Teilen für bis zu 28 Monate auszuzahlen (Elterngeld Plus).

5. Die Schüler-, Azubi- und Studentenleistungen: Zinsfreier, bezuschusster Kredit vom Staat

BafögBundesausbildungsförderungsgesetz – dieses Wortkonstrukt ist die Wurzel der wesentlich gängigeren Abkürzung Bafög. Bafög ist eine staatliche Leistung, die garantieren soll, dass Ausbildungen auch dann absolviert werden können, wenn die Ausübenden anderweitig nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Schüler und Studenten sind dabei die vorrangige Zielgruppe des Bafög. Um bezugsberechtigt zu sein, muss eine förderfähige Schulart besucht werden. Das können sowohl Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien sein, sowie eine ganze weitere Reihe von (Berufs-) Fachschulen, Universitäten und Fachhochschulen.

Die Voraussetzungen unterscheiden sich sowohl von der Schulart als auch den Lebensumständen. Manche Schulformen kommen für Bafög in Betracht obwohl der Beziehende noch bei den Eltern wohnt, andere hingegen nicht. Weitere Kriterien sind das eigene Vermögen und Einkommen, sowie (bis zu einem gewissen Alter) das der Eltern, Lebenspartnern und Ehegatten.

Daraus errechnet sich eine für jeden Bezugsberechtigten unterschiedliche Summe. Diese wird für die gesamte Ausbildungsdauer ausbezahlt. Im Falle eines Studiums allerdings nicht über die Regelstudienzeit des Studienganges hinaus. Grundsätzlich muss Bafög zurückgezahlt werden. Allerdings gewährt der Staat Nachlässe für besonders gute Abschlüsse, die zu den 30% der Jahrgangsbesten gehören.

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Bildquelle: Zerbor & Jan Becke – Fotolia


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